Description: Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte müssen zukünftig für die Kosten aufkommen, die die im öffentlichen Raum also beispielsweise in Parks oder Straßen entsorgten Abfälle ihrer Produkte verursachen. Zu übernehmen sind insbesondere die Kosten für die Sammlung in öffentlichen Sammelsystemen sowie für Reinigungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen. Die Studie hat Kosten und Abfallzusammensetzungen analysiert und ein Modell zur Einnahme und Verteilung produktbezogener Kostenbeiträge entwickelt. Die Studie hat ergeben, dass sich die von den betroffenen Herstellern zu tragenden Kosten jährlich auf insgesamt 434 Millionen Euro belaufen. Davon ausgehend wurden individuelle Abgabesätze für die betroffenen Produktgruppen ermittelt, die minimal 0,001 €/kg für Getränkebehälter (bepfandet) und maximal 8,945 €/kg für Tabakprodukte mit kunststoffhaltigem Filter und Filter für Tabakprodukte betragen. Die Abgabensätze als auch das entwickelte Punktesystem zur Mittelauskehr an die öffentlich-rechtlichen Anspruchsberechtigte bilden zukünftig die Berechnungsgrundlage für die Ein- und Auszahlungen in den vom Umweltbundesamt zu betreibenden Einwegkunststofffonds. Veröffentlicht in Texte | 132/2022.
Types:
Text { text_type: Publication, }
Origin: /Bund/UBA/Webseite
Tags: Filter ? Einwegkunststoffprodukt ? EU-Einwegkunststoffrichtlinie ? Abfallaufkommen ? Abfallzusammensetzung ? Studie ? Tabakerzeugnis ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2022-11-01
Time ranges: 2022-11-01 - 2022-11-01
UBA-Themenseite: Einwegkunststofffonds
https://www.umweltbundesamt.de/ewkf (Webseite)Accessed 1 times.