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Forschungsinitiative Zukunft Bau - Forschungscluster 'Nachhaltiges Bauen/Bauqualität', Wissenschaftliche Auswertung ausgewählter Gebäude bezüglich der Nachhaltigkeit in der Nutzungsphase

Ziel des Forschungsprojektes ist die wissenschaftliche Auswertung von drei ausgewählten Bauten der öffentlichen Hand hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit in der Nutzungs- und Betriebsphase. Dies erfolgt anhand von 42 Schlüsselindikatoren in Vorbereitung der SB Challenge im Rahmen der globalen Konferenz 'World Sustainable Building WSB 2014' in Barcelona. Die Ergebnisse werden auf der WSB14 im Oktober in Barcelona vorgestellt. Anlass und Ziel: Seit Jahren macht die Bundesregierung Nachhaltigkeit zu einem Grundprinzip ihrer Politik. Um den zukünftigen Anforderungen an ganzheitlich optimierte Gebäude gerecht zu werden, hat das Bundesbauministerium für Bundesgebäude verbindliche Qualitätsvorgaben erarbeitet, die im Leitfaden Nachhaltiges Bauen und im Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) fortentwickelt werden. Dem Anwender stehen die BNB-Module 'Neubau', 'Nutzen und Betreiben' und 'Komplettmodernisierung' zur Verfügung, sodass ein Gebäude über den gesamten Lebenszyklus bewertet werden kann. Denn ein Gebäude ist nur so nachhaltig, wie es auch nachhaltig genutzt und betrieben wird. Mit der Teilnahme an der SB Challenge 2014 beteiligt sich das Bundesbauministerium am internationalen Diskurs zum nachhaltigen Nutzen und Betreiben. Die Veranstalter der SB Challenge haben für den internationalen Vergleich 42 Schlüsselindikatoren (Key Performance Indicators, KPI) entwickelt, anhand derer nachhaltig geplante Gebäude hinsichtlich ihrer entsprechenden Nachhaltigkeit in der Phase der Gebäudenutzung untersucht werden sollen. Für Deutschland werden die KPI für das Paul-Wunderlich-Haus in Eberswalde, das Hauptzollamt Hamburg und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in Berlin ausgewertet. Einzelne Kriterien des Moduls 'Nutzen und Betreiben' sollen im Zuge der Erhebung ebenfalls berücksichtigt werden.

