Die Luft, die wir atmen, hat direkten Einfluss auf unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden. Um Transparenz über die Luftqualität im Stadtgebiet zu schaffen und gezielte Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu unterstützen, hat Berlin eine digitale Luftkarte entwickelt. Diese Karte bietet eine aktuelle und detaillierte Übersicht zur Belastung mit verschiedenen Luftschadstoffen und zeigt auf, wo in der Stadt die Luft besonders rein oder besonders belastet ist. Die Karte basiert auf einem Rastermodell mit 50 m × 50 m großen Zellen . Für jede dieser kleinen Flächen wird die Luftbelastung berechnet und dargestellt. Grundlage hierfür sind die Jahresmittelwerte aus dem Jahr 2024 für drei zentrale Schadstoffe: Stickstoffdioxid (NO₂) Feinstaub PM₁₀ (Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser bis 10 Mikrometer) Feinstaub PM₂,₅ (besonders kleine Partikel bis 2,5 Mikrometer) Die Einstufung der Luftqualität erfolgt anhand von fünf Belastungskategorien , die von „sehr niedriger“ bis „hoher“ Schadstoffbelastung reichen. Entscheidend für diese Einordnung sind nicht willkürliche Werte, sondern die aktuellen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation . Zusätzlich fließen sogenannte Zwischenziele mit ein – sie markieren Etappen auf dem Weg zu einer Luftqualität, die laut wissenschaftlichem Konsens keine gesundheitlichen Risiken mehr darstellt. Ein Blick auf die Karte zeigt: Die Luftqualität in Berlin ist räumlich sehr unterschiedlich verteilt – und sie betrifft Menschen nicht gleichmäßig. Besonders auffällig ist das Missverhältnis zwischen Flächenanteil und Bevölkerungsverteilung: 48 % der Stadtfläche weisen niedrige Belastungen auf. Das klingt zunächst positiv – doch diese Flächen sind größtenteils unbewohnt oder dünn besiedelt. Nur 15 % der Berliner Bevölkerung lebt dort. Typische Beispiele sind großflächige Naturräume wie der Müggelsee oder der Grunewald , in denen die Luft naturgemäß deutlich besser ist als im urbanen Kerngebiet. Die Mehrheit der Berliner*innen – etwa 74 % – lebt in Gebieten mit „mäßiger“ Luftqualität . Diese Flächen machen nur 46 % der Stadt aus, was zeigt: In vielen dieser Bereiche leben besonders viele Menschen auf vergleichsweise engem Raum. Oft handelt es sich um wohngeprägte Stadtteile in der Nähe stark befahrener Straßen , wo die Luft durch Verkehr belastet ist, aber noch keine extremen Werte erreicht. 6 % der Stadtfläche haben eine erhöhte Luftschadstoffbelastung – das betrifft allerdings 11 % der Bevölkerung . Diese Gebiete befinden sich vor allem entlang großer Hauptverkehrsstraßen, an Verkehrsknotenpunkten oder in dichten innerstädtischen Quartieren mit viel Verkehr und wenig Durchlüftung. Sehr niedrig belastete Bereiche oder Zonen mit vollständiger WHO-Konformität gibt es derzeit nicht in Berlin . Das bedeutet: Auch die besten Luftwerte im Stadtgebiet bleiben noch unter dem Idealwert, den die WHO als gesundheitsunschädlich einstuft. Besonders PM₂,₅ (Feinstaub mit Partikeldurchmesser unter 2,5 Mikrometer) stellt ein ernstzunehmendes Risiko für die Gesundheit dar. Feinstaub PM₂,₅ besteht aus Partikeln mit einem aerodynamischen Durchmesser von höchstens 2,5 Mikrometern. Diese Partikel können tief in die Lungenbläschen (Alveolen) eindringen, während ultrafeine Bestandteile sogar in die Blutbahn übertreten und im gesamten Körper verteilt werden können. Die gesundheitlichen Auswirkungen von PM₂,₅ sind gut dokumentiert und umfassen sowohl kurzfristige als auch langfristige Effekte. Kurzfristig kann eine hohe Belastung Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen sowie vermehrte Krankenhaus- und Notfalleinweisungen verursachen. Langfristige Belastungen führen zu Entzündungen und Zellstress und erhöhen das Risiko für Atemwegserkrankungen wie Asthma, Bronchitis und Lungenkrebs, für Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Arteriosklerose und Bluthochdruck sowie für Stoffwechselerkrankungen wie Typ-2-Diabetes und neurologische Erkrankungen wie Demenz. Die Beweislage basiert auf Tierversuchen, human-experimentellen Studien und umfassenden epidemiologischen Untersuchungen. Internationale Institutionen wie die US-Umweltschutzbehörde (EPA) erkennen einen kausalen Zusammenhang zwischen PM₂,₅-Exposition und einer erhöhten Gesamtmortalität sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen an. Die WHO stellte 2021 fest, dass ein Anstieg der PM₂,₅-Konzentration um 10 Mikrogramm pro Kubikmeter Außenluft das allgemeine Sterblichkeitsrisiko um 8 Prozent erhöht. Auch das Risiko für Herz-Kreislauf-Todesfälle, Atemwegserkrankungen und Lungenkrebs steigt deutlich. Besonders betroffen sind ältere Menschen, Kinder sowie Personen mit bestehenden Atemwegs- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Ein sicherer Schwellenwert, unterhalb dessen keine gesundheitlichen Auswirkungen auftreten, konnte bislang nicht ermittelt werden. Daher gilt jede Reduktion der PM₂,₅-Belastung als gesundheitlich vorteilhaft. Um die Belastung zu senken und langfristig WHO-Ziele zu erreichen, setzt Berlin auf ein Bündel an Maßnahmen. Diese betreffen unterschiedliche Lebensbereiche und Akteure – vom