Description: Die europäische Richtlinie 2002/96/EC über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE-Richtlinie) sieht gemäß Art. 12 (1) vor, dass die Mitgliedstaaten im Zwei-Jahresrhythmus über den Sachstand bei der Erfassung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) berichten. Der vierte Bericht über die Jahre 2011 und 2012 war der Kommission zum 30.06.2014 vorzulegen. Die Berichtspflicht umfasst die Meldung der Rücknahmemengen sowie Verwertungsmengen und -quoten und wird durch die Kommissionsentscheidung 2005/369/EG präzisiert. Die notwendigen Daten werden in Deutschland auf zwei Wegen ermittelt: Zum einen über die als Gemeinsame Stelle fungierende stiftung elektroaltgeräte register (ear) und zum anderen über die Statistischen Landesämter. Die Quelle der Daten sind bei beiden Wegen die Erstbehandlungsanlagen (EBA). Im Rahmen eines Forschungsprojektes des Umweltbundesamtes ( UBA ) wurden die Daten zusammengeführt und geprüft sowie die Berichterstattung an die EU-Kommission vorbereitet. Die Ergebnisse zeigen, dass die Vorgaben der WEEE-Richtlinie an die Erfassung und Verwertung von EAG in Deutschland mehr als übererfüllt werden, die Qualität des Datenmanagements aber auf allen Ebenen der beteiligten Akteure noch verbessert werden kann. Dazu werden im Bericht Handlungsempfehlungen gegeben. Veröffentlicht in Texte | 09/2015.
Types:
Text { text_type: Publication, }
Origin: /Bund/UBA/Webseite
Tags: Berichtspflicht ? Elektro- und Elektronik-Altgeräte ? Europäische Kommission ? Statistische Daten ? WEEE-Richtlinie ? Datenberichterstattung ? Handlungsempfehlung ? Datenmanagement ? Forschungsprojekt ? Datenerhebung ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2015-02-01
Time ranges: 2015-02-01 - 2015-02-01
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