Ergebnisse der COP29: Kleine Schritte, große Ziele Die Ergebnisse der Weltklimakonferenz in Baku (COP29) haben vor Ort und weltweit Enttäuschung ausgelöst. Trotzdem haben sie einen Beitrag zum internationalen Klimaschutzprozess geleistet. Dies ist unter den gegenwärtigen geopolitischen Bedingungen nicht selbstverständlich. Es ist tatsächlich ein großer Makel der COP29, dass die Kompromiss-Formulierung von Dubai (COP28) zum Übergang weg von fossilen Energieträgern („transitioning away from fossil fuels“) in Baku nicht in den Abschlussdokumenten enthalten ist. Dennoch kann der Beschluss zur Klimafinanzierung, der 35 Stunden nach dem eigentlichen Konferenzende gefasst wurde, zumindest als Etappenerfolg des multilateralen Klimaschutzes verstanden werden. Ein weiteres zentrales Ergebnis der COP29: Die Umsetzung des Übereinkommens von Paris (ÜvP) wurde trotz einiger Widerstände nicht gestoppt und bestehende Ziele für den Klimaschutz wurden nicht abgeschwächt. In den kommenden Jahren muss dieser Prozess dringend intensiviert und beschleunigt werden, um das 1,5-°C-Ziel von Paris weiterhin in Reichweite zuhalten. Erste Schritte zu mehr Klimafinanzierung Von großer Bedeutung ist die Einigung auf ein Klimafinanzierungsziel ( New Collective Quantified Goal, NCQG ): Bis zum Jahr 2035 sollen die Beiträge aus den Staatshaushalten der Länder, die kumulativ sehr hohe Treibhausgasemissionen zu verantworten haben, auf 300 Milliarden US-Dollar pro Jahr anwachsen. Dies entspricht nicht dem Bedarf der Entwicklungsländer für die Klimafinanzierung, der laut Berechnungen des zuständigen Ausschusses für Finanzen weit höher liegt. Aber es ist ein wichtiger Einstieg in einen Prozess, der die Klimafinanzierung in den nächsten 10 Jahre intensivieren kann. Schwellenländer werden motiviert, freiwillige Beiträge zum NCQG zu leisten. Auch die Beiträge aller Länder für Klimaaktivitäten, die durch Entwicklungsbanken geleistet werden, können mit eingerechnet werden. Über die 300 Milliarden US-Dollar hinaus werden sämtliche Akteure, also auch die Privatwirtschaft, aufgefordert, Mittel in Höhe von 1,3 Billionen US-Dollar pro Jahr ab 2035 beizutragen. Die Umsetzung dieser Forderung soll in einer „Roadmap“ bis zur nächsten COP in Brasilien konkretisiert werden. Hier muss erreicht werden, dass bisherige Investitionen und Subventionen für fossile Energien zum Klimaschutz umgelenkt werden, insbesondere in erneuerbare Energien. Diese Umlenkung von Finanzströmen wurde bereits in Artikel 2.1c im Übereinkommen von Paris beschlossen. Bislang haben die meisten Staaten auf der Welt diesen Artikel jedoch de facto ignoriert. Neuer juristischer Rahmen für globalen Emissionshandel Von besonderer Relevanz für das nächste Jahrzehnt sind auch die konkreten Baku-Entscheidungen zu globalen CO 2 -Emissionshandelsmärkten, die im Artikel 6 des Übereinkommens von Paris beschlossen wurden. Die neuen Regeln sollen die Umweltintegrität, also die ökologische Nachhaltigkeit des Handels von Emissionsminderungen zwischen Staaten, sicherstellen. Somit erhalten Gutschriften aus Klimaschutzprojekten nun einen juristischen Rahmen. Mit den in Baku beschlossenen Leitlinien müssen ab jetzt konkrete Methodologien entwickelt werden, die die Umweltintegrität der Artikel-6-Projekte garantieren können und Doppelzählungen oder Betrug verhindern. Das UBA am Verhandlungstisch Ebenfalls wichtige Verhandlungsthemen der COP29, bei denen auch UBA-Mitarbeitende beitrugen: die Vorbereitung von ambitionierten Klimaschutzbeiträgen der einzelnen Staaten ( sogenannte NDC ), die Emissionsberichterstattung, klimawissenschaftliche Themen, Landwirtschaft , die Überprüfung der Fortschritte der Weltgemeinschaft beim Klimaschutz (2. Global Stocktake , 7. IPCC -Sachstandsbericht und 3. Periodic Review), die Vermeidung von Methanemissionen in der Abfallwirtschaft sowie die Verbindung zwischen Meeresschutz, Klimawandel und Klimaschutz (der sog. „Ocean-Climate Nexus“ ). Neue nationale Klimaschutzpläne müssen an Paris-Zielen ausgerichtet sein In den nächsten 11 Monaten stehen die neuen nationalen Klimaschutzziele und -pläne aller Vertragsstaaten im Mittelpunkt: Diese sogenannten „Nationally Determined Contributions“ (NDC), also die Beiträge einzelner Länder zum internationalen Klimaschutz, müssen bis zur COP30 in Brasilien vorgelegt werden. Laut Übereinkommen von Paris müssen die NDCs auf das Ergebnis der globalen Bestandsaufnahme (Global Stocktake) der COP28 in Dubai eingehen. Diese forderte unter anderem eine Ausrichtung auf das 1,5-°C-Ziel des Übereinkommens von Paris, eine Abkehr von fossilen Energien und bis 2030 die Verdreifachung der installierten Kapazitäten an erneuerbaren Energien und die Verdopplung der Energieeffizienz-Steigerungsrate. Brasilien und die Vereinigten Arabischen Emirate legten ihre NDCs zur COP29 vor. Das brasilianische NDC beinhaltet Emissionsreduktionen von 59 Prozent bis zu 67 Prozent im Jahr 2035 gegenüber 2005. Das NDC der Vereinigten Arabischen Emirate strebt eine Emissionsreduktion von 47 Prozent bis 2035 gegenüber 2019 an. Großbritannien kündigte für das Zieljahr 2035 eine 81-prozentige Senkung der Treibhausgase gegenüber 1990 an. In verschiedenen Veranstaltungen während der COP29 wurde immer wieder die Forderung betont, die NDCs an einem 1,5°-C-kompatiblen Pfad auszurichten. Dazu gehörte auch die Forderung an den globalen Norden, die mit ambitionierten Zielen verbundenen Klimaschutzmaßnahmen in armen Ländern kozufinanzieren. Der Mangel an Ehrgeiz der bisher gültigen NDCs mit Enddatum 2030 ist gewaltig: Ihre Umsetzung würde immer noch eine 2,8 °C wärmere Welt bis zum Ende des Jahrhunderts bedeuten. Internationaler Klimaschutz ohne die USA? Von zentraler Bedeutung für den internationalen Klimaschutz auf dem Weg zur COP30 in Brasilien sind insbesondere die neuen NDCs der G20-Staaten, die insgesamt für über 80 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Die bisherigen Signale der kommenden neuen US-Regierung unter Donald Trump lassen jedoch höhere Emissionen und einen erneuten Ausstieg der USA aus dem Übereinkommen von Paris befürchten. Im schlimmsten Fall könnten die USA sogar aus der UN -Klimarahmenkonvention austreten. Vor diesem Hintergrund sollte die EU zusammen mit China eine Führungsrolle im internationalen Klimaschutz übernehmen, um die übrigen G20-Staaten ebenfalls zu einer konstruktiven Zusammenarbeit zu bewegen. Auf dem Weg zur COP30 Die COP29 hat es, trotz großer Widerstände und geopolitischer Herausforderungen geschafft, die Ziele von Paris zu bekräftigen und kleine Schritte zu gehen, die diese Ziele in Reichweite halten. Diese Schritte müssen auf dem Weg zur nächsten COP30 in Brasilien, bei der es vor allem um die neuen nationalen Klimaschutzpläne sowie die Rolle der Natur beim Klimaschutz gehen wird, im Sinne eines globalen 1,5-°C-Pfads größer und gezielter werden.
Umweltbezogene Steuern und Gebühren Im Jahr 2022 beliefen sich die Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern auf 66,5 Milliarden Euro. Den größten Anteil daran hatte die Energiesteuer, gefolgt von der Kraftfahrzeugsteuer und den Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel. Entwicklung umweltbezogener Steuern Von 2005 bis 2022 haben sich die umweltbezogenen Steuern um 20,5 % erhöht, die Steuern insgesamt stiegen jedoch um 98,1 %. Der Anteil umweltbezogener Steuern am gesamten Steueraufkommen beträgt daher nur noch 7,4 %. 2005 waren es noch 12,2 % (siehe Abb. „Aufkommen umweltbezogener Steuern“ und deren Anteil an den gesamten kassenmäßigen Steuereinnahmen öffentlicher Haushalte). Mit der Einführung der ökologischen Steuerreform im Jahr 1999 sind die Einnahmen umweltbezogener Steuern in Deutschland deutlich angestiegen. Ein Teil der Steuereinnahmen wurde zur Senkung der Rentenversicherungsbeiträge und zur Förderung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz verwendet (siehe Schaubild „Die ökologische Steuerreform“). Bis zum Jahr 2003 gab es eine mehrstufige Anhebung der Mineralöl- und Stromsteuersätze (siehe Tab. „Energie- und Stromsteuersätze im Rahmen der Ökologischen Steuerreform“). Bis 2010 war das Aufkommen der umweltbezogenen Steuern jedoch leicht rückläufig. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die ökologische Steuerreform in ihrer Lenkungswirkung für den Klimaschutz erfolgreich war und zu einem sparsameren Verbrauch von Energie und Strom geführt hat. * vorläufige Daten *vorläufige Daten Wirkung umweltbezogener Steuern Der Einsatz umweltbezogener Steuern trägt wirksam dazu bei, die ökologischen Herausforderungen zu bewältigen, die sich zum Beispiel aus dem Energie- und Ressourcenverbrauch ergeben: Unternehmen und Haushalte werden über einen höheren Preis dazu angehalten, die Umweltkosten der betreffenden Produkte in ihre Produktions- und Kaufentscheidungen einzubeziehen. Darüber hinaus werden die Unternehmen motiviert, neue umweltfreundlichere Technologien zu entwickeln und haben dadurch die Möglichkeit, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Auch die Erlöse aus der Auktionierung von Emissionsberechtigungen im Emissionshandel werden vom Statistischen Bundesamt zusammen mit den umweltbezogenen Steuern ausgewiesen. Umweltbezogene Steuern im internationalen Vergleich Das Konzept einer Statistik über umweltbezogene Steuern wurde auf internationaler Ebene von der OECD und dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) erarbeitet. Im Vergleich mit anderen Ländern in Europa (Durchschnitt EU-28) haben die umweltbezogenen Steuern in Deutschland einen geringeren Anteil an den gesamten Steuern und Sozialabgaben. Auch bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag der Anteil der umweltbezogenen Steuern in Deutschland 2022 mit 1,6 % unter dem EU-Durchschnitt von 2,0 % ( Eurostat 2024 ). Abfall- und Abwassergebühren Von den Umweltsteuern zu unterscheiden sind die umweltbezogenen Gebühren, die in Deutschland für Abfall und Abwasser erhoben werden. Während den geleisteten Steuerzahlungen keine unmittelbare Leistung des Staates gegenübersteht, erbringt die öffentliche Hand für Gebühren eine Gegenleistung. Die Höhe der Abfall- und Abwassergebühren ist durch die jeweiligen Betriebskosten – und damit letztendlich durch die angewandte Technik bei der Abfallbeseitigung und der Abwasserbehandlung – und durch die zu entsorgenden Mengen und Arten an Abfall und Abwasser bestimmt. Weiterführende Informationen Auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes finden Sie weiterführende Ausführungen zu dem Konzept der Umweltschutzausgaben sowie detaillierte Aufschlüsselungen der Daten. Die Gesetzliche Grundlagen finden Sie im Umweltstatistikgesetz (UStatG): Umweltstatistikgesetz (UStatG) Statistisches Bundesamt: Umweltschutzausgaben Statistisches Bundesamt: Umweltbezogene Steuereinnahmen
Ein Projektkonsortium bestehend aus u.e.c. Berlin Umwelt- und Energie-Consult GmbH UEC und dem Institut für Energie- und Umweltforschung (IFEU) Heidelberg bestimmte im Zeitraum März 2023 bis April 2024 das Biomasseaufkommen in Berlin. Ziel des Projekts war es, Abschätzungen für eine zukünftige Nutzung der Biomasse in Berlin zu treffen, sowie Optimierungspotenziale und Instrumente zur Steuerung der Biomassenutzung (mit Schwerpunkt auf energetische Verwertung) zu entwickeln. Im Fokus standen biogene Abfall- und Reststoffe, die im Bezugsjahr 2020 in Berlin z.B. in privaten Haushalten, in öffentlichen Grünanlagen, Restaurants oder bei Gewerbebetrieben anfielen. Dabei handelte es sich im Wesentlichen um Organik aus dem Haus- und Geschäftsmüll (HGM), getrennt gesammelte Küchen- und Gartenabfälle, Altholz sowie Baum- und Strauchschnitt (holzige Biomasse), Mähgut und Laub (Weichorganik), Rückstände aus den Klärwerken, Speisereste und Fette sowie Tiermist. In Berlin sind im Jahr 2020 ca. 1,16 Mio. Tonnen biogene Abfall- und Reststoffe angefallen; über die Hälfte davon in privaten Haushalten, die separat über die Biotonne, auf dem eigenen Kompost oder zusammen mit dem Hausmüll entsorgt wurden. Für das Jahr 2045 wird das Biomasseaufkommen auf ca. 1,18 Mio. t/a prognostiziert. Vor allem die steigenden Bevölkerungszahlen sowie abfallplanerische Maßnahmen wie z.B. zur Abfallvermeidung beeinflussen das künftige Biomasseaufkommen. Vor dem Hintergrund der Bestrebungen des Landes Berlin, das HGM-Aufkommen insbesondere durch Reduzierung des Organikanteils deutlich zu senken, wird im Prognosezeitraum eine Verschiebung organischer Abfälle in die Biotonne erwartet. Etwa 62 % der Biomasse wurden im Jahr 2020 energetisch verwertet (Verbrennung), während 13 % einer Vergärung mit energetischer Nutzung des erzeugten Biogases zugeführt wurden. Kompostiert wurde ein Anteil von 16 %; weitere 7 % wurden stofflich in Form von Futtermittel oder Mulchmaterial verwertet. Die Verwertung der Berliner Biomasse erfolgte zu rund 54 % in Berlin; der Rest wurde jeweils zur Hälfte in Brandenburg und weiter entfernten Bundesländern verwertet. Im Land Berlin stehen unter Berücksichtigung künftig geplanter Anlagen oder Anlagenerweiterungen für die Verwertung von Biomasse bis 2045 insgesamt rund 1,1 Mio. t/a zur Verfügung, das entspricht in etwa einer Verdopplung im Vergleich zum Jahr 2020. Resultierend aus der Tatsache, dass im Jahr 2020 bereits 