Description: Viele Nachbarländer Deutschlands und insbesondere Polen planen in den nächsten Jahren die Errichtung großer Leistungsreaktoren oder kleiner modularer Reaktoren (Small Modular Reactors – SMR) oder eine Laufzeitverlängerung bestehender Anlagen. Für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kernenergie ist das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zuständig. Die vom Bundesministerium beauftragte Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) verfolgt die Entwicklung der Kernenergienutzung in anderen Ländern und veröffentlicht dazu regelmäßig Wissens-Dossiers . Im Rahmen grenzüberschreitender Umweltprüfungen (strategische Umweltprüfung – SUP oder Umweltverträglichkeitsprüfung – UVP) ist eine Beteiligung von Öffentlichkeit oder Behörden aus Deutschland an den ausländischen Verfahren zu Errichtung oder Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken möglich. Rechtsgrundlage für die Beteiligung ist die Espoo-Konvention (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen). Zusätzlich besteht zwischen Deutschland und Polen eine bilaterale Vereinbarung, die unter anderem regelt, dass bei polnischen Verfahren alle relevanten Verfahrensunterlagen in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt werden und Stellungnahmen ebenfalls auf Deutsch abgeben werden können. Für die Durchführung der grenzüberschreitenden Umweltprüfungen sind die obersten atomrechtlichen Landesbehörden zuständig und werden dabei vom BMUKN und der GRS unterstützt. In der Regel beteiligen sich die jeweiligen grenznahen Bundesländer an den grenzüberschreitenden UVP-Verfahren, die wiederum die gesamte deutsche Öffentlichkeit beteiligen. Die Verfahrensunterlagen werden in Deutschland über das UVP-Portal der Länder zur Verfügung gestellt. Viele Nachbarländer Deutschlands und insbesondere Polen planen in den nächsten Jahren die Errichtung großer Leistungsreaktoren oder kleiner modularer Reaktoren (Small Modular Reactors – SMR) oder eine Laufzeitverlängerung bestehender Anlagen. Für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kernenergie ist das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zuständig. Die vom Bundesministerium beauftragte Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) verfolgt die Entwicklung der Kernenergienutzung in anderen Ländern und veröffentlicht dazu regelmäßig Wissens-Dossiers . Im Rahmen grenzüberschreitender Umweltprüfungen (strategische Umweltprüfung – SUP oder Umweltverträglichkeitsprüfung – UVP) ist eine Beteiligung von Öffentlichkeit oder Behörden aus Deutschland an den ausländischen Verfahren zu Errichtung oder Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken möglich. Rechtsgrundlage für die Beteiligung ist die Espoo-Konvention (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen). Zusätzlich besteht zwischen Deutschland und Polen eine bilaterale Vereinbarung, die unter anderem regelt, dass bei polnischen Verfahren alle relevanten Verfahrensunterlagen in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt werden und Stellungnahmen ebenfalls auf Deutsch abgeben werden können. Für die Durchführung der grenzüberschreitenden Umweltprüfungen sind die obersten atomrechtlichen Landesbehörden zuständig und werden dabei vom BMUKN und der GRS unterstützt. In der Regel beteiligen sich die jeweiligen grenznahen Bundesländer an den grenzüberschreitenden UVP-Verfahren, die wiederum die gesamte deutsche Öffentlichkeit beteiligen. Die Verfahrensunterlagen werden in Deutschland über das UVP-Portal der Länder zur Verfügung gestellt. In Polen werden derzeit noch keine kommerziellen Kernkraftwerke, sondern nur ein Forschungsreaktor betrieben. Allerdings plant Polen in den nächsten Jahren die Errichtung großer Leistungsreaktoren und kleiner modularer Reaktoren (siehe auch GRS-Dossier ). Deutschland wurde 2011–2013 im Rahmen einer grenzüberschreitenden SUP bei der Erstellung des polnischen Kernenergieprogramms und 2015–2023 im Rahmen einer grenzüberschreitenden UVP für das erste polnische Kernkraftwerk beteiligt. In beiden Verfahren hat Brandenburgs oberste atomrechtliche Behörde (meist gemeinsam mit Behörden anderer Bundesländern und des Bundes), die deutsche Öffentlichkeit beteiligt, Stellungnahmen abgegeben und an bilateralen Konsultationen in Warschau teilgenommen. Ende 2023 sowie Anfang 2024 hat Polen drei grenzüberschreitende UVP-Verfahren für insgesamt 14 SMR an drei Standorten begonnen, an denen sich Brandenburg und Sachsen als grenznahe Bundesländer beteiligen und die Federführung in den Verfahren untereinander aufgeteilt haben. In Polen werden derzeit noch keine kommerziellen Kernkraftwerke, sondern nur ein Forschungsreaktor betrieben. Allerdings plant Polen in den nächsten Jahren die Errichtung großer Leistungsreaktoren und kleiner modularer