Description: Recyclingfähigkeit von Verpackungen: Mindeststandard 2023 Hersteller bestimmter Verpackungen müssen sich an dualen Systemen beteiligen, damit die Verpackungen gesammelt, sortiert und verwertet werden. Seit 2019 sind die Entgelte hierfür auch danach zu bemessen, wie gut sich eine Verpackung recyceln lässt. Der Mindeststandard dafür, wie die Recyclingfähigkeit zu ermitteln ist, wurde nun an neue Entwicklungen im Verpackungssektor angepasst. Damit die Recyclingfähigkeit der Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, methodisch auf einheitlicher Basis ermittelt wird, veröffentlicht die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt ( UBA ) seit 2019 jährlich bis zum 1. September einen Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit. Wesentliche Neuregelungen betreffen Glasverpackungen und Polyethylen (PE)-Folien größer DIN A4 . Glasanteile, die beispielsweise durch Lackierung oder Einfärbung einen optischen Transmissionsgrad von 10 Prozent unterschreiten, sind nicht dem verfügbaren Wertstoffanteil zuzurechnen. Damit wird auf Grundlage von aktuellen Praxisuntersuchungen nunmehr berücksichtigt, dass entsprechende Glasanteile bei der Glasaufbereitung nicht als Glas erkannt und deshalb ausgeschleust werden. Bei PE-Folien größer DIN A4 wird als neue Recyclingunverträglichkeit „Nitrocellulose-basierte Druckfarben im Zwischenlagendruck“ aufgenommen. Nitrocellulose (NC) erweist sich aufgrund ihrer eingeschränkten Temperaturbeständigkeit als Beeinträchtigung für den mechanischen Recyclingprozess. In Untersuchungen wurden starke, atemwegsreizende Ausgasungen sowie ein unangenehmer Geruch und eine farbliche Veränderung der Rezyklate beobachtet. Deshalb haben sich ZSVR und UBA dazu entschlossen, NC-basierte Druckfarben zumindest im Zwischenlagendruck als Recyclingunverträglichkeit zu definieren. Weitere Änderungen erfolgten in Bezug auf faserbasierte Verpackungen, um die im Vorjahr eingeführten Regelungen zu konkretisieren und besser verständlich zu machen. Noch nicht aufgenommen wurde die in der öffentlichen Konsultation vorgestellte Umstrukturierung des Anhangs 1, der das Vorhandensein von Sortier- und Recyclinginfrastruktur für verschiedene Verpackungen beziehungsweise das Erfordernis für Einzelnachweise eines erfolgten Recyclings abbildet. Aufgrund der in zahlreichen Stellungnahmen geäußerten Aspekte haben ZSVR und UBA entschieden, das Thema zunächst zurückzustellen. Es ist beabsichtigt, erneut nach zweckmäßigen Lösungen zu suchen und dabei die vorgebrachten Aspekte nochmals vertieft zu prüfen. Weiterführende Informationen zum Mindeststandard Nach einem Konsultationsverfahren zum Entwurf des Mindeststandards hat die ZSVR in Abstimmung mit dem UBA die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und, soweit zielführend, in dem nun veröffentlichten Mindeststandard berücksichtigt. Nähere Informationen zum Mindeststandard finden Sie auf der Homepage der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister . Das UBA sieht den verbindlichen Mindeststandard als wichtige methodische Basis für die Ermittlung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen an. Er gibt Mindestkriterien unter Berücksichtigung der Praxis der Sortierung und Verwertung vor. Bei der Ermittlung der Recyclingfähigkeit sind danach mindestens folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Vorhandensein von Sortier- und Verwertungsinfrastruktur für ein hochwertiges werkstoffliches Recycling für diese Verpackung, Sortierbarkeit der Verpackung sowie, bei technischer Notwendigkeit, Trennbarkeit ihrer Komponenten, Keine Unverträglichkeiten von Verpackungskomponenten oder enthaltenen Stoffen, die nach der Verwertungspraxis einen Recyclingerfolg verhindern können. Die Anforderungen für diese Kriterien wurden entsprechend den Entwicklungen im Verpackungssektor aktualisiert und geschärft. Die Ergebnisse der UBA-Eigenforschung zur Praxis der Sortierung und Verwertung 2021/2022 wurden bereits berücksichtigt. Der Mindeststandard ist eine in Branchenkreisen weithin akzeptierte Hilfestellung für die ökologische Verbesserung von Verpackungen. Zahlreiche Verpackungshersteller nutzen ihn zur Ermittlung der Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen und eine daran anknüpfende Optimierung. Die Methode zur Ermittlung der tatsächlichen Recyclingfähigkeit wurde auch in der EU und international mit großem Interesse aufgenommen. Für eine umweltfreundliche Verpackungsgestaltung sind neben der Recyclingfähigkeit weitere Faktoren von Bedeutung. Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite .
Types:
Text { text_type: Editorial, }
Origin: /Bund/UBA/Webseite
Tags: Glas ? Mechanisches Recycling ? Verpackungsrecycling ? Recycling ? Polyethylen ? Umweltbundesamt ? Lack ? Druckfarbe ? Verpackungsindustrie ? Verpackungsregister ? Rezyklat ? Geruch ? Temperaturbeständigkeit ? Umverpackung ? Verkaufsverpackung ? Systembeteiligungspflichtige Verpackung ? Glasverpackung ? Recyclingfähigkeit ?
Region: Dessau-Roßlau
Bounding box: 12.24746° .. 12.24746° x 51.84408° .. 51.84408°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2023-09-05
Time ranges: 2023-09-05 - 2023-09-05
Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen im Sinne des § 21 VerpackG 2021/2022
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/praxis-der-sortierung-verwertung-von-verpackungen-0 (Webseite)Fragen und Antworten zu umweltgerechter Verpackungsgestaltung
https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/verpackungen/fragen-antworten-verpackungen-verpackungsabfaelle (Webseite)Seite Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister
https://www.verpackungsregister.org/ (Webseite)Website Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister – Sie verlassen umweltbundesamt.de (Ansicht erscheint in neuem Fenster). Beachten Sie bitte unseren Haftungshinweis für externe Links im Datenschutzhinweis.
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