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Wie fit ist meine Stadt im Klimaschutz?

Kostenloses Benchmark-Verfahren für den Kommunalen Klimaschutz geht online Auf einer neuen Internetseite können Kommunen ab sofort und völlig kostenlos testen, wie weit sie schon im Klimaschutz sind. Unter www.benchmark-kommunaler-klimaschutz.net erfahren die Kommunen nach Eingabe der wichtigsten Eckdaten zu Energie, Mobilität und Abfall wo ihre Stärken und Schwächen im Kampf gegen den Treibhauseffekt liegen. Völlig automatisch und in wenigen Sekunden zeigt die Website auch, wo die Kommune im Vergleich zu anderen deutschen Städten und Gemeinden steht. Abgerundet wird das „Benchmark-Verfahren Kommunaler Klimaschutz” durch praktische Tipps für die nächsten Schritte zu mehr Klimaschutz vor Ort. Die Städte Esslingen, Freiburg, München, Hannover und Worms haben die neue Website in einer Pilotphase bereits mit Erfolg getestet. Wenige Wochen vor dem Start der Weltklima-Konferenz in Kopenhagen können nun alle interessierten Städte, Gemeinden und Landkreise Ernst machen mit mehr ⁠ Klimaschutz ⁠ auf lokaler und regionaler Ebene. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes, sagte anlässlich der Freischaltung des Portals: „Das Benchmark-Verfahren hilft deutschen Kommunen, beim Klimaschutz die Nase vorne zu haben. Gute Beispiele weisen den Weg zu der Erkenntnis: Klimaschutz zahlt sich aus - auch für die Haushalte der Kommunen.” Unter diesem Motto werden Kommunen auch aus der Klimaschutzinitiative des ⁠ BMU ⁠ gefördert, etwa bei der Umsetzung wegweisender Strategien oder bei einzelnen Modellvorhaben. Wer als Kommune etwa in besser gedämmte Schulen, Rathäuser oder Schwimmbäder investiert, kann die öffentlichen Haushalte spürbar entlasten. Die Potentiale für den kommunalen Klimaschutz sind noch groß: durch eine effizientere Gestaltung der öffentlichen Strom- und Wärmeversorgung, die energetische Sanierung von Gebäuden oder durch eine am Klimaschutz orientierte Verkehrsplanung können Kommunen ihre Treibhausgasemissionen beträchtlich reduzieren. Das neue Benchmark-Instrument wurde am 18. November 2009 in Hamburg im Rahmen der 9. Kommunalen Klimaschutz-Konferenz des ⁠ Klima ⁠-Bündnis offiziell vorgestellt. Das Klima-Bündnis und das Heidelberger Institut für Energie- und Umweltforschung (IFEU) entwickelten die Website gemeinsam. Das Projekt wurde vom Umweltbundesamt gefördert. 18.11.2009

Neue EU-Verordnung: Weniger Pestizide geht nur mit Anreizen für die Landwirtschaft

