Description: Entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind durch die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Neben der Lärmbelastung und den länderspezifisch empfohlenen Auslösewerten sind dabei auch lokale Betroffenheiten und Konflikte zu berücksichtigen. Hierbei kann die Identifizierung von Lärmbrennpunkten die Gemeinden bei der Priorisierung von Lärmminderungsmaßnahmen unterstützen. In einem Forschungsvorhaben wurden die verschiedenen Verfahren zur „Hotspot“-Analyse vergleichend untersucht und anhand einer Modellstadt hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit bewertet. Veröffentlicht in Texte | 196/2020.
Types:
Text { text_type: Publication, }
Origin: /Bund/UBA/Webseite
Tags: Lärmminderung ? EU-Umgebungslärmrichtlinie ? Lärmaktionsplan ? Lärm ? Lärmbelastung ? Lärmwirkung ? Landesrecht ? Maßnahmenwert ? Forschungsprojekt ? Schwellenwert ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2020-11-01
Time ranges: 2020-11-01 - 2020-11-01
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