Die vierKartenthemen bestehen jeweils aus mehreren thematischen und räumlich unterschiedlichen Ebenen; dies hat datenschutzrechtliche, aber auch fachliche Gründe. Die Ebenen sind voneinander unabhängig aussagekräftig; Überlagerungen der einzelnen flächig ausgeprägten Ebenen erzeugen keinen zusätzlichen Informationsgehalt. Im Einzelnen bestehen die Karten aus folgenden Fachlayern: Karte 08.09.1 Photovoltaik enthält 15 Ebenen: Standorte der Photovoltaikanlagen größer 30 kWp Standorte (zusammengefasst) der Photovoltaikanlagen bis 30 kWp Standorte der Photovoltaikanlagen – Öffentliche Hand Standorte PV-Mieterstromanlagen [> 30kWp] Standorte PV-Mieterstromanlagen [ < = 30 kWp nicht lagetreu] Installierte Leistung der Photovoltaikanlagen pro Bezirk [MWp] Installierte Leistung der Photovoltaikanlagen pro Postleitzahl [kWp] Installierte Leistung der Photovoltaikanlagen pro Bezirk – Öffentliche Hand [MWp] Installierte Leistung der PV-Mieterstromanlagen pro Bezirk Photovoltaik-Stromeinspeisung pro Bezirk [MWh] Photovoltaik-Stromeinspeisung pro Postleitzahl [MWh] Relative Deckungsrate der Photovoltaik-Leistung pro Bezirk [%] Photovoltaik – Potenzial (theoretisch) pro Bezirk [MWp] Photovoltaik-Potenzial (theoretisch) – Dachfläche Photovoltaik – Potenzial (theoretisch) – Gebäude Karte 08.09.2 Solarthermie enthält 7 Ebenen: Standorte der solarthermischen Anlagen Standorte der solarthermischen Anlagen – Öffentliche Hand Summe der solarthermischen Anlagen pro Bezirk Summe der solarthermischen Anlagen pro Postleitzahl Summe der solarthermischen Anlagen pro Bezirk – Öffentliche Hand Solarthermie-Potenzial (theoretisch) – Dachfläche Solarthermie-Potenzial (theoretisch) – Gebäude Karte 08.09.3 Solarpotenzial – Einstrahlung enthält 1 Ebene Solarpotential Einstrahlung Karte 08.09.4 Solarpotenzial – Solarrechner enthält 4 Ebenen Verschattung Dachstruktur Gebäude Photovoltaik-Potenzial Eine Besonderheit in der Methodik zur Erstellung der PV-Karten besteht darin, dass mit der Novellierung des EEG im August 2014 die Bundesnetzagentur als zentrale und deutschlandweit einheitliche Institution die Pflicht der Veröffentlichung von PV-Anlagendaten übernahm. Bis zu diesem Zeitpunkt lag die Pflicht der Veröffentlichung der PV-Anlagendaten bei den Netzbetreibern, die in der Regel zu allen Anlagen Angaben zu Adresse und Generatorleistung über eine eigene Internetseite veröffentlicht hatten. Die Bundesnetzagentur publiziert aufgrund von Datenschutzvorgaben zu Anlagen kleiner 30 kWp nur die Postleitzahl des Anlagenstandortes, die detaillierte Adresse mit Straße und Hausnummer wird erst ab einer Leistung ab 30 kWp angegeben. Kartenebene „Standorte der Photovoltaikanlagen größer 30 kWp“ Die Verortung für Anlagen über 30 kWp erfolgte anhand der Adressangaben der gemeldeten Anlagendaten. Es ist nicht auszuschließen, dass im Einzelfall geringe räumliche Abweichungen zum tatsächlichen Anlagenstandort entstehen, da eine dachspezifische Verortung nicht immer erfolgen konnte. Aufgrund von datenschutzrechtlichen Vorgaben werden Anlagen bis 30 kWp nicht lagegetreu dargestellt, sondern auf die Mitte des jeweiligen Postleitzahlengebietes zusammengefasst. Inselanlagen, wie beispielsweise PV-Module auf Parkautomaten, Parkbeleuchtungsanlagen und in Kleingartenanlagen, die nicht in das Stromnetz einspeisen und den Strom ausschließlich zur Eigenversorgung nutzen, sind in der Darstellung nicht berücksichtigt. Kartenebene „Standorte (zusammengefasst) der Photovoltaikanlagen bis 30 kWp“ Anlagen, die nicht in das Stromnetz einspeisen und den Strom ausschließlich zur Eigenversorgung nutzen, sind in der Darstellung nicht berücksichtigt. Dies gilt z. B. für netzferne Anlagen bzw. Inselanlagen, wie beispielsweise PV-Module auf Parkautomaten, Parkbeleuchtungsanlagen und in Kleingartenanlagen. Aufgrund von datenschutzrechtlichen Vorgaben werden Anlagen bis 30 kWp nicht lagegetreu dargestellt, sondern auf die Mitte des jeweiligen Postleitzahlengebietes zusammengefasst. Kartenebene „Standorte PV-Mieterstromanlagen [ > 30kWp]“ Die Karte zeigt die Standorte von Mieterstromprojekten. Die Positionierung der Anlagen basiert auf den im MaStR gemeldeten Adressdaten der Anlagendaten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in Einzelfällen zu geringfügigen Abweichungen vom tatsächlichen Standort der Anlagen kommt oder dass eine präzise Standortbestimmung an dieser Stelle nicht erfolgt ist. Mieterstromprojekte basieren meist auf Photovoltaikanlagen, die auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern installiert werden. In der Regel übernimmt ein Energiedienstleister oder Contractor den Betrieb der Anlagen und verkauft den erzeugten Solarstrom direkt an die Mieter:innen des Gebäudes. Reicht die produzierte Strommenge nicht aus, wird der zusätzliche Bedarf wie gewohnt durch das öffentliche Stromnetz gedeckt. Die Datengrundlage dieses Datensatzes umfasst ausschließlich Anlagen, die im Marktstammdatenregister (MaStR) mit einem Mieterstromzuschlag registriert sind. Es sind nur Anlagen, die ab dem Jahr 2023 registriert wurden und eine Leistung von über 100 kWp haben, in den Datensatz einbezogen. Die Verortung für Anlagen über 30 kWp erfolgte anhand der Adressangaben der gemeldeten Anlagendaten. Es ist nicht auszuschließen, dass im Einzelfall geringe räumliche Abweichungen zum tatsächlichen Anlagenstandort entstehen, da eine dachspezifische Verortung nicht immer erfolgen konnte. Der Mieterstromzuschlag wurde erst im Jahr 2017 eingeführt. Bis zur EEG-Novelle im Jahr 2023 waren große Mieterstromanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kWp nicht förderfähig und sind daher in diesem Datensatz nicht enthalten. Die Anzahl der Mieterstromanlagen entspricht den im Marktstammdatenregister gemeldeten Anlagen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass größere Anlagen aus messtechnischen Gründen oder zur Einhaltung der 100-kWp-Grenze häufig in kleinere Einheiten aufgeteilt gemeldet wurden. Aus diesem Grund ist der dargestellte Datenbestand nicht vollständig, sondern bietet lediglich einen Einblick in die Entwicklung der Mieterstromanlagen in den letzten Jahren. Kartenebene „Standorte PV-Mieterstromanlagen [ < =30 kWp nicht lagetreu]“ Die Karte zeigt die Standorte von Mieterstromprojekten. Die Positionierung der Anlagen basiert auf den im MaStR gemeldeten Adressdaten der Anlagendaten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in Einzelfällen zu geringfügigen Abweichungen vom tatsächlichen Standort der Anlagen kommt oder dass eine präzise Standortbestimmung an dieser Stelle nicht erfolgt ist. Mieterstromprojekte basieren meist auf Photovoltaikanlagen, die auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern installiert werden. In der Regel übernimmt ein Energiedienstleister oder Contractor den Betrieb der Anlagen und verkauft den erzeugten Solarstrom direkt an die Mieter:innen des Gebäudes. Reicht die produzierte Strommenge nicht aus, wird der zusätzliche Bedarf wie gewohnt durch das öffentliche Stromnetz gedeckt. Die Datengrundlage dieses Datensatzes umfasst ausschließlich Anlagen, die im Marktstammdatenregister (MaStR) mit einem Mieterstromzuschlag registriert sind. Dies bedeutet, dass Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kWp berücksichtigt werden, sofern sie seit 2017 in Betrieb genommen wurden. Aufgrund von datenschutzrechtlichen Vorgaben werden Anlagen bis 30 kWp nicht lagegetreu dargestellt, sondern auf die Mitte des jeweiligen Postleitzahlengebietes zusammengefasst. Der Mieterstromzuschlag wurde erst im Jahr 2017 eingeführt. Bis zur EEG-Novelle im Jahr 2023 waren große Mieterstromanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kWp nicht förderfähig und sind daher in diesem Datensatz nicht enthalten. Die Anzahl der Mieterstromanlagen entspricht den im Marktstammdatenregister gemeldeten Anlagen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass größere Anlagen aus messtechnischen Gründen oder zur Einhaltung der 100-kWp-Grenze häufig in kleinere Einheiten aufgeteilt gemeldet wurden. Aus diesem