Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt Geodaten aus dem Bereich Mobilität im Saarland dar.:Raster 1000m symbolisiert nach dem Attribut "Anteil attraktiver Wege ÖV" im Zeitraum zwischen 3 und 6 Uhr.
Berlin hat sich das Ziel gesetzt bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden und bis 2030 die CO 2 Emissionen um 70 % zu reduzieren. Zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Am 20.12.2022 hat der Berliner Senat die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für die Umsetzungsphase 2022-2026 beschlossen und zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus überwiesen. Pressemitteilung zum Senatsbeschluss vom 20.12.2022 BEK 2030 Umsetzungsphase 2022-2026 ( Austauschseiten 66, 162 und 163 ) Die Fortschreibung des Klimaschutzteils des BEK 2030 erfolgte seit Herbst 2021 im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter Beteiligung unterschiedlichster Stakeholder und der Stadtgesellschaft sowie unter Einbindung eines koordinierenden Fachkonsortiums, das im Juni 2022 seine Ergebnisse vorgestellt hatte. Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess inklusive des Abschlussberichts finden sich auf der Seite Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess . Auf Grundlage des Endberichts des Fachkonsortiums hat die für das BEK fachzuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz eine Vorlage erarbeitet, in der auch die Empfehlungen des Berliner Klimabürger*innenrates berücksichtigt wurden. Im Berliner Klimabürger:innenrat hatten parallel im Zeitraum von April bis Juni 2022 einhundert zufällig ausgeloste Berlinerinnen und Berliner in acht wissenschaftlich begleiteten Sitzungen stellvertretend für die Stadtgesellschaft Herausforderungen beim Klimaschutz diskutiert und 47 konkrete Handlungsempfehlungen an den Senat erarbeitet. Auch die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms vereint die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung, wobei der Klimaanpassungsteil parallel in einem verwaltungsinternen Prozess von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unter Einbeziehung zahlreicher Senatsverwaltungen sowie nachgelagerten Behörden entwickelt wurde. Mit der Fortschreibung des BEK 2030 für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 wurden erstmals Sektorziele zur Emissionsminderung für die Handlungsfelder Energie, Gebäude, Verkehr und Wirtschaft festgelegt. Als weitere Neuerung wurden zur besseren Bewertung und zeitnahen Nachsteuerung für die Maßnahmen weitestgehend konkrete, quantitative Ziele und Indikatoren bzw. Umsetzungszeitpunkte definiert. Im Bereich Klimaschutz wurden 71 Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und identifiziert, die der Senat in den nächsten Jahren umsetzen soll, um die CO 2 -Emissionen zu verringern. Im Klimaschutzbereich kommt im Handlungsfeld Energie der Umstellung auf fossilfreie Energieträger in der Strom- und Wärmeversorgung eine zentrale Rolle zu. Es gilt, alle verfügbaren Potentiale an erneuerbaren Energien in den Bereichen Solar, Wind, Abwärme, Geothermie und Bioenergie bestmöglich zu erschließen und entsprechende Infrastrukturen für Speicherlösungen aufzubauen. Wichtige Maßnahmen sind die Weiterentwicklung und Umsetzung des Masterplans Solarcity und die kommunale Wärmeplanung. Im Handlungsfeld Gebäude sind die Steigerung der energetischen Sanierungsrate im Bestand, der klimaneutrale Neubau sowie der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen für die Versorgung der Gebäude als zentrale Schlüsselfaktoren benannt. Wichtige Maßnahmen sind hier die Entwicklung einer räumlichen Wärmeplanung sowie der Ausbau von Beratungsangeboten und Landesförderprogrammen für Gebäudeeigentümer*innen. Das