Description: Gemeinsame Presseinformation des Umweltbundesamtes und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes Fünf Jahre REACH - positive Bilanz trotz sichtbarer Defizite REACH, die europäische Chemikalienverordnung, zeigt nach fünf Jahren positive Effekte. Die verantwortlichen Unternehmen haben ca. 5.500 Chemikalien bei der Europäischen Chemikalienagentur registriert und dazu wichtige Informationen eingereicht. Deshalb kann der Einsatz besonders besorgniserregender Chemikalien in den nächsten Jahren weiter begrenzt werden. „Das ist ein klarer Verdienst der europäischen Chemikalienverordnung REACH; sie bildet die Grundlage für eine wirksamere Regulierung von Chemikalien“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Die Qualität der von der Industrie vorzulegenden Stoff-Dossiers entspricht allerdings nicht immer den Vorgaben. Das zeigen diverse Stichproben. Flasbarth: „Durch fehlende Daten wird eines der wichtigsten Ziele von REACH gefährdet - die Risiken für Mensch und Umwelt zuverlässig einzuschätzen.“ Das REACH-Auskunftsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher hat jedoch kaum Vorteile gebracht. Um diese Auskunft zu erleichtern, hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) mit Unterstützung des UBA ein Online-Formular entwickelt. Für besonders besorgniserregende Stoffe fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) zudem eine Kennzeichnungspflicht. Die EG-Verordnung - Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals, kurz REACH - trat am 01. Juni 2007 in Kraft. Fünf Jahre nach Inkrafttreten von REACH sind die bisher erzielten Ergebnisse als Erfolg zu bewerten. Jochen Flasbarth: „Die ca. 28.000 Dossiers, die zur Registrierung von über 5.500 verschiedenen Stoffen eingereicht wurden, zeigen, dass REACH auf dem richtigen Weg ist.“ Durch REACH liegen Daten zu den wichtigsten Chemikalien in der EU vor – vor allem zu deren Wirkung auf Mensch und Umwelt. So wurden bereits über 70 Stoffe als besorgniserregend identifiziert. 14 Stoffe dürfen dadurch ab 2014 bzw. 2015 nicht mehr ohne Zulassung verwendet werden. Darunter befinden sich z. B. fruchtbarkeitsschädigende Weichmacher oder umweltrelevante Stoffe, wie das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan oder der Duftstoff Muschusxylol. Ca. 50 weitere Stoffe werden von den Mitgliedsstaaten pro Jahr überprüft. Bei allen Erfolgen der Verordnung sieht das Umweltbundesamt allerdings weiteren Verbesserungsbedarf. So entsprechen die bisher eingereichten Dossiers zu Chemikalien oft nicht den Vorgaben. Stichproben zeigen: die Informationen der Hersteller und Importeure sind zum Teil ungenau, bekannte Gefahren werden nicht erwähnt oder verharmlost. Auch werden Nanomaterialien in den Dossiers bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Dadurch kann es zur Unterschätzung des Risikos kommen. Des Weiteren gibt es Probleme bei den Auskunftsrechten über besonders besorgniserregende Chemikalien. Dieses wird von Verbraucherseite nur sporadisch genutzt, was an dem umständlichen und langwierigen Verfahren liegt – der Händler oder Hersteller muss erst innerhalb von 45 Tagen antworten. Um REACH noch effektiver umzusetzen, empfiehlt das UBA mehrere Maßnahmen und Verbesserungen. Zum einen appelliert es an die Industrie, auf eine gute Qualität der Dossiers zur Registrierung von Chemikalien zu achten. Dabei sollen die Registranten von den Behörden stärker unterstützt sowie die Anzahl an behördlichen Überprüfungen erhöht werden. Bei gravierenden Mängeln der Dossiers sollte die Möglichkeit bestehen, die Registrierung zu entziehen. Um die Auskunftsrechte für Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern, haben das UBA und der BUND ein Online-Formular auf ihren Websites eingerichtet, auf der mittels eines Produkt-Strichcodes eine automatische REACH-Auskunft an den Handel erzeugt werden kann. Es wird demnächst als App verfügbar sein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) fordert außerdem mehr Transparenz der Hersteller: „Zusätzlich helfen würde eine Kennzeichnungspflicht auf Verpackungen, die besonders besorgniserregende Stoffe klar ausweist. So müssten Verbraucherinnen und Verbraucher auch nicht mehr den umständlichen Weg über Händleranfragen gehen“, erklärt Vorstand Gerd Billen. Dessau-Roßlau, 31.05.2012
Types:
Text { text_type: PressRelease, }
Origin: /Bund/UBA/Webseite
Tags: Dessau-Roßlau ? Kennzeichnungspflicht ? Umweltbundesamt ? REACH-Verordnung ? Auskunftsrecht ? Flammschutzmittel ? Schadstoffwirkung ? Verpackungsindustrie ? Weichmacher ? Besonders besorgniserregender Stoff ? Hexabromcyclododecan ? Bille ? Bilanz ? Chemikalien ? Duftstoff ? Stoffbewertung ? Umweltgefährdung ? REACH ? Naturschutz ? Nanomaterialien ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2012-05-31
Time ranges: 2012-05-31 - 2012-05-31
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http://www.reach-info.de/ (PDF)Gehe zu "Chemikalienpolitik und Schadstoffe, REACH Aktuelles"
http://www.umweltbundesamt.de/chemikalien/index.htm (PDF)Gehe zu "Informationslage zu Chemikalien verbessert"
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