Description: „Eine der Art und Beschaffenheit des Abfalls entsprechende hochwertige Verwertung ist anzustreben“ heißt es in § 5 Abs. 2 Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) von 1994. Damit wird neben der allgemeinen Hierarchie Vermeidung-Verwertung-Beseitigung auch innerhalb der Verwertung eine Unterscheidung in mehr oder weniger hochwertige Verwertungen gemacht.
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Origins: /Bund/UBA/Website
Tags: Chrom ? Blei ? Eisen ? Kupfer ? Abfallverwertung ? Metallurgie ? Altmetall ? Versatzverordnung ? Deponieverwertungsverordnung ? Gefährlicher Abfall ? Sekundärrohstoff ? Mineralischer Abfall ? Bewertungskriterium ? Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ? Umweltrisikobewertung ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2007-12-01
Time ranges: 2007-12-01 - 2007-12-01
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