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Zamenis longissimus (Laurenti, 1768) Äskulapnatter Reptilien Stark gefährdet

Von den etablierten Vorkommen in Deutschland schließen die bayerischen an das östliche Verbreitungsgebiet in Österreich an, während es sich bei den hessischen und baden-württembergischen Vorkommen um stark isolierte Reliktpopulationen handelt. Für diese beiden Vorposten ist Deutschland in besonderem Maße verantwortlich. Die Äskulapnatter tritt als wärmeliebende Art in Deutschland an ihrer nördlichen Arealgrenze in drei Verbreitungsgebieten mit mehreren, teilweise voneinander isolierten Populationen auf. Die Vorkommen im Rheingau-Taunus in der Umgebung von Schlangenbad (Hessen) sowie im südlichen Odenwald im Raum Hirschhorn und Eberbach (Hessen, Baden-Württemberg) sind vom geschlossenen Areal der Art getrennt (Günther & Waitzmann 1996, Gomille 2002, Waitzmann & Fritz 2007). Die Vorkommen an Donau, Inn und Salzach (Bayern) haben Anschluss an das Gesamtareal der Art. Nachweise im Alpenraum bei Berchtesgaden (Bayern) konnten seit 25 Jahren nicht mehr bestätigt werden (Aßmann & Drobny 2019). Die TK25-Q-Rasterfrequenz in Deutschland im Zeitraum von 2000 bis 2018 beträgt 0,48% und liegt damit im Bereich der Kriterienklasse „sehr selten“. Zur Beurteilung der Bestandsentwicklung liegen für die Art mit Beginn der systematischen Untersuchungen belastbare Daten erst ab den 1980er Jahren vor. Aufgrund der veränderten Landnutzung und der damit einhergehenden Verschlechterung in der Habitatqualität muss beim langfristigen Bestandstrend von einem mäßigen Rückgang ausgegangen werden. Der kurzfristige Bestandstrend wird aufgrund von wirksamen Schutzmaßnahmen in allen Vorkommen in Hessen, Bayern und Baden-Württemberg aktuell. Folgende Maßnahmen sollten zum Schutz der Äskulapnatter umgesetzt werden: Erstellen und Umsetzen wirksamer Pflegepläne in Schutzgebieten mit Vorkommen der Äskulapnatter; Aufrechterhaltung einer extensiven Nutzung in Kulturlandschaftsbiotopen wie Wiesen und Streuobstwiesen als Frühjahrs- und Sommerlebensräume; zeitlich angepasste Wiesenmahd; Mahd von Böschungen und Säumen nur im Winter; Erhalt und Pflege naturnaher Laubmischwälder und strukturreicher Waldränder als Ganzjahreslebensräume und als wichtige Überwinterungshabitate; Erhalt und Pflege linearer Biotopstrukturen (Bahndämme, Straßen- und Wegränder) als Ausbreitungsachsen und Verbundsysteme zwischen Teilpopulationen; Offenhaltung und Pflege von Trockenmauern; Neuanlage, Sicherung und Pflege von Eiablageplätzen; regionale Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.

Naturschutz - Zentrum für Artenvielfalt/Tiere und Pflanzen/Steckbriefe, Gutachten & mehr: Reptilien

Für diese FFH-Art haben wir Ihnen hier die aktuell zur Verfügung stehenden Materialien zusammengestellt. Artensteckbrief Äskulapnatter 2005 Artenschutzinfo Äskulapnatter - Die Äskulapnatter in Hessen Artgutachten Äskulapnatter 2021* Artgutachten Äskulapnatter 2016* Artgutachten Äskulapnatter 2009* Artgutachten Äskulapnatter 2003* Artenhilfskonzept Äskulapnatter 2008* Zum Schutz der Vorkommen bestimmter Arten können einzelne Dokumente nur in begründeten Ausnahmefällen und auf Anfrage beim HLNUG herausgegeben werden. Diese sind mit einem * gekennzeichnet. Für diese FFH-Art haben wir Ihnen hier die aktuell zur Verfügung stehenden Materialien zusammengestellt. Artensteckbrief Europäische Sumpfschildkröte 2011 Artgutachten Europäische Sumpfschildkröte 2011* Zum Schutz der Vorkommen bestimmter Arten können einzelne Dokumente nur in begründeten Ausnahmefällen und auf Anfrage beim HLNUG herausgegeben werden. Diese sind mit einem * gekennzeichnet. Für diese Art haben wir Ihnen hier die aktuell zur Verfügung stehenden Materialien zusammengestellt. Artgutachten Kreuzotter im Spessart 2015* Zum Schutz der Vorkommen bestimmter Arten können einzelne Dokumente nur in begründeten Ausnahmefällen und auf Anfrage beim HLNUG herausgegeben werden. Diese sind mit einem * gekennzeichnet. Für diese FFH-Art haben wir Ihnen hier die aktuell zur Verfügung stehenden Materialien zusammengestellt. Artensteckbrief Mauereidechse 2022 Artgutachten Mauereidechse 2024 Artgutachten Mauereidechse 2022 Artgutachten Mauereidechse 2020 Artgutachten Mauereidechse 2017 Artgutachten Mauereidechse 2016 Artgutachten Mauereidechse 2011 (BuMo) Artgutachten Mauereidechse 2011 (LaMo) Artgutachten Mauereidechse 2003 Für diese FFH-Art haben wir Ihnen hier die aktuell zur Verfügung stehenden Materialien zusammengestellt. Artensteckbrief Schlingnatter 2022 Artgutachten Schlingnatter 2023 Artgutachten Schlingnatter 2022 Artgutachten Schlingnatter 2014 Artgutachten Schlingnatter 2011 Artgutachten Schlingnatter 2004 Artgutachten Schlingnatter 2003 Artgutachten Zauneidechse und Schlingnatter 2014 Artgutachten Zauneidechse und Schlingnatter 2006 Artgutachten Zauneidechse und Schlingnatter 2005 Für diese FFH-Art haben wir Ihnen hier die aktuell zur Verfügung stehenden Materialien zusammengestellt. Artensteckbrief Westliche Smaragdeidechse 2021 Artgutachten Westliche Smaragdeidechse 2021* Artgutachten Westliche Smaragdeidechse 2017* Artgutachten Westliche Smaragdeidechse 2015* Artgutachten Westliche Smaragdeidechse 2014* Artgutachten Westliche Smaragdeidechse 2013* Artgutachten Westliche Smaragdeidechse 2012* Artgutachten Westliche Smaragdeidechse 2011* Artgutachten Westliche Smaragdeidechse 2010* Artgutachten Westliche Smaragdeidechse 2009* Zum Schutz der Vorkommen bestimmter Arten können einzelne Dokumente nur in begründeten Ausnahmefällen und auf Anfrage beim HLNUG herausgegeben werden. Diese sind mit einem * gekennzeichnet. Für diese FFH-Art haben wir Ihnen hier die aktuell zur Verfügung stehenden Materialien zusammengestellt. Artensteckbrief Zauneidechse 2022 Artgutachten Zauneidechse 2022 Artgutachten Zauneidechse 2014 Artgutachten Zauneidechse 2011 Artgutachten Zauneidechse 2004 Artgutachten Zauneidechse 2003 Artgutachten Zauneidechse und Schlingnatter 2014 Artgutachtenf Zauneidechse und Schlingnatter 2006 Artgutachten Zauneidechse und Schlingnatter 2005 Artenschutzinfobroschüre Zauneidechse Michael Jünemann Tel.: 0641-200095 14 Poster FFH-Arten Reptilien Rote Liste der Reptilien und Amphibien Hessens Vorsicht bei Kleingewässer - Besatz mit Pflanzen und Tieren Für die Äskulapnatter und die Kreuzotter gibt es Beraterverträge des HLNUG.  Bei Interesse wenden Sie sich bitte an uns.