Grund ist der dargestellte Datenbestand nicht vollständig, sondern bietet lediglich einen Einblick in die Entwicklung der Mieterstromanlagen in den letzten Jahren. Kartenebenen „Leistung der Photovoltaikanlagen pro Bezirk [MWp]“ Die Darstellung zeigt die aggregierte Summe der Leistung der Photovoltaikanlagen je Bezirk. Anlagen, die nicht in das Stromnetz einspeisen und den Strom ausschließlich zur Eigenversorgung nutzen, sind in der Darstellung nicht berücksichtigt. Dies gilt z. B. für netzferne Anlagen bzw. Inselanlagen, wie beispielsweise PV-Module auf Parkautomaten, Parkbeleuchtungsanlagen und in Kleingartenanlagen. Kartenebenen „Installierte Leistung der Photovoltaikanlagen pro Postleitzahl [kWp]“ Die Darstellung zeigt die aggregierte Summe der Leistung der Photovoltaikanlagen nach Postleitzahl. Inselanlagen, wie beispielsweise PV-Module auf Parkautomaten, Parkbeleuchtungsanlagen und in Kleingartenanlagen, die nicht in das Stromnetz einspeisen und den Strom ausschließlich zur Eigenversorgung nutzen, sind in der Darstellung nicht berücksichtigt. Kartenebene „Installierte Leistung der Photovoltaikanlagen pro Bezirk – Öffentliche Hand [MWp]“ Die Karte zeigt den aktuellen Stand des Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden in Berlin. Dargestellt werden die Anzahl der Anlagen und die installierte Leistung in MWp, aufgeschlüsselt nach Bezirken. Dazu gehören bezirkseigene Gebäude, die Gebäude der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und die Gebäude der Berliner Anstalten des öffentlichen Rechts, aber auch Gebäude von Städtischen Wohnungsbaugesellschaften und anderen Beteiligungsunternehmen des Landes. Bislang liegen nicht für sämtliche Gesellschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, an denen das Land Berlin beteiligt ist, Rückmeldungen zum Ausbaustand von PV-Anlagen vor. Die Verortung der Standorte erfolgte adressgenau. Hinweis: Aktuell liegen noch nicht von allen 57 Gesellschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, an denen das Land Berlin beteiligt ist, Rückmeldungen zum Stand des Ausbaus vor. Kartenebene „Installierte Leistung der PV-Mieterstromanlagen pro Bezirk“ Die Karte zeigt die aggregierte Summe der Leistung der Photovoltaikanlagen je Bezirk. Mieterstromprojekte basieren meist auf Photovoltaikanlagen, die auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern installiert werden. In der Regel übernimmt ein Energiedienstleister oder Contractor den Betrieb der Anlagen und verkauft den erzeugten Solarstrom direkt an die Mieter:innen des Gebäudes. Reicht die produzierte Strommenge nicht aus, wird der zusätzliche Bedarf wie gewohnt durch das öffentliche Stromnetz gedeckt. Die Datengrundlage dieses Datensatzes umfasst ausschließlich Anlagen, die im Marktstammdatenregister (MaStR) mit einem Mieterstromzuschlag registriert sind. Dies bedeutet, dass Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kWp berücksichtigt werden, sofern sie seit 2017 in Betrieb genommen wurden. Der Mieterstromzuschlag wurde erst im Jahr 2017 eingeführt. Bis zur EEG-Novelle im Jahr 2023 waren große Mieterstromanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kWp nicht förderfähig und sind daher in diesem Datensatz nicht enthalten. Die Anzahl der Mieterstromanlagen entspricht den im Marktstammdatenregister gemeldeten Anlagen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass größere Anlagen aus messtechnischen Gründen oder zur Einhaltung der 100-kWp-Grenze häufig in kleinere Einheiten aufgeteilt gemeldet wurden. Aus diesem Grund ist der dargestellte Datenbestand nicht vollständig, sondern bietet lediglich einen Einblick in die Entwicklung der Mieterstromanlagen in den letzten Jahren. Kartenebenen „Photovoltaik-Stromeinspeisung pro Bezirk [MWh]“ Die dargestellten Daten zur Stromeinspeisung umfassen die durch die Stromnetz Berlin GmbH ermittelten, abgerechneten Mengen, aggregiert auf Bezirke. Bei den Stromeinspeisungen liegen die gemessenen und die gemäß der gültigen, festgelegten Marktprozesse abgerechneten