einzelnen Haushalt bis zur EU-Ebene. Verkehrspolitik : Umweltzonen sollen besonders belastete Fahrzeuge aus dem hoch verdichteten Innenstadtbereich fernhalten. Tempolimits auf innerstädtischen Hauptstraßen reduzieren sowohl Abgase als auch Aufwirbelungen von Feinstaub. Der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs soll Menschen dazu ermutigen, auf umweltfreundliche Alternativen zum Auto umzusteigen. Heiz- und Energiesysteme : Die Förderung emissionsarmer Heizungsanlagen und die Nutzung von Filtern in Feuerungsanlagen tragen zur Reduktion von Feinstaub bei. Auch der sachgemäße Betrieb von Holzöfen – mit trockenem Holz und richtiger Luftzufuhr – kann die Emissionen deutlich senken. Industrie & überregionale Quellen : Ein Teil der Schadstoffe stammt nicht aus Berlin selbst, sondern wird überregional eingetragen. Deshalb sind auch europaweite Maßnahmen zur Emissionsminderung erforderlich, etwa durch strengere Vorgaben für Industrieanlagen und den internationalen Verkehr. Die digitale Luftkarte ist weit mehr als nur eine Kartensammlung. Sie ist ein Werkzeug für Orientierung, Planung und Kommunikation : Für Bürgerinnen und Bürger macht sie sichtbar, wie sich die Luftqualität im direkten Wohnumfeld gestaltet – und kann damit ein größeres Bewusstsein für Umwelt- und Gesundheitsfragen fördern. Für Verwaltung und Politik liefert sie eine datenbasierte Entscheidungsgrundlage, um gezielt dort anzusetzen, wo die Belastung besonders hoch ist oder wo viele Menschen betroffen sind. Auch bei der Bewertung von Maßnahmen – etwa einer neuen Busspur oder einer verkehrsberuhigten Zone – kann die Karte helfen, Veränderungen objektiv zu messen. Die Berliner Luftkarte ist ein zentraler Baustein einer transparenten, wissenschaftlich fundierten Umweltpolitik. Sie zeigt auf, wo die größten Herausforderungen liegen, wie Luftqualität und soziale Verteilung zusammenhängen – und welche Maßnahmen helfen können, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Mit ihrer feinräumigen Auflösung und klaren Bewertungskriterien bringt sie Luftverschmutzung dort ins öffentliche Bewusstsein, wo sie oft unsichtbar bleibt – in der Atemluft unseres Alltags.
Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 4 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Organisationseinheiten zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich einzelner Ressorts der Bundesregierung Im Folgenden werden Beratungsgremien, (Sonder-)Abteilungen, Kommissionen, Räte und Initia- tiven zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz in einzelnen Ressorts der Bundesregierung der vergangenen fünf Jahre aufgelistet. Die nachfolgende Liste erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. 1. Geschäftsbereich Bundeskanzleramt: • Einrichtung Abteilung 6 „Politische Planung, Innovation und Digitalpolitik, Strategische IT-Steuerung“ • Einrichtung des Kabinettsausschusses Digitalisierung zur übergreifenden Koordinierung der gemeinsame Digitalpolitik der Bundesregierung • Digitalrat (22. August 2018) 2. Geschäftsbereich Auswärtiges Amt (AA): • Arbeitsstab Digitalisierung (August 2017) • Monatlich tagender Digitalisierungsausschuss • Sonderbeauftragter für internationale Digitalisierungspolitik und digitale Transformation (August 2018) • Arbeitsstab für Digitale Transformation in Wirtschaft und Gesellschaft (August 2018) • Technologie-Fellow im Planungsstab (ab November 2018) 3. Geschäftsbereich Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): • Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 • Projektgruppe Reallabore (BMWi-intern) • Beirat zum "Barometer Digitalisierung der Energiewende" • Arbeitsgruppen zum Förderprogramm "Schaufenster intelligente Energie - Digitale Agenda für die Energiewende" • Plattform Industrie 4.0 • Beirat Digital Hub Initiative • Beirat Junge Digitale Wirtschaft (1. Januar 2013) WD 8 - 3000 - 108/18 (14. November 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Organisationseinheiten zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich einzelner Ressorts der Bundesregierung • Beirat zur Dialogplattform Einzelhandel • Expertengremium XGewerbeanzeige • Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes 4. Geschäftsbereich Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI): • Abteilung Digitale Gesellschaft • Datenethikkommission der Bundesregierung • Projektgruppe Digitale Verwaltung 2020 (mittlerweile aufgelöst und in Abteilung DG auf- gegangen) • Projektgruppe Digitalisierung des Asylverfahrens • Projektgruppe IT-Konsolidierung Bund (heute: Stab IT-Konsolidierung Bund) • Kompetenzzentrum beim Amt für Bundesbau in Rheinland-Pfalz (zurzeit im Aufbau) zur sukzessiven Einführung von Elementen der digitalen Unterstützung beim Planen und Bauen im Bundesbau und zur Beratung der in Organleihe für den Bund tätigen Bauver- waltungen in den Ländern • Branchendialog digitaler Hochbau – gemeinsam mit BMWi, zentralen Verbänden und Kammern der Bauwirtschaft, planenden Berufen, Vertretern der Bausoftwarebranche und mit Teilnahme des BMVI, Unterstützung und Flankierung der Digitalisierung im Pla- nungs- und Baubereich • Beteiligung des BMI am nationalen BIM-Kompetenzzentrum des BMVI, das sich zurzeit in der Ausschreibungsphase befindet. 