Naturschutz - Zentrum für Artenvielfalt: Bekanntmachungen

Hier finden Sie Bekanntmachungen zu folgenden Themen: AMPHIBIEN Gutachten zum Landesmonitoring des Laubfrosches ( Hyla arborea ) in Hessen (Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) 2024 Landesmonitoring des Moorfrosches ( Rana arvalis ) in Hessen (Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) 2024 FISCHE Bundesmonitoring 2024 des Schlammpeitzgers ( Misgurnus fossilis ; Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie) in Hessen KÄFER Laufkäfer-Monitoring im Grünland und in Feuchtwiesen in Hessen 2023/2024 LIBELLEN Bundesstichproben- und Landesmonitoring 2024 der Große Moosjungfer ( Leucorrhinia pectoralis ); Art des Anhangs II und IV der FFH-Richtlinie in Hessen REPTILIEN Gutachten zum Bundes- und Landesmonitoring der Mauereidechse ( Podarcis muralis ) in Hessen (Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) 2024-2025 SÄUGETIERE Erfolgskontrolle 2023-2025 zu Schutzmaßnahmen für den Feldhamster ( Cricetus cricetus ) in Hessen (Art des Anhanges IV der FFH-Richtlinie) Defizitraumkartierung in ausgewählten Kern- und Altvor-kommen des Feldhamsters ( Cricetus cricetus ; Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) in Hessen 2024-2025 Landesmonitoring 2022-2025 zur Verbreitung der Haselmaus ( Muscardinus avellanarius ) in Hessen (Art des Anhanges IV der FFH-Richtlinie) Datenverdichtung für die Nymphenfledermaus ( Myotis alcathoe ); Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) in Hessen 2024 KI gestützte in situ Erfassung von Fledermäusen (Chiroptera, Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie)) im VSG „Hauberge bei Haiger“ 2024 Fortsetzung des AHK Windkraftsensible Fledermausarten mit Folgeaufträgen für Bechsteinfledermaus und Kleinabendsegler ggf. Mopsfledermaus SCHMETTERLINGE Bundes- und Landesmonitoring 2024 des Skabiosen-Scheckenfalters (Euphydryas aurinia ; Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie) in Hessen Bundesmonitoring 2024 des Blauschillernden Feuerfalters ( Lycaena helle ; Art der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie) in Hessen WEITERE INSEKTEN Wildbienen und Wespen Monitoring in Siedlungen in Hessen 2024 Tagfalter- und Widderchen-Monitoring auf der Landschaftsebene in Hessen 2023/2024 Lang- und Kurzfühlerschrecken im Grünland und in Flachland- und Berg-Mähwiesen in Hessen 2024/2025 Hessische Lebensraum- und Biotopkartierung (HLBK) Aktuelle Informationen und Karten für Landwirtinnen und Landwirte, Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer und sonstige Interessierte zur Hessischen Lebensraum- und Biotopkartierung (HLBK) finden Sie im Download-Bereich auf den Seiten zur HLBK . Bundesstichprobenmonitoring von FFH-Lebensraumtypen in Hessen – 2022/2023 Das landesweite Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen dient der Datenbereitstellung als Beitrag zur Erfüllung der Berichtspflicht nach Art. 17 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie auf Bundesebene. Die Erhebungen tragen dazu bei, Veränderungen des Erhaltungszustands von FFH-Lebensraumtypen zu erkennen, Gefährdungen und Beeinträchtigungen zu erkennen und Auswirkungen von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen auf den Erhaltungszustand von FFH-Lebensraumtypen zu beurteilen. Die Ergebnisse der Gutachten gehen in den Bericht an die EU im Jahr 2025 ein. Das hessische Bundesstichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen gliedert sich in sieben Lose: „Felsen“, „Gewässer“, „Grünland und Moore“, „Magerrasen“, „Sand“, „Wälder“ und „Höhlen“. Die Stichprobenflächen der losspezifischen Lebensraumtypen sind über Hessen verteilt und werden von den Gutachterinnen und Gutachtern erfasst und bewertet. Untersuchungsraum Bundesstichprobenmonitoring FFH-Lebensraumtypen Amphibien: Geburtshelferkröte, Gelbbauchunke, Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Moorfrosch, Wechselkröte Fische: Schlammpeitzger Invasive Tier- und Pflanzenarten Käfer: Eremit Krebse: Steinkrebs Libellen: Helm-Azurjungfer, Große Moosjungfer Mollusken: Bachmuschel Pflanzen, Moose, Bärlappe: Frauenschuh, Sand-Silberscharte, Grünes Besenmoos, Kugelhornmoos, Bärlappe, Verantwortungsarten Reptilien: Äskulapnatter, Kreuzotter Säugetiere: Feldhamster, Luchs, Mopsfledermaus Schmetterlinge: Blauschillernder Feuerfalter, Schwarzer Apollo, Skabiosen-Scheckenfalter Vögel: Rebhuhn, Grauammer, Haubenlerche, Braunkehlchen, Wiesenpieper, Raubwürger, Wiesenlimikolen (Kiebitz, Bekassine, Brachvogel, Uferschnepfe), Seltene Rallen (Wachtelkönig, Tüpfelsumpfhuhn, Kleines Sumpfhuhn, Steinschmätzer, Bienenfresser, Flussregenpfeifer, Uferschwalbe, Bienenfresser, Schleiereule, Turteltaube, Wiedehopf, Streuobst-Charakterarten (Gartenrotschwanz, Wendehals, Steinkauz), Zwergsumpfhuhn), Bei Interesse wenden Sie sich bitte an uns. Die Notwendigkeit, unser menschliches Handeln auf die natürlichen Grundlagen und die naturgegebenen Grenzen der Leistungsfähigkeit unserer Umwelt auszurichten, ist für uns alle zu einer Lebens- wenn nicht Überlebensfrage geworden. Raumordnung, Landesplanung und Umweltschutz vollziehen sich damit nicht mehr nur in kultur- und wirtschaftsräumlichen Kategorien, sondern zunehmend in ökologisch-naturräumlichen. Erhebungen und Planungen auf der Basis überkommener oder durch Gebietsreformen komplex zusammengefasster Verwaltungseinheiten sowie wirtschaftsgeographischer Standortsgliederung bedürfen des Bezuges auf den Naturraum als dem Flächenbegriff unserer besiedelbaren, benutzbaren, gestaltbaren und nur bis zu einem gewissen Grade auch belastbaren Umwelt. Der Durchführung und kartenmäßigen Darstellung der naturräumlichen Gliederung Deutschlands (Karte zum Handbuch der naturräumlichen Gliederung im Maßstab 1 : 1 000 000 herausgegeben von E. Meynen und J. Schmithüsen) folgte eine systematisch gelenkte "geographische Landesaufnahme" im Maßstab 1 : 200 000 durch die Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung und von ihr örtlich und blattweise beauftragte Bearbeiter. Diese geographische Landesaufnahme liegt seit 1971 für Hessen flächendeckend vor. Ziel meiner Mitarbeit an dieser geographischen Landesaufnahme war es, für das Verwaltungsgebiet des Landes Hessen eine vollständige und detaillierte Übersicht der Naturräume für Zwecke der Umweltforschung und Umweltplanung zu gewinnen. Als Ergebnis dieser Bemühung wurden erstmals 1974 in der Hessischen Landesanstalt für Umwelt eine Karte der naturräumlichen Gliederung Hessens auf der Basis vorliegender Karten der geographischen Landesaufnahme gefertigt und die Naturräume Hessens in den so genannten Haupteinheiten der naturräumlichen Gliederung kurz erläutert. Die nunmehr notwendig gewordene Neuauflage von Textbuch und Karte hat dies beibehalten. Zusammen mit der kürzlich erschienenen maßstabgleichen "Standortkarte der Vegetation in Hessen", bearbeitet von 0. Klausing und A. Weiß (Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Heft 33, Wiesbaden 1986), und mit der ebenfalls im gleichen Maßstab neu erschienenen "Gewässergütekarte - Biologischer Gewässerzustand in Hessen", in der Hessischen Landesanstalt für Umwelt bearbeitet von W. Klös (herausgegeben vom Hessischen Minister für Umwelt und Reaktorsicherheit, Wiesbaden 1987), verfügt Hessen nunmehr über eine in sich geschlossene ökologisch-naturräumliche Bestandsaufnahme des Landes. Diese drei Karten sind daher als in einem ökologisch übergreifenden Zusammenhang stehend zu sehen und zu benutzen. Die Neuauflage der vorliegenden Broschüre besorgte in der Hessischen Landesanstalt für Umwelt Herr Albrecht Weiß. Ihm gilt mein besonderer Dank. Darüber hinaus danke ich allen Kollegen und Mitarbeitern, die seinerzeit und jetzt erneut zum Zustandekommen von Text und Karte beigetragen haben. Verfasser: Dr. Otto Klausing, Wiesbaden 1988. Karte Naturräume Hessens 1: 200 000 Dokumentation der Naturräume Naturschutzdaten basieren zu einem großen Teil auf den Arbeiten vieler im ehrenamtlichen Naturschutz tätigen Spezialisten. Das Land Hessen, vertreten durch das HLNUG, und die hessischen Naturschutzverbände und –vereine kooperieren daher bei der landesweiten Erfassung von Tier- und Pflanzenarten. Kooperationspartner des Landes Hessen sind: Arbeitskreis Heimische Orchideen (AHO) Hessen e. V. http://www.aho-hessen.de/ Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Hessen e. V. (BUND Hessen) https://www.bund-hessen.de/ Botanische Vereinigung für Naturschutz in Hessen e. V. (BVNH) http://www.bvnh.de/ Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Hessen e. V. https://hessen.nabu.de/ Arbeitsgemeinschaft Amphibien- und Reptilienschutz in Hessen e. V. (AGAR) http://www.agar-hessen.de/ Faunistische Landesarbeitsgemeinschaft Hessen e. V. (FLAGH) http://www.flagh.de/ Hessischer Tauchsportverband e. V. (HTSV) https://www.htsv.org/ Tel.: 0641-200095 58 Fax: 0641-200095 60 Dezernat Arten Dezernat Lebensräume Vogelschutzwarte

