Description: Climate Engineering-Maßnahmen: Erstmals internationale Kontrolle Ab sofort gibt es weltweit rechtlich verbindliche Vorschriften zur Kontrolle des marinen Geo-Engineerings. Diese wurden am 18. Oktober 2013 von den Vertragsstaaten des „Londoner Protokolls zum Londoner Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen“ verabschiedet. Kommerzielle Aktivitäten zur Düngung der Meere werden verboten. Erlaubt sind lediglich berechtigte Forschungsvorhaben. Vor Durchführung solcher Vorhaben müssen die Vertragsstaaten sicherstellen, dass tatsächlich geforscht wird und nachteilige Umweltwirkungen ausgeschlossen sind. Die Regelung erlaubt es des Weiteren, in der Zukunft weitere marine Geo-Engineering-Maßnahmen der staatlichen Kontrolle zu unterstellen, wenn sich das als erforderlich erweisen sollte.
Types:
Text { text_type: Editorial, }
Origin: /Bund/UBA/Webseite
Tags: Abfallbeseitigung ? Londoner Übereinkommen und Londoner Protokoll ? Ozeandüngung ? Meeresschutz ? Marines Geoengineering ? Forschungsprojekt ? Geoengineering ?
Region: Dessau-Roßlau
Bounding box: 12.24746° .. 12.24746° x 51.84408° .. 51.84408°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2013-12-12
Time ranges: 2013-12-12 - 2013-12-12
Bericht der Vertragsstaatenkonferenz 2013 (s. Kap. 4 u. Annex 4)
http://www.umweltbundesamt.de/en/document/report-of-the-thirty-fifth-consultative-meeting-of (Webseite)allgemeine Informationen zum Londoner Protokoll
https://www.imo.org/en/OurWork/Environment/Pages/London-Convention-Protocol.aspx (Webseite)Geo-Engineering - wirksamer Klimaschutz oder Größenwahn?
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/geo-engineering-wirksamer-klimaschutz-groessenwahn (Webseite)Presse-Information 50/2013
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/381/dokumente/presseinfo_50_2013_geo-engineering_-_kommerzielle_meersduengung_endlich_verboten.pdf (PDF)Accessed 1 times.