UBA sieht dringenden Nachbesserungsbedarf, um die Ziele des europäischen Green Deal zu erreichen Die EU-Kommission hat den Entwurf einer neuen Verordnung zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln veröffentlicht, mit der der Pestizideinsatz deutlich verringert werden soll. Das Umweltbundesamt (UBA) begrüßt dies, sieht jedoch deutlichen Nachbesserungsbedarf, damit die Verordnung in der Praxis funktioniert. UBA-Präsident Dirk Messner: „Die Landwirte werden den Pestizideinsatz nur verringern, wenn finanzielle Nachteile abgefedert werden. Hierzu braucht es konkrete Festlegungen in der EU-Verordnung. Auch müssen sensible Lebensräume wie Naturschutzgebiete besser vor Pestiziden geschützt werden.“ Um den Erfolg der Pestizidreduktion messen und nachsteuern zu können, sollte die Verordnung zudem sinnvolle Kennzahlen festlegen, die die gesundheitlichen und ökologischen Risiken von Pestiziden berücksichtigen. Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln müssen für Behörden verfügbar sein. Am 22. Juni 2022 hat die EU-Kommission den Entwurf einer Verordnung zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln veröffentlicht – die „Sustainable Use Regulation“. Diese legt die Ziele der Farm-to-Fork-Strategie und Maßnahmen zu deren Umsetzung verbindlich fest. Demnach soll der Einsatz und das Risiko von Pestiziden bis 2030 halbiert werden. EU-Kommissarin Stella Kyriakides weist in dem Kontext nachdrücklich darauf hin, dass es nicht um mehr Verbote von Stoffen gehe, sondern um eine Reduzierung von deren Nutzung. Dies sei auch Anliegen der Bürgerinnen und Bürger der EU. Die Verordnung verpflichtet alle EU-Staaten gleichermaßen zur Mitwirkung und ist rechtlich bindender als ihre Vorgängerin, die Rahmenlichtlinie 2009/128/EC. Damit die Umsetzung der Verordnung in der Praxis auch gelingt und die verankerten Ziele erreicht werden, sieht das ⁠ UBA ⁠ jedoch folgenden Nachbesserungsbedarf: Finanzierung von Maßnahmen sichern: Die Verordnung umzusetzen wird Kosten für die Landwirtschaft verursachen. Der Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden kann durch viele Maßnahmen reduziert oder ersetzt werden. Landwirt*innen sollen diese Methoden nun verbindlich anwenden. Die Anwendung von chemisch-synthetischen Pestiziden soll also die Ausnahme werden. In der Praxis können höhere Kosten und mögliche reduzierte Erträge die Betriebe daran hindern, neue Methoden einzuführen. Daher sollte die EU-Verordnung die Staaten dazu verpflichten, ein konkretes Budget im Staatshaushalt zu reservieren, um Mehrausgaben und Ertragsminderungen auszugleichen, die bei der Reduzierung des Pestizideinsatzes entstehen. Die Höhe des Budgets könnte sich an der landwirtschaftlichen Wertschöpfung orientieren. Pestizidabgabe als Steuerungs- und Finanzierungsinstrument: Eine Pestizidabgabe kann einen Beitrag zur Finanzierung leisten. Die neue EU-Verordnung sollte einen rechtlichen Rahmen hierfür schaffen. In Dänemark hat sich gezeigt, dass eine zweckgebundene Abgabe auf Pflanzenschutzmittel eine Lenkungswirkung entfalten kann – weg von besonders gefährlichen Pestiziden hin zu weniger kritischen Stoffen oder alternativen Methoden. Die Einnahmen sollten vollständig in die Landwirtschaft zurückfließen. Sie könnten Landwirt*innen zugute kommen, die umweltgerechtere Methoden zum Pflanzenschutz einführen. Auch könnten Maßnahmen für einen besseren Schutz der Gewässer vor Pestizideinträgen und den Schutz der biologischen Vielfalt finanziert werden. Wirksamer Schutz für sensible Gebieten : Der Schutz der ⁠ Biodiversität ⁠ ist eines der grundlegenden Ziele der EU-Verordnung. Besonders Naturschutzgebiete und Parks sind ökologisch wertvolle Lebensräume, die besser geschützt werden müssen. Hier braucht es deutlich größere Pufferzonen zu landwirtschaftlichen Flächen als bisher vorgesehen, um Pestizideinträge in diese Gebiete zu vermeiden. Ergänzend sollte der Anteil pestizidfreier Ackerflächen stetig erhöht werden – zum Schutz von bedrohten Tieren wie Feldlerche und Rebhuhn. Hier sollte die Verordnung eine eindeutige, hochgesteckte Zielmarke definieren. Geeignete Indikatoren für Fortschrittsmessung: Der Fortschritt bei der Halbierung des Einsatzes und des Risikos von Pestiziden muss mit EU-weit anwendbaren, sinnvollen Kennzahlen verfolgt werden. Zurzeit sieht die EU-Verordnung vor, beides anhand des Harmonized Risk Indicators (HRI) zu bewerten. Dieser stützt sich praktisch nur auf die verkaufte Menge der Wirkstoffe, betrachtet jedoch kaum, wie giftig sie sind. Hier unterscheiden sich die Wirkstoffe oft um mehrere Größenordnungen. Besser geeignet wären Kennzahlen, die bereits in einigen EU-Mitgliedsstaaten verwendet werden. Der Pesticide Load Indicator (PLI) bezieht die gesundheitlichen und ökologischen Risiken und das Umweltverhalten einzelner Wirkstoffe ein. Der in Dänemark etablierte Treatment Frequency Index (TFI) und der in Frankreich verwendete Number of Dose Unit (NODU) sind gut geeignet, um die Intensität des Pestizideinsatzes in den Flächen abzubilden. Sie erlauben zudem bereits eine Einschätzung zur Belastung der Umwelt. Die Fortschrittmessung zur EU-Verordnung sollte sich an diesen Indikatoren orientieren. Digitale Anwendungsdaten : Laut EU-Verordnung sollen Landwirt*innen alle getätigten Pflanzenschutzmaßnahmen in ein zentrales Register eintragen. Aus Sicht des UBA ist diese Digitalisierung der Dokumentation ein essentieller Schritt für eine erfolgreiche Umsetzung. Nur so kann genau verfolgt werden, ob und wie schnell der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln zurückgeht, welche Hemmnisse konkret auftreten und welche alternativen Maßnahmen besonders effektiv waren. Wer die Einspeisung der Daten kontrolliert und welche Daten von wem einsehbar sein werden, ist bisher aber noch unklar. Wichtig für den Erfolg der Verordnung ist, dass Behörden und wissenschaftliche Institutionen Zugriff auf die Daten haben. Anonymisierte Auswertungen sollten öffentlich verfügbar sein. Dänischer Pesticide Load Indicator: Kudsk, P, Jørgensen LN, Ørum JE (2018): Pesticide load — A new Danish pesticide risk indicator with multiple applications. Land Use Policy 70, 384–393. https://doi.org/10.1016/j.landusepol.2017.11.010 Möhring N, Kudsk P, Jørgensen LN, Ørum JE, Finger F (2021): An R package to calculate potential environmental and human health risks from pesticide applications using the ‘Pesticide Load’ indicator applied in Denmark. Computers and Electronics in Agriculture 191 (2021). https://doi.org/10.1016/j.compag.2021.106498

Common Agricultural Policy reform must ensure mandatory and effective greening of Pillar 1

A strengthening of environmental aspects is indispensable to the reform of the Common Agricultural Policy (CAP) for 2014-2020. The Agriculture Commission at the German Federal Environment Agency (KLU) is of the view that, in future, EU agricultural budget funding can only be justified if it is based on the principle of “public funds for public goods”. However, particularly in Pillar 1 of the CAP (direct payments), this principle has not yet been purposely applied. The introduction of a mandatory and effective greening component into Pillar 1 is indispensable to achieving the provision of public goods in return for public funds at a politically realistic level.