Reaktoren (siehe auch GRS-Dossier ). Deutschland wurde 2011–2013 im Rahmen einer grenzüberschreitenden SUP bei der Erstellung des polnischen Kernenergieprogramms und 2015–2023 im Rahmen einer grenzüberschreitenden UVP für das erste polnische Kernkraftwerk beteiligt. In beiden Verfahren hat Brandenburgs oberste atomrechtliche Behörde (meist gemeinsam mit Behörden anderer Bundesländern und des Bundes), die deutsche Öffentlichkeit beteiligt, Stellungnahmen abgegeben und an bilateralen Konsultationen in Warschau teilgenommen. Ende 2023 sowie Anfang 2024 hat Polen drei grenzüberschreitende UVP-Verfahren für insgesamt 14 SMR an drei Standorten begonnen, an denen sich Brandenburg und Sachsen als grenznahe Bundesländer beteiligen und die Federführung in den Verfahren untereinander aufgeteilt haben. Bau und Betrieb des ersten Kernkraftwerkes in Polen mit der installierten Leistung von bis zu 3.750 Megawatt elektrisch (MWe) auf dem Gebiet der Gemeinden: Choczewo oder Gniewino und Krokowa Verfahrensunterlagen können im UVP-Portal eingesehen werden. Bau und Betrieb des ersten Kernkraftwerkes in Polen mit der installierten Leistung von bis zu 3.750 Megawatt elektrisch (MWe) auf dem Gebiet der Gemeinden: Choczewo oder Gniewino und Krokowa Verfahrensunterlagen können im UVP-Portal eingesehen werden. Bau und Betrieb von bis zu 4 SMR mit einer Gesamtkapazität von bis zu 1300 MWe mit BWRX-300 Technologie am Standort Stawy Monowskie, Gemeinde Oświęcim Verfahrensunterlagen können über die Internetseite des Freistaates Sachsen eingesehen werden. Bau und Betrieb von bis zu 4 SMR mit einer Gesamtkapazität von bis zu 1300 MWe mit BWRX-300 Technologie am Standort Stawy Monowskie, Gemeinde Oświęcim Verfahrensunterlagen können über die Internetseite des Freistaates Sachsen eingesehen werden. Bau und Betrieb eines kleinen modularen Kernspaltungsreaktors mit Gesamtleistung von bis zu 2000 MWe in der BWRX-300-Technologie am Standort Włocławek, Stadtgemeinde Włocławek März 2024 - Stellungnahme der deutschen zuständigen Behörden zum Untersuchungsrahmen abgegeben April 2025 - Festlegung des Untersuchungsrahmens durch die polnischen zuständige Behörde Verfahrensunterlagen: Bau und Betrieb eines kleinen modularen Kernspaltungsreaktors mit Gesamtleistung von bis zu 2000 MWe in der BWRX-300-Technologie am Standort Włocławek, Stadtgemeinde Włocławek März 2024 - Stellungnahme der deutschen zuständigen Behörden zum Untersuchungsrahmen abgegeben April 2025 - Festlegung des Untersuchungsrahmens durch die polnischen zuständige Behörde Verfahrensunterlagen: Errichtung und Betrieb eines kleinen modularen Kernspaltungsreaktors mit einer Gesamtleistung von bis zu 1300 MWe in der BWRX-300-Technologie am Standort Ostrołęka, Gemeinde Ostrołęka März 2024 - Stellungnahme der deutschen zuständigen Behörden zum Untersuchungsrahmen abgegeben April 2025 - Festlegung des Untersuchungsrahmens durch die polnischen zuständige Behörde Verfahrensunterlagen: Stellungnahme zum Umfang des Umweltverträglichkeitsberichts MSGIV Land Brandenburg (abgestimmt mit Freistaat Sachsen) Errichtung und Betrieb eines kleinen modularen Kernspaltungsreaktors mit einer Gesamtleistung von bis zu 1300 MWe in der BWRX-300-Technologie am Standort Ostrołęka, Gemeinde Ostrołęka März 2024 - Stellungnahme der deutschen zuständigen Behörden zum Untersuchungsrahmen abgegeben April 2025 - Festlegung des Untersuchungsrahmens durch die polnischen zuständige Behörde Verfahrensunterlagen: Stellungnahme zum Umfang des Umweltverträglichkeitsberichts MSGIV Land Brandenburg (abgestimmt mit Freistaat Sachsen)
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Editorial,
)
Tags: Ländliche Entwicklung ? Landschaftspflege ? Land Brandenburg ? Flurbereinigung ? Landesentwicklung ? Sachsen ? Warschau ? Altlast ? Deutschland ? Polen ? Small Modular Reactor ? Forschungsreaktor ? Kraftwerksleistung ? Kernenergie ? Kernkraftwerk ? Kernreaktor ? Kleine und mittlere Unternehmen ? Reaktorsicherheit ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Strategische Umweltprüfung ? Waldumbau ? Abfallwirtschaft ? Reaktor ? Internationale Zusammenarbeit ? Forst ? Waldschutz ? Wasserqualität ? Umweltprüfung ? Boden ? Klimaschutz ? Nukleare Sicherheit ? Landesverwaltung ? Hochwasserschutz ? Verbraucherschutz ? Landwirtschaft ? Umwelt ? Wasserwirtschaft ? Gewässerschutz ? Naturschutz ? Umweltgeologie ? Veterinärwesen ? Agrar ?
Region: Brandenburg Brandenburg
Bounding boxes: 11.265772499999999° .. 14.7658159° x 51.359064° .. 53.5590617° 11.26573192069808° .. 14.765701804175729° x 51.35902035179683° .. 53.55870151955478°
License: Alle Rechte vorbehalten
Language: Deutsch
Last harvest: 28.07.2026 02:14
internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kernenergie
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