Naturschutz - Zentrum für Artenvielfalt/Tiere und Pflanzen: Artenhilfskonzepte

Der Fachbereich Naturschutz hat im Jahr 2007 im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMUKLV) damit begonnen, für in Hessen besonders bedrohte Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie landesweite Artenhilfskonzepte zu erstellen. Priorität hatten dabei die Arten, deren Erhaltungszustand im hessischen Beitrag zum Nationalen Bericht 2007 gemäß FFH-Richtlinie mit „rot“ (ungünstig - schlecht) bewertet wurde. Bearbeitet wurden zunächst die neun Arten Wechsel- und Knoblauchkröte, Frauenschuh, Bachmuschel, Blauschillernder Feuerfalter, Schwarzer Apollo, Große Moosjungfer, Mopsfledermaus und Feldhamster. Neben einer ausführlichen populationsbezogenen Analyse der aktuellen Situation der jeweiligen Art in Hessen auf der Grundlage der vorhandenen Daten (u.a. Populationsgröße, Vernetzungsgrad, Hauptgefährdungen) wurden Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen definiert. Der Schwerpunkt liegt dabei auf konkreten flächenbezogenen Maßnahmenvorschlägen an den derzeitigen Habitaten als eindeutige Handlungshinweise für die zuständigen Fachbehörden. Durch gemeinsame Workshops mit den lokalen Akteuren (Untere Naturschutzbehörden, Forstämter, Untere Wasserbehörden, Ämter für den ländlichen Raum, Naturschutzverbände und Vereine) und eine Begleitung der Maßnahmen durch die Fachgutachter soll der Weg „von der Theorie in die Praxis“ möglichst kurz und effektiv gestaltet werden. Seit 2008 beauftragte HessenForst FENA und seit 2016 das HLNUG die Gutachter der Artenhilfskonzepte mit der fachlichen Beratung bei der Umsetzung vor Ort. Für folgende Arten sind bislang Artenhilfskonzepte erstellt worden: Äskulapnatter Bachmuschel Blauschillernder Feuerfalter * Eremit Feldhamster * Geburtshelferkröte Gelbbauchunke Große Moosjungfer Knoblauchkröte Kreuzkröte Laubfrosch Moorfrosch * Mopsfledermaus Schwarzer Apollo * Schlammpeitzger Skabiosen-Scheckenfalter * Steinbeißer Steinkrebs Wechselkröte Arnika in Tieflagen Blattloser Widerbart * Brauns Schildfarn Frauenschuh * Graue Skabiose Grünes Besenmoos Mittleres Leinblatt Mittleres Wintergrün Pyrenäen-Löffelkraut Sand-Silberscharte Artenhilfskonzepte: Bekassine Braunkehlchen Flussregenpfeiffer Gartenrotschwanz Gartenrotschwanz Ockstadt (Begleitgutachten zum Artenhilfskonzept) Grauammer Grauspecht Großer Brachvogel Haselhuhn Haubenlerche Kiebitz Neuntöter Raubwürger Rebhuhn Rohrweihe Rotmilan Schwarzstorch Steinschmätzer Turteltaube Uferschnepfe Uhu Waldschnepfe Wachtelkönig Wendehals Wespenbussard Wiesenpieper Ziegenmelker Wirksamkeitsstudien von Maßnahmen: Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen bei der Umsetzung der AHK Kiebitz, Brachvogel und Bekassine Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung der AHK Braunkehlchen und Wiesenpieper Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen bei der Umsetzung der AHK Kiebitz, Brachvogel und Bekassine Monitoring zur Wirksamkeit von Maßnahmen bei der Umsetzung des „Artenhilfskonzeptes Kiebitz“ in Südhessen Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen bei der Umsetzung der AHK Kiebitz, Brachvogel und Bekassine Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung der AHK Braunkehlchen und Wiesenpieper Zum Schutz der Vorkommen bestimmter Arten können einzelne Dokumente nur in begründeten Ausnahmefällen und auf Anfrage beim HLNUG herausgegeben werden. Diese sind mit einem * gekennzeichnet. Unsere Gutachtensammlung zu einzelnen Arten finden Sie hier Tiere und Pflanzen: Dezernat N2-Arten Tel. 0641 – 200095 11 E-Mail Vögel: Dezernat N3-Vorgelschutzwarte Tel. 0641 – 200095 33 E-Mail Übersicht der landesweiten Artgutachten und Artenhilfskonzepte