75 % der Berliner Biomasse zur Energiegewinnung verwertet werden, erfolgte im Rahmen der Studie eine Einstufung dieses ermittelten Teilpotenzials als das bereits erschlossene Potenzial (BEP – ca. 863.400 t/a). Zukünftig erschließbar und für die Wärmewende potenziell zusätzlich nutzbar wären die Biomassearten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit grundsätzlich für eine Vergärung oder den Einsatz als Brennstoff geeignet sind und derzeit kompostiert oder als Mulchmaterial genutzt werden (ZEP – ca. 281.000 t/a). Außerdem besteht ein nicht erschließbares Potenzial (NEP – ca. 17.000 t/a), welches jene Biomassearten umfasst, die derzeit entweder stofflich z.B. zur Herstellung von Futtermittel oder Produkten verwertet werden oder aus Sicherheitsgründen nicht mobilisierbar sind. Anhand von stoffspezifischen Heiz- und Biogasertragswerten wurde zudem das Energiepotenzial bestimmt. Dabei handelt es sich um die in der jeweiligen Biomasse insgesamt gebundene Energie, welche zwingend von der in Wärmenetze einzuspeisenden Endenergie zu unterscheiden ist: Die zukünftig zusätzlich erschließbare Biomasse enthält ein Energiepotenzial von ca. 221 GWh/a. Gemeinsam mit dem Energiepotenzial der bereits erschlossenen Biomasse stehen rund 2.000 GWh/a gebundene Energie zur Verfügung. Wahrscheinlicher sind jedoch Biomasse- und Energiepotenziale, die sich aus der Szenario-Betrachtung ergeben: ca. 618.000 t/a bis 754.000 t/a bzw. 1.520 GWh/a bis 1.600 GWh/a (jeweils BEP + ZEP). Zur Erschließung der Biomasse- und Energiepotenziale für die Berliner Wärmeversorgung werden verschiedene Maßnahmen empfohlen. Als zentral werden Maßnahmen zur gesteigerten Getrenntsammlung einerseits von in Haushalten anfallenden Küchen- und Gartenabfällen, andererseits von Mähgut, Laub und Baum- und Strauchschnitt aus öffentlichen Grünanlagen angesehen. Gleichzeitig wird der Ausbau von geeigneten Aufbereitungsverfahren für Laub und Verwertungskapazitäten zur Vergärung und Mitverbrennung von Laub dringend empfohlen. Zudem sollten Instrumente zur Stoffstromlenkung zu Gunsten einer anfallortsnahen Verwertung genutzt und im Rahmen eines zentralen Verwertungskonzeptes für Berlin gebündelt werden. Alternative Verwertungstechniken (z.B. Herstellung von Pflanzenkohle) sowie Ansätze, die dezentral auf Bezirks- oder Quartiersebene wirken, sollten Berücksichtigung finden und die zentralen Maßnahmen flankieren.
Die öffentliche Hand steht in der Stadt(teil)entwicklung und Wohnraumversorgung vor vielfältigen Herausforderungen bei zum Teil eingeschränkten Handlungsspielräumen. Angesichts ausgedünnter Verwaltungsstrukturen, privatisierter öffentlicher Wohnungsbestände, oftmals angespannter kommunaler Haushalte oder aufgrund des Fachkräftemangels fällt die Quartiersentwicklung teilweise in den Aufgabenbereich zivilgesellschaftlicher Initiativen und Vereine, engagierter Bewohnerinnen und Bewohner sowie gemeinwohlorientierter und privatwirtschaftlicher Akteure. Insbesondere in verdichteten städtischen Kontexten gilt dies auch für private, institutionelle Wohnungsunternehmen, da deren Wohnungsbestände in Ballungsräumen und Großstädten eine wichtige Rolle für die Wohnraumversorgung spielen. Wie Positionierungen und Handlungsansätze deutlich machen, gewinnt dabei Nachhaltigkeit als Handlungsperspektive in der Quartiersentwicklung an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel des Forschungsvorhabens, zunächst die Handlungslogiken und Zielkonflikte in den Unternehmensstrategien privatwirtschaftlicher Wohnungsunternehmen im Kontext nachhaltiger Quartiersentwicklung zu identifizieren und aus der Perspektive gemeinwohlorientierter Stadtentwicklungsakteure kritisch zu bewerten sowie zu diskutieren, wie sich diese Strategien auf Quartiere auswirken und welche Zielkonflikte und Potenziale für eine nachhaltige, am Gemeinwohl orientierten Entwicklung zu beobachten bzw. zu erwarten sind. Mehr informationen finden Sie auf der vhw-Webpage . Quelle: vhw Die öffentliche Hand steht in der Stadt(teil)entwicklung und Wohnraumversorgung vor vielfältigen Herausforderungen bei zum Teil eingeschränkten Handlungsspielräumen. Angesichts ausgedünnter Verwaltungsstrukturen, privatisierter öffentlicher Wohnungsbestände, oftmals angespannter kommunaler Haushalte oder aufgrund des Fachkräftemangels fällt die Quartiersentwicklung teilweise in den Aufgabenbereich zivilgesellschaftlicher Initiativen