Description: Der im ersten Teil dieses Rechtsgutachtens entwickelte Vorschlag zur Änderung des Londoner Protokolls sieht vor, dass die Erforschung der Meeresdüngung von der zuständigen Behörde zuzulassen ist, wenn sie berechtigter wissenschaftlicher Forschung dient und dies anhand eines (allgemeinen) Bewertungsrahmens und ggf. zusätzlich anhand spezieller Bewertungsrahmen überprüft wurde. Meeresdüngungsvorhaben, die nicht berechtigter wissenschaftlicher Forschung dienen und damit insbesondere kommerzielle Meeresdüngungsvorhaben, sind mithin verboten. Tritt diese Änderung des Londoner Protokolls in Kraft, so ist Deutschland verpflichtet, rechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit von Forschungsvorhaben zur Meeresdüngung zu formulieren. Veröffentlicht in Texte | 20/2012.
Types:
Text { text_type: Publication, }
Origin: /Bund/UBA/Webseite
Tags: Londoner Übereinkommen und Londoner Protokoll ? Ozeandüngung ? Forschungsprojekt ? Forschung ? Rechtsgutachten ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2012-05-01
Time ranges: 2012-05-01 - 2012-05-01
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