5. Geschäftsbereich Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): • Datenethikkommission • Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (Der SVRV wurde nicht ausdrücklich für den Bereich Digitalisierung geschaffen. In dem Gutachten "Verbraucherrecht 2.0, Datensouve- ränität“ und dem angekündigten Gutachten "Empfehlungen für Faires Verbraucher-Sco- ring" (Arbeitstitel) zeigt sich, dass Fragen der Digitalisierung einen wesentlichen Schwer- punkt der Arbeit bilden.) 6. Geschäftsbereich Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) • Seit 23. März 2018: Abteilung Digitalisierung und Arbeitswelt • Seit 23. März 2018: Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft • Seit September 2018: Digital-Gipfel-Plattform „Digitale Arbeitswelt“ • Seit April 2015: Beraterkreis „Arbeiten 4.0“ • Beraterkreis Digitalisierung, Safety/Security (Konstitution am 3. Dezember 2018) 7. Geschäftsbereich Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): • Zum 01.09.2018: Errichtung einer Unterabteilung "Digitale Innovation", Einrichtung von drei neu geschaffenen Referaten mit Digitalisierungsbezug, Einrichtung von Digitalisie- rungsreferenten in jeder Abteilung, Aufnahme der Aufgaben der Koordinierung von Digi- talisierungsfragen in einem Referat in jeder Abteilung des BMEL. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 3 Organisationseinheiten zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich einzelner Ressorts der Bundesregierung • Zum 01.02.2017: Einrichtung eines Digitalisierungsbeauftragten in der „Landwirtschaft 4.0“ • Zum 06.12.2016: Errichtung einer Projektgruppe „IT-Konsolidierung Bund“ im BMEL zur Begleitung der IT-Konsolidierung Bund 8. Geschäftsbereich Bundesministerium der Verteidigung (BMVg): • Oktober 2016: Abteilung Cyber/Informationstechnik (CIT). Die Abteilung CIT verantwortet die Ausgestaltung der Cyber- und Digitalpolitik des Geschäftsbereiches BMVg. • 6. August 2015: Ernennung des Beauftragten des BMVg zur Umsetzung des Regierungs- programmes Digitale Verwaltung 2020 zum 1. Oktober 2015 sowie Einrichtung der Pro- jektgruppe Digitale Verwaltung (PG DiV) zum 1. November 2015. Die PG DiV ging am 1. Oktober 2016 in das damals neu aufgestellte Referat BMVg CIT I 4 über. • 12. Dezember 2017: Leitungsboard Digitalisierung unter der Leitung der Bundesministerin der Verteidigung. Es verantwortet im Sinne einer ganzheitlichen Ausgestaltung der Digita- len Transformation die strategisch-übergreifende Steuerung des Themenfelds Digitalisie- rung. Unterstützungs- und Koordinierungsaufgaben werden durch das Sekretariat Digitali- sierung in Zuordnung zum Referat BMVg CIT I 1 wahrgenommen. • 13. September 2018: Steuerungspanel Digitalisierung. Es koordiniert und steuert Aktivitä- ten im Themenfeld Digitalisierung. • Für das Thema Künstliche Intelligenz wurden in den vergangenen fünf Jahren keine Bera- tungsgremien, (Sonder-)Abteilungen, Kommissionen, Räte und Initiativen im Geschäftsbe- reich des BMVg geschaffen. 9. Geschäftsbereich Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): • Arbeitsgruppe der Achten Altersberichtskommission: "Ältere Menschen und Digitalisie- rung" • Runder Tisch: Aktives Altern und Fragen der Digitalisierung • Servicestelle "Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen" bei der Bundesarbeitsge- meinschaft der Seniorenorganisationen • Fachbeirat zu Fragen der Digitalisierung beim BMFSFJ • Initiative "Gutes Aufwachsen mit Medien" • Projektbeirat "Digitalisierung familienbezogener Leistungen" (im Rahmen des Projekts El- terngeldDigital) 10. Geschäftsbereich Bundesministerium für Gesundheit (BMG): • Einrichtung Abteilung 5 "Digitalisierung und Innovation" durch Überführung bestehender Referate und Einrichtung eines neuen Referates "Cybersicherheit" • Arbeitsgruppe 3 "Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung" im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) 11. Geschäftsbereich Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU): • Koordinierungsstab Digitalisierung Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)
Mit dem landeseigenen Hitzeaktionsplan möchte Rheinland-Pfalz in Zukunft den Hitzeschutz weiter fördern und die Bevölkerung gegenüber den Auswirkungen von extremen Hitzeereignissen sensibilisieren. Damit leistet das Land Rheinland-Pfalz einen Beitrag dazu, kurzfristig bei Hitzewarnungen gut und umfassend zu warnen und zu informieren sowie Verhaltensempfehlungen gerade für vulnerable Gruppen (ältere Menschen, Pflegebedürftige, chronisch Kranke, Kleinkinder aber auch Menschen die im Freien tätig sind) zu geben. Gleichzeitig umfasst der Hitzeaktionsplan auch langfristige Strategien zum Schutz vor Hitze wie bspw. im Bereich Städtebau. Der Hitzeaktionsplan bündelt verschiedene kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Vorbereitung auf und während extremer Hitzeereignisse, die unter verschiedenen Kernelementen und innerhalb verschiedener Zeithorizonte umgesetzt werden. Der Hitzeaktionsplan von Rheinland-Pfalz bildet einen Rahmen zur Orientierung für die Kommunen im Land.
