Die Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung im Saarland (VSU Boden und Altlasten) regelt: die Anforderungen an die Sachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz und nach dem Saarländischen Bodenschutzgesetz wahrnehmen, Art und Umfang der von Sachverständigen und Untersuchungsstellen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einzuhaltenden Pflichten, das Zulassungsverfahren und die Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, die Voraussetzungen für den Widerruf und für das Erlöschen der Zulassung, die Bestätigung der Zulassung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen anderer Länder der Bundesrepublik nach § 18 des Bundes- Bodenschutzgesetzes.
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) ist für die Zulassung und Überwachung der Sachverständigen und Untersuchungsstellen für Boden und Altlasten im Saarland (VSU Boden und Altlasten) zuständig. Näheres über die Zulassungsverfahren erfahren Sie hier für Sachverständige nach Bodenschutzgesetz Untersuchungsstellen nach Bodenschutzgesetz