Description: Unter bestimmten Umständen kann es zu einem Wechsel der Zuständigkeit für die Anerkennung zwischen dem Bund und den Ländern kommen. In diesem Zusammenhang sollte insbesondere gutachterlich geprüft werden, welches rechtliche Schicksal die bestehenden Altanerkennungen nach einem Wechsel vom Land auf den Bund und im umgekehrten Verhältnis teilen und welcher Rechtsträger nach dem Zuständigkeitswechsel für die Änderung oder Aufhebung der Altanerkennungen zuständig ist. Zudem sollte der Gutachter praktikable Vorschläge erarbeiten, wie die Vollzüge ihre Verfahrensabläufe anpassen könnten. In einem weiteren Untersuchungsschwerpunkt war zu prüfen, in welchen Fällen und unter welchen rechtlich zulässigen Voraussetzungen eine bestehende Anerkennung vom Umweltbundesamt entzogen werden kann. Veröffentlicht in Texte | 180/2020.
Types:
Text { text_type: Publication, }
Origin: /Bund/UBA/Webseite
Tags: Umweltverband ? Bundeskompetenz ? Länderkompetenz ? Rechtsgutachten ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2020-10-01
Time ranges: 2020-10-01 - 2020-10-01
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