Durch verschiedene Beteiligungsformate veranschaulichen Kommunen Anwohner:innen die Vorteile naturbasierter Lösungen, um die Folgen des Klimawandels vor Ort zu verringern. Dennoch zeigt sich immer wieder: Oft werden mit solchen Aktivitäten vor allem Gruppen erreicht, die sich ohnehin schon für diese Themen interessieren. Dieser Leitfaden zeigt Wege auf, wie Öffentlichkeitsarbeit inklusiver gestaltet werden kann. Anhand konkreter Beispiele erläutert er, wie neue Zielgruppen – zum Beispiel ältere Menschen, Jugendliche, Personen mit geringem Einkommen oder Bildungsstand sowie Menschen mit Migrationsgeschichte – für naturbasierte Lösungen (NbS) und Klimaanpassung begeistert und einbezogen werden können.
Inhaltliche Herangehensweise Der Berliner Ansatz der Bewertung der Umweltgerechtigkeit beruht im Wesentlichen auf der Auswertung und Aggregation vorhandener Daten. Er ist als zweistufiges Verfahren mit fünf Kernindikatoren: Lärmbelastung Luftbelastung Thermische Belastung Grün- und Freiflächenversorgung Soziale Benachteiligung und drei die Einzelbewertungen zusammenführenden Mehrfachbelastungskarten: Mehrfachbelastungskarte Umwelt Mehrfachbelastungskarte Umwelt und Soziales und Berliner Umweltgerechtigkeitskarte konzipiert. „Bei der Zusammenführung der verschiedenen Datenquellen sind drei besondere Herausforderungen auszumachen: Die sektoralen Daten unterscheiden sich in ihrer jeweiligen Methodik, in ihrer räumlichen Auflösung und Darstellung sowie in der Häufigkeit, mit der sie aktualisiert werden. Als kleinste Analyseeinheit für den Umweltgerechtigkeitsatlas wurde der stadtentwicklungspolitische Planungsraum aus dem System Lebensweltlich orientierter Räume gewählt, auf den die sektoralen Daten dann umgerechnet wurden. So konnte die heterogene Datenlage für die Zwecke dieser Analyse harmonisiert und integriert werden. Gleichzeitig ist der Detailierungsgrad der ursprünglichen Daten abgeschwächt. Eine genauere Betrachtung der Ausgangsdaten ist aber jeweils möglich“. (SenMVKU 2025, S. 6) In einem ersten Schritt des Analyseverfahrens wurden die Daten zu den drei Kernindikatoren Luft-, Lärm- und Thermische Belastung analysiert und entsprechend dem gesundheitlichen Belastungsrisiko einheitlich als „hoch“, „mittel“, oder „gering“ belastet eingestuft. Die Einstufung des Kernindikators “Grün- und Freiflächenversorgung” erfolgte in Anlehnung an Kennwerte des Deutschen Städtetags und der Kernindikator “Soziale Benachteiligung” ausgehend vom Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2023. Im zweiten Schritt wurden die individuellen monothematischen Kernindikatoren-Karten zusammengeführt, um die Verteilung bzw. Überlagerung der Umweltbelastungen („Integrierte Mehrfachbelastungskarte Umwelt“) sowie der Umweltbelastungen einschließlich der Sozialen Benachteiligung („Integrierte Mehrfachbelastungskarte Umwelt und Soziale Benachteiligung“) darzustellen. Die beiden Karten zeigen auf der Ebene der Planungsräume die Spannbreite von PLR ohne starke Belastung auch nur eines der Kernindikatoren bis zu den PLR mit 4-fach- bzw. 5-fach-Belastungen (vgl. Abb. 2). Damit wurde für jeden Planungsraum der Mehrfachbelastungsfaktor durch Summierung derjenigen Kernindikatoren ermittelt, die der Kategorie 3 („niedrig“/“schlecht“/“hoch”)) zugeordnet wurden. Anzahl und Verteilung der mehrfach belasteten Räume sowie die verursachenden Belastungen sind somit nachvollziehbar und transparent. Diese Statusbestimmung durch das zweistufige Berliner Umweltgerechtigkeitsmonitoring stellt somit einen Überblick über die Umweltqualität in den 542 Planungsräumen der Stadt zur Verfügung. Als Lärm werden Schallereignisse beschrieben, die durch ihre individuelle Ausprägung als störend und/oder belastend für Wohlbefinden und Gesundheit wahrgenommen werden. Lärm kann insbesondere im städtischen Raum als ein zentraler, die Gesundheit beeinträchtigender Faktor benannt werden. Lärmimmissionen können je nach Expositionsumfang, -zeitraum und -dauer direkte und indirekte gesundheitliche Wirkungen nach sich ziehen. “Die Datenbasis für die Angaben zur Lärmbelastung der Planungsräume sind die Strategischen Lärmkarten für den Ballungsraum Berlin für das Jahr 2022, welche entsprechend den Anforderungen der 34. Bundes-Immissionsschutzverordnung und europarechtlichen Vorgaben erarbeitet wurden. Gemäß § 47c BImSchG sind Lärmkarten alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Darauf aufbauend wurde eine Gesamtverkehrslärmkarte erstellt, die die Verkehrslärmquellen Straßen-, U-Bahn- (soweit oberirdisch) und Straßenbahnverkehr, Eisenbahnverkehr/S-Bahn- und Flugverkehr beinhaltet. Vorrangiges Ziel bei der Erstellung von Lärmkarten und der daraus resultierenden Lärmaktionsplanung ist die Minderung gesundheitsrelevanter Lärmbelastungen durch Reduzierung der Verkehrslärmemissionen. Dies trägt nicht nur zu einer besseren Wohnqualität in der