Solaranlagen 2024

Erneuerbare Energien, also vorrangig Solarenergie, Geothermie, Biomasse und Windkraft, sind als unerschöpfliche Quellen elementar wichtig für die heutige und zukünftige Energieversorgung Berlins. Der Ausbau der Solarenergienutzung wird dabei als besonders wichtiger Baustein in der Klimaschutzstrategie Berlins hervorgehoben. Der Senat von Berlin strebt eine klimaneutrale Energieversorgung der Stadt bis 2045 an. Daher wurde der Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere die Nutzung der Solarpotenziale, im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) durch den Berliner Senat beschlossen. Eine Maßnahme des BEK ist der „ Masterplan Solarcity Berlin ” der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Ziel ist, bis spätestens 2035 ein Viertel des in Berlin erzeugten Stroms aus Solarenergie zu gewinnen. Im Masterplan Solarcity Berlin 2025 bis 2030 sind die Maßnahmen festgelegt, die ergriffen werden, um das Ziel zu erreichen. Seit 2020 werden jährlich Monitoringberichte zum Masterplan Solarcity veröffentlicht (SenWEB 2025). Im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz vom 19. August 2021 (EWG Bln 2021) § 19 ist die vermehrte Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien auf öffentlichen Gebäuden als Ziel festgesetzt. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe unterstützt insbesondere die Bezirke mit dem Förderprogramm SolarReadiness, unter anderem Statik und Anschlüsse an die Anforderungen von Solaranlagen anzupassen. Durch den so beschleunigten Ausbau von Solaranlagen erfüllt das Land Berlin die Vorbildrolle der öffentlichen Hand. Auf privaten Gebäuden greift außerdem seit dem 01. Januar 2023 bei wesentlichen Dachumbauten sowie bei Neubauten die Solarpflicht nach dem Solargesetz Berlin vom 05. Juli 2021. Bei einer Nutzungsfläche von mehr als 50 Quadratmetern sind Eigentümer:innen zur Installation und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage verpflichtet. Weitere Informationen und einen Praxisleitfaden zum Solargesetz finden Sie hier . Zur Unterstützung bei der Erfüllung der Solarpflicht, sowie um die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen zu verbessern, fördert Berlin mit dem Förderprogramm SolarPLUS als Teil des Masterplan Solarcity den Photovoltaikausbau. So wurden seit Start des Programms im September 2022 bis Oktober 2025 28.163 Zuwendungen aus SolarPLUS bewilligt. Im Mai 2019 wurde das Solarzentrum Berlin eröffnet, das als unabhängige Beratungsstelle rund um das Thema Solarenergie arbeitet ( Solarzentrum Berlin ). Das Zentrum wird von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), Landesverband Berlin Brandenburg, betrieben und von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe als Maßnahme des Masterplans Solarcity finanziert. Auf Bundesebene wurden durch das Jahressteuergesetz 2022 die Umsatzsteuer für Lieferungen sowie die Installation von Solarmodulen, einschließlich der für den Betrieb notwendigen Komponenten und der Speicher, auf 0 Prozent gesenkt (JStG 2022, UStG § 12 Abs. 3). Diese Regelung betrifft Anlagen auf Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden und Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. Die Voraussetzungen für die Befreiung gelten als erfüllt, wenn die Anlagenleistung 30kWp nicht überschreitet. Der Nullsteuersatz gilt seit dem 1. Januar 2023. Am 15. Mai 2024 ist das Solarpaket I in Kraft getreten und hat Maßnahmen eingeführt, die den Ausbau der Photovoltaik (PV) in Deutschland erleichtern und beschleunigen soll. Ein Fokus liegt dabei auf sogenannten Balkonkraftwerken, also Steckersolargeräte für den Eigengebrauch. Zusätzlich wurde ermöglicht, dass Solarstrom vom eigenen Dach vergünstigt an Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden kann. Überschussstrom, der nicht selbst genutzt wird, kann kostenfrei und ohne Vergütung an Netzbetreiber abgegeben werden, wodurch Betreiber kleinerer Anlagen entlastet werden. Anlagenzertifikate sind bei größeren Leistungen (ab 270 kW Einspeisung oder 500 kW Erzeugung) erforderlich. Zum Stand Ende 2024 liegt der Solarstromanteil in Berlin bei 4,7 Prozent (SenWEB2025). Um Bürgerinnen und Bürgern von Berlin sowie anderen Investor:innen ein erstes digitales Beratungsangebot für eine mögliche Photovoltaikanlage auf einem Bestandsgebäude zu machen, bietet die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin seit dem 01.11.2025 mit dem Solarrechner für Berlin einen Wirtschaftlichkeitsrechner für Bestandsgebäude an. Die Anwendung wird regelmäßig aktualisiert und ist sehr benutzerfreundlich. Im Solarrechner werden Informationen zu Betriebs- und Finanzierungsmodellen bereitgestellt. Der Solarrechner berechnet mögliche Einkünfte und Einsparungen, die Amortisationszeit sowie den Autarkiegrad mit einer Photovoltaikanlage, wobei der Verbrauch und individuelle Ausstattungen wie z.B. Ladesäulen für eAutos, Stromspeicher, Wärmepumpen und die Art der Endverbraucher berücksichtigt werden. Außerdem steht für einzelne Dachflächen ein Verschattungsprofil zu Verfügung, was ebenso wie die Amortisationszeit für die Umsetzung des Solargesetz Berlin genutzt werden kann. Im Zuge der Aufsetzung des Solarrechners wurde auch das vorliegende Solarkataster und das Verschattungs-Layer erfasst. Da die räumliche Darstellung und Nutzung von energierelevanten Daten, wie z. B. Solardaten, in Berlin zuvor uneinheitlich und durch verschiedene Angebote realisiert wurde, steht mit dem Energieatlas Berlin seit Juli 2018 ein Fachportal zur Unterstützung der Energiewende bereit, das die wichtigsten Daten benutzerfreundlich und anschaulich präsentiert sowie regelmäßig aktualisiert. Die im Umweltatlas an dieser Stelle dargestellten Inhalte für Photovoltaik (PV), d.h. der direkten Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie, und Solarthermie (ST), d.h. der Wärmegewinnung aus der solaren Einstrahlung, beziehen sich auf die im Energieatlas veröffentlichten Daten und deren Erfassungsstände: 07.10.2024 für die Standortdaten der Photovoltaik-Anlagen und 31.12.2015 bzw. 29.03.2023 (aggregierte BAFA-Daten) für diejenigen der Solarthermie. Im Rahmen der Fortführung des Energieatlas Berlin werden die Aktualität und Güte der Daten im Bereich der Solaranlagen, vor allem derjenigen mit Photovoltaik, kontinuierlich verbessert. Im Vergleich zur Solarthermie gibt es in Berlin deutlich mehr erfasste Photovoltaikanlagen. So wurden bis zum 31.12.2024 41.723 Anlagen installiert, die zusammen eine installierte Leistung von rund 380,6 MWp aufweisen. Der darüber jährlich zu produzierende Stromertrag kann nur geschätzt werden und wird bei ca. 343 GWh/a liegen (abzüglich 5 % bei der Generatorleistung und durchschnittlichem Stromertrag von 900 kWh/a pro kW). Theoretisch können mit dieser Leistung rund 131.000 Haushalte mit einem angenommenen mittleren Stromverbrauch von je 2.500 kWh/a versorgt werden. Seit der Erstellung des Energieatlas wurde die bisherige Erfassung im Solaranlagenkataster nicht weitergeführt, sondern umgestellt auf eine Kombination mehrerer Quellen (vgl. Datengrundlage) und Auswertungen. Abbildung 1 verdeutlicht die unterschiedlichen Ausbauzahlen je nach Bezirk (Abb. 1a), vor allem Stadtgebiete mit großräumiger Einzel- und Zweifamilienhausbebauung zeigen die größten Anteile. Dazu passend überwiegt mit rund 37.438 von 38.798 Anlagen die geringste Leistungsklasse mit bis zu 30 kWp (Abb. 1b), die auf kleinen Dächern und Balkonkraftanlagen bevorzugt eingesetzt werden. Im Jahr 2019 stieg der jährliche Zuwachs für Anlagen nach dem EEG erstmals wieder auf über 100.000 neuen Anlagen. Zum 01. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage auf Null gesetzt und mit der EEG-Novelle 2023 komplett abgeschafft. Im Jahr 2024 wurden nach Daten der Bundesnetzagentur mit 15.556 neuen Anlagen der bis dahin größte Anstieg verzeichnet. Die aktuellsten Informationen über Photovoltaikanlagen in Berlin, wie beispielsweise ihre Standorte oder statistische Auswertungen zum Ausbau in den Bezirken, sind im Energieatlas Berlin in Form von Karten und Diagrammen abrufbar: https://energieatlas.berlin.de/ . Abb. 1a: Entwicklung nach Bezirken (Datenstand 06.03.2025), Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Abb. 1b: Entwicklung nach Leistungsklassen (Datenstand 06.03.2025), Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Der öffentlichen Hand kommt beim PV-Ausbau eine besondere Vorbildfunktion zu. Mit der Novellierung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes (EWG Bln) im Jahr 2021 ist bei öffentlichen Neubauten die Errichtung von Solaranlagen auf der gesamten technisch nutzbaren Dachfläche Pflicht. Bei öffentlichen Bestandsgebäuden ist grundsätzlich bis zum 31.12.2024 eine Solaranlage nachzurüsten. Ausnahmen gelten u. a. für Dachflächen, die aufgrund ihrer Lage und Ausrichtung ungeeignet sind oder wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften der Errichtung von Solar-Anlagen entgegenstehen. Laut Masterplanstudie zum Masterplan Solarcity Berlin ist das Land Berlin Eigentümerin von 5,4 % der Berliner Gebäude, auf deren Dachfläche 8,3 % des Solarpotenzials entfällt (SenWEB 2019). Eine Übersicht über den aktuellen Stand des Solaranlagenausbaus auf öffentlichen Gebäuden in Berlin ist über den folgenden Link im Energieatlas einsehbar: https://energieatlas.berlin.de/?permalink=PGieokF . Auf den öffentlichen Gebäuden Berlins befinden sich 1029 PV-Anlagen mit einer gesamten installierten Leistung von 64,6 MWp (Stand 31.12.2024, Solarcity Monitoringbericht). Es entfielen im Jahr 2024 ca. 17 % der installierten Leistung auf PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden des Landes Berlin (Erfassungsstand 21.12.2024). Die meisten der 42.723 PV-Anlagen in Berlin befinden sich auf Gebäuden, die natürlichen Personen gehören (92 %). Dabei ist zu beachten, dass zwar die Gebäude Eigentum von natürlichen Personen sind, die PV-Anlagen jedoch nicht zwangsläufig ihnen gehören müssen, weil Gebäudeeigentümer ihre Dachfläche zur Nutzung an Dritte verpachten können. Auf den Gebäuden von Unternehmen und Genossenschaften sind 5 % der PV-Anlagen installiert. Die PV-Anlagen in Eigentum von natürlichen Personen machen einen Anteil von etwa 55 % der gesamten installierten Leistung aus, weitere 31,3 % entfallen auf PV-Anlagen auf Gebäuden von Unternehmen und Genossenschaften. Diese beiden Akteursgruppen zusammen sind demnach für den Großteil der installierten PV-Leistung verantwortlich. Abb. 2: Eigentümerstruktur als Anteil an der Anzahl der Anlagen sowie an der installierten Leistung (Datenstand 31.12.2024, Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Mit der Erstellung des Energieatlas wurde die bisherige Erfassung im Solaranlagenkataster nicht weitergeführt, sondern umgestellt auf eine Kombination mehrerer Quellen (vgl. Datengrundlage) und Darstellungen. Im Land Berlin gab es zum Stand 31.12.2024 rd. 8.900 solarthermische Anlagen. Derzeit wird deren Zubau nicht für Berlin erfasst. Weitere Lücken ergaben sich durch die Übergabe der Förderung von Solarthermieanlagen von der BAFA an die KfW. Die Entwicklung in Abbildung 3 verdeutlicht, dass sich der Zuwachs an Neuinstallationen ab etwa 2013 im Vergleich zu den Vorjahren stark verringert hat. Insgesamt zeigt sich somit seitdem ein abnehmender Trend. Hauptsächlich werden solarthermische Anlagen in Berlin für die Warmwasserbereitung sowie zur Heizungsunterstützung genutzt. Darüber hinaus gibt es einige größere Solaranlagen für die Trinkwasser- und Schwimmbadwassererwärmung sowie für solare Luftsysteme und Klimatisierung. Vergleichbar der Verteilung bei den PV-Anlagen ist ein eindeutiger Schwerpunkt in den Außenbereichen der Stadt in den dort noch überwiegend vorhandenen landschaftlich geprägten Siedlungstypen sichtbar (vgl. Darstellung auf Postleitzahlebene im Geoportal Berlin , Karte Solaranlagen – Solarthermie, Ebene „Summe der solarthermischen Anlagen pro Postleitzahl“). Abb. 3: Entwicklung solarthermischer Anlagen im Land Berlin nach Anlagenanzahl pro Bezirk (Erfassungsstand 20.02.2024), Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Aufgrund der lückenhaften Erfassung von Anlagen für Warmwasserbereitung kann von einer höheren Gesamtanzahl solarthermischer Anlagen in Berlin ausgegangen werden. Für die Mehrheit der Anlagen wurden Flachkollektoren gewählt. Die meisten solarthermischen Anlagen sind in Berlin auf Einfamilienhäusern installiert worden. Die meisten solarthermischen Anlagen sind in Berlin auf Einfamilienhäusern installiert worden. Für die Jahre nach 2015 liegen für Berlin keine Einzelangaben, nur noch höher aggregierte Daten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor, die keine Rückschlüsse nach Kollektorarten, Gebäudetypen oder Kollektorflächen mehr zulassen. Der Zubau neuer solarthermischer Anlagen ist in Berlin seit 2013 gegenüber den Vorjahren deutlich gesunken. Die Anzahl der Solarthermieanlagen im Jahr 2024 beläuft sich auf ca. 8.900 Anlagen mit einer Gesamtkollektorfläche von ca. 94.300 m² (SenWEB/Monitoringbericht 2024 zum Masterplan Solarcity). Dieser Wert bildet jedoch nicht vollständig die tatsächliche Anzahl der in den vergangenen Jahren neu errichteten Solarthermieanlagen in Berlin ab, sodass von einem höheren Anlagenbestand auszugehen ist. Deutschlandweit hat sich der Zubau der Thermie-Kollektorfläche seit 2015 verlangsamt und bis zum Jahresende 2024 auf einen Zuwachs von Rd. 0,22 Mio. qm reduziert. Insgesamt flacht die Kurve an Zuwachsfläche und Anlagen seit einigen Jahren deutlich ab (Bundesverband Solarwirtschaft 2024). Die flächendeckende Analyse der solaren Einstrahlung liefert die Grundlage zur Berechnung der nutzbaren Strahlung und wird als Jahressumme dargestellt. (IP SYSCON 2022). Für den Berliner Raum wird vom Deutschen Wetterdienst (DWD) für den aktuellen langjährigen Betrachtungszeitraum 1991-2020 eine mittlere Jahressumme der Globalstrahlung, also der Summe wechselnder Anteile aus direkter und diffuser Sonneneinstrahlung, auf eine horizontale Fläche in Höhe von 1081-1100 kWh/m² angegeben. Der Berliner Raum liegt damit ziemlich exakt im Mittel der in Deutschland vorkommenden Bandbreite an Einstrahlungswerten (vgl. Abb. 4). Im Vergleich der beiden letzten Referenzzeiträume 1981-2010 zu 1991-2020 nahm die solare Einstrahlung im Zuge des Klimawandels in Berlin und Brandenburg um 40 bis 50 kWh/m² pro Jahr, also rund 5 %, zu. Die Einstrahlung auf eine horizontale Fläche wird je nach örtlicher Lage von verschiedenen Faktoren beeinflusst (vgl. Methode). Abb. 4: Mittlere Jahressummen der Globalstrahlung in Deutschland für den langjährigen Zeitraum 1991-2020 (unveränderte Wiedergabe; Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD) 2022) Mit der Umsetzung des Solarrechners für Berlin wurde im Sommer 2025 eine Analyse zur Einstrahlung und Verschattung durchgeführt (Delphi IMM GmbH, 2025). Sie bildet die Grundlage für den neuen Solarrechner und setzt sich zusammen aus einem Datenlayer, dass die Einstrahlung auf Grundlage der Dachneigung beinhaltet, sowie aus einem Verschattungslayer, welches auf der Simulation der Verschattung über das ganze Jahr hinweg für jede einzelne Stunde beruht.

