Description: Die EU führt zum 1. Oktober 2023 ein CO2 -Grenzausgleichssystem ( CBAM ) ein. Die Grundidee besteht darin, im Ausland produzierte emissionsintensive Güter mit dem gleichen CO2-Preis zu belegen wie in der EU hergestellte Güter. Damit soll verhindert werden, dass die heimische Industrie, die im Rahmen des EU-ETS steigende CO2-Kosten zu tragen hat, in Länder ohne vergleichbare CO2-Bepreisung verlagert wird. Dies wäre nicht im Sinne des Klimaschutzes. Das Factsheet erklärt Ziele und Funktionsweise des neuen Klimaschutzinstruments. Veröffentlicht in Fact Sheet.
Types:
Text { text_type: Publication, }
Origin: /Bund/UBA/Webseite
Tags: Klimaschutzinstrument ? Klimaschutz ? CBAM ? CO2-Bepreisung ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2023-07-01
Time ranges: 2023-07-01 - 2023-07-01
DEHSt-Themenseite zum EU-ETS
https://www.dehst.de/DE/Europaeischer-Emissionshandel/europaeischer-emissionshandel_node.html (Webseite)Accessed 1 times.