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Import zustimmungspflichtiger Abfälle erreicht neuen Höchstwert

Description: Umweltbundesamt veröffentlicht Statistik für das Jahr 2008 Die Einfuhr zustimmungspflichtiger Abfälle erreichte im Jahr 2008 mit 6,9 Millionen Tonnen (Mio. t) ein neues Rekordniveau. Der Export ging dagegen zurück und betrug 1,6 Mio. t. Die größten Import-Mengen bildeten behandeltes Holz und belasteter Boden (jeweils 1,1 Mio. t); beim Export hatten 500 000 t aus Restfraktionen der Abfallsortieranlagen den größten Anteil. Zustimmungspflichtig sind insbesondere alle Abfälle mit gefährlichen Inhaltsstoffen. Vor allem die Einfuhr von Abfällen zur Ablagerung auf Deponien nahm stark zu. Sie hat sich im Vergleich zum Jahr 2005 mit einer Menge von 1,0 Mio. t mehr als verdoppelt. Die Abfälle kamen vor allem aus Italien (740 000 t) und Irland (220 000 t) und wurden auf Deponien vor allem in den Bundesländern Sachsen (460 000 t) und Mecklenburg-Vorpommern (250 000 t) verbracht. Es handelte sich dabei nur um anorganisches Material, denn seit 2005 gilt ein Ablagerungsverbot für organische Abfälle. Die Importe von Hausmüll aus Italien, die große Medienaufmerksamkeit bewirkt hatten und sich auf mehrere Bundesländer verteilten, sind mit 160 000 t im Vergleich zum Gesamtaufkommen an Siedlungsabfällen gering. Der Hausmüll aus Italien wurde entweder verbrannt oder mechanisch-biologisch behandelt. Der Transport der oben genannten Abfallmengen wurde von den Behörden der Bundesländer genehmigt und überwacht. Die Behörden überprüfen die betroffenen Entsorgungsanlagen auf ihre Eignung und dokumentieren den Entsorgungsvorgang durch ein Begleitscheinverfahren. Illegale Verbringungen größeren Ausmaßes im Jahr 2008 sind nicht bekannt. Grenzüberschreitende Abfallverbringung ist daher nicht zwangsläufig ein Umweltproblem. Transporte zwischen EU-Staaten sind auch ein Zeichen zunehmender europäischer Integration. Das hohe Niveau der Abfalleinfuhr nach Deutschland geht insbesondere auf die hochwertigen Entsorgungsstrukturen in Deutschland und ökonomische Gründe zurück. Im grenznahen Raum kann der Transport ins Ausland eine ortsnahe Verwertung ermöglichen, die im Inland nur in großer Entfernung zur Verfügung stünde. Gerade kleinere Staaten haben im Inland keine Verwertungsmöglichkeiten für bestimmte Abfälle. Dann bliebe die Abfallbeseitigung als einzige Möglichkeit der Entsorgung im Inland. Für Abfälle zur Beseitigung sind jedoch die Grundsätze der Nähe, des Vorrangs für die Verwertung und der Entsorgungsautarkie auf nationaler Ebene zu berücksichtigen. Das Handelsvolumen unproblematischer und daher nicht genehmigungspflichtiger Abfälle (vor allem Metallschrott, Altglas, Altpapier, Kunststoff- und Textilabfälle) für das Jahr 2007 liegt nach den Daten des Statistischen Bundesamtes bei 21,8 Mio. t, die Einfuhr bei 16,8 Mio. t. Haupthandelspartner sind auch hier die Niederlande mit jeweils 11 Mio. t. für Ein- und Ausfuhr. Wichtigstes nichteuropäisches Ausfuhrland ist die Volksrepublik China mit 1,4 Mio. t. Die Ein- und Ausfuhr von Abfällen ist völkerrechtlich geregelt durch das Basler Übereinkommen und der Verkehr zwischen den EU-Staaten durch die EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen. Dessau-Roßlau, 09.06.2009

Types:

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Origin: /Bund/UBA/Webseite

Tags: Dessau-Roßlau ? Mecklenburg-Vorpommern ? Abfallexport ? Abfallimport ? Sachsen ? Abfallablagerung ? Abfallverbringung ? Altpapier ? Haushaltsabfall ? Altmetall ? Altglas ? China ? Irland ? Italien ? Niederlande ? Abfallsortieranlage ? Abfallbeseitigung ? Abfallverbringungsverordnung ? Deponie ? Siedlungsabfall ? Basler Übereinkommen ? Organischer Abfall ? Abfälle zur Beseitigung ? Statistische Daten ? EU-Länder ? Abfallaufkommen ? Alttextilien ? Bodenbelastung ? Verkehr ?

License: other-closed

Language: Deutsch

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Issued: 2009-06-09

Time ranges: 2009-06-09 - 2009-06-09

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