Land Berlin wird zudem die sozialverträgliche Umsetzung von Sanierungspflichten im Gebäudebestand auf der Bundesebene befürworten. Im Handlungsfeld Verkehr gilt es, Maßnahmen für eine Mobilitätswende zu implementieren und umzusetzen. Dies ist im Personenverkehr der Ausbau von Rad- und Fußverkehrsinfrastrukturen oder die qualitative Verbesserung und quantitative Ausweitung des Angebotes öffentlicher Verkehrsmittel. Die Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte auf klimaschonende Antriebe soll dabei beispielgebend sein. Als neue Maßnahmen werden u.a. die Einrichtung einer Null-Emissionszone innerhalb des S-Bahn-Rings und eine Neuaufteilung des öffentlichen Straßenraums, die dem Umweltverbund, aber auch Stadtgrün und Aufenthaltsmöglichkeiten, Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr einräumt, angegangen. Die Klimaanpassung wurde im Zuge der Fortschreibung des BEK 2030 inhaltlich gestärkt und umfasst nun 53 Maßnahmen. Hier wurden die bisherigen acht Handlungsfelder Gesundheit, Stadtentwicklung und Stadtgrün, Wasser, Boden, Forstwirtschaft, Mobilität, Industrie und Gewerbe und Bevölkerungsschutz um die zwei neuen Handlungsfelder Biologische Vielfalt sowie Tourismus, Sport und Kultur erweitert. Im Handlungsfeld (HF) Gesundheit liegt der Fokus auf der Entwicklung und Etablierung eines Hitzeaktionsplanes (HAP) für das Land Berlin, verbunden mit Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung und einer Stärkung der Eigenvorsorge sowie die Schaffung zielgruppenspezifischer Informationen zu Hitze und UV-Strahlung. Im HF Stadtentwicklung sollen neben der Klimaanpassung in der Planung und bei der Errichtung neuer Stadtquartiere auch die Klimaanpassung im Gebäudebestand entsprechend berücksichtigt werden. Eine klimatische Qualifizierung der Stadtoberfläche soll zudem im HF Boden durch massive Entsieglung vorangetrieben werden. Als strategisches Ziel wird dabei eine Netto-Null-Versiegelung bis 2030 angestrebt. Dem gleichermaßen massiv vom Klimawandel betroffenen Stadtgrün kommt ebenfalls eine Schlüsselrolle zu, da es essentielle Ökosystemleistungen (Verschattung und Verdunstungskühlung, Luft- und Wasserfilterung, Bodenneubildung und Erhöhung der Biodiversität) erbringt. Deshalb muss das Stadtgrün klimaresilient gestaltet, entsprechend gepflegt und geschützt werden. Dafür sollen neben einer nachhaltigen Grünanlagenentwicklung u.a. das Berliner Mischwald-Programm (HF Forstwirtschaft) und die Stadtbaumkampagne konsequent fortgeführt werden. In Ergänzung dazu wird im HF Wasser eine Neuausrichtung der Regenwasserbewirtschaftung im öffentliche Raum angestrebt. Neben den spezifischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen gibt es ein neues Handlungsfeld, in dem übergreifende Themen und Herausforderungen wie Fachkräftemangel, bezirklicher Klimaschutz, Klimabildung oder bürgerschaftliches Engagement adressiert werden. Bild: SenMVKU Klimabürger:innenrat Hintergrundinformationen zum Verfahren des „Berliner Klimabürger:innenrats“. Weitere Informationen Bild: Thomas Imo (photothek) Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess Hintergrundinformationen zum Erarbeitungsprozess des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) (Umsetzungszeitraum 2022-2026) Weitere Informationen Bild: SenUMVK Berichte Berichte zu Monitoring und Umsetzung des BEK 2030 sowie zur Sektorzielerreichung Weitere Informationen
