Description: Seit 1991 werden alle Meldungen in Form des Erfassungsbogens zunächst nach Anhang V der alten StörfallV aus 1991 und seit Mai 2000 nach Anhang VI der neuen StörfallV aus 2000 am Umweltbundesamt zentral registriert. Die „Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen“ ( ZEMA ) im Umweltbundesamt wurde 1993 als gemeinsame Erfassungsstelle der Länder für derartige, nach StörfallV meldepflichtige Ereignisse gegründet.
Types:
Text { text_type: Publication, }
Origin: /Bund/UBA/Webseite
Tags: Meldepflichtiges Ereignis ? Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2013-10-01
Time ranges: 2013-10-01 - 2013-10-01
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