Umweltschädliche Subventionen: fast die Hälfte für Straßen- und Flugverkehr

Messner: „Aus umweltschädlichen Subventionen schrittweise sozial-ökologische Investitionen machen“ Der Abbau von Steuervergünstigungen für Pkw- und Agrardiesel, die private Nutzung fossiler Dienstwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie bei der Entfernungspauschale würde der öffentlichen Hand Mehreinnahmen im zweistelligen Milliardenbereich bringen. Das zeigt eine neue Studie des Umweltbundesamtes (UBA) zu umweltschädlichen Subventionen im Jahr 2018. Diese oben genannten Subventionen lassen sich national abschaffen. Weitere zwölf Milliarden Euro entfallen auf Steuervergünstigungen für Kerosin und die Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Flüge. Dies müsste allerdings auf europäischer Ebene angegangen werden. „Es ist paradox, wenn der Staat mit vielen Milliarden den Klimaschutz fördert und gleichzeitig klimaschädliche Produktions- und Verhaltensweisen subventioniert. Beim Klimaschutz rennt uns bekanntlich die Zeit davon. Es ist daher wichtig, auch beim Abbau umweltschädlicher Subventionen schnell voranzukommen. Das entlastet die öffentlichen Haushalte und ermöglicht klimagerechte Investitionen, die mit Augenmaß für die sozialen und wirtschaftlichen Folgen erfolgen müssen“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Insgesamt entfiel 2018 nahezu die Hälfte der vom ⁠ UBA ⁠ identifizierten umweltschädlichen Subventionen auf den Verkehrsbereich (47 Prozent), 39 Prozent auf Energiebereitstellung und -nutzung, neun Prozent auf die Land- und Forstwirtschaft sowie fünf Prozent auf Bau- und Wohnungswesen. Tatsächlich ist die Summe der umweltschädlichen Subventionen höher als die für 2018 insgesamt geschätzten 65,4 Milliarden Euro, da einige umweltschädliche Subventionen nicht quantifiziert werden können und die Studie vor allem die Bundesebene betrachtet. Umweltschädliche Subventionen hemmen die Entwicklung und Marktdurchdringung umweltfreundlicher Produkte und gefährden die Umwelt- und Klimaziele. Außerdem verteuern sie den Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠, weil der Staat beides stärker fördern muss, wenn er gleichzeitig umweltschädliche Produkte und Verfahren subventioniert. „Aktuell werden ökonomische Anreize in gegensätzliche Richtungen gesetzt – mal für, mal gegen den Umwelt- und Klimaschutz. Ein Beispiel dafür ist das unsinnige Nebeneinander von Dieselprivileg für Verbrenner und Kaufprämien für Elektroautos“, so Messner. Seit der letzten Schätzung 2012 gab es nur geringe Fortschritte beim Abbau von umweltschädlichen Subventionen. Inzwischen sind zwar einige Subventionen ausgelaufen (etwa die Hilfen für die Steinkohleförderung), parallel wurden jedoch neue eingeführt. Im Verkehr sind die Subventionen von 2012 bis 2018 sogar von 28,6 auf 30,8 Milliarden Euro angestiegen. Dies steht im Widerspruch zur Aufstockung der Förderprogramme für den ⁠ Klima ⁠- und Umweltschutz in den vergangenen Jahren. Rund 90 Prozent der analysierten Subventionen sind klimaschädlich und wirken häufig gleichzeitig negativ auf Luftqualität, Gesundheit und Rohstoffverbrauch. Das in der Studie angegebene Subventionsvolumen von 65,4 Milliarden Euro im Jahr 2018 ist nicht identisch mit dem bei einem Abbau zusätzlich gewonnenen Finanzierungsspielraum für die öffentliche Hand. So kann z.B. der Abbau umweltschädlicher Steuervergünstigungen zu umweltpolitisch erwünschten Anpassungsreaktionen führen, die das Steueraufkommen schmälern. So erhöht zum Beispiel ein Anstieg des Energiesteuersatzes auf Diesel den Anreiz, Sprit zu sparen und auf ein Elektro-Fahrzeug umzusteigen. Manchmal empfiehlt sich auch ein schrittweiser Abbau, so dass die Gelder nur teilweise sofort zur Verfügung stehen. Außerdem sind beim Abbau von Subventionen flankierende Maßnahmen zur Abfederung sozialer und ökonomischer Folgen nötig, die erhebliche Teile der frei gewordenen Mittel binden können. Einige wichtige umweltschädliche Subventionen lassen sich nur teilweise auf nationaler Ebene abbauen. Ein Beispiel ist die Kerosinsteuerbefreiung auf inner- und außereuropäische Flüge. Die aktuellen Pläne der EU-Kommission sehen vor, die Luft- und Schifffahrt schrittweise in die Energiebesteuerung einzubeziehen sowie Diesel und Benzin einheitlich entsprechend ihres Energiegehalts zu besteuern. Dies würde den Abbau deutlich voranbringen. „Die Bundesregierung sollte den Rückenwind aus Brüssel nutzen und sich für einen ambitionierten Abbau umweltschädlicher Subventionen auf EU-Ebene einsetzen“, so Dirk Messner. Durch internationale Vereinbarungen zur CO 2 -Bepreisung oder die Einführung von CO 2 -Grenzausgleichsmechanismen könnten auch solche Subventionen überflüssig werden, die einheimische Industrien bislang vor Umweltdumping schützen. Die UBA-Studie enthält Reformvorschläge, wie sich die Subventionen abbauen ließen. Im Wohnungswesen, bei den energiebezogenen Subventionen für die Wirtschaft oder in der Landwirtschaft geht nicht in erster Linie darum, das Subventionsvolumen insgesamt zu verringern. Vielmehr sind die Subventionen so umzubauen, dass sie Investitionen für die sozial-ökologische Transformation mobilisieren und ein umweltgerechtes Leben erleichtern. In manchen Fällen ist der Abbau umweltschädlicher Subventionen schon sinnvoll, weil sie ineffizient sind und die ursprünglichen Förderziele ihren Sinn verloren haben – etwa die geringere Energiesteuer für Agrardiesel und die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge. Bei anderen umweltschädlichen Subventionen ist der Abbau auch aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit geboten. Ein Beispiel ist die private Nutzung von Dienstwagen, die der Staat mit mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr subventioniert. „Davon profitieren überwiegend Haushalte mit hohen Einkommen. Diese Subvention ist nicht nur umweltschädlich, sondern auch sozial ungerecht. Sie gehört abgeschafft“, so Dirk Messner. Gelder, die durch den Abbau umweltschädlicher Subventionen freiwerden, müssen genutzt werden, um Unternehmen beim Umstieg auf treibhausgasneutrale Produktionsweisen zu helfen. Freiwerdende Gelder muss der Staat außerdem nutzen, um die privaten Haushalte zu entlasten. Bei einer Reform der Entfernungspauschale wäre etwa eine Lösung nötig, die sowohl die Sozialverträglichkeit sichert und die positive Umweltwirkung verstärkt. Besonders wichtig wäre eine Härtefallregelung für Fernpendler sowie der massive Ausbau des ÖPNV gerade auch auf dem Land. Auch der von UBA für ratsam gehaltene Abbau der niedrigen Mehrwertsteuer auf Fleisch und andere tierische Produkte müsste sozial flankiert und in eine umfassende Reform der Mehrwertsteuer eingebettet werden, die die Bürgerinnen und Bürger an anderer Stelle entlastet – etwa durch eine geringe Mehrwertsteuer für Obst, Gemüse und andere pflanzliche Nahrungsmittel sowie günstige Bus- und Bahntickets. Damit der Abbau bzw. die Reform umweltschädlicher Subventionen künftig systematisch erfolgt und die Subventionspolitik effektiver und effizienter wird, formuliert die UBA-Studie Leitlinien für eine umweltorientierte Subventionspolitik und empfiehlt einen „Umweltcheck“ für alle Subventionen. Grundsätzlich sollten nur noch Subventionen gewährt werden, die in Einklang mit einer nachhaltigen Entwicklung stehen. Um dies zu gewährleisten, sollte künftig stets geprüft werden, ob es umweltfreundlichere Alternativen für die Subvention gibt.