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt für die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Anlagen 1. im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland und 2. auf der Hohen See, sofern der Unternehmenssitz des Vorhabenträgers im Geltungsbereich des Grundgesetzes liegt. (2) Anlagen im Sinn dieses Gesetzes sind alle festen oder nicht nur zu einem kurzfristigen Zweck schwimmend befestigten baulichen oder technischen Einrichtungen, einschließlich Bauwerke und künstlicher Inseln, sowie die jeweils für die Errichtung und den Betrieb erforderlichen Nebeneinrichtungen, die 1. der Erzeugung von Energie aus Wasser oder Strömung, 2. der Übertragung von Energie aus Wasser oder Strömung, 3. anderen wirtschaftlichen Zwecken, die keine Einrichtungen im Sinn des § 44 des Windenergie-auf-See-Gesetzes sind, oder 4. meereskundlichen Untersuchungen dienen. Zu den für den Betrieb erforderlichen Nebeneinrichtungen gehören auch andere Kabel als Offshore-Anbindungsleitungen, durch die Strom an Land abgeführt wird, wenn kein unmittelbarer oder mittelbarer Anschluss an das Netz nach § 3 Nummer 35 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfolgt. Keine Anlagen im Sinn dieses Gesetzes sind Schiffe sowie schwimmfähige Plattformen und zu Plattformen umgestaltete Schiffe, auch wenn sie mit dem Ziel der Wiederinbetriebnahme befestigt werden und nicht unter Satz 1 fallen, Schifffahrtszeichen, Anlagen, die nach bergrechtlichen Vorschriften zugelassen werden, überwachungsbedürftige Anlagen im Sinn produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften sowie passives Fanggerät der Fischerei. Öffentlicher Verkehr ist kein wirtschaftlicher Zweck im Sinn des Satzes 1 Nummer 3.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag den jährlichen Klimaschutzbericht nach Paragraf zehn Bundes-Klimaschutzgesetz vor. Dies ist am 07.08.2025 mit der Drucksache 21/1250 geschehen. Dieses Dokument liegt mir vor (https://dserver.bundestag.de/btd/21/012/2101250.pdf). In Kapitel 5.3.4 auf Seite 60 listen Sie die entscheidenden Faktoren zur Erreichung der Klimaziele auf. Dazu gehören "— verstärkte Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und nicht-motorisierten Verkehrsmitteln (Verkehrsverlagerung) — Die Stärkung öffentlicher Verkehrsmittel, der Schiene und von Fuß- und Radverkehr unterstützen diese Entwicklung weiter." Im Kapitel 5.3.5 Indikatorik nehmen Sie jedoch nur Bezug auf die Verkehrsverlagerung in Richtung ÖPNV. Eine Indikatorik bezüglich der Verlagerung in Richtung nicht-motorisierten Verkehr ist in dem Dokument nicht enthalten, obwohl dies ein entscheidender Faktor zur Erreichung der Klimaziele ist. bitte senden Sie mir Folgendes zu: — Dokumente aus denen Indikatoren für die Verkehrsverlagerung in Richtung nicht-motorisierten Verkehr hervorgehen. — Dokumente aus denen hervorgeht, welche Maßnahmen die Bundesregierung plant, um eine Verkehrsverlagerung in Richtung nicht-motorisierten Verkehr zu begünstigen. — Dokumente aus denen hervorgeht, an welchen Kennzahlen und Zielgrößen die geplanten Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung in Richtung nicht-motorisierten Verkehr gemessen werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Verkehrseinschränkungen auf dem Steg über die Spektelake in Spandau Pressemitteilung vom 29.11.2024 Vollsperrung der Brücke aufgrund von Tragwerksschäden ab 02.12.2024 Ausführungsphase In Berlin-Spandau werden drei Holzbrücken in Grünanlagen ertüchtigt. Es handelt sich um den „Spektegrabensteg“ und den „Steg über die Spektelake“, die sich im Spektegrünzug, Ortsteil Falkenhagener Feld, Bezirk Spandau befinden und den Spektegraben bzw. die Spektelake überführen, sowie die „Südparkbrücke“, die sich im Südpark, Ortsteil Wilhelmstadt, Bezirk Spandau befindet und den Südparkteich überführt. Die Brücken dienen zu Fuß Gehenden und Rad Fahrenden als Wegeverbindungen innerhalb der Wohngebiete. