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Reitwege KLE KR VIE WES

Reitwege sind nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichnete Wege, auf denen nur geritten werden darf.

Reitrouten KLE KR VIE WES

Reitrouten sind in der Regel Streckenführungen auf öffentlichen Verkehrsflächen, privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen, auf denen zum Zweck der Erholung geritten werden kann. Die Streckenführung kann in der Örtlichkeit beschildert oder nur auf Reitroutenkarten oder in digitalen Medien veröffentlicht sein.

Reitwegepflichtgebiete KLE KR VIE WES

In Waldflächen, die in besonderem Maße für Erholungszwecke genutzt werden, können die Kreise und kreisfreien Städte durch Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit der Forstbehörde und nach Anhörung der betroffenen Gemeinden und Waldbesitzer- und Reiterverbände das Reiten im Wald auf die nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwege beschränken. Innerhalb dieser Waldgebiete darf nur auf gekennzeichneten Reitwegen geritten werden.

ASYS

Mit dem Abfallüberwachungssystem ASYS stellen die Länder allen Abfallbehörden eine an deren Anforderungen angepasste Software zur Verfügung. Die Nutzung einer bundeseinheitlichen Software erleichtert dabei sowohl den Datenaustausch zwischen den Ländern als auch die Umsetzung gemeinsam von den Ländern einzurichtender informationstechnischer Systeme deutlich. Inhaltlich umfasst das Abfallüberwachungssystem ASYS im Wesentlichen die Vorab- und Verbleibskontrolle gemäß der NachwV, das Anzeige- und Erlaubnisverfahren gemäß AbfAEV, das Entsorgungsfachbetriebsverfahren gemäß EfbV, das Notifizierungsverfahren entsprechend Abfallverbringungsverordnung und die Verwaltung der Stammdaten der beteiligten Betriebe. Funktional unterstützt ASYS neben der Erfassung, Bearbeitung und Auswertung der jeweiligen Daten u.a. die automatisierte Prüfung der Daten, den automatisierten Austausch der Daten zwischen den Ländern sowie die praktische Bearbeitung der einzelnen Vorgänge. Angewandt wird das Abfallüberwachungssystem ASYS von den Mitarbeitenden der Abfallbehörden. (Textausschnitt von gadsys.de, Stand 01.04.2025)

Umweltinspektionen

Umweltinspektionen werden auf Grund einer EU-Empfehlung als Regelüberwachung durchgeführt. Zu inspizieren sind im wesentlichen genehmigungsbedürftige Anlagen die im Anhang der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV, Spalte 1 genannt sind. Dies sind z.B. Kraftwerke, Stahlerzeuger oder chemische Industrie. Die Frequenz der Vor-Ort-Inspektionen richtet sich dabei nach drei Kategorien. Die Überwachungsfrequenz reicht dabei von jährlich bis einmal in sechs Jahren. Zu einer Vor-Ort-Inspektion wird ein Bericht erstellt. Diese Regelüberwachungen führen das Bergamt und das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich durch.

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