Fast 42 Milliarden Euro Subventionen schaden dem Umweltschutz

Neuer Bericht des Umweltbundesamtes zeigt Wege zum Abbau umweltschädlicher Subventionen In Deutschland gab es im Jahr 2006 Subventionen von knapp 42 Milliarden Euro mit negativen Wirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Dies ist das Ergebnis der Studie des Umweltbundesamtes „Umweltschädliche Subventionen in Deutschland”. Die Palette der negativen Umweltwirkungen reicht von der Förderung des Klimawandels über die Beeinträchtigung der Wasser-, Boden- und Luftqualität bis hin zur Erhöhung der Flächeninanspruchnahme und der Verringerung der Artenvielfalt. „Umweltschädliche Subventionen konterkarieren die vielen Bemühungen im Umweltschutz”, sagt Prof. Andreas Troge, Präsident des UBA. „Indem wir auf der einen Seite viel Geld für den Umweltschutz ausgeben, auf der anderen Seite jedoch Marktverzerrungen zu Lasten der Umwelt finanzieren, ist das das Gegenteil einer ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Haushaltspolitik. Wer nicht an den Bestand umweltschädlicher Subventionen herangeht, läßt es bei den Fehlanreizen von gestern und muss heute und morgen umso mehr gegensteuern, um die Umweltqualität zu sichern. Die Devise muss heißen: Mit mehr Konsistenz und weniger Instrumenten die Umweltqualität sichern sowie verbessern. ” Die ⁠ UBA ⁠-Forscher analysierten die wichtigsten Subventionen des Bundes in den Bereichen Energiebereitstellung und -nutzung, Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie Landwirtschaft. Denn diese Bereiche verursachen die größten Umweltprobleme und profitieren am stärksten von umweltschädlichen Subventionen. Da die Studie Förderprogramme auf Länder- und kommunaler Ebene kaum betrachtet, lag das tatsächliche Volumen umweltschädlicher Subventionen in Deutschland noch höher als 42 Milliarden Euro. Von einem Abbau umweltschädlicher Subventionen würden sowohl die öffentlichen Haushalte als auch die Umwelt profitieren. Die eingesparten Gelder ließen sich für die Senkung der Steuerlast oder die Finanzierung zentraler Zukunftsaufgaben - wie  ⁠ Klimaschutz ⁠ und Bildung - nutzen. Außerdem würden der Staat und die Bürgerinnen und Bürger indirekt entlastet, weil Folgekosten umweltschädlicher Subventionen, zum Beispiel in Form von Gesundheits- und Materialschäden , entfielen. Ein prominentes Beispiel sind die vielfältigen Subventionen im Energie- und Stromsteuerrecht, die zusammen jährlich rund 5 Mrd. Euro betragen. Darunter fallen die allgemeinen Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft, ferner der Spitzenausgleich bei der Ökosteuer. Diese Subventionen begünstigen den Energieverbrauch und stehen damit im Widerspruch zum Ziel des Klimaschutzes. Daher sind diese Subventionen grundsätzlich abzubauen. Zumindest sollten nur noch solche Betriebe Energiesteuervergünstigungen erhalten, die ein verifiziertes Energiemanagementsystem vorweisen können und alle wirtschaftlich lohnenden Energiesparmaßnahmen durchführen. Dieser Vorschlag ist bereits im Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung vom August 2007 im Ansatz enthalten. Ein weiteres Beispiel für eine umweltschädliche Subvention ist die Befreiung des gewerblichen Flugverkehrs von der Energiesteuer für Kerosin. Dem Staat entgehen nach Berechnungen des UBA dadurch jährliche Steuereinnahmen in Höhe von 6,9 Milliarden Euro. Diese indirekte Subventionierung des Flugverkehrs verzerrt den Wettbewerb zu Lasten emissionsärmerer und damit umweltfreundlicherer Verkehrsmittel - wie der Bahn. Die Ungleichbehandlung der Verkehrsträger ist weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll oder sonst gerechtfertigt. Die Treibhausgasemissionen des Flugverkehrs sind wegen der Flughöhe sogar um das 2- bis 5-fache klimaschädlicher als bodennahe Emissionen. Neben der Einbindung des Flugverkehrs in den EU-Emissionshandel – dem sowohl das EU-Parlament als auch der Europäische Rat zugestimmt hat - schlägt das UBA daher die Einführung einer möglichst weiträumigen – zumindest EU-weiten – Kerosinsteuer vor. Die beiden Beispiele zeigen, dass umweltschädliche Subventionen nicht nur die Umwelt belasten und damit höhere zukünftige Umweltschutzausgaben verursachen, sondern häufig auch unbegründet und ökonomisch nicht gerechtfertigt sind. Der vielfach geforderte umfassende Subventionsabbau sollte deshalb nicht nach dem „Rasenmäherprinzip” erfolgen. Vielmehr sind gezielt unnötige oder umweltschädliche Subventionen zu streichen. Neue Subventionen sollte der Staat nur einführen, falls sie effektiv wären und keine gravierenden negativen Umweltwirkungen hervorriefen. Der Gesetzgeber sollte daher ein umweltschutzbezogenes Subventionscontrolling einführen, das alle Subventionen in einem „Umweltcheck” auf mögliche negative Umweltwirkungen hin untersucht und sie einer regelmäßigen Wirkungs- und Erfolgskontrolle unterwirft. „Wir müssen hin zu einer nachhaltigen Finanzpolitik aus einem Guss, die Umweltschutzbelange systematisch berücksichtigt”, sagt UBA-Präsident Troge.

Hohe Kosten durch unterlassenen Umweltschutz

Eine Tonne CO2 verursacht Schäden von 180 Euro – Umweltbundesamt legt aktualisierte Kostensätze vor Zu viele Treibhausgase, Luftschadstoffe und andere Umweltbelastungen schädigen unsere Gesundheit, zerstören Ökosysteme und lassen Tiere und Pflanzen aussterben. Zudem führen sie zu wirtschaftlichen Einbußen durch z. B. Produktionsausfälle, Ernteverluste oder Schäden an Gebäuden und Infrastruktur. Für viele dieser Schäden gibt es etablierte wissenschaftliche Methoden, um sie in Geldwerten auszudrücken. Das Umweltbundesamt (UBA) hat in der gerade veröffentlichten Methodenkonvention 3.0 seine Empfehlungen zur Ermittlung solcher Schäden aktualisiert und die Kosten durch Umweltbelastungen neu berechnet. Danach verursacht zum Beispiel die Emission einer Tonne Kohlendioxid (CO2) Schäden von rund 180 Euro. Umgerechnet auf die Treibhausgasemissionen Deutschlands 2016 entspricht dies Gesamtkosten von rund 164 Mrd. Euro. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz sparen uns und kommenden Generationen viele Milliarden Euro durch geringere Umwelt- und Gesundheitsschäden. Das sollten wir auch bei der Diskussion um Luftreinhaltung oder den Kohleausstieg nicht vergessen.“ In der „Methodenkonvention 3.0 zur Ermittlung von Umweltkosten“ wurden zahlreiche Parameter herangezogen, um die Kosten von Umweltbelastungen zu berechnen. Dazu gehören die Kosten zur Wiederherstellung beschädigter Gebäude und Infrastrukturen, der Marktwert von Ernteverlusten und Produktionsausfällen und der Betrag, den Menschen bereit wären für die Vermeidung von Gesundheitsschäden zu bezahlen. Die „Methodenkonvention 3.0“ hilft dabei, die Schäden durch Umweltbelastungen deutlich zu machen und den Kosten des Umweltschutzes gegenüber zu stellen. Mit den Kostensätzen der „Methodenkonvention 3.0“ lässt sich u. a. ermitteln, welche Kosten durch Umweltbelastungen bei der Strom- und Wärmeerzeugung oder beim Personen- und Güterverkehr entstehen. So verursacht zum Beispiel eine Kilowattstunde (kWh) Braunkohlestrom Umweltschadenskosten von durchschnittlich 20,81 Cent. Der im Jahr 2016 in Deutschland erzeugte Braunkohlestrom führte danach zu Umweltschadenskosten von 31,2 Mrd. Euro. Zum Vergleich: Eine Kilowattstunde Strom aus Windenergie führt lediglich zu Umweltschäden in Höhe von 0,28 Cent. Die ⁠ Emission ⁠ einer Tonne Feinstaub (PM2.5) im Verkehr verursacht durchschnittliche Umweltschäden in Höhe von 59.700 Euro, die Emission einer Tonne Stickoxide (NOx) 15.000 Euro. Hochgerechnet auf die Gesamtemissionen des Verkehrs in Deutschland im Jahr 2016 ergibt das Umweltschäden von 1,49 Mrd. für Feinstaub und 7,29 Mrd. Euro für Stickoxide pro Jahr. Maria Krautzberger: „Diese Beispiele zeigen die riesige Dimension der Schäden, die jedes Jahr durch Umweltbelastungen in Deutschland entstehen. Auch wenn sie sich nicht sofort als finanzielle Belastung zum Beispiel im öffentlichen Haushalt niederschlagen: Diese Schäden sind real und verursachen enorme volkswirtschaftliche Kosten.“