Spannende Einblicke in die LUBW beim EFFEKTE-Wochenende! Reges Interesse an Ausstellung der LUBW im Schlossgarten

Beim EFFEKTE-Wochenende am 27. und 28. Juni 2015, das Teil des Programms zum 300-jährigen Stadtgeburtstag der Stadt Karlsruhe ist, war die LUBW mit einem eigenen Ausstellungsbereich in der „Wissenschaftsstadt“ im Schlossgarten vertreten. Besucherinnen und Besucher konnten dort einen kleinen Einblick in die vielfältigen Arbeitsfelder der LUBW gewinnen. Interessierte konnten am Lärmpunkt, einem interaktiven multimedialen Infostand, ihre persönliche Lärmschwelle testen. Ein weiterer Ausstellungsbereich zeigte den Weg unseres Grundwassers auf. Stark umlagert war das Mikroskop, das selbst kleinste Wasserlebewesen groß rausbrachte und spannende Einblicke in die Gewässerwelt bot. Besondere Anziehungskraft auf Kinder hatten auch die Ausstellungsstücke des Artenschutzes – hier konnten (nicht nur) die Kleinen auf Tuchfühlung mit einem echten Laubfrosch gehen und eine lebende Äskulapnatter bestaunen und nebenbei viel Wissenswertes über unsere heimischen Amphibien und Reptilien erfahren. Großes Interesse erfuhr auch die Beifußblättrige Ambrosie, eine Pflanze aus Nordamerika, die sich bei uns ausbreitet und aufgrund ihres hohen allergenen Potenzials zunehmend in die Schlagzeilen rückt. Präparierte Bodenprofile erlaubten einen Blick in die Welt unter unseren Füßen – den Boden. Die unterschiedlichen Filterwirkungen verschiedener Böden konnten mit einem Modell nachvollzogen werden. Informationen zum Klimawandel rundeten das Angebot in den Pagodenzelten ab. Auf der anderen Seite des Schlosses lud eine Luftmessstation der LUBW zur Besichtigung ein. Die live gemessenen Werte konnten direkt abgelesen werden. Mit „MoRAM“ wurde eine mobile Einrichtung vorgestellt, die radioaktive Schwebstoffe in der Luft bestimmen kann. Dort erfuhren Besucher auch, wie der Strahlenpegel um die Kernkraftwerke herum ermittelt wird. Der Publikumszuspruch war sehr groß. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LUBW zeigten sich nach dem zweitägigen Auftritt im Schlossgarten zwar erschöpft, aber sehr zufrieden angesichts der starken Nachfrage nach Informationen zu den Arbeitsfeldern der LUBW. LUBW-Ausstellung im Pagodenzelt Hereinspaziert! Die Luftmessstation der LUBW. Die mobile Messeinrichtung MoRAM kann radioaktive Schwebstoffe in der Luft bestimmen . LUBW-Präsidentin Margareta Barth zu Besuch in der Ausstellung. Großes Interesse am Grundwasser-Modul. Mit einer Äskulappnatter auf Tuchfühlung. Ob das ein verzauberter Prinz ist? Kleiner Laubfrosch in Kinderhand. Dicht umlagert: der Einblick in die Welt der Wassertiere via Mikroskop. Das Geburtstagsfestival der Stadt Karlsruhe geht weiter. Die LUBW ist mit Vorträgen im Rahmen der EFFEKTE an den folgenden Dienstagabenden von 19:30 – 22:00 Uhr auf der Pavillon-Bühne im Schlossgarten vertreten: Der Rhein: Auf Tullas Spuren in die Zukunft am 14.07.2015 u. a. mit Markus Lehmann und Renate Semmler-Elpers als Vortragende der LUBW. Radioaktivität unter Kontrolle – Messungen in Baden-Württemberg am 18.08.2015  u. a. mit Dr. Stefan Benz, Dr. Volker Giraud und Dr. Verena Hack als Vortragende der LUBW. Klimawandel – Was geht uns das in Karlsruhe an? am 08.09.2015, u. a. mit Dr. Kai Höpker als Vortragenden der LUBW.