Stadt bei, es erhöht auch die Aufenthaltsqualität in den Stadträumen. Gemäß der Lärmwirkungsforschung steigt ab einer Dauerbelastung von 55 dB(A) nachts und 65 dB(A) tags das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch chronischen Lärmstress. Die Strategische Lärmkarte umfasst 3.799.922 Immissionspunkte im gesamten Untersuchungsgebiet, die an Gebäudefassaden in vier Meter Höhe über Grund angeordnet sind und daher als Fassadenpegel bezeichnet werden. Zu jedem dieser Immissionspunkte gehört ein Datensatz, der neben der definierten Position den LDEN (den Mittelwert über 24 Stunden), den LN (Nachtwert von 22:00 bis 6:00 Uhr) der verschiedenen zu modellierenden Verkehrslärmquellen sowie die dem jeweiligen Immissionspunkt zugeordnete Zahl an Einwohnenden enthält. Um die ermittelten Mittelwerte je Planungsraum den drei Bewertungskategorien „Belastung gering, mittel, hoch“ zuzuordnen, fand eine quartilsbezogene Unterteilung statt. Die besten 25% der Werte wurden von allen personen- und planungsraumbezogenen Mittelwerten bis 47,43 dB(A) eingenommen, die schlechtesten 25% lagen über dem Schwellenwert von 51,58 dB(A) (vgl. Abb. 3).“ (SenMVKU 2025, S. 8) Zur Bewertung der Luftbelastung gelten die drei Schadstoffe Feinstaub (PM 2,5 PM 10 ) und Stickstoffdioxid (NO 2 ) trotz der erreichten immissionsmindernden Erfolge (vgl. Umweltatlas-Karte 03.12.1 Langjährige Entwicklung der Luftqualität ) weiterhin als gesundheitlich relevant und wurden daher auch in diesem Kontext zur Bewertung herangezogen. „Die Jahresmittelwerte 2023 der Konzentration von Feinstaub (PM 10 , PM 2,5 ) und Stickstoffdioxid (NO 2 ) lieferten die Basis, um die Luftbelastung der 542 Planungsräume zu kategorisieren. Grundlage der Abschätzung der Luftschadstoffbelastung in Berlin waren die für das Jahr 2023 gemessenen Jahresmittelwerte der NO2-Konzentrationen an über 40 Messorten und der PM 2,5 - und PM 10 -Konzentrationen an 12 Messorten. Die Daten werden jährlich aktualisiert. Die Messwerte wurden rechnerisch auf das gesamte Berliner Gebiet übertragen. Hierzu wurden die Messwerte anhand einer Landnutzungs-Regressionsanalyse statistisch auf ein regelmäßiges 50-Meter-Raster interpoliert. Anschließend wurden die Mittelwerte entsprechend den jeweiligen Quartilen (analog zum Kernindikator Lärmbelastung) in drei Kategorien unterteilt: hoch, mittel und gering. Die Quartile NO 2 der aktuellen Berechnung liegen bei 12,9 µg/m³ (25 %-Quantil) und 17,8 µg/m³ (75%-Quantil) (vgl. Abb. 4). In einem letzten Schritt wurden die Werte für NO2, PM2,5 und PM10 zu einer Gesamtbewertung kombiniert. Dabei bestimmte die höchste Kategorie aller drei Luftschadstoffe die endgültige Bewertung des Planungsraums.“ (SenMVKU 2025, S. 9) „Die thermische Belastung bezeichnet den negativen Einfluss auf den Körper, der im Sommer durch Hitze entsteht und so zu Unwohlsein oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. Angesichts des globalen Klimawandels kommt es auch in Berlin zu einer Zunahme von Hitze mit unterschiedlichen gesundheitlichen Auswirkungen, die sich insbesondere bei älteren Menschen in einer vorzeitigen Sterblichkeit oder bei Schwangeren in Frühgeburten auswirken können. Kleinräumige Daten zum Hitzestress werden durch die gesamtstädtische Klimamodellierung 2022 im Land Berlin in Form von Rasterwerten in der Auflösung von 10 mal 10 Metern bereitgestellt. Zur Bewertung der thermischen Belastung am Tage wird der Bewertungsindex PET (Physiologisch Äquivalente Temperatur) herangezogen, der in Wissenschaft und Technik (siehe VDI Richtlinie VDI 3787 Blatt 2: Umweltmeteorologie) angewendet wird. Der PET berücksichtigt die relevanten auf den Körper wirkenden thermischen Einflussfaktoren, die in Grad Celsius (°C) angegeben und in Belastungs-stufen eingeteilt werden. Eine wichtige PET-Einflusskomponente ist die Wirkung der Sonneneinstrahlung. Da diese in der Nacht entfällt, wird zur Bewertung der nächtlichen bioklimatischen Belastung die modellierte Lufttemperatur herangezogen. Der Tag und die Nacht werden in einer Gesamtbewertung zusammengeführt. Für die Bewertung der Wärmebelastung wurden die Mittelwerte der Ausgangsraster pro Blockteil- beziehungsweise Straßenfläche genutzt: für die Tagsituation diejenigen des Bewertungsindex PET in 2 Metern Höhe um 14:00 Uhr in der Einheit °C sowie für die Nachtsituation diejenigen der Lufttemperatur, ebenfalls in 2 Metern Höhe in °C, jedoch bezogen auf den Zeitpunkt 4:00 Uhr. Damit standen Ausgangswerte für rund 23.700 Blockteilflächen und etwa 22.100 Straßenflächen zur Verfügung. Feste Grenzwerte des PET für die Kategorisierung der Tagsituation beruhen auf folgenden Vorgaben: günstig: unter 29°C / weniger günstig: über 29°C bis unter 35°C / un-günstig: über 35°C bis unter 41°C / sehr ungünstig: über 41°C. Im Gegensatz zur Tagsituation ist die Basis der Kategorisierung der Nachtsituation der Mittelwert