Adaptation Data Base - Aufbau und Operationalisierung von Datenbankkonzepten für die systematische Erfassung anpassungsrelevanter Informationen

Ziel des Vorhabens ist die Digitalisierung des Datenmanagements und der Datenbereitstellung zu Klimafolgen und der Anpassungsstrategie des Bundes, um das Datenangebot für verschiedene Informationsbedarfe nutzbar zu machen und für die konsequente Steuerung zeitnah Informationen und Daten über Klimawandelfolgen und Anpassung zu erfassen und bereit zu stellen. Dazu sollen künftig quantifizierte Informationen über Schäden und Kosten physischer Klimawirkungen, die Anpassung auf subnationaler Ebene in Bundesländern und Kommunen und in den Sektorpolitiken, sowie die Finanzierung von vorsorgenden Anpassungsmaßnahmen der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Kommunen) systematisch und kontinuierlich erfasst werden. Bereits vorhanden ist das Monitoringsystem zur DAS, das derzeit alle vier Jahre über Klimawirkungen und Anpassung anhand eines ressortabgestimmten Indikatorensystems auf nationaler Ebene berichtet. Im Vor-haben wird das Datenmanagement des Monitoringsystems zur DAS weiterentwickelt und mit dem im Aufbau befindlichen Datennutzungskonzept des UBA abgestimmt. Eine vergleichende Betrachtung vorhandener Umsetzungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund laufender UBA Entwicklungen (z. B. DataCube), bestehenden IT-Infrastrukturen (Hosting und Datenmanagement UBA intern) sowie externen Optionen (Cloud) soll vorgenommen werden. Soweit möglich und fachlich sinnvoll, sollen bestehende Infrastrukturen oder Produkte genutzt bzw. auf laufende Prozesse aufgesetzt werden. Die Erfassung und Digitalisierung von quantifizierten Informationen über Schäden und Kosten physischer Klimawirkungen (Klimaschadenskataster) und die Finanzierung von vorsorgender Anpassung der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Kommunen) soll neu aufgebaut werden. Dazu kann auf bereits vorhandenen methodischen Konzepten aufgesetzt werden. Notwendig ist die (Weiter)Entwicklung eines methodischen Konzepts für die systematische Erfassung von Informationen über Anpassungsfortschritte auf subnationaler Ebene und in den Sektorpolitiken und die Vorbereitung der Umsetzung. Es sollen Konzepte sowie institutionelle Vorschläge erarbeitet werden, mit denen Akteure auf subnationaler Ebene in die Lage versetzt werden, an den Bund zu berichten. Die Ergebnisse des Vorhabens 'Adaptation Data Base' werden in die UBA Datenstrategie und die darin abgeleiteten Maßnahmenvorschläge zum Datenmanagement und zur Datenbereitstellung eingegliedert. Im Eigenforschungsvorhaben sollen aus Fernerkundungsdiensten Verfahren zur Überwachung von Klimafolgen entwickelt und erprobt werden. Beispielsweise wird erwartet, dass aus dem Katastrophen- und Krisendienst von Copernicus mittelfristig Eingangsdaten für ein Klimaschadenskataster abgeleitet werden könnten. Im Ergebnis würde eine mittelfristige Ergänzung von in-situ-Daten zu Klimafolgen und Anpassungsmaßnahmen möglich.

MobinFact - Verständnis, Kommunikation und Veränderung des Mobilitätsverhaltens im Kontext von 15mC - Erstellung einer Toolbox zu relevanten Faktoren, die die Mobilität beeinflussen. Teilprojekt A: Gesamtkoordination und Regressionsanalyse

