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Städte/Gemeinden Sachsen

Darstellung der Verwaltungsgrenzen 2. Ordnung (Städte bzw. Gemeinden), die Gebiete präsentieren, die der öffentlichen Verwaltung unterliegen. Bei den Verwaltungsgrenzen und Verwaltungseinheiten der 2. Ordnung handelt es sich nicht um abgestimmte Grenzen. Das Gebiet der Gemeinde bilden die Flurstücke (sogenannte Grundstücke), die nach geltendem Recht zu ihr gehören (SächsGemO § 7 Abs. 1). Sie ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (SächsGemO § Abs. 3). Gemeinden im Sinne der SächsGemO sind sowohl die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Kreisfreien Städte. Die Bezeichnung "Stadt" führen nach § 5 Abs. 2 SächsGemO die Gemeinden, denen diese Bezeichnung beim Inkrafttreten der SächsGemO zusteht. Die Staatsregierung kann auf Antrag die Bezeichnung "Stadt" an Gemeinden verleihen, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen städtisches Gepräge tragen. Gemäß § 3 Abs. 2 SächsGemO können Gemeinden mit mehr als 17.500 Einwohnern auf Antrag von der Staatsregierung zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Gemeinden, die durch das Kreisgebietsreformgesetz ihre Eigenschaft als Kreissitz verloren haben, konnten auf ihren Antrag nach SächsKrGebRefG § 15 Abs. 4 zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Der Antrag war bis zum 31.12.1996 zu stellen. Die Städte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau und die Städte, die als Folge der Neugliederung des Gebietes des Freistaates Sachsen den Sitz des Landratsamtes verlieren und nicht bereits Große Kreisstädte sind, sind mit Wirkung vom 1. August 2008 Große Kreisstädte.

Städte/Gemeinden Sachsen (WMS Dienst)

Darstellung der Verwaltungsgrenzen 2. Ordnung (Städte bzw. Gemeinden), die Gebiete präsentieren, die der öffentlichen Verwaltung unterliegen. Bei den Verwaltungsgrenzen und Verwaltungseinheiten der 2. Ordnung handelt es sich nicht um abgestimmte Grenzen. Das Gebiet der Gemeinde bilden die Flurstücke (sogenannte Grundstücke), die nach geltendem Recht zu ihr gehören (SächsGemO § 7 Abs. 1). Sie ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (SächsGemO § Abs. 3). Gemeinden im Sinne der SächsGemO sind sowohl die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Kreisfreien Städte. Die Bezeichnung "Stadt" führen nach § 5 Abs. 2 SächsGemO die Gemeinden, denen diese Bezeichnung beim Inkrafttreten der SächsGemO zusteht. Die Staatsregierung kann auf Antrag die Bezeichnung "Stadt" an Gemeinden verleihen, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen städtisches Gepräge tragen. Gemäß § 3 Abs. 2 SächsGemO können Gemeinden mit mehr als 17.500 Einwohnern auf Antrag von der Staatsregierung zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Gemeinden, die durch das Kreisgebietsreformgesetz ihre Eigenschaft als Kreissitz verloren haben, konnten auf ihren Antrag nach SächsKrGebRefG § 15 Abs. 4 zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Der Antrag war bis zum 31.12.1996 zu stellen. Die Städte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau und die Städte, die als Folge der Neugliederung des Gebietes des Freistaates Sachsen den Sitz des Landratsamtes verlieren und nicht bereits Große Kreisstädte sind, sind mit Wirkung vom 1. August 2008 Große Kreisstädte.