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Aufgrund des Bauwerkszustandes – die drei Holzbrücken weisen insbesondere Feuchtigkeitsschäden auf – ist für den „Spektegrabensteg“ und für den „Steg über die Spektelake“ eine grundhafte Erneuerung und für die „Südparkbrücke“ eine Erhaltungsmaßnahme, mit Erhalt der beiden tiefgegründeten Widerlager, vorgesehen. Die wesentlichen geometrischen Parameter der Bestandsbauwerke – insbesondere lichte Höhe, Kreuzungswinkel, Gehwegbreite und Gesamtstützweite – werden beibehalten. Für die Erneuerung der drei Holzbrücken ist wieder eine tragende Konstruktion aus Holz vorgesehen. Moderne Holzbrücken werden unter Beachtung der Regeln des konstruktiven Holzschutzes geplant und ausgeführt. Sie stellen eine konkurrenzfähige Alternative hinsichtlich Nutzungsdauer und Unterhaltungskosten zu Brücken aus konventionellen Baustoffen dar. Zudem sind sie klimafreundlich und nachhaltig und binden sich insbesondere in Grünanlagen gut in die natürliche Umgebung ein. Es ist geplant, die drei Holzbrücken wie folgt neu zu errichten: Haupttragwerk aus abgetreppten Holzträgern aus blockverleimten Brettschichtholz, welche mittels Querschotten aus Stahl miteinander verbunden werden Belag aus langlebigen Fertigteilplatten aus Naturstein (Granit) Geländer aus einer filigranen Stahlkonstruktion mit Füllstäben aus Holz in variierenden Längen, welche den Röhrichtbewuchs im Umfeld wiederspiegeln sollen Voraussichtliche Bauzeit: 2025 bis 2026 Der Auftrag zur Ausführung der Bauarbeiten wurde erteilt, und die vorbereitenden Arbeiten haben bereits begonnen. Spektegrabensteg Am 22.09.2025 wird die Brücke aufgrund einer Kampfmittelsondierung für einen Tag gesperrt. Ab dem 13.10.2025 ist die Brücke dann vollständig für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Unmittelbar nach der Sperrung beginnen die Rückbauarbeiten des bestehenden Bauwerks. Voraussichtliche Fertigstellung des neuen Brückenbauwerks: 2. Quartal 2026 Steg über die Spektelake Die Brücke wurde im November 2024 aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Die Bauarbeiten für den Rückbau des Bestandsbauwerks und den Ersatzneubau beginnen am 22.09.2025. Voraussichtliche Fertigstellung des neuen Brückenbauwerks: 2. Quartal 2026 Südparkbrücke Die Südparkbrücke wird ab Mitte Januar 2026 für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Die Bauarbeiten beginnen unmittelbar nach der Sperrung. Voraussichtliche Fertigstellung des neuen Brückenbauwerks: 2. Quartal 2026 Vom 27. Februar bis 12. März 2023 fand eine Online-Beteiligung statt. Es konnten eigene Ideen anlegt und die Ideen der anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommentiert werden. Während des Rückbaus / Abbruchs der Bestandsbauwerke und der Errichtung der neuen Brücken sind die jeweiligen Wegeverbindungen über den Spektegraben, die Spektelake und den Südparkteich für den Fuß- und Radverkehr gesperrt. Für die Dauer der Bauzeit müssen der Fuß- und Radverkehr alternative Wegeverbindungen innerhalb der Grünanlagen bzw. angrenzend an die Grünanlagen nutzen. Spektegrabensteg Baujahr: 1979 Konstruktion: 1-feldrige Balkenbrücke aus Bongossiholz Einzelstützweiten: 12,00 m Gesamtstützweite: 12,00 m Breite zwischen den Geländern: 3,00 m Brückenfläche: 36,0 m² Steg über die Spektelake Baujahr: 1990 Konstruktion: Balkenbrücke aus Laubholz (Eiche) mit neun Einfeldträgern Einzelstützweiten: 2,75 m bis 6,00 m Gesamtstützweite: 41,50 m Breite zwischen den Geländern: 3,00 m Brückenfläche: 125 m² Krümmungswinkel: 107 m / 269 m Südparkbrücke Baujahr: 1997 Konstruktion: 3-feldrige Balkenbrücke aus Nadelholz (Douglasie) Einzelstützweiten: 3,85 m / 6,40 m / 3,65 m Gesamtstützweite: 13,90 m Breite zwischen den Geländern: 3,50 m Brückenfläche: 49 m² Die Baumaßnahme wird mit Bundesgeldern aus dem Programm Stadt und Land gefördert.
