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Nanomaterialien und andere neuartige Werkstoffe anwendungssicher und umweltverträglich entwickeln und nutzen

Description: Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt (UBA), Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und Physikalisch-Technische Bundesanstalt Bundesbehörden schreiben gemeinsame Forschungsstrategie "Nanotechnologie - Gesundheits- und Umweltrisiken von Nanomaterialien" fort Mit einer langfristigen Forschungsstrategie begleiten die für die Sicherheit von Mensch und Umwelt zuständigen Bundesbehörden – dies sind die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) und das Umweltbundesamt (UBA) – seit 2008 die rasch voranschreitende Entwicklung neuer Materialien. Im Blickpunkt stehen Fragen des Arbeits-, Verbraucher- und Umweltschutzes, die jetzt über die Nanomaterialien hinaus auf andere Werkstoffinnovationen ausgeweitet werden. Ziel ist eine für Anwender und Umwelt sichere und verträgliche Nutzung neuartiger Werkstoffe über den gesamten Lebenszyklus, von der Materialentwicklung über Produktion, Verarbeitung und Nutzung bis zum Recycling oder zur Entsorgung. Anhand der seit 2008 kontinuierlich weitergeführten Forschungsstrategie der Bundesoberbehörden wurden regulierungs- und bewertungsnahe Forschungsfelder identifiziert und dann konsequent bearbeitet. Dies führte zu deutlichem Wissensgewinn im Bereich der Sicherheit von Nanomaterialien Die Erkenntnisse wurden auch in die europäischen Diskussionen zur Anpassung der Stoffgesetzgebungen an Nanomaterialien eingebracht. Die gemeinsame Forschungsstrategie ist Teil des am 14. September 2016 vom Bundeskabinett verabschiedeten Aktionsplans Nanotechnologie 2020 der Bundesregierung. Im Mittelpunkt stehen Prüfmethoden und Konzepte zur Charakterisierung und Bewertung von Gesundheits- und Umweltrisiken, die für neue Materialien angepasst und erprobt werden müssen. Die Bundesbehörden wollen hierdurch Grundlagen für eine wissenschaftlich fundierte Politikberatung generieren. Dies betrifft insbesondere Empfehlungen an die Bundesregierung und die EU-Kommission zur Weiterentwicklung von Rechtsvorschriften zum Schutz von Mensch und Umwelt, die Schritt halten müssen mit den raschen Fortschritten in den Materialwissenschaften. Die Forschungsaktivitäten sollen die anwendungssichere und umweltverträgliche Entwicklung von Materialien und deren Folgeprodukten fördern. Die Forschungsstrategie wird durch eigene Forschung der beteiligten Häuser, Ausschreibung und Vergabe von Forschungsdienstleistungen an Dritte sowie durch Beteiligung an vorwiegend öffentlich geförderten Drittmittelprojekten umgesetzt. Die Forschungsstrategie, die wie der Aktionsplan „Nanotechnologie“ für den Zeitraum bis 2020 angelegt ist, wird durch eine Expertengruppe der beteiligten Bundesbehörden begleitet und evaluiert. Das Umweltbundesamt unterstützt den verantwortungsvollen Einsatz von Nanomaterialien, indem es aktiv an den Diskussionen zur Anpassung der Regulierung und Risikobewertung von Nanomaterialien auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene beteiligt ist und über verschiedene Forschungsaktivitäten die in der Forschungsstrategie genannten Ziele umsetzt.

Types:

Text {
    text_type: PressRelease,
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Origin: /Bund/UBA/Webseite

Tags: Recycling ? Europäische Kommission ? Öffentliche Ausschreibung ? Pressemitteilung ? Arbeitsschutz ? Politikberatung ? Prüfverfahren ? Umweltgefährdung ? Umweltrisikobewertung ? Aktionsplan ? Umweltveränderung ? Umweltschutz ? Neuartige Materialien ? Nanotechnologie ? Nanomaterialien ? Risikobewertung ?

License: other-closed

Language: Deutsch

Organisations

Persons

Issued: 2016-09-19

Time ranges: 2016-09-19 - 2016-09-19

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