Solaranlagen 2024

Die vierKartenthemen bestehen jeweils aus mehreren thematischen und räumlich unterschiedlichen Ebenen; dies hat datenschutzrechtliche, aber auch fachliche Gründe. Die Ebenen sind voneinander unabhängig aussagekräftig; Überlagerungen der einzelnen flächig ausgeprägten Ebenen erzeugen keinen zusätzlichen Informationsgehalt. Im Einzelnen bestehen die Karten aus folgenden Fachlayern: Karte 08.09.1 Photovoltaik enthält 15 Ebenen: Standorte der Photovoltaikanlagen größer 30 kWp Standorte (zusammengefasst) der Photovoltaikanlagen bis 30 kWp Standorte der Photovoltaikanlagen – Öffentliche Hand Standorte PV-Mieterstromanlagen [> 30kWp] Standorte PV-Mieterstromanlagen [ < = 30 kWp nicht lagetreu] Installierte Leistung der Photovoltaikanlagen pro Bezirk [MWp] Installierte Leistung der Photovoltaikanlagen pro Postleitzahl [kWp] Installierte Leistung der Photovoltaikanlagen pro Bezirk – Öffentliche Hand [MWp] Installierte Leistung der PV-Mieterstromanlagen pro Bezirk Photovoltaik-Stromeinspeisung pro Bezirk [MWh] Photovoltaik-Stromeinspeisung pro Postleitzahl [MWh] Relative Deckungsrate der Photovoltaik-Leistung pro Bezirk [%] Photovoltaik – Potenzial (theoretisch) pro Bezirk [MWp] Photovoltaik-Potenzial (theoretisch) – Dachfläche Photovoltaik – Potenzial (theoretisch) – Gebäude Karte 08.09.2 Solarthermie enthält 7 Ebenen: Standorte der solarthermischen Anlagen Standorte der solarthermischen Anlagen – Öffentliche Hand Summe der solarthermischen Anlagen pro Bezirk Summe der solarthermischen Anlagen pro Postleitzahl Summe der solarthermischen Anlagen pro Bezirk – Öffentliche Hand Solarthermie-Potenzial (theoretisch) – Dachfläche Solarthermie-Potenzial (theoretisch) – Gebäude Karte 08.09.3 Solarpotenzial – Einstrahlung enthält 1 Ebene Solarpotential Einstrahlung Karte 08.09.4 Solarpotenzial – Solarrechner enthält 4 Ebenen Verschattung Dachstruktur Gebäude Photovoltaik-Potenzial Eine Besonderheit in der Methodik zur Erstellung der PV-Karten besteht darin, dass mit der Novellierung des EEG im August 2014 die Bundesnetzagentur als zentrale und deutschlandweit einheitliche Institution die Pflicht der Veröffentlichung von PV-Anlagendaten übernahm. Bis zu diesem Zeitpunkt lag die Pflicht der Veröffentlichung der PV-Anlagendaten bei den Netzbetreibern, die in der Regel zu allen Anlagen Angaben zu Adresse und Generatorleistung über eine eigene Internetseite veröffentlicht hatten. Die Bundesnetzagentur publiziert aufgrund von Datenschutzvorgaben zu Anlagen kleiner 30 kWp nur die Postleitzahl des Anlagenstandortes, die detaillierte Adresse mit Straße und Hausnummer wird erst ab einer Leistung ab 30 kWp angegeben. Kartenebene „Standorte der Photovoltaikanlagen größer 30 kWp“ Die Verortung für Anlagen über 30 kWp erfolgte anhand der Adressangaben der gemeldeten Anlagendaten. Es ist nicht auszuschließen, dass im Einzelfall geringe räumliche Abweichungen zum tatsächlichen Anlagenstandort entstehen, da eine dachspezifische Verortung nicht immer erfolgen konnte. Aufgrund von datenschutzrechtlichen Vorgaben werden Anlagen bis 30 kWp nicht lagegetreu dargestellt, sondern auf die Mitte des jeweiligen Postleitzahlengebietes zusammengefasst. Inselanlagen, wie beispielsweise PV-Module auf Parkautomaten, Parkbeleuchtungsanlagen und in Kleingartenanlagen, die nicht in das Stromnetz einspeisen und den Strom ausschließlich zur Eigenversorgung nutzen, sind in der Darstellung nicht berücksichtigt. Kartenebene „Standorte (zusammengefasst) der Photovoltaikanlagen bis 30 kWp“ Anlagen, die nicht in das Stromnetz einspeisen und den Strom ausschließlich zur Eigenversorgung nutzen, sind in der Darstellung nicht berücksichtigt. Dies gilt z. B. für netzferne Anlagen bzw. Inselanlagen, wie beispielsweise PV-Module auf Parkautomaten, Parkbeleuchtungsanlagen und in Kleingartenanlagen. Aufgrund von datenschutzrechtlichen Vorgaben werden Anlagen bis 30 kWp nicht lagegetreu dargestellt, sondern auf die Mitte des jeweiligen Postleitzahlengebietes zusammengefasst. Kartenebene „Standorte PV-Mieterstromanlagen [ > 30kWp]“ Die Karte zeigt die Standorte von Mieterstromprojekten. Die Positionierung der Anlagen basiert auf den im MaStR gemeldeten Adressdaten der Anlagendaten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in Einzelfällen zu geringfügigen Abweichungen vom tatsächlichen Standort der Anlagen kommt oder dass eine präzise Standortbestimmung an dieser Stelle nicht erfolgt ist. Mieterstromprojekte basieren meist auf Photovoltaikanlagen, die auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern installiert werden. In der Regel übernimmt ein Energiedienstleister oder Contractor den Betrieb der Anlagen und verkauft den erzeugten Solarstrom direkt an die Mieter:innen des Gebäudes. Reicht die produzierte Strommenge nicht aus, wird der zusätzliche Bedarf wie gewohnt durch das öffentliche Stromnetz gedeckt. Die Datengrundlage dieses Datensatzes umfasst ausschließlich Anlagen, die im Marktstammdatenregister (MaStR) mit einem Mieterstromzuschlag registriert sind. Es sind nur Anlagen, die ab dem Jahr 2023 registriert wurden und eine Leistung von über 100 kWp haben, in den Datensatz einbezogen. Die Verortung für Anlagen über 30 kWp erfolgte anhand der Adressangaben der gemeldeten Anlagendaten. Es ist nicht auszuschließen, dass im Einzelfall geringe räumliche Abweichungen zum tatsächlichen Anlagenstandort entstehen, da eine dachspezifische Verortung nicht immer erfolgen konnte. Der Mieterstromzuschlag wurde erst im Jahr 2017 eingeführt. Bis zur EEG-Novelle im Jahr 2023 waren große Mieterstromanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kWp nicht förderfähig und sind daher in diesem Datensatz nicht enthalten. Die Anzahl der Mieterstromanlagen entspricht den im Marktstammdatenregister gemeldeten Anlagen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass größere Anlagen aus messtechnischen Gründen oder zur Einhaltung der 100-kWp-Grenze häufig in kleinere Einheiten aufgeteilt gemeldet wurden. Aus diesem Grund ist der dargestellte Datenbestand nicht vollständig, sondern bietet lediglich einen Einblick in die Entwicklung der Mieterstromanlagen in den letzten Jahren. Kartenebene „Standorte PV-Mieterstromanlagen [ < =30 kWp nicht lagetreu]“ Die Karte zeigt die Standorte von Mieterstromprojekten. Die Positionierung der Anlagen basiert auf den im MaStR gemeldeten Adressdaten der Anlagendaten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in Einzelfällen zu geringfügigen Abweichungen vom tatsächlichen Standort der Anlagen kommt oder dass eine präzise Standortbestimmung an dieser Stelle nicht erfolgt ist. Mieterstromprojekte basieren meist auf Photovoltaikanlagen, die auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern installiert werden. In der Regel übernimmt ein Energiedienstleister oder Contractor den Betrieb der Anlagen und verkauft den erzeugten Solarstrom direkt an die Mieter:innen des Gebäudes. Reicht die produzierte Strommenge nicht aus, wird der zusätzliche Bedarf wie gewohnt durch das öffentliche Stromnetz gedeckt. Die Datengrundlage dieses Datensatzes umfasst ausschließlich Anlagen, die im Marktstammdatenregister (MaStR) mit einem Mieterstromzuschlag registriert sind. Dies bedeutet, dass Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kWp berücksichtigt werden, sofern sie seit 2017 in Betrieb genommen wurden. Aufgrund von datenschutzrechtlichen Vorgaben werden Anlagen bis 30 kWp nicht lagegetreu dargestellt, sondern auf die Mitte des jeweiligen Postleitzahlengebietes zusammengefasst. Der Mieterstromzuschlag wurde erst im Jahr 2017 eingeführt. Bis zur EEG-Novelle im Jahr 2023 waren große Mieterstromanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kWp nicht förderfähig und sind daher in diesem Datensatz nicht enthalten. Die Anzahl der Mieterstromanlagen entspricht den im Marktstammdatenregister gemeldeten Anlagen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass größere Anlagen aus messtechnischen Gründen oder zur Einhaltung der 100-kWp-Grenze häufig in kleinere Einheiten aufgeteilt gemeldet wurden. Aus diesem Grund ist der dargestellte Datenbestand nicht vollständig, sondern bietet lediglich einen Einblick in die Entwicklung der Mieterstromanlagen in den letzten Jahren. Kartenebenen „Leistung der Photovoltaikanlagen pro Bezirk [MWp]“ Die Darstellung zeigt die aggregierte Summe der Leistung der Photovoltaikanlagen je Bezirk. Anlagen, die nicht in das Stromnetz einspeisen und den Strom ausschließlich zur Eigenversorgung nutzen, sind in der Darstellung nicht berücksichtigt. Dies gilt z. B. für netzferne Anlagen bzw. Inselanlagen, wie beispielsweise PV-Module auf Parkautomaten, Parkbeleuchtungsanlagen und in Kleingartenanlagen. Kartenebenen „Installierte Leistung der Photovoltaikanlagen pro Postleitzahl [kWp]“ Die Darstellung zeigt die aggregierte Summe der Leistung der Photovoltaikanlagen nach Postleitzahl. Inselanlagen, wie beispielsweise PV-Module auf Parkautomaten, Parkbeleuchtungsanlagen und in Kleingartenanlagen, die nicht in das Stromnetz einspeisen und den Strom ausschließlich zur Eigenversorgung nutzen, sind in der Darstellung nicht berücksichtigt. Kartenebene „Installierte Leistung der Photovoltaikanlagen pro Bezirk – Öffentliche Hand [MWp]“ Die Karte zeigt den aktuellen Stand des Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden in Berlin. Dargestellt werden die Anzahl der Anlagen und die installierte Leistung in MWp, aufgeschlüsselt nach Bezirken. Dazu gehören bezirkseigene Gebäude, die Gebäude der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und die Gebäude der Berliner Anstalten des öffentlichen Rechts, aber auch Gebäude von Städtischen Wohnungsbaugesellschaften und anderen Beteiligungsunternehmen des Landes. Bislang liegen nicht für sämtliche Gesellschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, an denen das Land Berlin beteiligt ist, Rückmeldungen