Description: <p>Einstimmig unterstützten alle EU-Mitgliedstaaten vor Kurzem den deutschen Vorschlag, Benzo[a]pyren als besonders besorgniserregenden <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a> auf die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a>-Kandidatenliste aufzunehmen. Benzo[a]pyren gehört zur Stoffgruppe der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PAK#alphabar">PAK</a>). Die Chemikalie gilt wie einige andere PAK als krebserregend (Carcinogen) und ist daher ein sogenannter CMR-Stoff (<strong>C</strong>ancerogen, <strong>M</strong>utagen oder <strong>R</strong>eproduktionstoxisch). Für das Umweltbundesamt ist die Chemikalie auch deshalb besorgniserregend, weil sie in der Umwelt langlebig ist (<strong>P</strong>ersistent), sich stark in Organismen anreichert (<strong>B</strong>ioakkumulierend) und sehr giftig (<strong>T</strong>oxisch) für Wasserorganismen ist. Damit sind die Kriterien für einen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PBT#alphabar">PBT</a>-Stoff erfüllt.<br><br> Wegen der CMR und der PBT-Eigenschaften hatte Deutschland Benzo[a]pyren als besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) zur Aufnahme in die REACH-Kandidatenliste vorgeschlagen.<br><br>Bei Untersuchungen finden Prüflabore Benzo[a]pyren regelmäßig in Erzeugnissen wie Werkzeuggriffen oder Badeschuhen. Die Chemikalie wird allerdings Gummiartikeln nicht absichtlich zugesetzt. Benzo[a]pyren kann in Teerölen und bestimmten Ölen aus der Erdölverarbeitung enthalten sein. Diese Öle können Kunststoffen als Weichmacher oder zur Färbung beigemischt werden.<br> <br> Bestimmte PAK – darunter Benzo[a]pyren sind in Erzeugnissen EU-weit gesetzlich geregelt (EU Nr. 1272/2013). Damit sind Erzeugnisse mit einem Gehalt von mehr als 1 mg/kg (0.0001%) eines der acht krebserregenden PAK verboten. Für Spielzeug und Babyartikel gilt ein Grenzwert von 0,5 mg/kg (0,00005%). Diese Grenzwerte gelten auch für Teile von Erzeugnissen, die mit menschlicher Haut oder der Mundhöhle in Berührung kommen können.<br> <br>Die Aufnahme von Benzo[a]pyren auf die REACH-Kandidatenliste ergänzt dieses Verbot, denn ab sofort können Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich ihre Auskunftsrechte für PAK-haltige Produkte nutzen. Handel und Hersteller sind verpflichtet für alle Erzeugnisse Auskunft zu erteilen, die mehr als 0,1 % Benzo[a]pyren enthalten.<br> <br> Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Umweltbundsamtes:</p>
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Editorial,
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Tags: Kunststoff ? Benzo(a)pyren ? Aromatischer Kohlenwasserstoff ? CMR-Stoff ? SVHC-Kandidat ? Auskunftsrecht ? Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe ? Weichmacher ? Deutschland ? Petrochemische Industrie ? Kreosot ? Karzinogen ? Mutagener Stoff ? Kinderspielzeug ? Chemikalien ? Haut ? Toxische Substanz ? Gewässerorganismen ? Grenzwert ? Lebewesen ?
Region: Dessau
Bounding boxes: 12.24555° .. 12.24555° x 51.83864° .. 51.83864°
License: Alle Rechte vorbehalten
Language: Deutsch
Issued: 2016-06-21
Time ranges: 2016-06-21 - 2016-06-21
aktualisierte Kandidatenliste
http://echa.europa.eu/web/guest/candidate-list-table (Webseite)Auskunftsrechte und Verzeichnis der zuständigen Länderbehörden
https://www.umweltbundesamt.de/auskunftsrechte-fuer-verbraucherinnen-verbraucher (Webseite)Hintergrundpapier
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/polyzyklische-aromatische-kohlenwasserstoffe (Webseite)Kritische Eigenschaften
https://www.umweltbundesamt.de/stoffgruppen-bekannten-kritischen-eigenschaften (Webseite)FAQ Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalien-reach/stoffgruppen/polyzyklische-aromatische-kohlenwasserstoffe (Webseite)Accessed 1 times.