Description: Seit Beginn des Gesetzgebungsvorgangs zum BEHG wird die Verfassungsmäßigkeit des BEHG in Literatur und Praxis diskutiert. Wesentlicher Kritikpunkt ist dabei, dass es während der Einführungs- und Korridorphase (Kalenderjahre 2021 - 2026) an einer „Knappheit der Emissionszertifikate“ fehle und sich somit kein freier Marktpreis bilden könne. Vor diesem Hintergrund hat die DEHSt die Kanzlei lindenpartners in Zusammenarbeit mit Professor Dr. Jörn Ipsen (Universität Osnabrück) beauftragt, im Rahmen eines Rechtsgutachtens die Verfassungsmäßigkeit des BEHG während der Einführungs- und Versteigerungsphase zu prüfen. Die Verfasser*innen kommen in dem Gutachten zu dem Ergebnis, dass es sich bei der CO 2 -Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandel um eine nicht-steuerliche Abgabe handelt und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an diese erfüllt sind. Auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wird in diesem Zusammenhang insbesondere die Frage beleuchtet, ob ein besonderer sachlicher Rechtfertigungsgrund in Form eines Vorteilsausgleichs vorliegt. Die Verfasser*innen gelangen unter besonderer Berücksichtigung des Klimabeschlusses des BVerfG vom 24.03.2021 zu der Überzeugung, dass auch bei einer Veräußerung zu Festpreisen die Voraussetzungen einer Vorteilsabschöpfungsabgabe i.S.d. Rechtsprechung des BVerfG vorliegen und das BEHG in der Einführungs- und Versteigerungsphase auch unter sonstigen Gesichtspunkten verfassungsgemäß ist. Veröffentlicht in Texte | 04/2022.
Types:
Text { text_type: Publication, }
Origin: /Bund/UBA/Webseite
Tags: Osnabrück ? Bundesverfassungsgericht ? Emissionszertifikat ? Brennstoffemissionshandelsgesetz ? Marktpreis ? Rechtsprechung ? Rechtsgutachten ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2022-01-01
Time ranges: 2022-01-01 - 2022-01-01
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