Klimaschutz und Ressourceneffizienz

Gemeinsame Presseinformation mit BITKOM Jahreskonferenz: Herausforderungen und Marktchancen für Informationswirtschaft und Telekommunikation Waren und Dienstleistungen der Informationswirtschaft- und Telekommunikationsbranche (ITK) können einen wesentlichen Beitrag leisten, um Klimaschutz und Wirtschaftswachstum zu vereinbaren. Das ist das Ergebnis der „Jahreskonferenz Klimaschutz und Ressourceneffizienz – Herausforderungen und Marktchancen für die Informationswirtschaft und Telekommunikation”, die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) gestern veranstaltete. „Ich bin überzeugt, dass man mit intelligenten ITK-Infrastrukturen und -Geräten einen wichtigen, positiven Beitrag für den Schutz der Umwelt, für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands und damit auch für den Erhalt von Arbeitsplätzen leisten kann”, sagte Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠). Die gemeinsame Arbeit von ⁠ BMU ⁠, UBA und BITKOM habe einen wesentlichen Anteil daran, dass viele Hersteller, IT-Dienstleister und Rechenzentrumsbetreiber für das Problem des wachsenden Energieverbrauchs sensibilisiert sind. Das zeige sich auch daran, dass „Green IT” ein thematischer Schwerpunkt der diesjährigen CeBIT sein wird. Der wachsende Stromverbrauch der ITK ist klimapolitisch bedeutsam. 2004 entsprach der ITK-bezogene Stromverbrauch einschließlich der Unterhaltungselektronik in Deutschland über 28 Millionen Tonnen CO 2 -Ausstoß. In Deutschland liegt der auf die ITK und Unterhaltungselektronik entfallende Strombedarf derzeit bei ungefähr acht Prozent des gesamten Stromverbrauchs Weltweit ist die ITK-Branche nach Erkenntnissen der Marktforschung für rund zwei Prozent der CO 2 -Emissionen verantwortlich. Sie leistet aber etwa sechs Prozent der weltweiten Wertschöpfung. „Die Energieeffizienz der Branche ist um den Faktor drei besser als der allgemeine Schnitt durch alle Sektoren”, so Martin Jetter, Mitglied des BITKOM-Präsidiums. Das Ziel müsse sein, Wirtschaftswachstum vom Energieverbrauch zu entkoppeln. Dafür müssten quer durch alle Wirtschaftsbereiche energieeffizientere Produkte konstruiert, produziert, genutzt und recycelt werden. Würde nur jede vierte Geschäftsreise in Europa durch Videokonferenzen ersetzt, so sparte dies nach Angaben des WWF rund 28 Millionen Tonnen CO 2 -Emissionen. Zwar steigt so der Anteil der ITK-Produkte an den CO 2 -Emissionen, die Netto-Bilanz die globalen CO 2 -Emissionen ist jedoch eindeutig positiv. „ITK entwickelt eine enorme Hebelwirkung auf die Energieeffizienz der gesamten Volkswirtschaft”, so Jetter. Bereits heute lassen sich nach Angaben des UBA bei Rechenzentren, Leerlaufverlusten und mit Thin Clients rund sechs Millionen Tonnen des Klimagases Kohlendioxid einsparen. Das sind 15 Prozent der 40 Millionen Tonnen, die sich die Bundesregierung beim Stromsparen bis 2020 zum Ziel setzt. Thin Clients sind Computer mit minimaler Ausstattung ohne Festplatte und ohne Laufwerke. Sie dienen allein der Eingabe der Daten und dessen Ausgabe. Alle Programme und Daten liegen auf dem Server. Die  Rechenleistungen erbringen die  Server. Die Umstellung eines Drittels der PCs in Deutschland auf Thin Clients würde pro Jahr eine Million Tonnen CO 2 und rund 100 000 Tonnen Material sparen, speziell Metalle und Kunststoffe. „Wir sollten nicht nur dem Energiesparen Aufmerksamkeit schenken. Es ist an der Zeit, auch verstärkt die Materialeffizienz und Rohstoffknappheiten in den Blick zu nehmen”, so Troge, Präsident des Umweltbundesamtes. Instrumente zum Sparen natürlicher Ressourcen beim Einsatz der ITK sind Umweltzeichen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern, öffentlichen Haushalten und Unternehmen bei der Neuanschaffung der IKT-Geräte eindeutige Orientierungen zum Umweltschutz vermitteln. „Beispielsweise halte ich den Blauen Engel oder den Energy-Star, zur Kennzeichnung umweltfreundlicher sowie energieeffizienter Informations- und Kommunikationstechnik für notwendig. Unternehmen nutzen die Kennzeichen bisher allerdings noch zu wenig. Es sind daher große Anstrengungen nötig, diese Kennzeichnungen vor allem direkt am Verkaufsort sichtbar zu machen”, so Troge. Jetter und Troge betonten: „Die Hersteller müssen die effizienten Geräte anbieten und die Verbraucher umfassend informieren. Die Verbraucher sollten die Energieeffizienz bei ihren Kaufentscheidungen berücksichtigen”. Eine Studie des „Energy Saving Trust” zu PCs zeigt: Verbraucherinnen und Verbraucher können mit umweltgerechtem Verhalten den Energieverbrauch auch bei modernsten Geräten noch einmal auf ein Sechstel reduzieren. Green IT spart zudem Kosten: Für viele Rechenzentren wird der Energieverbrauch in den nächsten fünf Jahren zu einem der größten Kostenfaktoren. Bei richtigem Ansatz amortisieren sich die Kosten für die Einrichtung eines modernen, grünen IT-Betriebs innerhalb von zwei Jahren allein über Energieeinsparungen. BITKOM und BMU entwickeln gemeinsam einen Leitfaden zu effizienten Rechenzentren und ergänzen diesen mit einer „Best-Practice”-Broschüre. Zudem entwickeln sie unter dem Stichwort „Grüner Surfen” Maßnahmen für Verbraucher mit hohem Umweltentlastungspotenzial.

