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Financing Sustainable Transport in Africa

In order to explain how future policies in transport should be formulated, it is necessary to understand that sustainability in transport does not only imply transport infrastructure, but can be embedded in a broader policy approach. Financing of infrastructure, investments in public and non-motorised transport, institutional development and road maintenance all require significant funding. Since developing countries face severe financial limitations, budgetary considerations should become the starting point of planning. Available funds – both grants and loans – must be assessed carefully and then spent effectively and rationally. This means tackling the tendency of policy makers to favour prestige projects, and instead convincing them to adopt a sustainability-oriented prioritisation of transport projects. Veröffentlicht in Texte | 71/2013.

Common Agricultural Policy reform must ensure mandatory and effective greening of Pillar 1

A strengthening of environmental aspects is indispensable to the reform of the Common Agricultural Policy (CAP) for 2014-2020. The Agriculture Commission at the German Federal Environment Agency (KLU) is of the view that, in future, EU agricultural budget funding can only be justified if it is based on the principle of “public funds for public goods”. However, particularly in Pillar 1 of the CAP (direct payments), this principle has not yet been purposely applied. The introduction of a mandatory and effective greening component into Pillar 1 is indispensable to achieving the provision of public goods in return for public funds at a politically realistic level.

Umweltschädliche Subventionen kosten 48 Milliarden Euro

Haushalt entlasten, Umwelt schützen - Umweltbundesamt legt Subventionsbericht vor Umweltschädliche Subventionen kosten den Fiskus gut 48 Milliarden Euro pro Jahr; das entspricht rund einem Fünftel des Bundeshaushaltes. Und die Tendenz ist leider steigend. Fast die Hälfte der Subventionen begünstigt direkt den Verbrauch fossiler Energieträger und macht so Anstrengungen im Klimaschutz teilweise zunichte. „In Zeiten der Rekordverschuldung müssen alle Subventionen auf den Prüfstand. Der Abbau sollte allerdings nicht nach dem Rasenmäherprinzip erfolgen, sondern gezielt bei umweltschädlichen Subventionen ansetzen“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Mit der aktuellen Studie gibt das UBA der Finanzpolitik eine Entscheidungsgrundlage an die Hand: „In der Krise besteht die einmalige Chance zum ehrlichen Kassensturz. Umweltschädliche Subventionen belasten den Haushalt zweimal: Heute durch Mehrausgaben und Mindereinnahmen des Staates und morgen durch erhöhte Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umwelt und Gesundheit.“, so Flasbarth. Die Untersuchung des ⁠ UBA ⁠ zeigt, dass es im Vergleich zum Jahr 2006 in der Gesamtschau keinen Fortschritt beim Abbau umweltschädlicher Subventionen gab: Die Summe der umweltschädlichen Subventionen stieg von knapp 42 Milliarden im Jahr 2006 auf gut 48 Milliarden im Jahr 2008. Besonders stark stiegen die Subventionen für die Sektoren Energie und Verkehr. Positives gibt es aber auch zu vermelden: Im Bau- und Wohnungswesen gab es einen leichten Rückgang, was auf das schrittweise Auslaufen der Eigenheimzulage zurückzuführen ist. Das tatsächliche Volumen umweltschädlicher Subventionen in Deutschland liegt sogar noch erheblich über den vom UBA ermittelten 48 Milliarden Euro, da die Studie fast ausschließlich Subventionen auf Bundesebene betrachtet. Förderprogramme auf Länder- und kommunaler Ebene sowie die über den EU-Haushalt laufenden Subventionen fließen nur ansatzweise ein. Die Palette der ökologisch schädlichen Förderungen belastet nahezu alle Umweltgüter: Von Schäden an Wasser, Boden oder Luft, bis hin zur Erhöhung der Flächeninanspruchnahme und dem Verlust der biologischen Vielfalt. Die Hälfte der umweltschädlichen Subventionen, gut 24 Milliarden Euro, begünstigt direkt fossile Energieträger und konterkariert damit Anstrengungen zum ⁠ Klimaschutz ⁠. Dazu zählen beispielsweise  die Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft, der Spitzenausgleich bei der Ökosteuer für das Produzierende Gewerbe und die Steuerentlastung für bestimmte energieintensive Prozesse und Verfahren, die zusammen zu Steuermindereinnahmen von über 5 Milliarden Euro führen. Diese Subventionen senken den Energiepreis und begünstigen dadurch den Energieverbrauch. Sie sollten aus Umwelt- und Klimaschutzsicht abgebaut werden, wobei es Härtefallregelungen für besonders energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen geben sollte. Kurzfristig sollten die Subventionen zumindest an striktere Bedingungen geknüpft werden, zum Beispiel an die Einführung eines Energiemanagementsystems. . Im Sektor Verkehr begünstigt die aktuelle Dienstwagenbesteuerung die private Nutzung eines Dienstwagens gegenüber der Nutzung eines Privatfahrzeugs. Das trägt zu den Umweltbelastungen des Straßenverkehrs bei. Bereits eine moderate Reform könnte jährlich Steuermehreinnahmen von einer halben Milliarde Euro generieren. Der gewerbliche Flugverkehr profitiert seit langem von der Energiesteuerbefreiung für Kerosin. Zudem fällt auf internationalen Flügen keine Mehrwertsteuer an. Insgesamt entgingen dem Staat dadurch im Jahr 2008 Steuereinnahmen von 11,5 Milliarden Euro. Die Subventionierung des Flugverkehrs verzerrt den Wettbewerb zu Lasten der Bahn und anderer, umweltfreundlicherer Verkehrsmittel. Mit den 11,5 Milliarden Euro entfiel knapp die Hälfte der umweltschädlichen Verkehrssubventionen auf den Flugverkehr. Hier hält das UBA eine möglichst weiträumige - zumindest EU-weite - Kerosinsteuer sowie mittelfristig die Erhebung einer EU-weiten Mehrwertsteuer für innergemeinschaftliche, grenzüberschreitende Flüge für zielführend. Eine nachhaltige Finanzpolitik sollte die Umweltverträglichkeit als ein zentrales Kriterium bei allen einnahmen- und ausgabenpolitischen Entscheidungen aufnehmen. „Ein systematischer Umwelt-Check bei Subventionen wäre daher sinnvoll“, so UBA-Präsident Flasbarth. Die eingesparten Gelder könnten dringend benötigte Spielräume zur Finanzierung wichtiger Zukunftsaufgaben schaffen, etwa für Bildung und den Klimaschutz, oder zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Beim Subventionsabbau steht Deutschland auch international in der Pflicht. Das Kyoto-Protokoll fordert explizit die Abschaffung von Subventionen, welche die Minderung von Treibhausgasen behindern. Im Rahmen der G20-Beschlüsse in Pittsburgh im September 2009 hat sich auch Deutschland dazu verpflichtet, Subventionen für fossile Energieträger mittelfristig auslaufen zu lassen. Dennoch förderte allein der Bund den Steinkohlebergbau im Jahr 2008 direkt mit 1,9 Milliarden Euro. Erhaltungssubventionen für diesen Wirtschaftszweig sind schon aus ökonomischer Sicht nicht sinnvoll, zudem erzeugt der Bergbau gravierende Folgekosten. Dies alles spricht dafür, die Steinkohleförderung stärker und schneller abzubauen als bislang geplant. Die neue, umfassende Studie zu den umweltschädlichen Subventionen erscheint in Kürze. 04.06.2010

