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Polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoff

Description: <p>Einstimmig unterstützten alle EU-Mitgliedstaaten vor Kurzem den deutschen Vorschlag, Benzo[a]pyren als besonders besorgniserregenden ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a>⁠ auf die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a>⁠-Kandidatenliste aufzunehmen. Benzo[a]pyren gehört zur Stoffgruppe der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PAK#alphabar">PAK</a>⁠). Die Chemikalie gilt wie einige andere PAK als krebserregend (Carcinogen) und ist daher ein sogenannter CMR-Stoff (<strong>C</strong>ancerogen, <strong>M</strong>utagen oder <strong>R</strong>eproduktionstoxisch). Für das Umweltbundesamt ist die Chemikalie auch deshalb besorgniserregend, weil sie in der Umwelt langlebig ist (<strong>P</strong>ersistent), sich stark in Organismen anreichert (<strong>B</strong>ioakkumulierend) und sehr giftig (<strong>T</strong>oxisch) für Wasserorganismen ist. Damit sind die Kriterien für einen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PBT#alphabar">PBT</a>⁠-Stoff erfüllt.<br><br> Wegen der CMR und der PBT-Eigenschaften hatte Deutschland Benzo[a]pyren als besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) zur Aufnahme in die REACH-Kandidatenliste vorgeschlagen.<br><br>Bei Untersuchungen finden Prüflabore Benzo[a]pyren regelmäßig in Erzeugnissen wie Werkzeuggriffen oder Badeschuhen. Die Chemikalie wird allerdings Gummiartikeln nicht absichtlich zugesetzt. Benzo[a]pyren kann in Teerölen und bestimmten Ölen aus der Erdölverarbeitung enthalten sein. Diese Öle können Kunststoffen als Weichmacher oder zur Färbung beigemischt werden.<br>&nbsp;<br> Bestimmte PAK – darunter Benzo[a]pyren sind in Erzeugnissen EU-weit gesetzlich geregelt (EU Nr. 1272/2013). Damit sind Erzeugnisse mit einem Gehalt von mehr als 1 mg/kg (0.0001%) eines der acht krebserregenden PAK verboten. Für Spielzeug und Babyartikel gilt ein Grenzwert von 0,5 mg/kg (0,00005%). Diese Grenzwerte gelten auch für Teile von Erzeugnissen, die mit menschlicher Haut oder der Mundhöhle in Berührung kommen können.<br>&nbsp;<br>Die Aufnahme von Benzo[a]pyren auf die REACH-Kandidatenliste ergänzt dieses Verbot, denn ab sofort können Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich ihre Auskunftsrechte für PAK-haltige Produkte nutzen. Handel und Hersteller sind verpflichtet für alle Erzeugnisse Auskunft zu erteilen, die mehr als 0,1 % Benzo[a]pyren enthalten.<br>&nbsp;<br> Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Umweltbundsamtes:</p>

Types:
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    Editorial,
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Tags: Kunststoff ? Benzo(a)pyren ? Aromatischer Kohlenwasserstoff ? CMR-Stoff ? SVHC-Kandidat ? Auskunftsrecht ? Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe ? Weichmacher ? Deutschland ? Petrochemische Industrie ? Kreosot ? Karzinogen ? Mutagener Stoff ? Kinderspielzeug ? Chemikalien ? Haut ? Toxische Substanz ? Gewässerorganismen ? Grenzwert ? Lebewesen ?

Region: Dessau

Bounding boxes: 12.24555° .. 12.24555° x 51.83864° .. 51.83864°

License: Alle Rechte vorbehalten

Language: Deutsch

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Issued: 2016-06-21

Time ranges: 2016-06-21 - 2016-06-21

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