Amphibien und Reptilien in Not

null Amphibien und Reptilien in Not Baden-Württemberg/Karlsruhe . „Leider ist die Situation für unsere Amphibien und Reptilien trotz der umfangreichen Schutzbemühungen im Land weiterhin besorgniserregend“, fasst Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, die Ergebnisse der heute veröffentlichten aktualisierten Roten Liste zusammen. Drei Amphibienarten und zwei Reptilienarten sind akut vom Aussterben bedroht: Geburtshelferkröte, Knoblauchkröte, Moorfrosch sowie Europäische Sumpfschildkröte und Aspisviper. Als stark gefährdet gelten Gelbbauchunke, Wechselkröte und Kreuzkröte sowie Westliche Smaragdeidechse, Äskulapnatter und Kreuzotter. Weitere fünf Arten sind gefährdet, vier Arten stehen auf der Vorwarnliste. Lediglich Bergmolch, Fadenmolch, Erdkröte, Teichfrosch und Springfrosch sowie Waldeidechse und Westliche Blindschleiche wurden als nicht gefährdet eingestuft. „Auch bei noch weit verbreiteten Arten wie Grasfrosch und Zauneidechse sehen wir deutliche Bestandsrückgänge,“ so Dr. Maurer. Biotopverbund für Trendumkehr notwendig Zahlreiche Lebensräume der Reptilien und Amphibien liegen wie Inseln vereinzelt in der Landschaft. Tiere müssen sich aber austauschen können und Lebensräume auf sicheren Wanderstrecken erreichen. „Wir benötigen ein lückenloses Netz aus strukturreichen Biotopen, um das langfristige Überleben dieser Arten zu ermöglichen“, erläutert Dr. Maurer und ergänzt: „Die Landesregierung hat das Ziel eines Biotopverbundes für Baden-Württemberg bereits im Jahr 2020 mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz verankert. Bis zum Jahr 2030 sollen mindestens 15 Prozent des Offenlandes zur Biotopverbundfläche entwickelt werden. Die LUBW unterstützt das Land bei diesem Vorhaben mit den Planungsgrundlagen - Fachplan Landesweiter Biotopverbund Offenland und Gewässerlandschaften - und stärkt die Umsetzung vor Ort durch Handreichungen und Schulungen.“ Primärlebensräume gehen verloren Reptilien und Amphibien benötigen strukturreiche Biotope, die kleinräumig miteinander verbunden sind. Amphibien sind zusätzlich auf eine Vielzahl unterschiedlicher, auch kleinflächiger und fischfreier Gewässer angewiesen. Die ehemals biotopreiche und abwechslungsreiche Landschaft Baden-Württembergs ist durch die Begradigung der Flüsse und die Modernisierung der Landwirtschaft in Verbindung mit intensiver Flächeninanspruchnahme vielfach verloren gegangen. Die damit verbundenen Rückgänge spiegeln sich bis heute in der Gefährdung dieser Arten wider. Neue Lebensräume finden einige Arten heutzutage in Abbaustellen, überschwemmten Äckern oder Fahrrinnen in bewirtschafteten Wäldern, den sogenannten Sekundärlebensräumen. Weitere Faktoren wie intensive Bodennutzung, Nährstoffeinträge aus der Umgebung aber auch die Einstellung der landwirtschaftlichen Nutzung von ertragsarmen Standorten wirken sich zusätzlich negativ auf die wechselwarmen Tiere aus. Rote Liste Amphiben und Reptilien Die aktualisierte Rote Liste Amphibien und Reptilien für Baden-Württemberg steht ab sofort unter der Webadresse https://pd.lubw.de/10430 als PDF-Datei kostenlos zum Herunterladen bereit. Die 96-seitige Publikation „Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs“ stellt jede der in Baden-Württemberg vorkommenden 35 Arten kurz vor. Kompakte Steckbriefe enthalten weiterführende Informationen zur Verbreitung im Land und zu den jeweiligen Gefährdungsursachen und Schutzmaßnahmen. Damit ist die Rote Liste eine wichtige Arbeitsgrundlage für die amtlichen und ehrenamtlichen Naturschützerinnen und Naturschützer sowie die entsprechenden Fachplanungsbüros im Land. Hintergrundinformation Rote Liste Amphibien und Reptilien Die letzte Einstufung des Bestandes von Amphibien und Reptilien für Baden-Württemberg stammt aus dem Jahr 1998. Seit dieser Veröffentlichung wurden umfangreiche neue Erkenntnisse gewonnen. Für die Rote Liste wurden die heimischen 19 Amphibien- und 12 Reptilienarten bewertet. Die inzwischen als eigene Arten anerkannten Barrenringelnatter und Nördliche Ringelnatter wurden erstmalig getrennt bewertet. Mit Stand 31.12.2020 kommen im Land 21 Amphibienarten sowie 14 Reptilienarten vor. Vier Arten sind gebietsfremd, haben sich jedoch etabliert und werden auf der Gesamtartenliste geführt, aber nicht für die Rote Liste bewertet: Italienischer Kammmolch, Nordamerikanischer Ochsenfrosch, Nordamerikanische Schmuckschildkröte und Ruineneidechse. Ihr Bestand wird dokumentiert, denkbare Auswirkungen auf die einheimische Fauna beschrieben sowie Aussagen zu möglichen Maßnahmen getroffen. Die aktuelle Einstufung profitiert auch von den durch ehrenamtliche Beobachter und Beobachterinnen erhoben Daten im Rahmen der seit dem Jahr 2014 erfolgreich laufenden landesweiten Artenkartierung Amphibien und Reptilien. Darüber hinaus brachte sich ein elfköpfiges Fachgremium in die Erstellung der Roten Liste ein. Auch die von interessierten Bürgerinnen und Bürger gemeldeten Feuersalamander-Funde über die Meldeplattform der LUBW haben einen wertvollen Beitrag geleistet. Ein Vergleich der vorherigen und der aktuellen Roten Liste ist nur bedingt möglich, da sich die Methoden unterscheiden. Für die aktuelle Rote Liste wurden die gleichen Bewertungsvorgaben wie auf Bundesebene angewandt, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den bundesweiten Einstufungen zu ermöglichen. Im Laufe des I. Quartals 2023 wird auf der Webseite https://pd.lubw.de/10430 zusätzlich eine kostenpflichtige gedruckte Fassung zum Kauf angeboten. Vollständige Titelangabe Laufer, H. & M. Waitzmann (2022): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs. 4. Fassung. Stand 31.12.2020. – Naturschutz-Praxis Artenschutz 16 Bild zeigt: Männliche Geburtshelferkröte mit Eischnüren. Quelle: Hubert Laufer. Hinweis: Für Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung können Medienverteter die auf der Webseite abgebildeten Fotos nutzen.  Die Bildautoren sind zu nennen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

5. Jahrestreffen der Ehrenamtlichen Kartierer Amphibien und Reptilien

Foto : © M.Waitzmann/LUBW Die Teilnehmer/innen der Landesweiten Artenkartierung (LAK) Amphibien und Reptilien und viele Interessierte kamen am 17.3. 18 in Stuttgart zur 5. Jahresveranstaltung der LAK, die unter dem Motto „Schutz und Ehrenamt“ stand. Staatssekretär Dr. Andre Baumann und Abteilungsleiter Werner Franke von der LUBW begrüßten die 80 Teilnehmer, bevor es die Ergebnisse der letzten vier Kartierjahre präsentiert wurden. Im Rahmen der Veranstaltung im Staatlichen Museum für Naturkunde Stuttgart wurde der Lurch des Jahres 2018, der Grasfrosch, vorgestellt. Neben Erfahrungsberichten von ehrenamtlichen LAK- KartiererInnen gab es Vorträge über das Schutzprojekt Äskulapnatter sowie ein Projektbeispiel des bereits seit 2011 erfolgreich verlaufenden EnBW-Förderprogramms „Impulse für die Vielfalt“. Organisiert wurde die Tagung zusammen von der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg und dem SMNS Staatlichen Museum für Naturkunde Stuttgart. Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. (LNV), der Amphibien-Reptilien-Biotop-Schutz Baden-Württemberg e.V. (ABS), der Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) sind Projektpartner der LAK.

