Description: Die europäische Bauproduktenrichtlinie (BPR) fordert neben den traditionell im Baurecht verankerten Anforderungen explizit, dass die aus den Bauprodukten herzustellenden Bauwerke die am Verwendungsort geltenden Anforderungen an die Hygiene, die Gesundheit und den Umweltschutz erfüllen und die Gesundheit der Bewohner und Anwohner nicht gefährdet wird. Jedoch stellen zurzeit nur wenige Mitgliedsstaaten quantitative Anforderungen an die Frei-setzung regulierter gefährlicher Substanzen aus Bauprodukten/Bauwerken. Dies hat dazu geführt, dass die bisher verabschiedeten harmonisierten europäischen Produktnormen ausschließlich allgemeine Hinweise auf be-stehende nationale Anforderungen enthalten. Veröffentlicht in Texte | 50/2011.
Types:
Text { text_type: Publication, }
Origin: /Bund/UBA/Webseite
Tags: Bauprodukt ? Baurecht ? Produktnorm ? Prüfverfahren ? Bauliche Anlage ? EU-Bauproduktenrichtlinie ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2011-08-01
Time ranges: 2011-08-01 - 2011-08-01
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