zum Ausbaustand von PV-Anlagen vor. Die Verortung der Standorte erfolgte adressgenau. Hinweis: Aktuell liegen noch nicht von allen 57 Gesellschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, an denen das Land Berlin beteiligt ist, Rückmeldungen zum Stand des Ausbaus vor. Kartenebene „Installierte Leistung der PV-Mieterstromanlagen pro Bezirk“ Die Karte zeigt die aggregierte Summe der Leistung der Photovoltaikanlagen je Bezirk. Mieterstromprojekte basieren meist auf Photovoltaikanlagen, die auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern installiert werden. In der Regel übernimmt ein Energiedienstleister oder Contractor den Betrieb der Anlagen und verkauft den erzeugten Solarstrom direkt an die Mieter:innen des Gebäudes. Reicht die produzierte Strommenge nicht aus, wird der zusätzliche Bedarf wie gewohnt durch das öffentliche Stromnetz gedeckt. Die Datengrundlage dieses Datensatzes umfasst ausschließlich Anlagen, die im Marktstammdatenregister (MaStR) mit einem Mieterstromzuschlag registriert sind. Dies bedeutet, dass Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kWp berücksichtigt werden, sofern sie seit 2017 in Betrieb genommen wurden. Der Mieterstromzuschlag wurde erst im Jahr 2017 eingeführt. Bis zur EEG-Novelle im Jahr 2023 waren große Mieterstromanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kWp nicht förderfähig und sind daher in diesem Datensatz nicht enthalten. Die Anzahl der Mieterstromanlagen entspricht den im Marktstammdatenregister gemeldeten Anlagen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass größere Anlagen aus messtechnischen Gründen oder zur Einhaltung der 100-kWp-Grenze häufig in kleinere Einheiten aufgeteilt gemeldet wurden. Aus diesem Grund ist der dargestellte Datenbestand nicht vollständig, sondern bietet lediglich einen Einblick in die Entwicklung der Mieterstromanlagen in den letzten Jahren. Kartenebenen „Photovoltaik-Stromeinspeisung pro Bezirk [MWh]“ Die dargestellten Daten zur Stromeinspeisung umfassen die durch die Stromnetz Berlin GmbH ermittelten, abgerechneten Mengen, aggregiert auf Bezirke. Bei den Stromeinspeisungen liegen die gemessenen und die gemäß der gültigen, festgelegten Marktprozesse abgerechneten Daten vor. Die vorliegenden Jahreswerte sind nicht als abschließend zu betrachten, sondern es können sich beispielsweise aufgrund von Rechnungskorrekturen im Einzelfall noch Änderungen ergeben haben. In einzelnen Gebieten können nennenswerte jährliche Schwankungen von Stromeinspeisungen auftreten. Konkrete Gründe dafür können z. B. Witterungsschwankungen, Anlagenzubau oder Betriebsausfall sein. Auf Grundlage der vorhandenen Daten ist es jedoch nicht möglich, die ursächlichen Gründe eindeutig zu bestimmen. Kartenebene „Photovoltaik-Stromeinspeisung pro Postleitzahl [MWh]“ Die dargestellten Daten zur Stromeinspeisung umfassen die durch die Stromnetz Berlin GmbH ermittelten, abgerechneten Mengen, aggregiert auf Postleitzahlen. Bei den Stromeinspeisungen liegen die gemessenen und die gemäß der gültigen, festgelegten Marktprozesse abgerechneten Daten vor. Die vorliegenden Jahreswerte sind nicht als abschließend zu betrachten, sondern es können sich beispielsweise aufgrund von Rechnungskorrekturen im Einzelfall noch Änderungen ergeben haben. In einzelnen Gebieten können nennenswerte jährliche Schwankungen von Stromeinspeisungen auftreten. Konkrete Gründe dafür können z. B. Witterungsschwankungen, Anlagenzubau oder Betriebsausfall sein. Auf Grundlage der vorhandenen Daten ist es jedoch nicht möglich, die ursächlichen Gründe eindeutig zu bestimmen. Kartenebene „Photovoltaik – Potenzial (theoretisch) pro Bezirk [MWp]“ Die Karte zeigt die theoretischen Photovoltaik-Potenziale auf den Dachflächen der Berliner Gebäude, aggregiert nach Bezirken. Diese Daten basieren auf der Studie zum Masterplan Solarcity Berlin, die im Jahr 2019 vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme durchgeführt wurde. Die berechneten Potenziale dienen als wichtige Grundlage für das Monitoring des Masterplans Solarcity. Denkmalgeschützte Gebäude wurden in der Potenzialstudie nicht berücksichtigt (weitere Informationen ). Kartenebene „Photovoltaik-Potenzial (theoretisch) – Dachfläche“ Die Kartenebene bildet die Photovoltaik-Potenziale auf den Dachflächen der Berliner Gebäude ab. Neben dem lokalen Globalstrahlungswert sind Verschattung, Ausrichtung und Neigung der Dachfläche entscheidende Parameter bei der Planung einer Photovoltaikanlage. Die geeigneten Dachflächen wurden im Rahmen einer Potenzialanalyse berechnet. Die Einstrahlungsverhältnisse werden auf der Karte durch eine farbliche Skala dargestellt. Diese geben einen ersten Hinweis für die Nutzung von Solarenergie. Diese Informationen ersetzen jedoch nicht die weiterhin erforderliche fachliche Begutachtung des Einzelobjekts vor einer Detailplanung und Bau einer Solaranlage, hinsichtlich weiterer Parameter wie z. B. der Statik des Daches. Eine technische Eignung wird daher nicht zugesichert und bedarf der Prüfung des Einzelfalls. Weiterführende Informationen und eine kostenlose Beratung stellt Ihnen das SolarZentrum Berlin zur Verfügung. Zur Ermittlung der Solarpotenziale wurden bestehende Datengrundlagen wie beispielsweise Luftbilder und ALKIS-Gebäudegrundrisse verwendet, sowie transparente Berechnungsgrundlagen zugrunde gelegt, die in der Abschlussdokumentation im Detail nachgelesen werden können (IP SYSCON 2022). In der Karte werden nur Dachflächen dargestellt, die als geeignet bewertet wurden. Die ausgewählten Eignungskriterien sind u.a. eine zur Verfügung stehende Mindestfläche von 7 m² und das Erreichen eines spezifischen Stromertrags von 650 kWh/kWp. Dachflächen, die bereits mit PV-Anlagen belegt sind, werden aufgrund der Datengrundlage in der Karte nicht differenziert dargestellt. Zudem sind Entwicklungen an Gebäuden, die nach dem Datenerhebungsstand (22.04.2021) errichtet, verändert, abgerissen bzw. in das Liegenschaftskataster aufgenommen wurden, nicht berücksichtigt. Kartenebene „Photovoltaik – Potenzial (theoretisch) – Gebäude“ Die Kartenebene stellt Informationen über das Photovoltaik-Potenzial auf Dachflächen der Berliner Gebäude zur Verfügung. Über die Sachdatenanzeige pro Gebäude lassen sich die Informationen aufrufen. Neben einer Einschätzung der Eignung des Gebäudes zur Installation einer PV-Anlage, sind unter anderem die installierbare Leistung [kWp], die Anzahl installierbarer Module und der mögliche Stromertrag pro Jahr [kWh/a] aufgeführt. Diese Informationen ersetzen jedoch nicht die weiterhin erforderliche fachliche Begutachtung des Einzelobjekts vor einer Detailplanung und Bau einer Solaranlage, hinsichtlich weiterer Parameter wie z. B. der Statik des Daches. Eine technische Eignung wird daher nicht zugesichert und bedarf der Prüfung des Einzelfalls. Weiterführende Informationen und eine kostenlose Beratung stellt Ihnen das SolarZentrum Berlin zur Verfügung. Neben dem lokalen Globalstrahlungswert sind Verschattung, Ausrichtung und Neigung der Dachfläche entscheidende Parameter bei der Planung einer Photovoltaikanlage. Zur Ermittlung der Solarpotenziale wurden bestehende Datengrundlagen wie beispielsweise Luftbilder und ALKIS-Gebäudegrundrisse verwendet, sowie transparente Berechnungsgrundlagen zugrunde gelegt, die in der Abschlussdokumentation im Detail nachgelesen werden können (IP SYSCON 2022). In der Karte werden nur Dachflächen dargestellt, die als geeignet bewertet wurden. Die ausgewählten Eignungskriterien sind u.a. eine Mindestfläche von 7 m² und das Erreichen eines spezifischen Stromertrags von 650 kWh/kWp. Dachflächen, die bereits mit PV-Anlagen belegt sind, werden aufgrund der Datengrundlage in der Karte nicht differenziert dargestellt. Zudem sind Entwicklungen an Gebäuden, die nach dem Datenerhebungsstand (22.04.2021) errichtet, verändert, abgerissen bzw. in das Liegenschaftskataster aufgenommen wurden, nicht berücksichtigt. Kartenebene „Relative Deckungsrate der Photovoltaik-Leistung pro Bezirk [%]“ Die Karte zeigt die prozentuale relative Deckungsrate der Photovoltaik-Leistung pro Bezirk. Die theoretisch erzielbaren PV-Potenziale für die Berliner Dachflächen wurden 2019 im Rahmen der Masterplanstudie zum Masterplan Solarcity Berlin des Fraunhofer Instituts für Solare Energiesysteme berechnet. Die Ergebnisse wurden auf Bezirksebene aggregiert und aus dem Verhältnis zwischen tatsächlich installierter und potenzieller PV-Leistung die relativen Deckungsraten ermittelt. Die Deckungsraten fallen für die Bezirke auf den ersten Blick verhältnismäßig niedrig aus. Die Gründe dafür liegen jedoch in der Abweichung des theoretisch berechneten vom technisch realisierbaren Potenzial, die, um verlässliche Aussagen treffen zu können, im Einzelnen durch weitere Untersuchungen und Berechnungen konkretisiert werden müssten. Auf die Tastache, dass im Solaranlagenkataster mit seinem finalen Stand 31.12.2015 nicht alle realen Anlagen erfasst werden konnten, wird an dieser Stelle nochmals hingewiesen. Kartenebene „Standorte der solarthermischen Anlagen“ Die Darstellung der Anlagenstandorte (Erfassungsstand 31.12.2015) ist aufgrund von Datenschutzauflagen nur für bestimmte Maßstabsbereiche zulässig, so dass die Solarthermie-Anlagen erst ab einem Zoom von 1:15.000 dargestellt werden. Es wird angenommen, dass der Großteil der Solarthermieanlagen in Berlin zum Zeitpunkt der Datenbereitstellung erfasst wurde, jedoch können einzelne, vernachlässigbare Abweichungen oder nicht dargestellte Anlagen nicht ausgeschlossen werden. Die Daten stammen aus dem Solaranlagenkataster Berlin (Daten bis 2016). Kartenebene „Standorte der solarthermischen Anlagen – Öffentliche Hand“ In der Kartenebene werden die Standorte der Solarthermieanlagen auf Gebäuden der öffentlichen Hand (Erfassungsstand 31.03.2025) dargestellt. Dazu gehören bezirkseigene Gebäude, die Gebäude