14_05_20_zam_lon_end.pdf

Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Äskulapnatter Zamenis longissimus (Linnaeus, 1768) Bis heute als Berufssymbol der Ärzteschaft geehrt, wurde die Äskulapnatter nach dem griechischen Gott der Heilkunst Asklepios (lat. Aesculapius) benannt, der in Gestalt einer friedlichen Schlange eine Pestepidemie in Rom bezwungen haben soll. Die ungiftige Äskulapnatter ist eine der größten und seltensten Schlangenarten Deutschlands. Sie besitzt ge- kielte Bauchschuppen, die das Klettern im Geäst oder an senkrechten Strukturen erleichtern. Durch ihre gelbbraune bis grauschwarze Körperfarbe und ihre ruhige Bewegungsweise ist sie gut getarnt. Mäusen und anderen Kleinsäugern, die sie durch mehrfaches Umschlingen töten. Gelegentlich werden auch Vogeleier, nestjunge Vögel und Eidechsen erbeutet. Im Mai und Juni ist Paarungszeit, vier bis sechs Wochen später erfolgt die Eiab- lage von 5-8 Eiern. Dazu suchen die Weibchen Stellen mit vermoderndem Laub, faulende Baumhöhlen, Kompost- oder Sägemehlhaufen auf. Nach etwa zwei Monaten schlüpfen die Jungen, die vermutlich ohne Nahrungsaufnahme überwintern. MASSE UND ZAHLEN LEBENSRAUM Im Odenwald besiedelt die Äskulapnatter vorwiegend freie Wiesenhänge und Streuobstwiesen. Weitere von der Art genutzte Lebensräume stellen trockene bis mäßig feuchte Standorte wie sehr lichte Laubwaldbestände, Weg- und Stra- ßenränder, Steinbrüche, Bahndämme, Feuchtwiesen sowie Bach- und Flussufer dar. LEBENSWEISE Äskulapnattern sind zwischen Ende April und Anfang Sep- tember aktiv. Sie suchen gern Trockenmauern und Holzstapel auf, da diese Strukturen auf engstem Raum Temperaturun- terschiede ausbilden. Je nach Wärmebedürfnis sucht die Schlange entweder besonnte, warme oder schattige, kühlere Bereiche auf. Äskulapnattern ernähren sich vorwiegend von Gesamtlänge: max. 180 cm Gewicht: max. 900 g Lebenserwartung: max. 25 Jahre VERBREITUNG Das Areal der Äskulapnatter umfasst den äußersten Nordos- ten Spaniens, das mittlere und südliche Frankreich, Teile der Schweiz und Österreichs, Nord- und Mittelitalien, die Balkan- halbinsel und reicht nordöstlich bis ins südöstliche Polen und in die westliche Ukraine hinein. Außerhalb Europas kommt die Art isoliert vom Hauptverbreitungsgebiet an Stellen in der Türkei, in Georgien und Armenien sowie im Iran vor. In Deutschland existiert die Art isoliert im südlichen Odenwald (Baden-Württemberg, Hessen) sowie im Rheingau/Taunus (Hessen). Die Vorkommen im südöstlichen Bayern entlang der Flüsse Donau, Inn und Salzach haben Anschluss an die österreichischen Vorkommen. VERBREITUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG In Baden-Württemberg existieren nur Vorkommen im süd- lichen Odenwald im Grenzbereich zwischen Hessen und Baden-Württemberg. Aktuelle Vorkommen sind sowohl links als auch rechts des Neckars bekannt. BESTANDSENTWICKLUNG IN BADEN-​WÜRTTEMBERG Seit Ende der 1980er Jahre werden im südlichen Odenwald kontinuierlich Maßnahmen zum Schutz der Äskulapnatter umgesetzt. Der Bestand der Äskulapnatter im baden-württ- embergischen Teilareal wird als stabil eingestuft. Bei dem Vor- kommen im Odenwald handelt es sich um eine stark isolierte Reliktpopulation. Für diesen Vorposten ist Deutschland in besonderem Maße verantwortlich. Äskulapnatter - Zamenis longissimus ! FFH-Bericht 2018 TK25Q (ab 2006) Stand: April 2018 62 FFH-Bericht 2006/2012 ! ( TK25Q (ab 1990) 63 64 ( ! (! ! (! ( (! ! ( 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Grundlage: © LGL BW, RIPS 0 10 20 30 40 50 km GEFÄHRDUNG UND SCHUTZ ROTE LISTE BW SCHUTZSTATUS D BNATSCHG 12BESONDERSSTRENG VOM AUSSTERBEN BEDROHTSTARK GEFÄHRDETGESCHÜTZTGESCHÜTZT GEFÄHRDUNGSURSACHEN „„ „„ „„ „„ „„ „„ „„ „„ VERORDNUNGEN UND RICHTLINIEN EG-VO 338/97FFH-RICHTLINIE ANHANGANHANG - - IV - BARTSCHV - - SCHUTZMASSNAHMEN Siedlungserweiterungen Nutzungsintensivierung Rekultivierung von Sekundärstandorten wie Materialent- nahmestellen Aufforstungen vegetationsarmer Trockenstandorte Ausbau des Straßennetzes Wiesenmahd Verlust oder Zerstörung von Eiablageplätzen und Tro- ckenmauern Direkte Verfolgung und illegales Abfangen der Tiere „„ „„ „„ „„ „„ „„ Aufrechterhaltung einer extensiven Nutzung von Streu- obst- und Feuchtwiesen Erhaltung naturnaher Laubmischwälder als Überwinte- rungs- und Spätsommerquartiere Erhaltung und Pflege von linearen Biotopstrukturen (Bahndämme, Straßenränder) als Ausbreitungswege zwi- schen Teilpopulationen Neuanlage, Sicherung und Pflege von Trockenmauern und Eiablageplätzen Ausweisung von Schutzgebieten in den Kernzonen des Verbreitungsgebietes Regionale Informations- und Öffentlichkeitsarbeit SCHUTZPROJEKTE „„ „„ Umsetzung FFH-Richtline Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg FFH-RICHTLINIE Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Aus- weisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht. FFH-GEBIETE Für die Äskulapnatter, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen. ERHALTUNGSZUSTAND IN BADEN-WÜRTTEMBERG EINZELBEWERTUNG GESAMTBEWERTUNG VERBREITUNGSGEBIETPOPULATIONHABITATZUKUNFTSAUSSICHTEN GÜNSTIGGÜNSTIGGÜNSTIGGÜNSTIG GÜNSTIG