<p>Eine neue Studie im Auftrag des UBA zeigt: Für die Klimaziele im Verkehr muss der ÖPNV massiv ausgebaut werden. Bis 2045 sind in Summe zusätzlich 91,6 Milliarden Euro nötig. Fast alle Menschen sollen im nahen Umkreis stündlich Bus- oder Bahnanschluss haben.</p><p>Der beste Anreiz, damit mehr Menschen das eigene Auto stehen lassen, ist ein flächendeckend gut ausgebauter und verlässlicher Nahverkehr. <br>Das bedeutet, dass auch auf dem Land 95 Prozent der Menschen in Deutschland in einem Umkreis von 500 Metern mindestens einmal pro Stunde Anbindung an Bus oder Bahn haben sollten. <br>Aber auch in Städten sollte das Angebot weiter verbessert werden. Wo der herkömmliche ÖPNV – wie in manchen ländlichen Regionen – an seine Grenzen stößt, können flexible Modelle wie Rufbusse das Angebot ergänzen. <br>Denn auch dort muss Mobilität ohne eigenes Auto möglich sein – für Kinder, Seniorinnen und Senioren oder Menschen mit geringem Einkommen, die kein Auto besitzen.</p><p>Die Studie zeigt, dass der Busverkehr verdoppelt werden und der Schienenverkehr um die Hälfte wachsen müsste, um die Klimaziele im Verkehrssektor bis 2045 zu erreichen. Allerdings braucht es dafür mehr als neue Busse und Bahnen: Benötigt werden eine verlässliche und langfristige Finanzierung des Betriebs des öffentlichen Verkehrs, um verlässliche Takte und bedarfsgerechte Verbindungen sicherzustellen, insbesondere zwischen Städten und ihrem Umland. Damit dieser Ausbau gelingt, empfiehlt das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>), im geplanten Modernisierungspakt Nahverkehr flächendeckende Bedien- und Erreichbarkeitsstandards zwischen Bund, Ländern und Kommunen festzulegen.</p><p>Zusätzlich zu den zu erwartenden Mitteln der öffentlichen Hand, die im Jahr 2030 voraussichtlich bei rund 22 Milliarden Euro, 2035 bei 24,3 Milliarden Euro und 2045 bei 29,3 Milliarden Euro liegen, werden für den Ausbau des ÖPNV-Angebots einschließlich Lohn- und Kostensteigerungen sowie einer Modernisierung des Fuhrparks im Jahr 2030 rund 6,7 Milliarden Euro, 2035 14,4 Milliarden Euro und im Jahr 2045 36,9 Milliarden Euro zusätzlich erforderlich sein.</p><p>Die Höhe der Finanzierungslücke, also der Gesamtaufwand für den ÖPNV abzüglich der voraussichtlich zur Verfügung stehenden Mittel des Bundes für konsumtive Bedarfe und der prognostizierten Einnahmen, liegt aufaddiert für die Jahre 2024 bis 2045 bei 91,6 Mrd. Euro. Die Gesamtaufwendungen für den ÖPNV-Betrieb betrügen laut Zielszenario jeweils im Jahr 2030 45,7 und im Jahr 2035 58,3 Milliarden Euro. Im Jahr 2045 würde der Betrieb des ÖPNV mit den skizzierten Angebotsausweitungen insgesamt 93,2 Milliarden Euro kosten.“</p><p>Ein Großteil der für den ÖPNV verfügbaren Mittel besteht gegenwärtig aus Geldern, die der Bund den Ländern jährlich zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs zur Verfügung stellt. Aktuell sind diese Regionalisierungsmittel nur bis 2031 gesetzlich fixiert. Um mehr Planungssicherheit zu schaffen, sollten sie möglichst zeitnah für die nächsten 20 Jahre festgelegt werden. Gleichzeitig braucht es verbindliche Regelungen für Bund, Länder und Kommunen zur Umsetzung der ÖPNV-Betriebsleistungen. Ein Infrastrukturfonds könnte zusätzlich helfen, die für den Ausbau erforderlichen Investitionen in die Nahverkehrsinfrastruktur zu finanzieren.</p><p>Das Deutschlandticket hat sich als einfaches und attraktives Tarifmodell etabliert. Für viele Pendlerinnen und Pendler bietet es Planbarkeit und finanzielle Entlastung. Es sollte daher verstetigt werden. Allerdings bringt es in seiner bisherigen Form erhebliche Einnahmeausfälle für die öffentliche Hand mit sich. Durch einen gezielten Ausbau des Angebots, insbesondere in ländlichen Regionen und im Umland von Städten, könnten neue Nutzergruppen gewonnen und damit auch zusätzliche Einnahmen erzielt werden. Dennoch bleibt eine Finanzierungslücke, die dauerhaft durch öffentliche Mittel ausgeglichen werden muss.