Description: Nach alledem wird staatliche Werbung für Regionalerzeugnisse vom Welthandelsrecht in vergleichbarem Umfang wie vom Gemeinschaftsrecht gestattet. Lediglich in dreierlei Hinsicht gehen die Rechtsordnungen einen unterschiedlichen Lösungsweg: Erstens bietet das Gemeinschaftsrecht eine breitere Palette an Rechtfertigungsmöglichkeiten als das Welthandelsrecht, weshalb etwa die Veranstaltung von Wochen- und Bauernmärkten oder von Messen und Ausstellungen auf Gemeinschaftsebene einfacher zu rechtfertigen ist als auf Ebene des Welthandelsrechts. Veröffentlicht in Texte | 42/2004.
Types:
Text { text_type: Publication, }
Origin: /Bund/UBA/Webseite
Tags: Rechtsordnung ? Regionales Produkt ? Ausstellung ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2004-10-01
Time ranges: 2004-10-01 - 2004-10-01
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