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Chemikalien in Produkten: Wichtige Informationen für Händlerinnen und Händler

Description: Die Mitteilungspflicht besteht z.B. nicht, wenn der ⁠ Stoff ⁠ bereits für die betreffende Verwendung unter ⁠ REACH ⁠ registriert wurde (Art. 7, Abs. 6). In diesem Fall müssen Sie gegenüber den Überwachungsbehörden nachweisen können, dass Sie sich aktiv über die Existenz einer solchen Registrierung informiert haben. Informationen über registrierte Verwendungen können Sie z.B. über das Sicherheitsdatenblatt, Webseiten von Zulieferern oder durch direkte Nachfrage innerhalb der Lieferkette erhalten. Veröffentlicht in Broschüren.

Types:

Text {
    text_type: Publication,
}

Origin: /Bund/UBA/Webseite

Tags: Informationspflicht ? Chemikalien ? REACH ? Lieferkette ?

License: other-closed

Language: Deutsch

Organisations

Persons

Issued: 2012-01-01

Time ranges: 2012-01-01 - 2012-01-01

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