der Lufttemperatur um 4 Uhr morgens. Analog zum PET-Wert wurde auch die Lufttemperatur den genannten vier ordinalen Klassen zugeordnet: günstig: unter 17°C / weniger günstig: über 17°C bis unter 18°C / ungünstig: über 18°C bis unter 19°C / sehr ungünstig: über 19°C. Für die Gesamtbewertung auf der Ebene der Blockteilflächen wurden die Kategorien der Tag- und Nachtsituation verknüpft, das heißt, es wurden für alle vorkommenden Kombinationen der Tag- und Nacht-Kategorien „wenn-dann-Beziehungen“ festgelegt, die die abschließende Klassen-Einstufung bestimmen. Für den finalen Arbeitsschritt – die Gesamtwertung auf der Ebene der 542 Planungsräume – wurden die im vorhergehenden Schritt befüllten Kategorien flächengewichtet aggregiert. Auf diese Weise entstanden flächengewichtete Mittelwerte der vier Kategorien für alle Planungsräume. Um den Kernindikator thermische Belastung entsprechend dem Berliner Umweltgerechtigkeitsansatz bewerten zu können, ist eine abschließende Kategorisierung der ermittelten Werte auf eine dreistufige Skala notwendig: Dazu wurden die flächengewichteten Mittelwerte der vier Kategorien in drei gleich große Intervalle aufgeteilt. Damit gibt diese Skala eine Einteilung der Planungsräume in eine hohe, mittlere und geringe Belastung wieder.“ (SenMVKU 2025, S. 10) „Grünflächen entlasten die Gesundheit in doppelter Hinsicht: Sie reduzieren die Belastung durch Schadstoffe und Hitze und bieten gleichzeitig Raum und Gelegenheit für Erholung und Bewegung. Im Indikator wird diese Ressource invers berücksichtigt: Nicht ihr Vorhandensein gilt als Entlastungs-, sondern ihr Fehlen als Belastungshinweis. Grundlage für die Indikatorenberechnung waren die Bestandsanalyse Versorgung mit öffentlichen wohnungsnahen Grünanlagen in Verbindung mit dem Programmplan Erholung und Freiraumnutzung im Landschaftsprogramm Berlin. Der Versorgungsanalyse für Berlin liegen Richtwerte des deutschen Städtetags zugrunde. Gemäß diesen Richtwerten sollten sechs Quadratmeter pro Person für wohnungsnahe Freiräume (mindestens 0,5 Hektar, höchstens 500 Meter entfernt) und sieben Quadratmeter pro Person für siedlungsnahe Freiräume (mindestens zehn Hektar, hächstens 1.500 Meter entfernt) zur Verfügung stehen. Die komplexe Methodik der Versorgungsanalyse kann an dieser Stelle nicht im Detail erläutert werden, ist aber in der Umweltatlaskarte 06.05 Versorgung mit wohnungsnahen, öffentlichen Grünanlagen 2020 ausführlich beschrieben. Sie mündet in einer blockweisen Zuordnung zu vier Dringlichkeitsstufen. Diese blockspezifischen Dringlichkeitsstufen wurden unter Berücksichtigung der jeweiligen Bevölkerungszahl auf die Planungsräume aggregiert. Im Ergebnis wird erneut eine Einordnung in drei Kategorien vorgenommen: von sehr gut / gut über mittel bis schlecht / sehr schlecht / nicht versorgt. Ausschlaggebend waren damit nur die verfügbaren Grünflächen und die Bevölkerungszahl; die Ausstattungsqualität der Grünflächen blieb unberücksichtigt.“ (SenMVKU 2025, S. 11) Grundlage zur Bewertung waren die Ergebnisse des stadtweiten Monitorings Soziale Stadtentwicklung (MSS), durch das seit 1998 im Rahmen eines kontinuierlichen, alle 2 Jahre fortgeschriebenen „Stadtbeobachtungssystems“ die soziale Lage der Bevölkerung auf der Ebene der Planungsräume ausgewertet und bereitgestellt wird. Aktuelle und frühere Ergebnisse des MSS stehen im Geoportal des Landes Berlin online zur Verfügung. Basis dieses Kernindikators war die Ausgabe 2023 dieses Monitorings. „Kern des Monitorings Soziale Stadtentwicklung sind aktuell vier Index-Indikatoren, die soziale Ungleichheit auf Ebene der Planungsräume beschreiben. Diese sind der Anteil Arbeitslosigkeit (nach SGB II), der Anteil Transferbezug der Nicht-Arbeitslosen (nach SGB II und XII) und der Anteil Kinderarmut (Transferbezug SGB II der unter 15-Jährigen) sowie – neu – der Anteil Kinder und Jugendliche in alleinerziehenden Haushalten“. (SenMVKU 2025, S. 11) „Für den Umweltgerechtigkeitsatlas wurde der Status-Index zugrunde gelegt: Je höher die Anteile von Arbeitslosigkeit, Empfang von Transferleistungen und Kinderarmut in den Planungsräumen, desto niedriger fällt deren Status-Index aus. Die Dynamik dieser Bereiche wird hierfür nicht betrachtet. Die Kategorien „niedrig“ und „sehr niedrig“ wurden zur besseren Vergleichbarkeit mit anderen Kernindikatoren zusammengefasst. Planungsräume mit weniger als 300 Einwohnenden werden von der Indexberechnung ausgeschlossen, um kleinräumige Verzerrungen zu vermeiden (im Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2023 betraf dies fünf Planungsräume).