Die Umgestaltung des Molkenmarkts und damit die Verlegung der neuen Grunerstraße vor das Rote Rathaus, der Westseite der Spandauer Straße, sowie der Bau der Fahrbahn und Nebenanlagen der nördlichen Seite des Mühlendamms sind inzwischen weit vorangeschritten. Damit die nördliche Fahrbahn in Fahrtrichtung Leipziger Straße/ Potsdamer Platz zwischen dem Tunnel Grunerstraße und Mühlendammbrücke im Spätherbst 2022 in Betrieb genommen werden kann, ist es erforderlich, die Tunnelröhren des Straßentunnels an der Grunerstraße im Zeitraum vom 11.07.2022 bis 22.08.2022 in zwei Abschnitten für den Verkehr voll zu sperren. Erster Abschnitt, von Montag, den 11.07.2022, bis Sonntag, den 31.07.2022 , Sperrung des Straßentunnels in Fahrtrichtung Süd-West, Richtung Leipziger Straße/ Potsdamer Platz: Die beiden Fahrspuren der Tunnelzufahrt von Otto-Braun-Straße Richtung Süd-Westen werden für den öffentlichen Verkehr voll gesperrt. Oberhalb des Tunnels stehen für den Verkehr über die Otto-Braun-Straße Richtung Grunerstraße weiterhin zwei Fahrspuren zu Verfügung. Für die Fußgänger- und Radfahrerführung und für die vorhandenen Buslinien 248 und 300 gibt es keine Änderungen. Zweiter Abschnitt, von Montag, den 01.08.2022, bis Montag, den 22.08.2022 , Sperrung des Straßentunnels in Fahrtrichtung Nord-Ost, Richtung Alexanderstraße/ Prenzlauer Berg: Vom Molkenmarkt kommend werden die beiden Fahrspuren im Tunnel in Fahrtrichtung Nord-Ost voll gesperrt. Auch hier stehen für den Verkehr oberhalb des Tunnels über die Grunerstraße Richtung Alexanderstraße weiterhin zwei Fahrspuren zur Verfügung. Die Fußgänger- und Radfahrerführung bleibt unverändert, ebenso wie die Verkehrsführung für die vorhandenen Buslinien 248 und 300. Während der gesamten Bauzeit ist in diesem Bereich mit Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen. Es wird um Verständnis gebeten und empfohlen, die Grunerstraße weiträumig zu umfahren.
Die angespannte Verkehrssituation auf der Köpenicker Bahnhofstraße, verursacht durch den Ausbau des S-Bahnhofs zum Regionalbahnhof durch die Deutsche Bahn, soll ab Ende dieser Woche durch einen ÖPNV-Fahrstreifen spürbar verbessert werden. Der neue Bussonderfahrstreifen wird dafür direkt auf den Gleisen der Straßenbahn von der Friedrichshagener Straße aus in Richtung Norden bis zum Elcknerplatz markiert, damit auf dem linken der beiden Fahrstreifen nur noch Straßenbahnen und Busse unterwegs sind. Grund: Bisher blieb der ÖPNV wegen der nur noch einspurigen Durchfahrt durch die Unterführung am Bahnhof häufig im Stau stecken oder musste von der BVG sogar ausgesetzt werden, insbesondere zu den Verkehrsspitzenzeiten. Die entsprechende Anordnung durch die Senatsverwaltung für Verkehr ist bereits mit allen Beteiligten abgestimmt und wurde heute erteilt – die Umsetzung ist für den Freitag, den 9. Juni 2023, geplant. Auch die Ampelanlagen werden an die neue Situation angepasst. Rechts neben dem künftigen ÖPNV-Streifen kann aufgrund der beengten Platzverhältnisse lediglich ein schmaler Fahrstreifen für den Individualverkehr auf der Bahnhofstraße verbleiben, der somit keinen Lkw-Verkehr mehr zulässt. Die Durchfahrt für breite Fahrzeuge (mehr als 2,25 Meter) wird daher verboten. Ein Umleitungskonzept für Lkw ist bereits erarbeitet, die Verkehrsführung und Beschilderung wird ebenfalls an diesem Montag angeordnet. Weitere Verbesserungen der Verkehrslage, die durch das Nadelöhr der einspurigen Bahnunterführung allerdings angespannt bleibt, werden am Elcknerplatz durch eine physische Erschwerung des verbotswidrigen Rechtsabbiegens in die Bahnhofstraße sowie durch eine Verkürzung der Grünphase für den Individualverkehr erreicht. Auch die derzeit gesperrte, parallele Hämmerlingstraße soll schnellstmöglich – laut der Deutschen Bahn Ende Juni – wieder für den Verkehr geöffnet werden. Derzeit lassen Bauarbeiten keine Fahrt durch die Unterführung an dieser Stelle zu. In der vorigen Woche wurde bereits eine Störung an den Ampeln behoben: Die Synchronisierung der Anlagen funktionierte nicht und verursachte einen unzureichenden Verkehrsabfluss unter der Bahnbrücke. Die Beseitigung dieser Störung brachte bereits eine deutliche Verbesserung der Situation.