Städte/Gemeinden Sachsen (WFS Dienst)

Darstellung der Verwaltungsgrenzen 2. Ordnung (Städte bzw. Gemeinden), die Gebiete präsentieren, die der öffentlichen Verwaltung unterliegen. Bei den Verwaltungsgrenzen und Verwaltungseinheiten der 2. Ordnung handelt es sich nicht um abgestimmte Grenzen. Das Gebiet der Gemeinde bilden die Flurstücke (sogenannte Grundstücke), die nach geltendem Recht zu ihr gehören (SächsGemO § 7 Abs. 1). Sie ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (SächsGemO § Abs. 3). Gemeinden im Sinne der SächsGemO sind sowohl die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Kreisfreien Städte. Die Bezeichnung "Stadt" führen nach § 5 Abs. 2 SächsGemO die Gemeinden, denen diese Bezeichnung beim Inkrafttreten der SächsGemO zusteht. Die Staatsregierung kann auf Antrag die Bezeichnung "Stadt" an Gemeinden verleihen, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen städtisches Gepräge tragen. Gemäß § 3 Abs. 2 SächsGemO können Gemeinden mit mehr als 17.500 Einwohnern auf Antrag von der Staatsregierung zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Gemeinden, die durch das Kreisgebietsreformgesetz ihre Eigenschaft als Kreissitz verloren haben, konnten auf ihren Antrag nach SächsKrGebRefG § 15 Abs. 4 zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Der Antrag war bis zum 31.12.1996 zu stellen. Die Städte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau und die Städte, die als Folge der Neugliederung des Gebietes des Freistaates Sachsen den Sitz des Landratsamtes verlieren und nicht bereits Große Kreisstädte sind, sind mit Wirkung vom 1. August 2008 Große Kreisstädte.

Landkreise/Kreisfreie Städte Sachsen

Darstellung der Verwaltungsgrenzen 1. Ordnung (Landkreise bzw. kreisfreie Städte), die Gebiete präsentieren, die der öffentlichen Verwaltung unterliegen. Die Verwaltungsgrenze 1. Ordnung stellt nicht den rechtsverbindlichen Zustand dar.

Klimadashboard Münster - Alle Daten

<p>Im Rahmen der Open-Data-Initiative der Stadt Münster erhalten Sie an dieser Stelle alle Rohdaten, die zur Darstellung des <a href="https://klimadashboard.ms/">"Klimadashboard Münster"</a> genutzt werden.</p> <ol> <li>Die angehängte CSV-Datei enthält alle Daten, die sich monatlich oder seltener aktualisieren.</li> <li>Daten, die sich häufiger aktualisieren, sowie detailliertere Datensätze finden Sie <a href="https://opendata.stadt-muenster.de/search?query=klimadashboard">in weiteren Datensätzen auf dem Open-Data-Portal der Stadt Münster</a>. </li> </ol> <p><strong>Infos zu den Datenspalten der CSV-Datei</strong></p> <p>Die CSV-Datei enthält alle Werte, die in den Diagrammen des Klimadashboards genutzt werden, die sich seltener als 1x im Monat aktualisieren. Dazu enthält sie folgende Spalten: </p> <ol> <li>DATEINAME - Über die Spalte "Dateiname" können zusammengehörende Zeilen zugeordnet werden. Die CSV-Datei enthält (fast) alle Rohdaten für die unterschiedlichen "Kacheln" bzw. Diagramme des Klimadashboards. Anhand des Dateinamens können Daten zu einer Klimadashboard-Kachel zugeordnet werden.</li> <li>RAUM - Räumlicher Bereich, auf den sich die Daten beziehen. Z.B. die Gesamtstadt, oder nur ein Stadtviertel.</li> <li>QUELLE_INSTITUTION - Von welcher Institution die Daten stammen, also z.B. die Stadtwerke.</li> <li>THEMENBEREICH - Nur intern genutzt. Die hier enthaltene Zahl stellt eine numerische ID des Dateinamens dar.</li> <li>MERKMAL - Die Beschreibung des Merkmals, auf das sich der Wert bezieht. </li> <li>ZEIT - Der Zeitraum, auf den sich der Wert bezieht.</li> <li>WERT - Der Wert selbst.</li> <li>WERTEEINHEIT - Die Einheit des Werts, z.B. Prozent.</li> </ol> <p><strong>Weitere Infos zum Klimadashboard</strong></p> <p>Der Quellcode, mit dem diese Daten für das Klimadashboard verarbeitet werden, ist Open Source Software und kann im <a href="https://gitlab.opencode.de/smart-city-muenster/klimadashboard-muenster">Klimadashboard-Repository unter OpenCODE.de</a> eingesehen werden. OpenCODE.de ist vergleichbar mit Github. Es ist eine gemeinsame Plattform der Öffentlichen Verwaltung für den Austausch von Open Source Software und kann von Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen genutzt werden.</p> <p>Das Ziel des Klimadashboard Münster ist es, einen Eindruck zu geben, auf wie vielen unterschiedlichen Ebenen Fortschritte nötig sind, um Klimaneutralität zu erreichen. Ebenso zeigt es auf, wie viele Menschen, Unternehmen und Einrichtungen sich in Münster bereits auf den Weg gemacht haben, damit die Stadtgesellschaft gemeinsam das Klimaziel erreicht. Weitere Informationen zum Klimadashboard erhalten Sie auf der <a href="https://smartcity.ms/klimadashboard-muenster/">Homepage Smart City Münste</a>r.</p> <p>Das Klimadashboard Münster ist von den städtischen Stabsstellen Smart City und Klima in Zusammenarbeit mit weiteren Ämtern und Töchtern des Stadtkonzerns entwickelt worden. Die Maßnahme wurde im Rahmen der Strategiephase (01/2022-06/2023) des Programms „Modellprojekte Smart City (MPSC)“ vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördert.</p>