Daten vor. Die vorliegenden Jahreswerte sind nicht als abschließend zu betrachten, sondern es können sich beispielsweise aufgrund von Rechnungskorrekturen im Einzelfall noch Änderungen ergeben haben. In einzelnen Gebieten können nennenswerte jährliche Schwankungen von Stromeinspeisungen auftreten. Konkrete Gründe dafür können z. B. Witterungsschwankungen, Anlagenzubau oder Betriebsausfall sein. Auf Grundlage der vorhandenen Daten ist es jedoch nicht möglich, die ursächlichen Gründe eindeutig zu bestimmen. Kartenebene „Photovoltaik-Stromeinspeisung pro Postleitzahl [MWh]“ Die dargestellten Daten zur Stromeinspeisung umfassen die durch die Stromnetz Berlin GmbH ermittelten, abgerechneten Mengen, aggregiert auf Postleitzahlen. Bei den Stromeinspeisungen liegen die gemessenen und die gemäß der gültigen, festgelegten Marktprozesse abgerechneten Daten vor. Die vorliegenden Jahreswerte sind nicht als abschließend zu betrachten, sondern es können sich beispielsweise aufgrund von Rechnungskorrekturen im Einzelfall noch Änderungen ergeben haben. In einzelnen Gebieten können nennenswerte jährliche Schwankungen von Stromeinspeisungen auftreten. Konkrete Gründe dafür können z. B. Witterungsschwankungen, Anlagenzubau oder Betriebsausfall sein. Auf Grundlage der vorhandenen Daten ist es jedoch nicht möglich, die ursächlichen Gründe eindeutig zu bestimmen. Kartenebene „Photovoltaik – Potenzial (theoretisch) pro Bezirk [MWp]“ Die Karte zeigt die theoretischen Photovoltaik-Potenziale auf den Dachflächen der Berliner Gebäude, aggregiert nach Bezirken. Diese Daten basieren auf der Studie zum Masterplan Solarcity Berlin, die im Jahr 2019 vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme durchgeführt wurde. Die berechneten Potenziale dienen als wichtige Grundlage für das Monitoring des Masterplans Solarcity. Denkmalgeschützte Gebäude wurden in der Potenzialstudie nicht berücksichtigt (weitere Informationen ). Kartenebene „Photovoltaik-Potenzial (theoretisch) – Dachfläche“ Die Kartenebene bildet die Photovoltaik-Potenziale auf den Dachflächen der Berliner Gebäude ab. Neben dem lokalen Globalstrahlungswert sind Verschattung, Ausrichtung und Neigung der Dachfläche entscheidende Parameter bei der Planung einer Photovoltaikanlage. Die geeigneten Dachflächen wurden im Rahmen einer Potenzialanalyse berechnet. Die Einstrahlungsverhältnisse werden auf der Karte durch eine farbliche Skala dargestellt. Diese geben einen ersten Hinweis für die Nutzung von Solarenergie. Diese Informationen ersetzen jedoch nicht die weiterhin erforderliche fachliche Begutachtung des Einzelobjekts vor einer Detailplanung und Bau einer Solaranlage, hinsichtlich weiterer Parameter wie z. B. der Statik des Daches. Eine technische Eignung wird daher nicht zugesichert und bedarf der Prüfung des Einzelfalls. Weiterführende Informationen und eine kostenlose Beratung stellt Ihnen das SolarZentrum Berlin zur Verfügung. Zur Ermittlung der Solarpotenziale wurden bestehende Datengrundlagen wie beispielsweise Luftbilder und ALKIS-Gebäudegrundrisse verwendet, sowie transparente Berechnungsgrundlagen zugrunde gelegt, die in der Abschlussdokumentation im Detail nachgelesen werden können (IP SYSCON 2022). In der Karte werden nur Dachflächen dargestellt, die als geeignet bewertet wurden. Die ausgewählten Eignungskriterien sind u.a. eine zur Verfügung stehende Mindestfläche von 7 m² und das Erreichen eines spezifischen Stromertrags von 650 kWh/kWp. Dachflächen, die bereits mit PV-Anlagen belegt sind, werden aufgrund der Datengrundlage in der Karte nicht differenziert dargestellt. Zudem sind Entwicklungen an Gebäuden, die nach dem Datenerhebungsstand (22.04.2021) errichtet, verändert, abgerissen bzw. in das Liegenschaftskataster aufgenommen wurden, nicht berücksichtigt. Kartenebene „Photovoltaik – Potenzial (theoretisch) – Gebäude“ Die Kartenebene stellt Informationen über das Photovoltaik-Potenzial auf Dachflächen der Berliner Gebäude zur Verfügung. Über die Sachdatenanzeige pro Gebäude lassen sich die