“ (SenMVKU 2025, S. 11) Umweltgerechtigkeit kann nur als ein multidimensionales Thema betrachtet werden, es bedarf der integrierten Analyse und zusammenführenden Darstellung verschiedener Umweltbelastungen, aber auch von Umweltressourcen in ihrer sozialräumlichen Verteilung. Im Ergebnis des zweistufigen Umweltgerechtigkeitsmonitorings wurden folgende (integrierte) Mehrfachbelastungskarten erarbeitet (vgl. Abb. 2): „Integrierte Mehrfachbelastungskarte Umwelt“ , sie zeigt die vier umweltbezogenen Mehrfachbelastungen (Kernindikatoren Luft, Lärm, Thermische Belastung und Grünflächenversorgung) „Integrierte Mehrfachbelastungskarte Umwelt und Soziale Benachteiligung“ , sie erweitert die erste Karte um den 5. Kernindikator Soziale Benachteiligung „Berliner Umweltgerechtigkeitskarte 2023/2024“ , sie stellt neben den fünf Kernindikatoren noch die Betroffenheit (Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner in den Planungsräumen) sowie den Status der Wohnlage dar. „Wie sind die Umweltbelastungen in Berlin verteilt? Die vier Kernindikatoren, Luft-, Lärm-, thermische Belastung und Grünflächenversorgung kumuliert ergeben die „ Integrierte Mehrfachbelastungskarte Umwelt “. Sie zeigt für die Planungsräume der Stadt, wie viele der Umweltindikatoren in die jeweils schlechteste Kategorie fallen und identifiziert damit Räume mit mehrfach hoher Umweltbelastung.“ (SenMVKU 2025, S. 24) Um die räumliche Konzentration der Belastung durch Umweltfaktoren bei gleichzeitiger sozialer Beeinträchtigung zu visualisieren, wurde die Mehrfachbelastungskarte Umwelt um die Komponente der sozialen Benachteiligung („niedriger Statusindex“) erweitert („ Integrierte Mehrfachbelastungskarte Umwelt und Soziale Benachteiligung “). Nicht berücksichtigt werden können mit dem bisherigen Ansatz die individuelle Exposition und Vulnerabilität des/der Einzelnen, also zum Beispiel physiologische Faktoren (etwa genetische Disposition, Stoffwechsel) sowie das individuelle Gesundheitsverhalten. Daher „kann eine Exposition trotz gleicher Intensität zu unterschiedlichen gesundheitlichen Wirkungen führen. Verantwortlich hierfür ist die individuelle Vulnerabilität, die den sogenannten Expositionseffekt modifizieren kann.“ (BZgA online 2024). „Die „ Berliner Umweltgerechtigkeitskarte 2023/2024 “ ergänzt die Darstellung der „ Integrierten Mehrfachbelastungskarte Umwelt und Soziale Benachteiligung “ um die Bevölkerungsdichte. Außerdem sind in ihr Planungsräume markiert, in denen eine überwiegend einfache Wohnlage mit einer sehr hohen Luft- und/oder Lärmbelastung zusammenfällt.“ (SenMVKU 2025, S. 26) Der Berliner Umweltgerechtigkeitsansatz konzentriert sich auf die Lebensbereiche und Wohnorte der Bewohnerinnen und Bewohner. Gebiete außerhalb der Siedlungsräume wie die Wälder, großen Park- und Freizeitanlagen sowie Flächen, die als Arbeitsstätten genutzt werden, besitzen im gesamtstädtischen Kontext ebenfalls wichtige Funktionen, werden aber in den Umweltgerechtigskarten ausgeblendet. Zu diesem Zweck überlagert die Kartenebene „weitgehend unbewohnte Flächen“ die Gesamtdarstellungen. „Wird Berlin umweltgerechter? Diese Frage liegt bei der Aktualisierung des Umweltgerechtigkeitsatlas nahe, denn ein zentrales Anliegen bei Fortschreibungen ist die Frage, ob sich die Situation im Zeitverlauf verändert hat – ob Berlin also umweltgerechter geworden ist. Ein solcher Vergleich kann Hinweise auf Wirkungen politischer Maßnahmen und Entwicklungen im Stadtgefüge geben. Aufgrund der hier beschriebenen methodischen Anpassungen und veränderten Datengrundlagen lasst sich diese Frage derzeit jedoch nicht beantworten. Der Umweltgerechtigkeitsatlas stellt vielmehr eine Momentaufnahme dar: Er zeigt die aktuelle Verteilung von Umweltbelastungen und sozialer Benachteiligung innerhalb Berlins – stets im relativen Vergleich der Planungsraume zueinander. Die folgenden Abschnitte erläutern, warum die Abbildung einer Trendentwicklung methodisch nicht möglich ist und was bei der Interpretation der Karten zu beachten ist. Grundlage für die Integrierte Mehrfachbelastungskarte und Berliner Umweltgerechtigkeitskarte sind Daten der Kernindikatoren Luft, Lärm, thermische Belastung und Grünflächenversorgung sowie Daten des Monitoring Soziale Stadtentwicklung. Teilweise werden diese Daten gemessen, teilweise errechnet, teilweise werden verschiedene Datenquellen miteinander verschnitten. Die Daten dieser fünf Kernindikatoren werden dann übereinandergelegt und um die Informationen der Wohnlage und der Bevölkerungsdichte ergänzt. Es handelt sich um Daten, die einer vorgegebenen Art der Erhebung sowie Periodizität unterliegen. Diese generelle Systematik des Umweltgerechtigkeitsatlas macht es notwendig, auch auf die Grenzen der Aussagekraft der hier berichteten Werte hinzuweisen, um Interpretationsfehlern und Missverständnissen vorzubeugen. Im Mittelpunkt des Interesses dieses Monitorings steht der Gerechtigkeitsaspekt und damit die Frage, wie sich die Belastung der Gebiete in Berlin im Vergleich zueinander verhält. Nach aktueller Herangehensweise ist es nicht möglich, die Ergebnisse über die Zeit hinweg zu vergleichen: Dies liegt sowohl an kleineren Anpassungen in der Berechnung und Klassifizierung der Indikatoren als auch an der statistischen Zusammenfassung der Daten. Dies ist auch darin begründet, dass sich die Methodik zur Messung von Umweltqualität und sozialer Lage ständig weiterentwickelt und dadurch aussagekräftiger wird.