Landkreise/Kreisfreie Städte Sachsen (WFS Dienst)

Darstellung der Verwaltungsgrenzen 1. Ordnung (Landkreise bzw. kreisfreie Städte), die Gebiete präsentieren, die der öffentlichen Verwaltung unterliegen. Die Verwaltungsgrenze 1. Ordnung stellt nicht den rechtsverbindlichen Zustand dar.

Landkreise/Kreisfreie Städte Sachsen (WMS Dienst)

Darstellung der Verwaltungsgrenzen 1. Ordnung (Landkreise bzw. kreisfreie Städte), die Gebiete präsentieren, die der öffentlichen Verwaltung unterliegen. Die Verwaltungsgrenze 1. Ordnung stellt nicht den rechtsverbindlichen Zustand dar.

Von der Hamburger Verwaltung erreichbare Videokommunikationssysteme

In einer bundesweiten interaktiven Karte werden Videokommunikationssysteme der Öffentlichen Verwaltung dargestellt, die mit der in der Hamburger Verwaltung eingesetzten Videotechnologie kompatibel sind.

Kindertagesstätten/Kindergärten im Landkreis Nienburg/Weser

Standorte von Kindertagesstätten und Kindergärten im Landkreis Nienburg/Weser

GeoPortal Bremen (verwaltungsintern)

Das GeoPortal Bremen ist ein webbasiertes Kartenportal und wird durch das Landesamt GeoInformation Bremen bereitgestellt. Es basiert auf der OpenSource Software Masterportal. Es ist ein zentraler Einstiegspunkt über den man auf Geodaten der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sowie des Landes Bremen zugreifen kann. Geobasisdaten und Luftbilder als Hintergrundkarten sowie Kartenlayer zu folgenden Fachthemenfeldern sind im Geoportal verfügbar: • Bevölkerung und Gesellschaft • Geographie, Geologie und Geobasisdaten • Infrastruktur, Bauen und Wohnen • Kinder, Bildung und Wissenschaft • Gesundheit • Justiz • Öffentliche Verwaltung • Kultur • Politik und Wahlen • Sicherheit und Ordnung • Transport und Verkehr • Umwelt und Klima Das Geoportal enthält zusätzliche Werkzeuge für das Suchen, Zoomen, Messen, Koordinaten abfragen oder Drucken. Eine Navigation ist über die Adresssuche oder über Mausnavigation möglich. Darüber hinaus ist eine 3D-Darstellung von Gebäuden integriert.

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