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Weiterentwicklung von Kriterien zur Beurteilung des schadlosen und ordnungsgemäßen Einsatzes mineralischer Ersatzbaustoffe und Prüfung alternativer Wertevorschläge

Description: Mit der sogenannten Ersatzbaustoffverordnung – EBV-(Artikel 1der geplanten Mantelverordnung) werden  technische Voraussetzungen und materielle Anforderungen zum Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) definiert.  Bei Einhaltung dieser rechtlichen Vorgaben können MEB ohne langfristige Folgen für die Umwelt und die menschliche Gesundheit, d. h. schadlos und ordnungsgemäß, in den definierten Einbauweisen verwertet werden. Das Zentrum für Angewandte Geowissenschaften der Universität Tübingen (ZAG) hat, begleitend zum Verordnungsvorhaben des ⁠ BMU ⁠, die Fachgrundlagen kontinuierlich weiterentwickelt und im vorliegenden Bericht ausführlich beschrieben.  Für alle geregelten mineralischen Ersatzbaustoffe (MEB) sind die neuesten Datengrundlagen, Statistiken und Begründungen für die Festlegung von Materialwerten und ggf. von Materialklassen zusammenfassend dargestellt. Veröffentlicht in Texte | 26/2018.

Types:

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    text_type: Publication,
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Origin: /Bund/UBA/Webseite

Tags: Tübingen ? Mineralischer Ersatzbaustoff ? Umweltauswirkung ? Ersatzbaustoffverordnung ? Bewertungskriterium ? Menschliche Gesundheit ?

License: other-closed

Language: Deutsch

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Issued: 2018-03-01

Time ranges: 2018-03-01 - 2018-03-01

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