“ (SenMVKU 2025, S. 12) „Um die einzelnen Indikatoren zusätzlich zur Umweltgerechtigkeitsanalyse separat und absolut zu vergleichen, sollten die Daten des Geoportals und des Umweltatlas herangezogen werden: Diese Daten geben ein detaillierteres Bild der Belastungen in Berlin. In diesem Monitoring liegt der Schwerpunkt auf einer kombinierten und ganzheitlichen Darstellung. Dies vermittelt ein besseres Verständnis der relativen Ungleichheit und des Zusammenspiels der Belastungsquellen, als es die Umweltdaten isoliert betrachtet ermöglichen.“ (SenMVKU 2025, S. 13)
Silbernetz ist niedrigschwellige Prävention gegen die individuellen sowie wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der Einsamkeit älterer Menschen. Es sorgt für Entlastung, Kontakt und Information von zigtausend Älteren, die in der Regel in ihren vier Wänden wohnen (das sind mehr als 80% dieser Bevölkerungsgruppe). Weitere Informationen Zeitraum: seit September 2018 Wirkungskreis: bis zu 100.000 Personen oder mehr Transformationsfeld 2: Teilhabe und gesellschaftlicher Fortschritt Das Transformationsfeld inkludiert die folgenden UN-Nachhaltigkeitsziele: 5. Geschlechtergleichheit 10. Weniger Ungleichheiten 16. Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen Mehr Informationen zum Transformationsfeld
Dresden ist eine Stadt mit einer wachsenden Anzahl von älteren Menschen. Der Anteil der über 60-Jährigen an der Gesamtbevölkerung beträgt derzeit ca. 27 Prozent. Bis zum Jahr 2020 wird er auf über 30 Prozent steigen. Im Lebensherbst denken wir daran "die Ernte einzufahren", das bedeutet, einen bis dahin arbeitssamen Lebensabschnitt zu beenden, aber auch weiterhin an der Gestaltung eines aktiven und selbst bestimmten Lebens teil zu haben. Leben gestalten - wenn auch nicht immer selbstständig, aber eigenständig - das ist Lebensqualität bis ins hohe Alter. Eigenständigkeit lässt sich durch angebotene Hilfen erhalten.
Dresden ist eine Stadt mit einer wachsenden Anzahl von älteren Menschen. Der Anteil der über 60-Jährigen an der Gesamtbevölkerung beträgt derzeit ca. 27 Prozent. Bis zum Jahr 2020 wird er auf über 30 Prozent steigen. Im Lebensherbst denken wir daran "die Ernte einzufahren", das bedeutet, einen bis dahin arbeitssamen Lebensabschnitt zu beenden, aber auch weiterhin an der Gestaltung eines aktiven und selbst bestimmten Lebens teil zu haben. Leben gestalten - wenn auch nicht immer selbstständig, aber eigenständig - das ist Lebensqualität bis ins hohe Alter. Eigenständigkeit lässt sich durch angebotene Hilfen erhalten.
Dresden ist eine Stadt mit einer wachsenden Anzahl von älteren Menschen. Der Anteil der über 60-Jährigen an der Gesamtbevölkerung beträgt derzeit ca. 27 Prozent. Bis zum Jahr 2020 wird er auf über 30 Prozent steigen. Im Lebensherbst denken wir daran "die Ernte einzufahren", das bedeutet, einen bis dahin arbeitssamen Lebensabschnitt zu beenden, aber auch weiterhin an der Gestaltung eines aktiven und selbst bestimmten Lebens teil zu haben. Leben gestalten - wenn auch nicht immer selbstständig, aber eigenständig - das ist Lebensqualität bis ins hohe Alter. Eigenständigkeit lässt sich durch angebotene Hilfen erhalten.
Dresden ist eine Stadt mit einer wachsenden Anzahl von älteren Menschen. Der Anteil der über 60-Jährigen an der Gesamtbevölkerung beträgt derzeit ca. 27 Prozent. Bis zum Jahr 2020 wird er auf über 30 Prozent steigen. Im Lebensherbst denken wir daran "die Ernte einzufahren", das bedeutet, einen bis dahin arbeitssamen Lebensabschnitt zu beenden, aber auch weiterhin an der Gestaltung eines aktiven und selbst bestimmten Lebens teil zu haben. Leben gestalten - wenn auch nicht immer selbstständig, aber eigenständig - das ist Lebensqualität bis ins hohe Alter. Eigenständigkeit lässt sich durch angebotene Hilfen erhalten.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 97 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 30 |
| Land | 67 |
| Weitere | 32 |
| Wissenschaft | 16 |
| Zivilgesellschaft | 8 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 45 |
| Text | 94 |
| Umweltprüfung | 3 |
| unbekannt | 48 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 103 |
| Offen | 87 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 188 |
| Englisch | 23 |
| andere | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 23 |
| Datei | 16 |
| Dokument | 32 |
| Keine | 72 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 14 |
| Webseite | 104 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 104 |
| Lebewesen und Lebensräume | 192 |
| Luft | 117 |
| Mensch und Umwelt | 166 |
| Wasser | 91 |
| Weitere | 188 |