und Vereine, engagierter Bewohnerinnen und Bewohner sowie gemeinwohlorientierter und privatwirtschaftlicher Akteure. Insbesondere in verdichteten städtischen Kontexten gilt dies auch für private, institutionelle Wohnungsunternehmen, da deren Wohnungsbestände in Ballungsräumen und Großstädten eine wichtige Rolle für die Wohnraumversorgung spielen. Wie Positionierungen und Handlungsansätze deutlich machen, gewinnt dabei Nachhaltigkeit als Handlungsperspektive in der Quartiersentwicklung an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel des Forschungsvorhabens, zunächst die Handlungslogiken und Zielkonflikte in den Unternehmensstrategien privatwirtschaftlicher Wohnungsunternehmen im Kontext nachhaltiger Quartiersentwicklung zu identifizieren und aus der Perspektive gemeinwohlorientierter Stadtentwicklungsakteure kritisch zu bewerten sowie zu diskutieren, wie sich diese Strategien auf Quartiere auswirken und welche Zielkonflikte und Potenziale für eine nachhaltige, am Gemeinwohl orientierten Entwicklung zu beobachten bzw. zu erwarten sind. Mehr informationen finden Sie auf der vhw-Webpage . Quelle: vhw
Klärschlamm ist ein Abfallprodukt, das in Kläranlagen bei der Reinigung von häuslichem, gewerblichem und industriellem Abwasser, sowie Niederschlagswasser entsteht. Die Entsorgung der Klärschlämme findet unter Beachtung der Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) statt. Im Klärschlamm werden alle Stör- bzw. Schadstoffe des Abwasserreinigungsprozesses niedergeschlagen. Er fungiert somit als Schadstoffsenke. Im Land Berlin sind für die Abwasserentsorgung und -aufbereitung die Berliner Wasserbetriebe (BWB) als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zuständig. In den Kläranlagen der BWB wird das Abwasser in mechanischen, biologischen und/ oder chemischen Behandlungsstufen von störenden Bestandteilen gereinigt. Klärschlamm eignet sich auf Grund des hohen Anteils an organischen Bestandteilen insbesondere als Ersatzbrennstoff in der Kohle- bzw. Zementindustrie. Daneben gilt er als der wichtigste sekundäre Phosphorlieferant. Bei der nachhaltigen Nutzung von Ressourcen und Energie wird Klärschlamm zukünftig eine wichtige Rolle als regenerativer Ressourcenträger zukommen. Mit ca. 3.4 Mio. Einwohnern auf 892 km² ist Berlin nicht nur die größte Stadt in der Bundesrepublik Deutschland, sondern hat mit ca. 3.800 Einwohnern pro Quadratkilometer auch die höchste Bevölkerungsdichte. Mehr als 99 Prozent aller Haushalte sind im Land Berlin an das öffentliche Kanalisations- und Entwässerungssystem mit einer Gesamtlänge von etwa 9.600 km angeschlossen. Ein ca. 1.170 km langes Abwasserdruckleitungsnetz verbindet 154 Abwasserpumpwerke untereinander und ermöglicht die Verteilung des gesammelten Abwassers auf sechs Klärwerke. Bei trockenem Wetter behandeln die Kläranlagen rund 620.000 m³ Abwasser täglich. Bei Regenwetter kann sich diese Menge erhöhen. In den Kläranlagen fließt das Abwasser zunächst durch eine mechanische Reinigungsstufe bestehend aus Rechen, Sandfang und Absetzbecken, wo grobe und ungelöste Verunreinigungen abgetrennt werden und separat entsorgt werden. In der sich anschließenden biologischen Reinigungsstufe erfolgt die biologische Entfernung von Phosphor- und Stickstoffverbindungen. Auch ungelöste und biologisch abbaubare Stoffe werden dort zu etwa 97% zurückgehalten. Das gereinigte Wasser wird anschließend wieder in den Wasserkreislauf zurück geleitet. Der bei der Abwasserreinigung entstandene Klärschlamm wird nach Entwässerung bzw. Trocknung einer geregelten Entsorgung zugeführt. Derzeit werden ca. 57% des Berliner Klärschlamms in der Monoverbrennungsanlage in Ruhleben verbrannt und die resultierenden Aschen deponiert. Die verbleibenden ca. 43% des Klärschlamms werden als Ersatzbrennstoff in Kohlekraftwerken bzw. in der Zementindustrie in anderen Bundesländern energetisch verwertet. In jüngster Zeit findet auch eine stoffliche Verwertung eines kleinen Anteils der im Klärschlamm enthaltenen Nährstoffe Phosphor und Stickstoff, die aus der wässrigen Phase in mineralischer Form als Struvit (MgNH 4 PO 4 * 6H 2 O) gefällt werden, statt. Das Struvit wird unter dem Namen “Berliner Pflanze” als zugelassener Mineraldünger von den BWB vermarktet. BWB: Berliner Pflanze – Der mineralische Langzeitdünger