Umweltschädliche Subventionen kosten 48 Milliarden Euro

Haushalt entlasten, Umwelt schützen - Umweltbundesamt legt Subventionsbericht vor Umweltschädliche Subventionen kosten den Fiskus gut 48 Milliarden Euro pro Jahr; das entspricht rund einem Fünftel des Bundeshaushaltes. Und die Tendenz ist leider steigend. Fast die Hälfte der Subventionen begünstigt direkt den Verbrauch fossiler Energieträger und macht so Anstrengungen im Klimaschutz teilweise zunichte. „In Zeiten der Rekordverschuldung müssen alle Subventionen auf den Prüfstand. Der Abbau sollte allerdings nicht nach dem Rasenmäherprinzip erfolgen, sondern gezielt bei umweltschädlichen Subventionen ansetzen“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Mit der aktuellen Studie gibt das UBA der Finanzpolitik eine Entscheidungsgrundlage an die Hand: „In der Krise besteht die einmalige Chance zum ehrlichen Kassensturz. Umweltschädliche Subventionen belasten den Haushalt zweimal: Heute durch Mehrausgaben und Mindereinnahmen des Staates und morgen durch erhöhte Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umwelt und Gesundheit.“, so Flasbarth. Die Untersuchung des ⁠ UBA ⁠ zeigt, dass es im Vergleich zum Jahr 2006 in der Gesamtschau keinen Fortschritt beim Abbau umweltschädlicher Subventionen gab: Die Summe der umweltschädlichen Subventionen stieg von knapp 42 Milliarden im Jahr 2006 auf gut 48 Milliarden im Jahr 2008. Besonders stark stiegen die Subventionen für die Sektoren Energie und Verkehr. Positives gibt es aber auch zu vermelden: Im Bau- und Wohnungswesen gab es einen leichten Rückgang, was auf das schrittweise Auslaufen der Eigenheimzulage zurückzuführen ist. Das tatsächliche Volumen umweltschädlicher Subventionen in Deutschland liegt sogar noch erheblich über den vom UBA ermittelten 48 Milliarden Euro, da die Studie fast ausschließlich Subventionen auf Bundesebene betrachtet. Förderprogramme auf Länder- und kommunaler Ebene sowie die über den EU-Haushalt laufenden Subventionen fließen nur ansatzweise ein. Die Palette der ökologisch schädlichen Förderungen belastet nahezu alle Umweltgüter: Von Schäden an Wasser, Boden oder Luft, bis hin zur Erhöhung der Flächeninanspruchnahme und dem Verlust der biologischen Vielfalt. Die Hälfte der umweltschädlichen Subventionen, gut 24 Milliarden Euro, begünstigt direkt fossile Energieträger und konterkariert damit Anstrengungen zum ⁠ Klimaschutz ⁠. Dazu zählen beispielsweise  die Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft, der Spitzenausgleich bei der Ökosteuer für das Produzierende Gewerbe und die Steuerentlastung für bestimmte energieintensive Prozesse und Verfahren, die zusammen zu Steuermindereinnahmen von über 5 Milliarden Euro führen. Diese Subventionen senken den Energiepreis und begünstigen dadurch den Energieverbrauch. Sie sollten aus Umwelt- und Klimaschutzsicht abgebaut werden, wobei es Härtefallregelungen für besonders energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen geben sollte. Kurzfristig sollten die Subventionen zumindest an striktere Bedingungen geknüpft werden, zum Beispiel an die Einführung eines Energiemanagementsystems. . Im Sektor Verkehr begünstigt die aktuelle Dienstwagenbesteuerung die private Nutzung eines Dienstwagens gegenüber der Nutzung eines Privatfahrzeugs. Das trägt zu den Umweltbelastungen des Straßenverkehrs bei. Bereits eine moderate Reform könnte jährlich Steuermehreinnahmen von einer halben Milliarde Euro generieren. Der gewerbliche Flugverkehr profitiert seit langem von der Energiesteuerbefreiung für Kerosin. Zudem fällt auf internationalen Flügen keine Mehrwertsteuer an. Insgesamt entgingen dem Staat dadurch im Jahr 2008 Steuereinnahmen von 11,5 Milliarden Euro. Die Subventionierung des Flugverkehrs verzerrt den Wettbewerb zu Lasten der Bahn