</p><p>Nicht nur Staat und Fahrgäste profitieren von einem leistungsfähigen Nahverkehr. Auch andere Gruppen ziehen Vorteile aus einem verlässlichen Verkehrsangebot. Die Studie im Auftrag des UBA schlägt deshalb vor, die Finanzierung des Nahverkehrs durch Beiträge von jenen zu erweitern, die besonders von einem guten ÖPNV profitieren. Ein Beispiel ist ein verpflichtender Arbeitgeberbeitrag – wie er in Frankreich bereits erfolgreich erhoben wird. Je nach Ausgestaltung könnten so zwei bis drei Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich bereitgestellt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch ein bundesweit einheitlicher, rechtssicherer Rahmen, der solche Beiträge an ein konkretes ÖPNV-Angebot bindet.</p>
Das Land Berlin hält eine gesamtstädtische Verkehrsprognose vor. Sie stellt die Grundlage für Bewertungen von zukünftigen Vorhaben dar. Im Jahr 2006 wurde erstmals eine gemeinsame Verkehrsprognose der Länder Berlin und Brandenburg, die sogenannte “Gesamtverkehrsprognose Berlin-Brandenburg 2025” (“GVP 2025”), beauftragt. Die Gesamtverkehrsprognose 2025 wurde in den folgenden Jahren im Hinblick auf die Bedürfnisse und Erkenntnisse des Landes Berlin weiterentwickelt und schließlich in eine Verkehrsprognose des Landes Berlin für den Prognosehorizont 2035 überführt. Hierzu zählten unter anderen die Erarbeitung eines neuen Ausgangsjahrs (2019) mit der Berücksichtigung der Verhaltensparameter aus der Haushaltsbefragung ( Mobilität in Städten – SrV 2018 ) in der Verkehrserzeugung, die Überprüfung von Umlegungsergebnissen anhand Zähldaten zum öffentlichen Personenverkehr und gemäß der Verkehrsmengenkarte 2019 sowie eine Qualifizierung der Verkehrsnetze (Straße und öffentlicher Verkehr) im Hinblick auf die kleinräumig bekannten Randbedingungen (Fahrspuren, Tempo 30, Radverkehrsanlagen und ähnlichem). Darüber hinaus lag die Bevölkerungsprognose des Landes Berlin (2021–2040) vor sowie die Fernverkehrsprognose des Bundes im Kontext des Bundesverkehrswegeplans für 2030 . Bis 2035 wurden vom Land Berlin erhebliche Ausbauten des ÖPNV beschlossen, die zu berücksichtigen waren. Der Arbeitsstand des Verkehrsmodells entspricht den Erkenntnissen zu erwartbaren Entwicklungen und den geplanten Maßnahmen in dem Prognosezeitraum bis 2035 zum Stand der Erarbeitung. Das Verkehrsmodell wird kontinuierlich aktualisiert und präzisiert, da die Vielzahl laufender paralleler Vorhaben in einer Stadt wie Berlin ständige kleinräumige Überprüfungen und Weiterentwicklungen bedeuten. Die Verkehrsprognose des Landes ist grundhaft zu überarbeiten, wenn sich wesentliche Randbedingungen, die der Prognose zugrunde liegen, geändert haben oder absehbar ist, dass sie sich ändern. Dies ist üblicherweise dann der Fall, wenn eine neue, wesentlich andere Bevölkerungsprognose vorliegt, sich Verhaltensparameter wesentlich geändert haben sollten, erkennbar beispielsweise mit Vorliegen neuer Daten aus Haushaltsbefragungen, eine neue Prognose des Bundes zum Fernverkehr vorliegt, und/oder der Prognosehorizont auszuweiten ist (beispielsweise auf das Jahr 2040 / 2045). Als Grundlage für die Erarbeitung einer Verkehrsprognose ist es zunächst erforderlich die notwendigen kleinräumigen Strukturdaten zu erarbeiten, was jeweils erst mit Beschluss beispielsweise einer Bevölkerungsprognose (wie in Berlin zuletzt im Dezember 2022 verabschiedet) beginnen kann.