Abwasser Die Behandlung von Abwasser hat in Deutschland eine lange Tradition und ist heute auf einem hohen technischen Stand. Im UBA wird eine Vielzahl von Arbeiten durchgeführt, die dazu beitragen, die Abwasserbehandlung weiterzuentwickeln und die Anforderungen an behandeltes Abwasser regelmäßig anzupassen. Die Abwasserbehandlung stellt eine wichtige Maßnahme zur Erreichung des guten Gewässerzustands dar. Laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist Abwasser das durch häuslichen, gewerblichen, land-wirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser. Die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten werden ebenfalls dem Abwasser zugerechnet. Besonders in den vergangenen vierzig Jahren wurde in Deutschland viel in die Verbesserung der Wirksamkeit der Abwasserbehandlung investiert. Dadurch sind wesentliche Probleme wie der Eintrag von sauerstoffzehrenden Stoffen und Nährstoffen in die Gewässer deutlich reduziert worden. Dies hat zu einer erheblichen Verbesserung des Gewässerzustands geführt. Das gebrauchte Wasser aus Haushalten und Gewerbe (Schmutzwasser) sowie Niederschlagswasser (Regenwasser und Schmelzwasser) bilden das kommunale Abwasser. Dieses wird über öffentliche Kanalsysteme abgeleitet und in kommunalen Kläranlagen behandelt. Schmutzwasser und Niederschlagswasser werden entweder vermischt in einem Kanal (Mischwasser) oder in getrennten Kanälen (Trennsystem) gesammelt. In Deutschland sind die Haushalte nahezu flächendeckend an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen. Abwasser entsteht zusätzlich in Industrie und Gewerbe. Etwa 3000 Unternehmen verfügen über eine eigene Abwasserbehandlungsanlage und leiten das behandelte Abwasser direkt in ein Gewässer ein. Ungefähr dreimal so viele Betriebe leiten ihr Abwasser in das öffentliche Kanalnetz ein (Indirekteinleiter). Nach dem WHG stellt das direkte Einleiten von behandeltem Abwasser in ein Gewässer eine Benutzung dar, denn es trägt zur stofflichen Belastung des Gewässers bei. Dafür ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich, die mit einer schadstoffabhängigen Gebühr, der Abwasserabgabe, verbunden ist. Unabhängig davon muss jedes Abwasser vor dem Einleiten in ein Gewässer bestimmte chemische und biologische Anforderungen erfüllen. Dies betrifft Abwässer aus Haushalten und Gewerbe sowie der Industrie gleichermaßen. Die Anforderungen sind in den Anhängen der Abwasserverordnung (AbwV) festgelegt und werden von den Wasserbehörden der Bundesländer umgesetzt. Heute verfügen konventionelle kommunale Kläranlagen über eine dreistufige Abwasserbehandlungstechnik. Diese ist jedoch nicht dafür ausgelegt, organische Mikroverunreinigungen wie Arzneimittelwirkstoffe ausreichend zu eliminieren. Das behandelte Abwasser kommunaler Kläranlagen ist daher für viele Mikroverunreinigungen Haupteintragspfad in die Oberflächengewässer. Um den Eintrag eines breiten Spektrums anthropogener, organischer Mikro-verunreinigungen zu reduzieren, werden heute einzelne große Kläranlagen mit einer weitergehenden Abwasserbehandlung (vierte Reinigungsstufe) ausgerüstet. Die aus dem Abwasser während dessen Behandlung entfernten unerwünschten Stoffe und Wertstoffe werden in den Klärschlamm überführt. In Deutschland haben kommunale Kläranlagen einen Anteil von 0,7 Prozent am Gesamtstromverbrauch und erzeugen mehr als ein Drittel des benötigten Stroms in eigenen Block-heizkraftwerken. Die Steigerung der Energieeffizienz und -erzeugung auf Kläranlagen sind wesentliche Herausforderungen. Das UBA forscht auf dem Gebiet Abwasserbehandlung. Es führt eigene Vorhaben durch und fördert und begleitet Forschungsvorhaben mit dem Ziel, die Stoffelimination auf Kläranlagen weiter zu verbessern, die Energieeffizienz zu erhöhen, den Stromverbrauch zu reduzieren, die Abwassertechnik insgesamt zu optimieren sowie anspruchsvolle Anforderungen an Abwasser, das zur Wiederverwendung vorgesehen ist, zu definieren.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz sowie die Wall GmbH erproben ab dem 15. August 2022 zunächst für sechs Monate neue Zugangsmöglichkeiten zu den öffentlichen Berliner Toiletten – ohne Verwendung von Münzgeld. Etliche Toiletten werden bis zum 15. Februar 2023 damit erstmals komplett kostenfrei zugänglich sein, die übrigen werden auf reine Kartenzahlung umgestellt. Nach einer Evaluation der halbjährigen Testphase wird im Jahr 2023 entschieden, nach welchem Zugangskonzept der Toilettenbetrieb zukünftig erfolgen soll. Staatssekretär Markus Kamrad : „Die Versorgung mit öffentlichen Toiletten in Berlin ist dank des Berliner Toilettenkonzepts moderner und besser als in den meisten anderen Städten Europas. Die Nutzung von Toiletten ist ein Grundbedürfnis, deshalb ist eine kostenfreie Bereitstellung öffentlicher Anlagen grundsätzlich wünschenswert. Dazu bedarf es neben einer langfristigen Finanzierung über den Haushalt aber auch eines Nutzungsverhaltens, welches das ermöglicht. Wir erproben in den kommenden Monaten, welcher Weg gangbar ist.