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FFH-Arten in Baden-Württemberg Liste der in Baden-Württemberg vorkommenden Arten der Anhänge II, IV und V Ziel der Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie („Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen", kurz FFH-Richtlinie) ist die Erhaltung bzw. die Wiederherstellung der Biologischen Vielfalt in Europa.Anhang IV „Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten Die "Arten von gemeinschaftlichem Interesse", die hierbeieines Schutzgebietes vorkommen. Die Umsetzung dieser berücksichtigt werden, sind insbesondere Arten, die europa-Verbote in nationales Recht erfolgt durch das Bundesnatur- weit bedroht, selten oder endemisch sind. Einzeln aufge-schutzgesetz (BNatSchG). In § 10 BNatSchG werden die führt werden sie in den Anhängen II, IV oder V, wobei eineArten des Anhangs IV als besonders und streng geschützte Art in mehreren Anhängen stehen kann.Arten definiert. Die artenschutzrechtlichen Vorschriften, die von gemeinschaftlichem Interesse." Für diese Arten sollen gemäß Art. 12 und 13 FFH-RL bestimmte artenschutzrechtliche Verbote gelten, unab- hängig davon, ob die Arten innerhalb oder außerhalb für sie gelten finden sich in § 42 BNatSchG. Anhang II „Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaft- lichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzge-Anhang V „Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaft- biete ausgewiesen werden müssen."lichem Interesse, deren Entnahme aus der Natur und Für diese Arten werden so genannte "Gebiete von gemein-Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein schaftlicher Bedeutung" (FFH-Gebiete) ausgewiesen. Inkönnen." Anhang II werden darüber hinaus einzelne Arten alsAnhang V listet Arten auf, die möglicherweise kommerziell „Prioritäre Art" gekennzeichnet. Für ihre Erhaltung kommtgenutzt werden, wie beispielsweise mehrere Fischarten, der Gemeinschaft eine besondere Verantwortung zu. UnterTorfmoose oder die Weinbergschnecke. Bei diesen Arten ist anderem sieht die Richtlinie eine besondere Behandlungdie Entnahme aus der Natur zu regeln, sofern dies zur vor, wenn sich ein Vorhaben, das zu einer erheblichenAufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes Beeinträchtigung führen könnte, auf Gebiete mit prioritärennotwendig ist. Arten bezieht. Bestimmte zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses bedürfen dann einerTabelle 1 listet die in Baden-Württemberg vorkommenden vorherigen Stellungnahme der Kommission.Arten der Anhänge II, IV und V auf. Dabei werden auch Arten berücksichtigt, die in Baden-Württemberg als ausge-Gefährdungseinstufung einer Art bzw. Artengruppe für storben oder verschollen gelten. Grundlage der Zusammen-Baden-Württemberg noch nicht bearbeitet. Dies ist bei den stellung bilden die aktuellen Artenverzeichnisse Baden-Krebsen, Stellas Pseudoskorpion, dem Medizinischen Württembergs, die im Quellenverzeichnis aufgeführtBlutegel und bei wenigen Käferarten der Fall. Hier wird als werden. Die Einstufung des Vorkommensstatus orientiertZeitschnitt für die Einstufung das Jahr 1950 zugrunde gelegt. sich an den verfügbaren Roten Listen und Artenverzeich-Arten, bei denen lediglich Funde vor 1950 bekannt sind, nissen Baden-Württembergs. In wenigen Fällen wurde diewerden als ausgestorben oder verschollen eingestuft. Tabelle 1: In Baden-Württemberg vorkommende Arten der in den Anhängen II, IV und V der FFH-Richtlinie gelisteten Taxa. Der Vorkommensstaus wird mit "ja" (in Baden-Württemberg vorkommend), "0" (in Baden-Württemberg ausgestor- ben oder verschollen) oder "?" (das Vorkommen in Baden-Württemberg ist fraglich) angegeben. Prioritäre Arten sind mit "*" bei Anhang II gekennzeichnet. Art Deutscher Name Säugetiere Barbastella barbastellus Canis lupus Castor fiber Cricetus cricetus Eptesicus nilssonii Eptesicus serotinus Felis silvestris Lepus timidus Lutra lutra Lynx lynx Martes martes Miniopterus schreibersii Muscardinus avellanarius Mustela putorius Myotis alcathoe Myotis bechsteinii Myotis brandtii Myotis daubentonii Myotis emarginatus Myotis myotis Myotis mystacinus Myotis nattereri Nyctalus leisleri Nyctalus noctula Pipistrellus kuhlii Pipistrellus nathusii Pipistrellus pipistrellus Pipistrellus pygmaeus Plecotus auritus Plecotus austriacus Rhinolophus ferrumequinum Rhinolophus hipposideros Rupicapra rupicapra Ursus arctos Vespertilio murinus Reptilien Coronella austriaca Emys orbicularis Lacerta agilis Lacerta bilineata Podarcis muralis Podarcis sicula Zamenis longissimus Amphibien Alytes obstetricans Bombina variegata Bufo calamita Bufo viridis Hyla arborea Pelobates fuscus 2 Vorkommen Ba.-Wü. Mopsfledermaus Wolf Biber Feldhamster Nordfledermaus Breitflügelfledermaus Wildkatze Schneehase Otter Luchs Baummarder Langflügelfledermaus Haselmaus Iltis Nymphenfledermaus Bechsteinfledermaus Große Bartfledermaus Wasserfledermaus Wimperfledermaus Großes Mausohr Kleine Bartfledermaus Fransenfledermaus Kleiner Abendsegler Großer Abendsegler Weißrandfledermaus Rauhautfledermaus Zwergfledermaus Mückenfledermaus Braunes Langohr Graues Langohr Große Hufeisennase Kleine Hufeisennase Gämse Braunbär Zweifarbfledermausja 0 ja ja ja ja 0 0 0 0 ja 0 ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja 0 ja 0 ja Schlingnatter Europäische Sumpfschildkröte Zauneidechse Westliche Smaragdeidechse Mauereidechse Ruineneidechse Äskulapnatterja ja ja ja ja 0 ja Geburtshelferkröte Gelbbauchunke Kreuzkröte Wechselkröte Europäischer Laubfrosch Knoblauchkröteja ja ja ja ja ja FFH-Arten in Baden-Württemberg (Anhänge II, IV und V) FFH-RL Anhang II II* II IV IV IV IV IV IV IV Anmerkung 1) V II II IV IV 2) V II IV IV V II II II II II IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV V II* II II © LUBW 3) IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV 4) ArtDeutscher Name Rana arvalis Rana dalmatina Rana esculenta Rana lessonae Rana ridibunda Rana temporaria Salamandra atra Triturus cristatus Fische Acipenser sturio Alosa alosa Alosa fallax Aspius aspius Barbus barbus Cobitis taenia Coregonus lavaretus Formenkreis Coregonus oxyrhynchus Cottus gobio Gymnocephalus schraetser Hucho hucho Leuciscus souffia agassizii Misgurnus fossilis Rhodeus amarus Rutilus pigus virgo Salmo salar Thymallus thymallus Zingel streber Zingel zingel Rundmäuler Lampetra fluviatilis Lampetra planeri Petromyzon marinus Schmetterlinge Callimorpha quadripunctaria Coenonympha hero Eriogaster catax Eurodryas aurinia Gortyna borelii Hypodryas maturna Lopinga achine Lycaena dispar Lycaena helle Maculinea arion Maculinea nausithous Maculinea teleius Parnassius apollo Parnassius mnemosyne Proserpinus proserpina Käfer Bolbelasmus unicornis Cerambyx cerdo Cucujus cinnaberinus Dytiscus latissimus Graphoderus bilineatus Lucanus cervus Osmoderma eremita Rosalia alpina Libellen Coenagrion mercuriale Coenagrion ornatum Gomphus flavipes Leucorrhinia albifrons Leucorrhinia caudalis Leucorrhinia pectoralis Ophiogomphus cecilia Sympecma paedisca Krebse Astacus astacus Austropotamobius pallipes Austropotamobius torrentium Spinnentiere Anthrenochernes stellaeMoorfrosch Springfrosch Teichfrosch Kleiner Wasserfrosch Seefrosch Grasfrosch Alpensalamander Nördlicher Kammmolch Vorkommen Ba.-Wü. ja ja ja ja ja ja ja ja FFH-RL Anhang V IV V V II Atlantischer Stör Maifisch Finte Rapfen Barbe Steinbeißer Felchen Nordseeschnäpel Groppe, Mühlkoppe Schrätzer Huchen Strömer Schlammpeitzger Bitterling Frauennerfling Atlantischer Lachs Äsche Streber Zingel0 ja ? ja ja ja ja ? ja 0 ja ja ja ja 0 ja ja ja 0II* II II II Flussneunauge Bachneunauge Meerneunaugeja ja jaII II II Spanische Fahne Wald-Wiesenvögelchen Heckenwollafter Goldener Scheckenfalter Haarstrangeule Eschen-Scheckenfalter Gelbringfalter Großer Feuerfalter Blauschillernder Feuerfalter Schwarzfleckiger Ameisen-Bläuling Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling Heller Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling Apollofalter Schwarzer Apollofalter Nachtkerzenschwärmerja ja 0 ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja jaII* Vierzähniger Mistkäfer Heldbock Scharlachkäfer Breitrand Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer Hirschkäfer Eremit Alpenbockja ja ? ? ja ja ja jaII II II II II II II* II* Helm-Azurjungfer Vogel-Azurjungfer Asiatische Keiljungfer Östliche Moosjungfer Zierliche Moosjungfer Große Moosjungfer Grüne Flussjungfer Sibirische Winterlibelleja ja ja 0 ja ja ja jaII II Edelkrebs Dohlenkrebs Steinkrebsja ja jaII II* Stellas PseudoskopionjaII © LUBW FFH-Arten in Baden-Württemberg (Anhänge II, IV und V) Anmerkung IV IV IV IV IV V V V V II V II* II II II II II II II II IV V V II II II II II II 3 7) V V V II II II II II II 5), 6) V V IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV8) IV IV IV IV IV9) IV IV IV IV IV IV IV IV V V V