Effiziente Ausgestaltung der Integration erneuerbarer Energien durch Sektorkopplung

Sektorkopplung ist wichtig für das Gelingen der Energiewende und die Dekarbonisierung. Gleichwohl sind z.B. Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge im Wettbewerb mit fossilen Techniken auch durch staatlich bestimmte Preisbestandteile benachteiligt. Ausgehend von bestehenden Hemmnissen entwickelt die Studie Reformoptionen, um Sektorkopplungstechniken wirkungsvoll für den ⁠ Klimaschutz ⁠ zu nutzen und effizient in das Energiesystem zu integrieren. Dabei gilt es stets die Finanzierung des Stromnetzes und weiterer öffentlicher Aufgaben zu gewährleisten. Exemplarische Untersuchungen zeigen für das Jahr 2030, dass die untersuchten Reformoptionen die Wettbewerbsfähigkeit und die Wirtschaftlichkeit von Sektorkopplungstechniken gegenüber fossilen Referenztechnologien gewährleisten können. Veröffentlicht in Climate Change | 25/2020.

Reform rechtlicher und institutioneller Rahmenbedingungen für eine Umweltorientierung der öffentlichen Finanzen

Das Projekt „Ansätze für eine ökologische Fortentwicklung der öffentlichen Finanzen“ widmet sich der Frage, wie der Hebel der staatlichen Einnahmen- und Ausgabenpolitik genutzt werden kann, um die Rahmenbedingungen für nachhaltiges Wirtschaften zu verbessern und konsequent auf ökologische Ziele hin auszurichten. Dieser Bericht untersucht rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen, die eine ökologische Finanzreform unterstützen können. Dafür werden verschiedene mögliche Ansätze zur Umweltorientierung öffentlicher Finanzen aus der ⁠ OECD ⁠-Welt dargestellt und vergleichend analysiert. Außerdem wurde ein konkreter Vorschlag für die Indexierung von Umweltsteuern erarbeitet. Veröffentlicht in Texte | 76/2020.