der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und die Gebäude der Berliner Anstalten des öffentlichen Rechts, aber auch Gebäude von Städtischen Wohnungsbaugesellschaften und anderen Beteiligungsunternehmen des Landes. Bislang liegen nicht für sämtliche Gesellschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, an denen das Land Berlin beteiligt ist, Rückmeldungen zum Ausbaustand der Solarthermieanlagen vor. Die Verortung der Standorte erfolgte adressgenau. Kartenebenen „Summe der solarthermischen Anlagen pro Bezirk“ Die Darstellung zeigt die Anzahl der Solarthermie-Anlagen in Berlin, zusammengefasst nach Bezirken. Es wird davon ausgegangen, dass zum Zeitpunkt der Datenbereitstellung der überwiegende Teil der Solarthermie-Anlagen in Berlin erfasst wurde, jedoch können geringfügige Abweichungen oder nicht berücksichtigte Anlagen nicht ausgeschlossen werden. Die dargestellten Daten umfassen auch Aktualisierungen für die Jahre 2016 bis 2023 durch Ergänzungen auf der Basis von Zulieferungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Diese Daten sind allerdings nur auf Postleitzahlebene als kleinsträumigster Einheit verfügbar, so dass zwar summenmäßig auf Postleitzahl- und Bezirksebene eine Ergänzung der Gesamtzahl erfolgen konnte, jedoch nicht bei der Verortung von Einzelanlagen. Kartenebenen „Summe der solarthermischen Anlagen pro Postleitzahl“ Die Darstellung zeigt die Anzahl der Solarthermie-Anlagen in Berlin, zusammengefasst nach Postleitzahl. Es wird davon ausgegangen, dass zum Zeitpunkt der Datenbereitstellung der überwiegende Teil der Solarthermie-Anlagen in Berlin erfasst wurde, jedoch können geringfügige Abweichungen oder nicht berücksichtigte Anlagen nicht ausgeschlossen werden. Die dargestellten Daten umfassen auch Aktualisierungen für die Jahre 2016 bis 2023 durch Ergänzungen auf der Basis von Zulieferungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Diese Daten sind allerdings nur auf Postleitzahlebene als kleinsträumigster Einheit verfügbar, so dass zwar summenmäßig auf Postleitzahl- und Bezirksebene eine Ergänzung der Gesamtzahl erfolgen konnte, jedoch nicht bei der Verortung von Einzelanlagen. Kartenebene „Summe der solarthermischen Anlagen pro Bezirk – Öffentliche Hand“ In dieser Kartenebene wird der Ausbaustand der Solarthermieanlagen auf öffentlichen Gebäuden in den Bezirken zum 31.05.2025 dargestellt. Dazu gehören bezirkseigene Gebäude, die Gebäude der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und die Gebäude der Berliner Anstalten des öffentlichen Rechts, aber auch Gebäude von Städtischen Wohnungsbaugesellschaften und anderen Beteiligungsunternehmen des Landes. Bislang liegen nicht für sämtliche Gesellschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, an denen das Land Berlin beteiligt ist, Rückmeldungen zum Ausbaustand der Solarthermieanlagen vor. Die Verortung der Standorte erfolgte adressgenau. Es wurden die adressgenauen Daten auf Bezirksebene aufsummiert. Zum Vergleich wird zusätzlich die Gesamtzahl der solarthermischen Anlagen auf öffentlichen Gebäuden in ganz Berlin angegeben. Kartenebene „Solarthermie-Potenzial (theoretisch) – Dachfläche“ Die Kartenebene bildet die Solarthermie-Potenziale auf den Dachflächen der Berliner Gebäude ab. Neben dem lokalen Globalstrahlungswert sind Verschattung, Ausrichtung und Neigung der Dachfläche entscheidende Parameter bei der Planung einer Solarthermieanlage. Die geeigneten Dachflächen wurden im Rahmen einer Potenzialanalyse berechnet. Die Einstrahlungsverhältnisse werden auf der Karte durch eine farbliche Skala dargestellt. Diese geben Ihnen einen ersten Hinweis für die Nutzung von Solarenergie. Zur Ermittlung der Solarpotenziale wurden bestehende Datengrundlagen wie beispielsweise Luftbilder und ALKIS-Gebäudegrundrisse verwendet, sowie transparente Berechnungsgrundlagen zugrunde gelegt, die in der Abschlussdokumentation im Detail nachgelesen werden können. In der Karte werden nur Dachflächen dargestellt, die als geeignet bewertet wurden. Die ausgewählten Eignungskriterien sind eine zur Verfügung stehende Mindestfläche von 4 m² und das Erreichen einer potenziellen Wärmemenge pro m² von 350 kWh/kWp. Zudem sind Entwicklungen an Gebäuden, die nach dem Datenerhebungsstand (02.04.2021) errichtet, verändert, abgerissen bzw. in das Liegenschaftskataster aufgenommen wurden, nicht berücksichtigt. Kartenebene „Solarthermie-Potenzial (theoretisch) – Gebäude“ Die Kartenebene stellt Informationen über das Photovoltaik-Potenzial auf Dachflächen der Berliner Gebäude zur Verfügung. Neben dem lokalen Globalstrahlungswert sind Verschattung, Ausrichtung und Neigung der Dachfläche entscheidende Parameter bei der Planung einer Solarthermieanlage. Die geeigneten Dachflächen wurden im Rahmen einer Potenzialanalyse berechnet. Über die Sachdatenanzeige pro Gebäude lassen sich genauere Informationen aufrufen. Neben einer Einschätzung der Eignung zur Installation einer Solarthermieanlage, ist zudem der mögliche Wärmeertrag [kWh/a] aufgeführt. Diese Informationen ersetzen jedoch nicht die weiterhin erforderliche fachliche Begutachtung des Einzelobjekts vor einer Detailplanung und Bau einer Solaranlage hinsichtlich von Parametern wie z. B. der Statik des Daches. Eine technische Eignung wird daher nicht zugesichert und bedarf der Prüfung des Einzelfalls. Weiterführende Informationen und eine kostenlose Beratung stellt Ihnen das SolarZentrum Berlin zur Verfügung. Zur Ermittlung der Solarpotenziale wurden bestehende Datengrundlagen wie beispielsweise Luftbilder und ALKIS-Gebäudegrundrisse verwendet, sowie transparente Berechnungsgrundlagen zugrunde gelegt, die in der Abschlussdokumentation im Detail nachgelesen werden können. In der Karte werden nur Dachflächen dargestellt, die als geeignet bewertet wurden. Die ausgewählten Eignungskriterien sind eine zur Verfügung stehende Mindestfläche von 4 m² und das Erreichen einer potenziellen Wärmemenge pro m² von 350 kWh/kWp. Zudem sind Entwicklungen an Gebäuden, die nach dem Datenerhebungsstand (22.04.2021) errichtet, verändert, abgerissen bzw. in das Liegenschaftskataster aufgenommen wurden, nicht berücksichtigt. Die Berechnung der Einstrahlung in Berlin umfasst alle Oberflächenelemente der Stadt, nicht nur die Gebäude- und Bauteile. Sie ist damit auch für andere Auswertungszwecke, als sie im Rahmen der Solarpotenzialanalyse benötigt wurden, geeignet. Die Methode zur Erstellung der hochaufgelösten Rasterdaten wird ausführlich im Endbericht zur Solarpotenzialanalyse beschrieben (IP SYSCON 2022) und soll hier nur zusammengefasst beschrieben werden. Grundlage der Analyse waren Befliegungsdaten des Jahres 2020 (SenStadtWohn 2020). Aus diesen Daten wurde ein 3D-Modell abgeleitet, womit vor allem eine dreidimensionale Analyse möglich wurde, die etwa Verschattungseinflüsse durch Baum- und Gebäudestrukturen sowie unterschiedliche Sonnenstände, die je nach Jahreszeit einen großen Einfluss ausüben, einbeziehen konnte. Grundlage zur Kalibrierung des Berechnungsverfahrens waren die vom Deutschen Wetterdienst (DWD) bereitgestellten Monatsmittelwerte der Globalstrahlung im langjährigen Mittel, hier im Mittel der Jahre 1991 – 2020 (vgl. Abb. 4). Über die hier dargestellten Jahressummenwerte hinaus wurden für die Berechnung der durch Solarthermie möglichen Heizungsunterstützung auch die Einstrahlungswerte für die Heizperiode vom 01.10. – 30.04. ermittelt. Kartenebene „Verschattung“ Die Ebene stellt dar, wie häufig die Dachflächen der Berliner Gebäude im Jahresverlauf verschattet sind. Sie ermöglicht damit eine Einschätzung der Eignung für die Installation von Solaranlagen hinsichtlich der Sonneneinstrahlung auf Dachflächen. Der Layer ist als reduzierte Einstrahlung auf Basis eine Simulation über das ganze Jahr hinweg angegeben. So ist eine differenzierte Ermittlung des Solarpotenzials möglich. Die Berechnung der Verschattung basiert auf monatlichen Rasterdaten, in denen jede Dachfläche als verschattet oder nicht verschattet erfasst wurde. Aus diesen Daten wurde ein jährlicher Verschattungswert abgeleitet, der mithilfe einer farblichen Klassifizierung dargestellt wird. Kartenebene „Dachstruktur“ Die Ebene stellt die Dachstruktur der Gebäude dar. Kartenebene „Gebäude“ Die Ebene stellt die Gebäudeumrisse dar. Im Informationsfenster jedes Gebäudes wird eine erste Einschätzung des Photovoltaik-Potenzials dargestellt, über den eingebetteten Link kann der Solarrechner Berlin zum Gebäude gestartet werden. Dort lassen sich eine Detailanalyse und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchführen. Kartenebene „Photovoltaik-Potenzial“ Die Ebene bildet die Photovoltaik-Potenziale auf den Dachflächen der Berliner Gebäude ab. Im Informationsfenster jedes Gebäudes wird eine erste Einschätzung des Photovoltaik-Potenzials der Dachflächen dargestellt. Zur Ermittlung des Solarpotenzials wurden Geodaten aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) verwendet und mit digitalen 3D-Gebäudemodellen (LoD2) ausgewertet. Nur Dachflächen, die bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, gelten als geeignet für die Installation einer PV-Anlage. Kleinstflächen wurden dabei ausgeschlossen. Die Einstufung der Eignung erfolgt nach festgelegten Kriterien, die sowohl die Himmelsrichtung, den Dachtyp als auch die geeignete Dachfläche berücksichtigen. Gebäude mit Denkmalschutz wurden gesondert gekennzeichnet. Die dargestellten Informationen ersetzen nicht die weiterhin erforderliche fachliche Begutachtung des Einzelobjekts vor einer Detailplanung und Bau einer Solaranlage, hinsichtlich weiterer Parameter wie z. B. die Statik des Daches oder Elektroinstallation. Eine technische Eignung wird daher nicht zugesichert und bedarf der Prüfung des Einzelfalls. Weiterführende Informationen und eine kostenlose Beratung stellt Ihnen das SolarZentrum Berlin zur Verfügung: https://www.berlin.de/solarcity/solarzentrum/