Äskulapnatter - Zamenis longissimus (Laurenti, 1768)

Alle Steckbriefe Reptilien Amphibien Schmetterlinge Käfer Libellen Schnecken und Muscheln Farn- und Blütenpflanzen Moose null Äskulapnatter - Zamenis longissimus (Laurenti, 1768) Äskulapnattern sind zwischen Ende April und Anfang September aktiv. Sie suchen gern Trockenmauern und Holzstapel auf, da diese Strukturen auf engstem Raum Temperaturunterschiede ausbilden. Je nach Wärmebedürfnis sucht die Schlange entweder besonnte, warme oder schattige, kühlere Bereiche auf. Äskulapnattern ernähren sich vorwiegend von Mäusen und anderen Kleinsäugern, die sie durch mehrfaches Umschlingen töten. Gelegentlich werden auch Vogeleier, nestjunge Vögel und Eidechsen erbeutet. Im Mai und Juni ist Paarungszeit, vier bis sechs Wochen später erfolgt die Eiablage von 5-8 Eiern. Dazu suchen die Weibchen Stellen mit vermoderndem Laub, faulende Baumhöhlen, Kompost- oder Sägemehlhaufen auf. Nach etwa zwei Monaten schlüpfen die Jungen, die vermutlich ohne Nahrungsaufnahme überwintern. Das Faltblatt "Schlangen in Gefahr - Mythos Äskulapnatter" erhalten Sie im Bestellshop der LUBW. Gesamtverbreitung Das Areal der Äskulapnatter umfasst den äußersten Nordosten Spaniens, das mittlere und südliche Frankreich, Teile der Schweiz und Österreichs, Nord- und Mittelitalien, die Balkanhalbinsel und reicht nordöstlich bis ins südöstliche Polen und in die westliche Ukraine hinein. Außerhalb Europas kommt die Art isoliert vom Hauptverbreitungsgebiet an Stellen in der Türkei, in Georgien und Armenien sowie im Iran vor. In Deutschland existiert die Art isoliert im südlichen Odenwald (Baden-Württemberg, Hessen) sowie im Rheingau/Taunus (Hessen). Die Vorkommen im südöstlichen Bayern entlang der Flüsse Donau, Inn und Salzach haben Anschluss an die österreichischen Vorkommen. Seit Ende der 1980er Jahre werden im südlichen Odenwald kontinuierlich Maßnahmen zum Schutz der Äskulapnatter umgesetzt. Der Bestand der Äskulapnatter im baden-württembergischen Teilareal wird als stabil eingestuft. Bei dem Vorkommen im Odenwald handelt es sich um eine stark isolierte Reliktpopulation. Für diesen Vorposten ist Deutschland in besonderem Maße verantwortlich. Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht. FFH-Gebiete Für die Äskulapnatter, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen. Erhaltungszustand Stand: 2019 Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)

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