Description: Die Untersuchung hat im wesentlichen folgende Punkte aufgezeigt: Die zunehmende Komplexität der Chemieparks mit der engen Nachbarschaft und dem stofflichen und energetischen Verbund gefährlicher Anlagen verschiedener Betreiber führt zu neuen Problemen im öffentlichen Recht. Anders als im Zivilrecht können mehrere Personen nicht oder nur bedingt als Betreiber einer Anlage qualifiziert werden. Veröffentlicht in Texte | 31/2002.
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Tags: 16. BImSchV ? Zivilrecht ? Öffentliches Recht ? Störfall-Verordnung ? Überwachungsbedürftige Anlage ? Anlagenbetreiber ? Störfallrecht ?
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Language: Deutsch
Issued: 2002-08-01
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