Description: Mit der Unterzeichnung des Göteborg-Protokolls 1999 und der NEC-Richtlinie 2001/81/EG des Europäi-schen Parlaments und Rates in 2001 hat sich Deutschland dazu verpflichtet, eine nationale Höchstgrenze für die Emissionen von Ammoniak (NH3) von 550 kt pro Jahr einzuhalten und ab dem Jahr 2010 nicht mehr zu überschreiten. Die aktuelle Prognose geht jedoch davon aus, dass diese Emissionshöchstgrenze ohne zusätzliche Maßnahmen zur Minderung von Ammoniakemissionen nicht unterschritten werden kann. Veröffentlicht in Texte | 79/2011.
Types:
Text { text_type: Publication, }
Origin: /Bund/UBA/Webseite
Tags: Ammoniak ? Ammoniakemission ? Reaktiver Stickstoff ? NEC-Richtlinie ? Göteborg-Protokoll ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2011-11-01
Time ranges: 2011-11-01 - 2011-11-01
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