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Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen

Description: Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen Umwelt- und Naturschutzvereinigungen können die Anerkennung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) beantragen. Mit der Anerkennung erhalten sie besondere Beteiligungs- und Klagerechte. Das Umweltbundesamt und die Anerkennungsbehörden der Länder sind für die Anerkennung zuständig. Umwelt- und Naturschutzvereinigungen stehen besondere Rechtsschutzmöglichkeiten zu. Mit der Verbandsklage können sie bestimmte Verwaltungsentscheidungen darauf gerichtlich überprüfen lassen, ob diese rechtmäßig ergangen sind. Die Wahrnehmung des Verbandsklagerechts setzt voraus, dass die Vereinigungen zuvor nach § 3 UmwRG anerkannt wurden. Die Zuständigkeit zur Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen ist zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt. Das ⁠ UBA ⁠ ist zuständig für die Anerkennung inländischer Vereinigungen, die über ein Bundesland hinaus tätig sind, und für ausländische Vereinigungen. Die Landesbehörden sprechen die Anerkennung für inländische Vereinigungen aus, die nur innerhalb eines Bundeslandes tätig sind. Das UBA pflegt eine Liste mit allen vom Bund (Umweltbundesamt und zuvor Bundesumweltministerium) anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen. Anerkennungen, die von den Bundesländern ausgesprochen werden, können bei den zuständigen Stellen der Bundesländer erfragt oder den jeweiligen Internetseiten entnommen werden. Informationen bzw. Links hierzu finden Sie am Schluss der Liste der vom Bund anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen. Für Fragen bezüglich der Anerkennung steht Ihnen die „Anerkennungsstelle Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz“ des UBA gerne zur Verfügung. Weitere Informationen zur Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen finden Sie auf den Unterseiten in der rechten Navigationsleiste. Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Rechtsschutz für anerkannte Umweltvereinigungen haben wir für Sie auf unserer Internetseite „Rechtsschutz und Verbandsklage“ beantwortet. Das UBA führte verschiedene Veranstaltungen zum Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten durch. Informationen und Unterlagen zum Workshop "Rechtsschutz zur Stärkung des Umweltschutzes" , zum Workshop "Transboundary Access to Justice for Environmental NGOs" , zur Tagung "Rechtsschutz im Umweltrecht in der Praxis" , zur Tagung " Forum Umweltrechtsschutz 2019 " sowie dem parlamentarischen Abend " Umweltverbandsklage im Gespräch " können auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes abgerufen werden. Forschungsergebnisse zum Umweltrechtsschutz In dem Forschungsprojekt im Auftrag des UBA wurde das Instrument der umweltrechtlichen Verbandsklage nach § 2 UmwRG einer Evaluation unterzogen. Das Ziel der empirischen Studie war, die Auswirkungen der Verbandsklage auf den Vollzug umweltrechtlicher Vorschriften und die Berücksichtigung von Umweltbelangen bei Verwaltungsentscheidungen zu ermitteln. Die Studie identifizierte für die Zeit seit Inkrafttreten des UmwRG bis Anfang 2012 insgesamt 37 abgeschlossene Klageverfahren, die von anerkannten Umweltvereinigungen initiiert wurden. In fast der Hälfte der Fälle erhielten die Verbände zumindest teilweise Recht. Von der Möglichkeit, Rechtsbehelfe nach dem UmwRG einzulegen, machen die Verbände somit nur in wenigen ausgewählten Fällen Gebrauch.  Zu der vor der Einführung des UmwRG teilweise befürchteten Klageflut kam es nicht. Besonders interessant ist, dass bereits die bloße Möglichkeit einer Klage dafür sorgt, dass Umweltbelange in Verwaltungsentscheidungen besser berücksichtigt werden. Den Abschlussbericht des Forschungsprojekts finden Sie hier und rechts neben dem Text unter „Publikationen“. Ziel des Forschungsprojekts war es, anhand konkreter Fragestellungen Umfang und Inhalt der internationalen Verpflichtungen Deutschlands wissenschaftlich zu erörtern und dadurch die teils schwierige Integration der Vorgaben der Aarhus-Konvention zum Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten in das deutsche Verwaltungsprozessrecht zu unterstützen. Dafür haben die Auftragnehmer des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen (UfU) e. V. in Kooperation mit Prof. Dr. Alexander Schmidt (Fachhochschule Anhalt-Bernburg) und Prof. Dr. Bernhard Wegener (Universität Erlangen-Nürnberg) mit Stand Oktober 2016 die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und die Spruchpraxis des Compliance Committee der Aarhus Konvention (ACCC) sowie die Argumente und Positionen des rechtswissenschaftlichen Schrifttums in Deutschland ausgewertet. Zudem führten die Forschungsnehmer in Kooperation mit einer Reihe ausländischer Fachleute zu ausgewählten Aspekten rechtsvergleichende Untersuchungen der in Großbritannien, Frankreich, Italien, Schweden und Polen geltenden Regelungen und zur Rezeption der Vorgaben der Aarhus Konvention in diesen Rechtssystemen durch. Den Abschlussbericht des Forschungsprojekts finden Sie hier und rechts neben dem Text unter „Publikationen“.

Types:

Text {
    text_type: Editorial,
}

Origin: /Bund/UBA/Webseite

Tags: Umweltbundesamt ? Großbritannien ? Europäischer Gerichtshof ? Frankreich ? Italien ? Polen ? Schweden ? Anerkannte Umweltvereinigung ? Umweltverband ? Verbandsklage ? Aarhus-Konvention ? Bundeskompetenz ? Rechtsbehelf ? Rechtsprechung ? Rechtsschutz ? Rechtsordnung ? Studie ? Länderkompetenz ? Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ? Forschungsprojekt ? Umweltrechtsschutz ? Abschlussbericht ? Empirische Untersuchung ? Umweltrecht ? Workshop ?

Region: Dessau-Roßlau

Bounding box: 12.24746° .. 12.24746° x 51.84408° .. 51.84408°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2022-06-13

Time ranges: 2022-06-13 - 2022-06-13

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