Das Land Berlin hält eine gesamtstädtische Verkehrsprognose vor. Sie stellt die Grundlage für Bewertungen von zukünftigen Vorhaben dar. Im Jahr 2006 wurde erstmals eine gemeinsame Verkehrsprognose der Länder Berlin und Brandenburg, die sogenannte “Gesamtverkehrsprognose Berlin-Brandenburg 2025” (“GVP 2025”), beauftragt. Die Gesamtverkehrsprognose 2025 wurde in den folgenden Jahren im Hinblick auf die Bedürfnisse und Erkenntnisse des Landes Berlin weiterentwickelt und schließlich in eine Verkehrsprognose des Landes Berlin für den Prognosehorizont 2030 überführt. Hierzu zählten unter anderen die Erarbeitung eines neuen Ausgangsjahrs (2013/2014) mit der Berücksichtigung der Verhaltensparameter aus der Haushaltsbefragung ( Mobilität in Städten – SrV 2013 ) in der Verkehrserzeugung, die Überprüfung von Umlegungsergebnissen anhand Zähldaten zum öffentlichen Personenverkehr und gemäß der Verkehrsmengenkarte 2014 , sowie eine Qualifizierung der Verkehrsnetze (Straße und öffentlicher Verkehr) im Hinblick auf die kleinräumig bekannten Randbedingungen (Fahrspuren, Tempo 30, Radverkehrsanlagen und ähnlichem). Darüber hinaus lag die Bevölkerungsprognose des Landes Berlin (2015-2030) vor sowie die Fernverkehrsprognose des Bundes im Kontext des Bundesverkehrswegeplans für 2030 , bis 2030 wurden vom Land Berlin erhebliche Ausbauten des ÖPNV beschlossen, die zu berücksichtigen waren. Der Arbeitsstand des Verkehrsmodells entspricht den Erkenntnissen zu erwartbaren Entwicklungen und den geplanten Maßnahmen in dem Prognosezeitraum bis 2030 zum Stand der Erarbeitung. Das Verkehrsmodell wird kontinuierlich aktualisiert und präzisiert, da die Vielzahl laufender paralleler Vorhaben in einer Stadt wie Berlin, ständige kleinräumige Überprüfungen und Weiterentwicklungen bedeuten. Die Verkehrsprognose des Landes ist grundhaft zu überarbeiten, wenn sich wesentliche Randbedingungen, die der Prognose zugrunde liegen, geändert haben oder absehbar ist, dass sie sich ändern. Dies ist überlicherweise dann der Fall, wenn eine neue, wesentlich andere Bevölkerungsprognose vorliegt, sich Verhaltensparameter wesentlich geändert haben sollten, erkennbar bspw. mit Vorliegen neuer Daten aus Haushaltsbefragungen, eine neue Prognose des Bundes zum Fernverkehr vorliegt, und/oder der Prognosehorizont auszuweiten ist (beispielsweise auf das Jahr 2035 / 2040). Als Grundlage für die Erarbeitung einer Verkehrsprognose ist es zunächst erforderlich die notwendigen kleinräumigen Strukturdaten zu erarbeiten, was jeweils erst mit Beschluss beispielsweise einer Bevölkerungprognose (wie in Berlin zuletzt im 1. Quartal 2020 verabschiedet) beginnen kann.
Die Maßnahmenblätter zur Lärmminderung im Straßenverkehr umfassen die Beschreibung, Auswirkungen und Hinweise zur Umsetzung folgender Themen: Priorisierung des ÖPNV, Bikesharing, Carsharing, Parkraummanagement, Lkw-Fahrverbot, Fahrbahnbeläge, Tempo 30 an städtischen Hauptverkehrsstraßen, Grüne Welle, Einsatz lärm- und schadstoffarmer Technik, Bündelung des Verkehrs, Einbahnstraßen, Abrücken des Fahrstreifens vom Immissionsort, Schließung von Bebauungslücken, Schallschutzwände/-wälle, Schallschutzfenster.