Description: Die europäische Richtlinie 2002/96/EC über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE-Richtlinie) sieht gemäß Art. 12 (1) vor, dass die Mitgliedstaaten im Zwei-Jahresrhythmus über den Sachstand bei der Erfassung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) berichten. Der dritte Bericht über die Jahre 2009 und 2010 war der Kommission zum 30.06.2012 vorzulegen. Die Berichtspflicht umfasst die Meldung der Rücknahmemengen sowie Verwertungsmengen und -quoten und wird durch die Kommissionsentscheidung 2005/369/EG präzisiert. Veröffentlicht in Texte | 28/2013.
Types:
Text { text_type: Publication, }
Origin: /Bund/UBA/Webseite
Tags: Berichtspflicht ? Elektro- und Elektronik-Altgeräte ? WEEE-Richtlinie ? Datenerhebung ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2013-01-01
Time ranges: 2013-01-01 - 2013-01-01
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