Description: Bei der weiteren Entwicklung der Immissionsrichtlinien werden unter anderem auch die NOx-Grenzwerte für Abfallverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoff-Kraftwerke abgesenkt. Das neue Gesetz schreibt vor, dass bei den Anlagen zur Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen mit einer Feuerungsleistung von mehr als 50 MW, die nach dem 31.12.2012 erstmals in Betrieb genommen oder nach diesem Zeitpunkt einer wesentlichen baulichen Änderung unterzogen werden, ab diesem Zeitpunkt ein Jahresmittelwert von 100 mg/Nm³ tr. NOx (angegeben in NO2, bezogen auf 11 Vol.-% O2) nicht überschritten werden darf. Veröffentlicht in Texte | 71/2011.
Types:
Text { text_type: Publication, }
Origin: /Bund/UBA/Webseite
Tags: Abfallmitverbrennung ? Abfallverbrennung ? Abfallbehandlungsanlage ? Abfallverbrennungsanlage ? Abgasreduzierung ? Stickoxide ? EBS-Kraftwerk ? Verbrennungsanlage ? Jahresmittelwert ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2011-11-01
Time ranges: 2011-11-01 - 2011-11-01
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