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Revision der Umweltqualitätsnormen der Bundes-Oberflächengewässerverordnung nach Ende der Übergangsfrist für Richtlinie 2006/11/EG und Fortschreibung der europäischen Umweltqualitätsziele für prioritäre Stoffe

Description: Auf Grundlage der EU-⁠ Wasserrahmenrichtlinie ⁠ 60/2000/EG (WRRL) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, zur Überprüfung des angestrebten guten Zustandes der Oberflächengewässser Qualitätsnormen für flussgebietsspezifische Schadstoffe festzulegen (Artikel 4 der WRRL). Zur Bewertung des Zustandes der Oberflächengewässer sind daher die Stoffe aus dem „Nichterschöpfenden Verzeichnis der wichtigsten Schadstoffe“ (siehe Anhang VIII WRRL) zu überprüfen und fortzuschreiben sowie Qualitätsnormen festzulegen. 2013 endete die Übergangsfrist für Richtlinie 2006/11/EG. Vor diesem Hintergrund initiierte das Umweltbundesamt ein Projekt, um für 10 ausgewählte Schadstoffe (flussgebietsspezifische Schadstoffe nach Oberflächengewässerverordnung (OGewV)) die Umweltqualitätsnormen zu aktualisieren und für 20 neue Stoffe Vorschläge für Umweltqualitätsnormen erarbeiten zu lassen. Veröffentlicht in Texte | 47/2015.

Types:

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    text_type: Publication,
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Origin: /Bund/UBA/Webseite

Tags: Umweltqualitätsziel ? Wasserrahmenrichtlinie ? Prioritäre Stoffe ? Oberflächengewässerverordnung ? Gewässerzustand ? Gütekriterien ? Stoffbewertung ? Umweltqualitätsnorm ? Übergangsfrist ? Schadstoff ?

License: other-closed

Language: Deutsch

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Issued: 2015-06-01

Time ranges: 2015-06-01 - 2015-06-01

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