und anderer, umweltfreundlicherer Verkehrsmittel. Mit den 11,5 Milliarden Euro entfiel knapp die Hälfte der umweltschädlichen Verkehrssubventionen auf den Flugverkehr. Hier hält das UBA eine möglichst weiträumige - zumindest EU-weite - Kerosinsteuer sowie mittelfristig die Erhebung einer EU-weiten Mehrwertsteuer für innergemeinschaftliche, grenzüberschreitende Flüge für zielführend. Eine nachhaltige Finanzpolitik sollte die Umweltverträglichkeit als ein zentrales Kriterium bei allen einnahmen- und ausgabenpolitischen Entscheidungen aufnehmen. „Ein systematischer Umwelt-Check bei Subventionen wäre daher sinnvoll“, so UBA-Präsident Flasbarth. Die eingesparten Gelder könnten dringend benötigte Spielräume zur Finanzierung wichtiger Zukunftsaufgaben schaffen, etwa für Bildung und den Klimaschutz, oder zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Beim Subventionsabbau steht Deutschland auch international in der Pflicht. Das Kyoto-Protokoll fordert explizit die Abschaffung von Subventionen, welche die Minderung von Treibhausgasen behindern. Im Rahmen der G20-Beschlüsse in Pittsburgh im September 2009 hat sich auch Deutschland dazu verpflichtet, Subventionen für fossile Energieträger mittelfristig auslaufen zu lassen. Dennoch förderte allein der Bund den Steinkohlebergbau im Jahr 2008 direkt mit 1,9 Milliarden Euro. Erhaltungssubventionen für diesen Wirtschaftszweig sind schon aus ökonomischer Sicht nicht sinnvoll, zudem erzeugt der Bergbau gravierende Folgekosten. Dies alles spricht dafür, die Steinkohleförderung stärker und schneller abzubauen als bislang geplant. Die neue, umfassende Studie zu den umweltschädlichen Subventionen erscheint in Kürze. 04.06.2010

Weiterentwicklung des Analyseinstruments Renewbility

Das Projekt hatte zum Ziel, den bestehenden Renewbility-Modellverbund weiterzuentwickeln und im Rahmen von Szenariobetrachtungen den möglichen Klimaschutzbeitrag des Verkehrssektors bis zum Jahr 2030 unter Mitwirkung unterschiedlichster gesellschaftlicher Akteure zu quantifizieren. Im Basisszenario werden bestehende Regulierungen im Verkehr berücksichtigt und bestehende Entwicklungen fortgeschrieben. Im Basisszenario können bei deutlichen Effizienzsteigerungen, dem zunehmenden Einsatz alternativer Kraftstoffe im Verkehr und einer weiter zunehmenden  Verkehrsnachfrage die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 12 Prozent gegenüber 2005 gesenkt werden. Im Klimaschutzszenario können mit deutlich ambitionierteren Maßnahmen die Treibhausgasemissionen im selben Zeitraum um 37 Prozent reduziert werden bei gleichzeitiger Stärkung der deutschen Wirtschaftskraft und Stabilisierung des Staatshaushaltes. Neben einer weiteren Effizienzsteigerung und dem Einsatz von alternativen Antrieben und Kraftstoffen trägt insbesondere die Verlagerung, aber auch die Vermeidung von Verkehren zur Emissionsminderung bei. Veröffentlicht in Texte | 84/2013.

Green Budget Europe - Für eine umweltverträgliche Steuerpolitik

Green Budget Europe (GBe) wurde am 4. November 2014 unter der Leitung von James Nix gegründet. GBe will eine umweltverträgliche Steuerpolitik und die Abschaffung umweltschädlicher Subventionen in Europa fördern. GBE setzt sich für die Verschiebung der Steuerlast von Arbeit auf umweltbezogene Steuern wie Steuern für Energie- und Ressourcenverbrauch, die Angleichung öffentlicher Ausgaben mit Nachhaltigkeitszielen und die Verringerung umweltschädlicher Subventionen ein. Gründungsmitglieder des GBE sind das Europäische Umweltbüro, Transport & Environment, die Finnish Association for Nature Conservation, die Clean Air Action Group und das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, welches das GBE ursprünglich seit 2008 als Projekt geleitet hat.

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