144 neue gesicherte Fahrradstellplätze für Berlin: Am S-Bahnhof Hermsdorf eröffnete Verkehrssenatorin Ute Bonde heute gemeinsam mit der Reinickendorfer Bezirksstadträtin für Ordnung, Umwelt und Verkehr, Julia Schrod-Thiel, dem Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, Alexander Kaczmarek, und dem infraVelo-Geschäftsführer Michael Fugel, eine von drei neuen Anlagen, die Platz für 72 Fahrräder bietet. Eine zweite Anlage am S-Bahnhof Adlershof mit 24 Stellplätzen nimmt heute ebenfalls den Betrieb auf. Die Anlage am S-Bahnhof Lichterfelde Süd mit 48 Stellplätzen eröffnet im Herbst. Die Anlagen wurden im Rahmen der „Bike+Ride-Offensive“, einer Kooperation der Deutschen Bahn und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, gefördert und werden mit dem Zugangssystem „ParkYourBike“ betrieben. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt : „Wir wollen, dass Radfahrende sicherer und komfortabler von A nach B kommen. Mit den neuen gesicherten Fahrradabstellanlagen wird die kombinierte Nutzung aus ÖPNV und Radverkehr einen Schub bekommen. Deshalb begrüßen wir Kooperationen wie die Bike+Ride-Offensive, die das Angebot von geschützten Stellplätzen für Pendlerinnen und Pendler verbessern und damit den Umstieg auf Rad und öffentliche Verkehrsmittel in Berlin fördern. Mein Dank gilt der Deutschen Bahn und dem Bundeswirtschaftsministerium für die Unterstützung.“ Julia Schrod-Thiel, Bezirksstadträtin Abteilung Ordnung, Umwelt und Verkehr in Reinickendorf : „Hochwertige Anlagen wie hier in Hermsdorf tragen zu mehr Sicherheit für den ruhenden Radverkehr bei und ergänzen unser bestehendes Angebot am S-Bahnhof Hermsdorf optimal mit Witterungs- und Diebstahl-geschützten Stellplätzen. Wir freuen uns, dass die Zusammenarbeit mit infraVelo und den weiteren Beteiligten bei Planung, Genehmigung und Bau so zügig und ergebnisorientiert verläuft.“ Alexander Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern : „Die neuen und modernen Abstellanlagen für Räder stehen im direkten Bahnhofsumfeld. Hier unterstützt die Deutsche Bahn das Land Berlin und interessierte Kommunen, um geeignete Standorte zu finden und die Flächen mietfrei zur Verfügung zu stellen. Auch bei der Planung und Montage der Anlagen stehen wir mit Rat und Tat zur Seite, um schnell die Bedarfe zu erfüllen und ein attraktives Angebot für das Fahrradparken zu schaffen.“ Die Nutzung der Anlagen ist mit dem Buchungs-, Zugangs- und Abrechnungssystem ParkYourBike möglich, welches von infraVelo entwickelt wurde und betrieben wird. Über die App können Radfahrerinnen und Radfahrer rund um die Uhr einfach, schnell und flexibel ihre Räder in der Sammelschließanlage parken. Vorab ist lediglich eine einfache Registrierung für ParkYourBike notwendig. Die Anlagen mit den 144 Stellplätzen starten mit einem kostenfreien Angebot bis zum 01.09.2025. Nach dieser Einführungsphase bleiben die ersten 24 Stunden eines Parkvorgangs im Flex-Tarif weiterhin kostenfrei. Danach wird eine Gebühr von jeweils 70 Cent pro angefangene 24 Stunden fällig. Auch ein Erwerb von Zeitkarten ist möglich (Monatskarte für 7,00 Euro und Jahreskarte für 70,00 Euro). Michael Fugel, Geschäftsführer infraVelo : „Sicheres, attraktives, und kostenfreies Parken anzubieten motiviert die Menschen, unser Angebot zu testen und ParkYourBike kennenzulernen. Wer es ausprobiert merkt, wie einfach und entspannt es funktioniert, sein Rad in einer gesicherten Anlage zu parken. Ein einheitliches System für gesichertes Fahrradparken ist auch der Schlüssel für den sukzessiven Ausbau gesicherter Fahrradstationen in Berlin und Brandenburg. Hierfür bieten wir den Bezirken und Kommunen alle Leistungen von A bis Z aus einer Hand.