Description: Die novellierte EU-Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRl) bestätigt in einer neuen Abfallhierarchie die Abfallvermeidung als prioritäre Maßnahme zum Schutz der Umwelt im Zusammenhang mit der Erzeugung und dem Umgang mit Abfällen. Die Mitgliedstaaten werden darin u.a. zur Förderung der Abfallvermeidung aufgefordert. Die Planung der Abfallvermeidungsmaßnahmen soll nach Artikel 29 Abs. 1 der AbfRRl in Abfallvermeidungsprogrammen erfolgen, die die Mitgliedstaaten bis zum 12. Dezember 2013 zu erstellen haben. In den Abfallvermeidungsprogrammen sind bestehende Vermeidungsmaßnahmen zu beschreiben und Abfallvermeidungsziele festzulegen. Durch die Vorgabe von zweckmäßigen, spezifischen qualitativen oder quantitativen Maßstäben für verabschiedete Abfallvermeidungsmaßnahmen sind deren erzielte Fortschritte zu überwachen und zu bewerten. Die Programme können in die Abfallbewirtschaftungspläne oder andere umweltpolitische Programme aufgenommen werden. Veröffentlicht in Texte | 59/2010.
Types:
Text { text_type: Publication, }
Origin: /Bund/UBA/Webseite
Tags: Abfallvermeidung ? Abfallwirtschaftsplan ? Abfallrahmenrichtlinie ? Abfallhierarchie ? Abfallvermeidungsprogramm ? Umweltschutz ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2010-12-01
Time ranges: 2010-12-01 - 2010-12-01
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