“ Der Münzbetrieb der Berliner Toiletten (dem Nachfolgemodell der City-Toiletten) wird damit im August 2022 vorerst eingestellt. Für insgesamt 50 Toilettenanlagen im Stadtgebiet, die gleichmäßig über alle Berliner Bezirke verteilt sind, entfällt das Nutzungsentgelt vollständig – die Nutzung wird kostenfrei: Zusammen mit weiteren Bestandstoiletten stehen dann etwa 90 Toiletten kostenfrei zur Verfügung. Die übrigen automatischen Berliner Toiletten (230 von 280 Anlagen) werden künftig nur noch bargeldlos nutzbar sein: Hier kann fortan ausschließlich per Kredit-, Girokarte, Apple Pay und anderen Bezahldiensten oder auch via WC-App („Berliner Toilette“) bezahlt werden. Wichtig: Die kostenfreie Nutzung der Toiletten für körperlich eingeschränkte Personen mittels Euroschlüssel bleibt bei den auf bargeldlosen Betrieb umgestellten Anlagen unverändert sichergestellt. Seit Ende Dezember 2021 sind die Berliner Toiletten Ziel einer Einbruchserie, die hohe Geld- und Sachschäden verursacht. Im Zuge einer gemeinsamen Strategie zur Vermeidung von Ausfällen der Toilettenanlagen und zur Eindämmung der gravierenden Vandalismusschäden wird die Nutzung der Berliner Toiletten daher für den genannten Zeitraum von zunächst sechs Monaten vollständig bargeldlos erfolgen. Basierend auf den Erkenntnissen wird dann im kommenden Jahr entschieden, wie es weitergehen soll: Einerseits wird untersucht, wie hoch die Akzeptanz der elektronischen Bezahlfunktionen ist und wie sich darauf basierend die Zahlen der Nutzerinnen und Nutzer entwickeln. Andererseits wird beobachtet, wie sich der kostenlose Zutritt auf den Zustand der Toiletten, auf ihre Benutzbarkeit und ihre derzeitig hohe Akzeptanz auswirkt. Wall rüstet bereits ab dem 1. August die Toilettenanlagen technisch so um, dass diese kein Bargeld mehr annehmen. Der Zugang ist dann per NFC-Modul mit der Kreditkarte oder über die App „Berliner Toilette“ möglich. Auch in der App muss zuvor eine Geldkarte hinterlegt werden. Informationen über die geänderten Bezahlweisen und die kostenfreie Nutzung an 50 Standorten sind an jedem Standort auf einer temporären Infotafel und in der App „Berliner Toilette“ zu finden. Patrick Möller, Geschäftsführer Wall GmbH : „Wir haben mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz in den letzten Wochen sehr gute und konstruktive Gespräche geführt, um zu einer Beendigung der Einbruchserie zu kommen und den Betrieb der Toilettenanlagen dauerhaft abzusichern. Wir werden in der Erprobungsphase des bargeldlosen Betriebs die notwendigen Erkenntnisse sammeln und darauf basierend an einem dauerhaft erfolgreichen und qualitativ hochwertigen Betriebskonzept arbeiten, welches den Nutzern bestmöglichen Komfort bietet. Unser Dank gilt ebenso der Berliner Polizei, die durch ihre intensive Arbeit den Schaden an den Toilettenanlagen und damit für die Öffentlichkeit begrenzen konnte.“ Die Beschilderung der Toiletten wird vollständig überarbeitet, wenn entschieden ist, nach welchem Betriebskonzept zukünftig der Betrieb erfolgen soll. Aufgrund der Vielzahl der Anlagen wird die Umstellung der einzelnen Standorte einige Wochen dauern und nicht vollständig zum Stichtag 15. August abgeschlossen sein. Die Senatsverwaltung und Wall haben einen detaillierten Evaluationsprozess vereinbart, der für die Entwicklung eines zukünftigen Betriebskonzeptes die notwendigen Erkenntnisse liefern soll. Neben der Entwicklung der Nutzungszahlen wird ein besonderes Augenmerk auf den Vandalismus und die Fehlnutzungen beim kostenlosen Zugang gelegt, um entscheiden zu können, ob eine kostenlose Nutzung aller Toilettenanlagen mit vertretbarem Aufwand möglich sein wird. Eine vollständige Standortliste steht nach Abschluss der Umrüstungsarbeiten zur Verfügung. Die App zum Auffinden und Nutzen der Toilettenanlagen steht unter dem Namen „Berliner Toilette“ kostenfrei für iOS im App Store und Android bei Google Play zum Download bereit.