“ Die drei neuen Anlagen befinden sich an folgenden Stationen: Zwei der Anlagen nehmen heute den Betrieb auf, die Anlage am S-Bahnhof Lichterfelde Süd wird im Herbst eröffnet. Weitere Anlagen stehen bereits am Rathaus Schöneberg, am U-Bahnhof Alt-Mariendorf (beide in Tempelhof-Schöneberg), am U-Bahnhof Wutzkyallee (Neukölln), am S-Bahnhof Friedrichsfelde Ost (Lichtenberg) und am S-Bahnhof Schöneweide (Treptow-Köpenick). Am Bahnhof Falkensee (Brandenburg) werden heute 151 Fahrradboxen eröffnet, die mit ParkYourBike betrieben werden. Die Anlagen der „Bike+Ride-Offensive“ werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) in Höhe von 70 Prozent gefördert. Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Das Land Berlin übernimmt die Kofinanzierung. Druckfähiges Bildmaterial zum Download finden Sie hier . Die gesicherten Anlagen werden mit dem Buchungs-, Zugangs- und Abrechnungssystem ParkYourBike ausgestattet, das infraVelo entwickelt hat. Fahrradfahrer*innen können sich über die ParkYourBike-App kostenfrei registrieren und den Service an allen Standorten rund um die Uhr nutzen. Das Tarifsystem ist fair und einfach: Bis zu 24 Stunden sind kostenfrei, danach kosten weitere 24 Stunden 0,70 €. Auch Zeitkarten für Vielparker*innen stehen zur Verfügung: Eine Monatskarte kostet 7,00 € und eine Jahreskarte 70,00 €. Die GB infraVelo GmbH ist für das Land Berlin und die zwölf Bezirke tätig. Zu den Aufgaben gehören Projektsteuerung, Projektmanagement, Baumanagement sowie Bauherrenaufgaben und Kommunikation. Einen Schwerpunkt bilden Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur. Weitere Informationen finden Sie unter infravelo.de
Auszug des Strassennetzes aus der Straßeninformationsbank Niedersachsen (NW SIB-NI) und aus Navteq Daten des östlichen Umlandes. Daten wurden aus den Einzellayern der SIB inklusive Auffahrten, Kreisel, etc.. Strassenabschnitte, Stationsangaben generiert. Auszug nur für den Landkreis Lüchow-Dannenberg und Umgebung DAN Daten wurden klassifiziert nach Bundes-, Landes- und Kreisstrassen.
Der Datensatz enthält die Park + Ride Anlagen an Schnellbahnstationen im Hamburger Stadtgebiet mit Informationen u.a. über die Lage, die Anzahl der Stellplätze und die Anzahl von Behinderten- und Frauenstellplätzen. Weiterhin werden aktuelle Belegungsinformationen zu den Anlagen im 5-Minuten Aktualisierungsintervall angegeben.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 861 |
| Kommune | 3 |
| Land | 172 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 750 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Text | 183 |
| Umweltprüfung | 13 |
| unbekannt | 80 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 234 |
| offen | 795 |
| unbekannt | 5 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 971 |
| Englisch | 115 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
| Bild | 13 |
| Datei | 10 |
| Dokument | 99 |
| Keine | 542 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 32 |
| Webseite | 402 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 534 |
| Lebewesen und Lebensräume | 905 |
| Luft | 632 |
| Mensch und Umwelt | 1034 |
| Wasser | 290 |
| Weitere | 935 |