Re-Use von Bauteilen

Nicht nur Mehrwegverpackungen oder Kleidungsstücken, auch ganzen Bauteilen – wie Parkettböden, Stahlträgern oder Türen – kann ein zweites Leben geschenkt werden. Einige Pioniere in Berlin haben bereits spannende Projekte umgesetzt oder sind noch mittendrin. Aufgrund der Berliner Zero Waste Strategie , der enormen Ressourcenschonungspotentiale, des Beitrags zum Klimaschutz und der Eröffnung neuer Geschäftsfelder fördert das Land Berlin aktiv den Hochlauf dieses Sektors. Spannende Beispiele, Materialien und hilfreiche Links werden im Folgenden vorgestellt. Das Land Berlin hat sich im Rahmen des Abfallwirtschaftskonzepts 2030 dem Leitbild „Zero Waste“ verpflichtet – also einer weitestgehenden Reduktion der Abfallmengen. Gerade im Gebäude- und Bausektor, wo mengenmäßig die größten Abfallströme anfallen, ist es notwendig, neue Wege zur Ressourcenschonung zu suchen und zu gehen. In den Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2026 des Berliner Senats ist festgelegt, dass die landeseigenen Gebäude etwa beim nachhaltigem Bauen und Kreislaufwirtschaft für den gesamten Gebäudebestand vorbildhaft sein sollen. Bestehende Materialien und Produkte will der Senat im Sinne einer modernen Kreislaufwirtschaft so lange wie möglich teilen, reparieren, tauschen und recyceln. Ein zentraler Ansatz ist die Wiederverwendung ganzer Bauteile, die aus bereits bestehenden Bauwerken aus- und in neue Bauwerke eingebaut werden: etwa Ziegel, Pflastersteine oder Fenster. Wiederverwendung – oder auch „Re-Use“ – ist ein wichtiges Instrument der Abfallvermeidung, da so verhindert werden kann, dass noch nutzbare Gebraucht-Bauteile zu Abfall werden. Zudem wird so der Abbau neuer Rohstoffe und die Produktion neuer Güter sowie damit verbundene Umweltbelastungen erst einmal vermieden. Zum jetzigen Zeitpunkt werden Ausbau, Lagerung und Verwendung von Second-Hand-Bauteilen nahezu ausschließlich in Pilotprojekten umgesetzt. Sie sind in der Systematik eines typischen Bauablaufs schlichtweg nicht abgebildet. Um das zu ändern, sind einige Anforderungen zu meistern, etwa organisatorischer, rechtlicher und auch finanzieller Art. Für das öffentliche Planungs- und Bauwesen besteht bereits eine Reihe von Hilfsmitteln, mit denen bei Neubau-, Sanierungs- und Rückbauaufträgen u. a. die Wiederverwendung von Bauteilen gestärkt wird. Weitere Informationen Bei der Befassung mit dem Thema wird schnell klar, dass es – abhängig vom jeweiligen Kontext – grundlegende Unsicherheiten rechtlicher Art beim Umgang mit gebrauchten Bauteilen gibt, und zwar in ganz verschiedenen Rechtsbereichen. Um tatsächlich für eine wesentliche Stärkung der Bauteilwiederverwendung zu sorgen, ist möglichst weitgehende Klarheit zur Rechtslage bei der Umsetzung neuer Wege im Bauwesen unabdingbar. Deshalb wurde von der Berliner Senatsumweltverwaltung eine besondere rechtliche Analyse beauftragt, die zum einen die aktuelle Rechtslage in Berlin darstellen und zum anderen gleichzeitig möglichst praxisgängige Lösungswege zur Bewältigung eventueller Hürden aufzeigen sollte. Denjenigen im Land Berlin, die motiviert sind, sich diesem baukulturell, ökologisch und ökonomisch vielversprechendem Thema zu widmen, stehen nun zwei Dokumente mit unterschiedlichen Schwerpunkten zur Verfügung: ein umfassendes Gutachten mit mehr rechtlichen Hintergrundinformationen sowie ‑erörterungen und ein kürzerer, dazugehöriger Praxis-Leitfaden, der die komplexen rechtlichen Sachverhalte und vor allem Lösungswege möglichst knapp, so konkret wie machbar und teils auch auf grafischem Weg herunterzubrechen versucht. Haupt-Zielgruppe sind die Akteure der öffentlichen Hand in Berlin, die Bauaufgaben wahrnehmen bzw. beaufsichtigen, wie etwa die Senatsbauverwaltung, die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und die Bezirke. Die erarbeiteten Dokumente werden im Folgenden allen Interessierten zum Download bereitgestellt und geben auch zur bundesweiten Rechtslage bzw. für nicht-öffentliche Akteure interessante Hinweise. Bei der Erarbeitung wurde zweierlei deutlich: mit der richtigen Herangehensweise lassen sich die allermeisten Herausforderungen lösen, aber da Rechtssystematik und Baupraxis sich am Bauen mit Neuware orientieren, bedeutet dies zusätzliche Aufwände. Soll das Ziel sein, neue, (wirtschaftliche) Geschäftsmodelle des Bauteil-Re-Use zu etablieren, benötigt es Diskussionen und Weiterentwicklung durch die zuständigen Akteure in Land, Bund und Europa. Den Praktikerinnen und Praktikern, die aktiv zur Erstellung der Dokumente beigetragen haben, wird an dieser Stelle ein besonderer Dank ausgesprochen. Mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt wurde im Jahr 2023 der ‚Urban Mining Hub‘ durch die beiden Unternehmen ALBA und Concular aus der Taufe gehoben. Der Urban Mining Hub Berlin , oder auch UMH, ist in dieser Form deutschlandweit der erste seiner Art gewesen und erfüllt eine wichtige Scharnierfunktion beim Einsatz gebrauchter Bauteile: er dient als Umschlagplatz für bereits Ausgebautes, das auf seinen Einbau am nächsten Ort wartet. Damit schließt er ein wichtiges Nadelöhr dort, wo traditionelle Bauabläufe und die Wiedergewinnung noch nutzbarer Bauprodukte in Konflikt geraten. Besonders beeindruckend – der Urban Mining Hub – zwischenzeitlich der ALBA UMH – wird wirtschaftlich betrieben und hat bisher bereits bei über 135 Projekten Bauteilen wie etwa Klinker, Fassadenelementen und Inneneinrichtungen ein vorübergehendes Zuhause angeboten und damit ca. 6.700 Tonnen CO 2 gegenüber der Nutzung von Neuware eingespart – und das bei einer Grundfläche von gerade einmal 1.000 m 2 . Um diesen Erfolg auf ein dauerhaftes Fundament zu stellen, wird die wirtschaftliche Tragfähigkeit durch eine gezielte Fokussierung auf Produkte und Bedarfe mit hoher Marktnachfrage und über eine passende digitale Vermittlungsplattform sichergestellt. Zwischenzeitlich folgen einige weitere Städte dem Beispiel Berlins. Gemeinsam mit den Städten Düsseldorf, Detmold, Aachen, München und Wien arbeitet Concular im Rahmen von Förderprojekten daran, weitere lokale Hubs zu etablieren und so das zirkuläre Bauen regional zu verankern. Ziel ist es, das Konzept des Urban Mining Hubs als wirtschaftlich tragfähiges Modell so zu optimieren, sodass ein Netzwerk entsteht und aus dem Berliner Pilotprojekt eine praxistaugliche, skalierbare Lösung für die zirkuläre Bauwende wird. Im Folgenden werden – ausschnitthaft – Pilotprojekte und Vorreiterprojekte verlinkt, die das Bauen mit wiederverwendeten Bauteilen vereinfachen, erproben und skalieren: Die Berliner Immobilienmanagement (BIM) – Liegenschaftsverwalterin des Landes – ist in Berlin mit an der Speerspitze der Bauteil-Wiederverwendung. In Ermangelung einer für ihre Zwecke geeigneten Plattform, die Suchende und Anbieter zusammenbringt, hat sie kurzerhand die Bauteilauktion der Berliner Immobilienmanagement GmbH geschaffen. Auch in ihrem Portfolio hat die BIM die Wasserrettungsstation Friedrichshagen – statt eines Abrisses hat sie die Station erhalten und in ein Reallabor für Re-Use und Recycling umgewandelt. Neben Bauteilen der alten Rettungsstation kommen dort alte Bauteile aus dem Dragonerareal als Fassadenpaneele und R-Beton zum Einsatz. Im Tragwerk von Gebäuden stecken aus Ressourcenschutz- und Klimasicht die besonders relevanten Massen. Im Reallabor B(e) Ware(Reallabor B(e) Ware) wird an dieser Königsdisziplin des Secondhandbaus geforscht. Im Haus der Materialisierung werden viele spannende Ideen umgesetzt – unter anderem gibt es dort einen Markt für wiederverwendete Materialien ( Kunst-Stoffe ), auch für den Kleinstanwender. Auf dem Campus der Technischen Universität Berlin entsteht derzeit ein absolutes Vorzeigeprojekt des ressourcenschonenden Bauen, der TULUM Museumsbau Pavillon , etwa mit lokal verfügbaren, wiederverwendeten Altholz-Bauteilen aus Berliner Bau- und Abbruchabfällen. Wiederverwendung heißt ausprobieren – wie das gelingen kann und wie man auch aus Rückschlägen lernen kann, zeigt das Beispiel der Staakener Zuversichtskirche . Auf dem Gelände der ehemaligen Kindl-Brauerei in Neukölln ist ein moderner Ort des Arbeiten und Wohnens entstanden – ganz im Sinne der Zirkularität auch unter Nutzung von Re-Use-Baumaterial – das CRCLR-Haus . Ein weiteres Beispiel ist der Modell-Camus ringberlin, hier entsteht ein Reallabor zum zirkulären Bauen – etwa zur Wiederverwendung von Stahlträgern. Die Handreichung „Rückbaupfad“ wendet sich an Bauherrschaft und Planende selbst. Der Pfad stellt dabei einen auf Ressourcenschonung optimierten Umgang mit dem Gebäudebestand dar. Er ordnet die Schritte den Leistungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und der Anweisung Bau (ABau) zu und macht notwendige Schritte mit Checklisten deutlich. Rückbaupfad: Vom Bestandserhalt bis zum Wiedereinsatz: Handreichung für Bauherr:innen und Planer:innen zum kreislaufgerechten Bauen in Berlin Vor der Wiederverwendung von Bauteilen steht immer ein selektiver Rückbau. Um diesen in der Praxis ideal zu organisieren, hilft ein Rückbaukonzept. Eine knappe Einleitung zu rechtlichen und organisatorischen Fragen gibt der Berliner Leitfaden zu dessen Erstellung. Leitfaden zur Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes und seine Anlagen

Einsatz von Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch bei Baumaßnahmen der öffentlichen Hand

Erhebung über Art und Menge des bei Baumaßnahmen oder zur Rekultivierung eingesetzten Bodenaushubs, Bauschutts und Straßenaufbruchs sowie Art der Maßnahme bei den nach Landesrecht für Bau-, Straßenbau-, Landschaftsschutz- und Rekultivierungsmaßnahmen zuständigen Behörden