Die Bundesregierung verfolgt seit vielen Jahren mit ProgRess ein ressortübergreifendes Ressourceneffizienzprogramm. Der Fokus des bisher eingesetzten Policy-Mixes liegt weitgehend auf der Förderung von Forschung und Innovation sowie informatorischen und persuasiven Instrumenten. Im Ergebnis sind technische Lösungen sowie ressourceneffiziente Praktiken in vielen Bereichen bereits gut entwickelt bzw. bekannt. Eine ambitionierte Ressourcenpolitik müsste nun vermehrt die Nachfrage nach ressourceneffizienten Alternativen in der Breite fördern, um ihre Ziele mittel- und langfristig zu erreichen. Im Forschungsvorhaben "Analyse und Bewertung von Politikmaßnahmen und ökonomischen Instrumenten des Ressourcenschutzes für die Weiterentwicklung von ProgRess" (FKZ 3716 32 101 0) wurden sieben konkrete Optionen dafür detailliert untersucht: Primärbaustoffsteuer, Verfüllsteuer auf mineralische Bau-und Abbruchabfälle, Förderung des betrieblichen Ressourcenmanagements mittels steuerlicher Begünstigungen oder Förderprogrammen, Mehrwertsteuersenkung für ressourceneffiziente Produkte, Europäische Produktressourcensteuer und ein Pfandsystem auf Elektro- und Elektronikkleingeräte. Sie wurden ausgewählt, weil sie Handlungsfelder adressieren, die große Potenziale für Ressourceneffizienz bieten und in denen Hemmnisse bedeutend sind, die sich gut durch diese ökonomischen Instrumente adressieren lassen. Neben Aspekten der Ausgestaltung und Einbettung in flankierende Instrumente werden auch die Wirkungen der Instrumente analysiert, z. B. bzgl. Nachfrageänderungen und Änderungen in den öffentlichen Haushalten. Je nach Reifegrad des Instruments umfasst die Wirkungsanalyse auch eine quantitative Modellierung der ökonomischen Effekte. Abschließend werden Überlegungen zu einem effektiven Instrumenten-Mix und eine modellbasierte Politikfolgenabschätzung dieses Bündels angestellt. Quelle: Forschungsbericht
Der Hamburger Haushalt - Übersicht der Haushaltspläne der FHH. Die Freie und Hansestadt Hamburg plant und steuert den Einsatz finanzieller Mittel zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben mithilfe des Haushalts. Haushaltspläne werden vom Senat aufgestellt und von der Bürgerschaft beraten und beschlossen. Jeder Haushalt gilt für ein Kalenderjahr, aber seit einiger Zeit werden regelmäßig Haushalte für zwei Jahre gleichzeitig aufgestellt und beschlossen (Doppelhaushalte).
Extreme Wettereignisse können große Schäden anrichten. Es ist absehbar, dass durch die zunehmende Erderhitzung solche Ereignisse zukünftig häufiger und intensiver auftreten werden. Bisher ist die Vorsorge gegen mögliche Schäden unzureichend. Die Risiken für Immobilien und Infrastrukturen sind nicht immer bekannt. Deutlich weniger als die Hälfte aller Wohnimmobilien sind bisher überhaupt gegen Naturgefahren versichert. In großen Schadensfällen, wie den Extremniederschlägen im Juli 2021, werden kurzfristig staatliche Hilfen eingerichtet. Diese ad hoc Hilfen sind für Betroffene kaum kalkulierbar und setzen in der Regel keine Anreize zur Vorsorge oder Versicherung. Zudem belasten sie die öffentlichen Haushalte und verhindern im schlimmsten Fall wichtige Investitionen an anderer Stelle. Insgesamt fehlt es an einer strategischen Klimarisikovorsorge. Das vorliegende Papier skizziert ein Bündel an Maßnahmen, um diese Situation zu verbessern. Quelle: www.umweltbundesamt.de
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Bund | 144 |
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