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Bike+Ride-Anlagen, überdacht

Viele Dresdner müssen täglich weite Strecken zurücklegen, um zur Arbeit zu gelangen. Wachsende Pendlerströme von und nach Dresden erhöhen das innerstädtische Verkehrsaufkommen erheblich und belasten damit die Umwelt, das Straßennetz und die Parkraumangebote. Um die Situation zu entschärfen, wurden in Dresden Park+Ride-Anlagen in Betrieb genommen. An Haltepunkten der S- und Regionalbahn, Endpunkten von Straßenbahnlinien und weiteren Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gibt es überdachte Fahrradabstellanlagen. Dort kann das Fahrrad witterungsgeschützt angeschlossen und die Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fortgesetzt werden.

Leinenzwang-Gebiete für Hunde (WFS Dienst)

Die Polizeiverordnung Sicherheit und Ordnung regelt auch den Leinenzwang. In der Landeshauptstadt Dresden besteht für Hunde Leinenzwang in folgenden Bereichen: - Gebiete der Altstadt, - Gebiete der Neustadt, - im Bereich der Fahrgastunterstände an Haltestellen der Öffentlichen Verkehrsmittel und - bei Menschenansammlungen. Der Leinenzwang gilt nicht für Jagdhunde im weidgerechten Einsatz und nicht für Dienst- und Blindenführhunde.

Örtliche Bauvorschrift (ÖBV) über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 51/81 "Vor dem Eyßel" Teilbereich IV

Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.

Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg - INSPIRE View-Service AM (WMS-AM-VFG)

Der interoperable INSPIRE-Viewdienst (WMS) Area Management/Restriction/Regulation Zones and Reporting Units gibt einen Überblick über die Gebiete der Bodenordnungs-/ Flurbereinigungsverfahren im Land Brandenburg. Der WMS beinhaltet einen Layer (LandReadjustmentAndConsolidationProcedures). Der WebMapService (WMS) wird in den Versionen 1.1.1 und 1.3.0 bereitgestellt.

Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg - INSPIRE Download-Service AM (WFS-AM-VFG)

Der interoperable INSPIRE-Downloaddienst (WFS) Area Management/Restriction/Regulation Zones and Reporting Units gibt einen Überblick über die Gebiete der Bodenordnungs-/ Flurbereinigungsverfahren im Land Brandenburg. Der WFS beinhaltet den FeatureType „ManagementRestrictionOrRegulationZone“. Der WebFeatureService (WFS) wird in der Version 2.0.0 bereitgestellt.

Area Management, Restriction, Regulation Zones and Reporting Units / Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg

Der Datensatz Area Management, Restriction, Regulation Zones and Reporting Units / Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): - Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg - INSPIRE View-Service AM (WMS-AM-VFG) - Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg - INSPIRE Download-Service AM (WFS-AM-VFG) Der Dienst stellt die Flächen der Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren Brandenburgs zum Download bereit. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute. Der Datensatz Area Management, Restriction, Regulation Zones and Reporting Units / Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): - Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg - INSPIRE View-Service AM (WMS-AM-VFG) - Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg - INSPIRE Download-Service AM (WFS-AM-VFG) Der Dienst stellt die Flächen der Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren Brandenburgs zum Download bereit. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute.

Leinenzwang-Gebiete für Hunde

Die Polizeiverordnung Sicherheit und Ordnung regelt auch den Leinenzwang. In der Landeshauptstadt Dresden besteht für Hunde Leinenzwang in folgenden Bereichen: - Gebiete der Altstadt, - Gebiete der Neustadt, - im Bereich der Fahrgastunterstände an Haltestellen der Öffentlichen Verkehrsmittel und - bei Menschenansammlungen. Der Leinenzwang gilt nicht für Jagdhunde im weidgerechten Einsatz und nicht für Dienst- und Blindenführhunde.

Leinenzwang-Gebiete für Hunde (WMS Dienst)

Die Polizeiverordnung Sicherheit und Ordnung regelt auch den Leinenzwang. In der Landeshauptstadt Dresden besteht für Hunde Leinenzwang in folgenden Bereichen: - Gebiete der Altstadt, - Gebiete der Neustadt, - im Bereich der Fahrgastunterstände an Haltestellen der Öffentlichen Verkehrsmittel und - bei Menschenansammlungen. Der Leinenzwang gilt nicht für Jagdhunde im weidgerechten Einsatz und nicht für Dienst- und Blindenführhunde.

Bike+Ride-Anlagen, überdacht (WMS Dienst)

Viele Dresdner müssen täglich weite Strecken zurücklegen, um zur Arbeit zu gelangen. Wachsende Pendlerströme von und nach Dresden erhöhen das innerstädtische Verkehrsaufkommen erheblich und belasten damit die Umwelt, das Straßennetz und die Parkraumangebote. Um die Situation zu entschärfen, wurden in Dresden Park+Ride-Anlagen in Betrieb genommen. An Haltepunkten der S- und Regionalbahn, Endpunkten von Straßenbahnlinien und weiteren Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gibt es überdachte Fahrradabstellanlagen. Dort kann das Fahrrad witterungsgeschützt angeschlossen und die Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fortgesetzt werden.

Bike+Ride-Anlagen, überdacht (WFS Dienst)

Viele Dresdner müssen täglich weite Strecken zurücklegen, um zur Arbeit zu gelangen. Wachsende Pendlerströme von und nach Dresden erhöhen das innerstädtische Verkehrsaufkommen erheblich und belasten damit die Umwelt, das Straßennetz und die Parkraumangebote. Um die Situation zu entschärfen, wurden in Dresden Park+Ride-Anlagen in Betrieb genommen. An Haltepunkten der S- und Regionalbahn, Endpunkten von Straßenbahnlinien und weiteren Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gibt es überdachte Fahrradabstellanlagen. Dort kann das Fahrrad witterungsgeschützt angeschlossen und die Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fortgesetzt werden.

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