EU-Kommission veröffentlicht Vorschlag zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern

10. September 2009/Brüssel: Die Europäische Kommission hat einen Entwurf zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern vorgelegt. Ziel dieser Initiative ist es, einen erfolgreichen Abschluss der UN-Klimakonferenz in Kopenhagen im Dezember zu ermöglichen. Bis 2020 könnten den Entwicklungsländern bei der Eindämmung der Treibhausgasemissionen und den Anpassungen an die Folgen des Klimawandels zusätzliche jährliche Kosten von etwa 100 Mrd. EUR entstehen. Ein Großteil des Finanzbedarfs muss aus innerstaatlichen Quellen und durch die Erweiterung des internationalen CO 2 -Markts gedeckt werden, doch darüber hinaus könnten internationale öffentliche Finanzmittel in Höhe von 22-50 Mrd. EUR pro Jahr erforderlich werden. Deshalb schlägt die Kommission vor, dass sich die Industrie- und die Schwellenländer entsprechend ihrem Anteil am Emissionsaufkommen und ihrer Wirtschaftskraft an dieser öffentlichen Finanzierung beteiligen. Dies könnte für die EU bis 2020 eine Beitragsleistung von etwa 2-15 Mrd. EUR jährlich bedeuten, sofern in Kopenhagen eine ehrgeizige Vereinbarung erreicht wird.

Umwelt, Land- und Forstwirtschaft, Preise, Verdienste, Öffentliche Finanzen

Umweltstatistiken, Statistiken zur Energie- und Wasserwirtschaft, Agrarstatistiken, Statistiken über Löhne, Gehälter, Preise/ Preisindizes, Steuern, Öffentliche Finanzen und Personal im öffentlichen Dienst

Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern

Das Statistische Landesamt Mecklenburg-Vorpommern wurde auf Erlaß der Landesregierung vom 20. Dezember 1990 zum 01. Januar 1991 errichtet. Es ist eine Landesoberbehörde im Geschäftsbereich des Innenministeriums und hat seinen Sitz in Schwerin. Auf der Grundlage des Bundes- und Landesstatistikgesetzes sowie nach Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union werden im Amt rund 250 regelmäßig anfallende Einzelerhebungen sowie einmalige Statistiken bzw. sich in größeren Abständen wiederholende Zählungen bearbeitet. Neben den im UDK im engeren Sinne umweltrelevanten Bereichen Verkehr, Bau, Landwirtschaft, Bevölkerung, Energie und Umwelt werden im Statistischen Landesamt Mecklenburg- Vorpommern desweiteren Daten zu Wahlen, Arbeitsmarkt, Gesundheitswesen und Soziales, Wirtschaft, Bildung, Handel, Gastgewerbe/Tourismus, Preisen, Steuern und öffentliche Finanzen erfaßt. Alle Daten sind ein Teil der staatlich angebotenen Infrastruktur und jedermann zugänglich.

Meine Region

Die Onlineanwendung "Meine Region" beinhaltet regionalstatistischen Daten u. a. für Hamburg mit über 500 Merkmalen für die Hamburger Stadtteile und ist frei zugänglich. Die Themenauswahl umfasst alle relevanten Felder der Amtlichen Statistik: Neben Bevölkerungs- und Gebietsangaben sind Wirtschafts-, Sozial- und Infrastrukturdaten verfügbar. Auch Informationen zu den letzten Wahlergebnissen, zu Erwerbstätigkeit und Einkommen oder zu öffentlichen Finanzen können in "Meine Region" abgerufen werden.

Reform rechtlicher und institutioneller Rahmenbedingungen für eine Umweltorientierung der öffentlichen Finanzen

Um ökologisch verträgliches Wirtschaften zu fördern, sollte der Staat durch seine Einnahmen- und Ausgabenpolitik Anreize für umweltgerechte Produktions- und Konsumweisen setzen und ebenso umwelt- und klimapolitisch kontraproduktive Anreize identifizieren und zurückfahren. Eine wichtige Voraussetzung für eine Ausrichtung der öffentlichen Finanzen auf ökologische Ziele sind die institutionellen Rahmenbedingungen, die gesellschaftliche Diskussionen anstoßen, Anlässe für politische Veränderungen schaffen und die Akzeptanz für konkrete Reformen verbessern können. In diesem Gutachten werden mögliche Ansätze zur Umweltorientierung öffentlicher Finanzen aus der OECD-Welt dargestellt und vergleichend analysiert. Folgende Instrumente werden vertieft untersucht: Environmental Profile of the State Budget, Subventionsberichtserstattung, Europäisches Semester, Climate Proofing / Klimasicherung, Bonus-Malus Fonds in der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung. Anschließend wird die Übertragbarkeit auf Deutschland diskutiert und konkrete Vorschläge für institutionelle Reformen ausgearbeitet. Die Vorschläge beziehen sich auf die drei Mechanismen 1. Verbesserung der Wissensbasis, 2. Beteiligung externer Akteure und 3. Umweltorientierung von öffentlichen Ausgaben. Eine weitere konkrete Maßnahme ist die Anpassung von Umweltsteuern an die Inflation (Indexierung), die in diesem Forschungsbericht in einem eigenen Abschnitt genauer beleuchtet wird. Ne-ben vertieften Analysen zu den praktischen Erfahrungen anderer Länder wird ein Vorschlag für die Umsetzung in Deutschland erarbeitet und juristisch geprüft: Energiesteuer, Stromsteuer, Kfz-Steuer und Luftverkehrsteuer sollen jährlich zum 1.7. in Anlehnung an den Harmonisierten Verbraucherpreisindex zu konstanten Steuersätzen (HVPI-KS) des Vorjahres angepasst werden. Quelle: Forschungsbericht

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