Verkehrswende: Busverkehr verdoppeln, Bahnverkehr steigern

<p> <p>Eine neue Studie im Auftrag des UBA zeigt: Für die Klimaziele im Verkehr muss der ÖPNV massiv ausgebaut werden. Bis 2045 sind in Summe zusätzlich 91,6 Milliarden Euro nötig. Fast alle Menschen sollen im nahen Umkreis stündlich Bus- oder Bahnanschluss haben.</p> </p><p>Eine neue Studie im Auftrag des UBA zeigt: Für die Klimaziele im Verkehr muss der ÖPNV massiv ausgebaut werden. Bis 2045 sind in Summe zusätzlich 91,6 Milliarden Euro nötig. Fast alle Menschen sollen im nahen Umkreis stündlich Bus- oder Bahnanschluss haben.</p><p> <p>Der beste Anreiz, damit mehr Menschen das eigene Auto stehen lassen, ist ein flächendeckend gut ausgebauter und verlässlicher Nahverkehr. <br>Das bedeutet, dass auch auf dem Land 95 Prozent der Menschen in Deutschland in einem Umkreis von 500 Metern mindestens einmal pro Stunde Anbindung an Bus oder Bahn haben sollten. <br>Aber auch in Städten sollte das Angebot weiter verbessert werden. Wo der herkömmliche ÖPNV – wie in manchen ländlichen Regionen – an seine Grenzen stößt, können flexible Modelle wie Rufbusse das Angebot ergänzen. <br>Denn auch dort muss Mobilität ohne eigenes Auto möglich sein – für Kinder, Seniorinnen und Senioren oder Menschen mit geringem Einkommen, die kein Auto besitzen.</p> <p>Die Studie zeigt, dass der Busverkehr verdoppelt werden und der Schienenverkehr um die Hälfte wachsen müsste, um die Klimaziele im Verkehrssektor bis 2045 zu erreichen. Allerdings braucht es dafür mehr als neue Busse und Bahnen: Benötigt werden eine verlässliche und langfristige Finanzierung des Betriebs des öffentlichen Verkehrs, um verlässliche Takte und bedarfsgerechte Verbindungen sicherzustellen, insbesondere zwischen Städten und ihrem Umland. Damit dieser Ausbau gelingt, empfiehlt das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>), im geplanten Modernisierungspakt Nahverkehr flächendeckende Bedien- und Erreichbarkeitsstandards zwischen Bund, Ländern und Kommunen festzulegen.</p> Rund 91,6 Milliarden Euro zusätzlich bis 2045 notwendig <p>Zusätzlich zu den zu erwartenden Mitteln der öffentlichen Hand, die im Jahr 2030 voraussichtlich bei rund 22 Milliarden Euro, 2035 bei 24,3 Milliarden Euro und 2045 bei 29,3 Milliarden Euro liegen, werden für den Ausbau des ÖPNV-Angebots einschließlich Lohn- und Kostensteigerungen sowie einer Modernisierung des Fuhrparks im Jahr 2030 rund 6,7 Milliarden Euro, 2035 14,4 Milliarden Euro und im Jahr 2045 36,9 Milliarden Euro zusätzlich erforderlich sein.</p> <p>Die Höhe der Finanzierungslücke, also der Gesamtaufwand für den ÖPNV abzüglich der voraussichtlich zur Verfügung stehenden Mittel des Bundes für konsumtive Bedarfe und der prognostizierten Einnahmen, liegt aufaddiert für die Jahre 2024 bis 2045 bei 91,6 Mrd. Euro. Die Gesamtaufwendungen für den ÖPNV-Betrieb betrügen laut Zielszenario jeweils im Jahr 2030 45,7 und im Jahr 2035 58,3 Milliarden Euro. Im Jahr 2045 würde der Betrieb des ÖPNV mit den skizzierten Angebotsausweitungen insgesamt 93,2 Milliarden Euro kosten.“</p> <p>Ein Großteil der für den ÖPNV verfügbaren Mittel besteht gegenwärtig aus Geldern, die der Bund den Ländern jährlich zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs zur Verfügung stellt. Aktuell sind diese Regionalisierungsmittel nur bis 2031 gesetzlich fixiert. Um mehr Planungssicherheit zu schaffen, sollten sie möglichst zeitnah für die nächsten 20 Jahre festgelegt werden. Gleichzeitig braucht es verbindliche Regelungen für Bund, Länder und Kommunen zur Umsetzung der ÖPNV-Betriebsleistungen. Ein Infrastrukturfonds könnte zusätzlich helfen, die für den Ausbau erforderlichen Investitionen in die Nahverkehrsinfrastruktur zu finanzieren.</p> Deutschlandticket dauerhaft sichern und Einnahmen stabilisieren <p>Das Deutschlandticket hat sich als einfaches und attraktives Tarifmodell etabliert. Für viele Pendlerinnen und Pendler bietet es Planbarkeit und finanzielle Entlastung. Es sollte daher verstetigt werden. Allerdings bringt es in seiner bisherigen Form erhebliche Einnahmeausfälle für die öffentliche Hand mit sich. Durch einen gezielten Ausbau des Angebots, insbesondere in ländlichen Regionen und im Umland von Städten, könnten neue Nutzergruppen gewonnen und damit auch zusätzliche Einnahmen erzielt werden. Dennoch bleibt eine Finanzierungslücke, die dauerhaft durch öffentliche Mittel ausgeglichen werden muss.</p> <p>Nicht nur Staat und Fahrgäste profitieren von einem leistungsfähigen Nahverkehr. Auch andere Gruppen ziehen Vorteile aus einem verlässlichen Verkehrsangebot. Die Studie im Auftrag des UBA schlägt deshalb vor, die Finanzierung des Nahverkehrs durch Beiträge von jenen zu erweitern, die besonders von einem guten ÖPNV profitieren. Ein Beispiel ist ein verpflichtender Arbeitgeberbeitrag – wie er in Frankreich bereits erfolgreich erhoben wird. Je nach Ausgestaltung könnten so zwei bis drei Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich bereitgestellt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch ein bundesweit einheitlicher, rechtssicherer Rahmen, der solche Beiträge an ein konkretes ÖPNV-Angebot bindet.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Geologisches Archiv

Das Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Schleswig-Holstein ist Geologischer Dienst für Schleswig-Holstein im Sinne des Geologiedatengesetzes. Der Auftrag zur Untersuchung des geologischen Untergrundes umfasst unter anderem die landesweite Sammlung und Archivierung geowissenschaftlicher Informationen - Schichtenverzeichnissen von Bohrungen, geowissenschaftliche Manuskriptkarten, Berichte, Befunde, Gutachten u.s.w. - und die Bereitstellung dieser Informationen für NutzerInnen aus Behörden, Wirtschaft und Wissenschaft unter Beachtung des Datenschutzes. Im LfU ist das Geologische Landesarchiv dafür zuständig. Der Anlass zur Einrichtung und zum Betrieb eines Geologischen Landesarchivs ist volkswirtschaftlich begründet. Bohrungen zur Erkundung des Untergrundes sind teuer. Über viele Jahrzehnte hinweg sind von privater und öffentlicher Hand allein in Schleswig-Holstein Hunderte von Millionen EURO für mehrere 100.000 Bohrungen investiert worden, um benötigte Untergrundinformationen für eine - und in der Regel nur eine - bestimmte Fragestellung zu erhalten. Die zentrale Archivierung dieser Informationen zwecks späterer Folgenutzung - salopp formuliert "Wiederverwertung" - durch wen und für welche Fragestellung auch immer ist von hoher Bedeutung, insbesondere für solche Vorhaben, die zwingend die Kenntnis des geologischen Untergrundes voraussetzen. Ohne das Geologische Landesarchiv wären unnötigerweise immense Bohrkosten nochmals aufzubringen, wenn es z. B. um Fragestellungen bei Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, des Grundwasserschutzes, des Küstenschutzes, des Bodenschutzes, der Baugrundsicherheit, des Altlastenbereichs, des Verkehrswegebaus, der Rohstofferkundung oder bei Deponieplanungen geht. Da ein Großteil der archivierten Bohrinformationen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen von privater Seite geliefert worden ist, ist der Datenschutz bei Einsicht in oder Weitergabe von Archivunterlagen zu berücksichtigen. Die geowissenschaftlichen Unterlagen im Geologischen Landesarchiv sind essentieller Bestandteil des im Auf- und Ausbau begriffenen Bodeninformationssystems. Demzufolge ist bereits im Jahr 1998 damit begonnen worden, zunächst die Schichtenverzeichnisse von Bohrungen digital in kürzelkodierter Form in der Software GeODin zu erfassen.

Gutachten: Stromnetze 2020plus

Im Auftrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erstellte Ecofys ein konzeptuellen Bericht für ein Elektrizitätsnetz der Zukunft. Das Konzept gibt einen Überblick über verschiedene Technologien (smart grids, super grids, ect.), zeigt wichtige unterschiedliche Forschungsprojekte auf und identifiziert Abhängigkeiten zwischen einzelnen Technologien. Barrieren, die einen zeitnahen Einsatz dieser Technologien bremsen können, werden ebenso aufgezeigt wie der erforderliche Investitionsbedarf. Ergänzend werden politische Maßnahmen vorgestellt, die den Übergang von der heutigen Netzstruktur zu einem zukunftsfähigen Elektrizitätsnetz unterstützen. Der Schwerpunkt der Studie liegt dabei auf den Vorteilen einer unabhängigen Netzgesellschaft unter mehrheitlicher Beteiligung der öffentlichen Hand.

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