Informationen aufrufen. Neben einer Einschätzung der Eignung des Gebäudes zur Installation einer PV-Anlage, sind unter anderem die installierbare Leistung [kWp], die Anzahl installierbarer Module und der mögliche Stromertrag pro Jahr [kWh/a] aufgeführt. Diese Informationen ersetzen jedoch nicht die weiterhin erforderliche fachliche Begutachtung des Einzelobjekts vor einer Detailplanung und Bau einer Solaranlage, hinsichtlich weiterer Parameter wie z. B. der Statik des Daches. Eine technische Eignung wird daher nicht zugesichert und bedarf der Prüfung des Einzelfalls. Weiterführende Informationen und eine kostenlose Beratung stellt Ihnen das SolarZentrum Berlin zur Verfügung. Neben dem lokalen Globalstrahlungswert sind Verschattung, Ausrichtung und Neigung der Dachfläche entscheidende Parameter bei der Planung einer Photovoltaikanlage. Zur Ermittlung der Solarpotenziale wurden bestehende Datengrundlagen wie beispielsweise Luftbilder und ALKIS-Gebäudegrundrisse verwendet, sowie transparente Berechnungsgrundlagen zugrunde gelegt, die in der Abschlussdokumentation im Detail nachgelesen werden können (IP SYSCON 2022). In der Karte werden nur Dachflächen dargestellt, die als geeignet bewertet wurden. Die ausgewählten Eignungskriterien sind u.a. eine Mindestfläche von 7 m² und das Erreichen eines spezifischen Stromertrags von 650 kWh/kWp. Dachflächen, die bereits mit PV-Anlagen belegt sind, werden aufgrund der Datengrundlage in der Karte nicht differenziert dargestellt. Zudem sind Entwicklungen an Gebäuden, die nach dem Datenerhebungsstand (22.04.2021) errichtet, verändert, abgerissen bzw. in das Liegenschaftskataster aufgenommen wurden, nicht berücksichtigt. Kartenebene „Relative Deckungsrate der Photovoltaik-Leistung pro Bezirk [%]“ Die Karte zeigt die prozentuale relative Deckungsrate der Photovoltaik-Leistung pro Bezirk. Die theoretisch erzielbaren PV-Potenziale für die Berliner Dachflächen wurden 2019 im Rahmen der Masterplanstudie zum Masterplan Solarcity Berlin des Fraunhofer Instituts für Solare Energiesysteme berechnet. Die Ergebnisse wurden auf Bezirksebene aggregiert und aus dem Verhältnis zwischen tatsächlich installierter und potenzieller PV-Leistung die relativen Deckungsraten ermittelt. Die Deckungsraten fallen für die Bezirke auf den ersten Blick verhältnismäßig niedrig aus. Die Gründe dafür liegen jedoch in der Abweichung des theoretisch berechneten vom technisch realisierbaren Potenzial, die, um verlässliche Aussagen treffen zu können, im Einzelnen durch weitere Untersuchungen und Berechnungen konkretisiert werden müssten. Auf die Tastache, dass im Solaranlagenkataster mit seinem finalen Stand 31.12.2015 nicht alle realen Anlagen erfasst werden konnten, wird an dieser Stelle nochmals hingewiesen. Kartenebene „Standorte der solarthermischen Anlagen“ Die Darstellung der Anlagenstandorte (Erfassungsstand 31.12.2015) ist aufgrund von Datenschutzauflagen nur für bestimmte Maßstabsbereiche zulässig, so dass die Solarthermie-Anlagen erst ab einem Zoom von 1:15.000 dargestellt werden. Es wird angenommen, dass der Großteil der Solarthermieanlagen in Berlin zum Zeitpunkt der Datenbereitstellung erfasst wurde, jedoch können einzelne, vernachlässigbare Abweichungen oder nicht dargestellte Anlagen nicht ausgeschlossen werden. Die Daten stammen aus dem Solaranlagenkataster Berlin (Daten bis 2016). Kartenebene „Standorte der solarthermischen Anlagen – Öffentliche Hand“ In der Kartenebene werden die Standorte der Solarthermieanlagen auf Gebäuden der öffentlichen Hand (Erfassungsstand 31.03.2025) dargestellt. Dazu gehören bezirkseigene Gebäude, die Gebäude der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und die Gebäude der Berliner Anstalten des öffentlichen Rechts, aber auch Gebäude von Städtischen Wohnungsbaugesellschaften und anderen Beteiligungsunternehmen des Landes. Bislang liegen nicht für sämtliche Gesellschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, an denen das Land Berlin beteiligt ist, Rückmeldungen zum Ausbaustand der Solarthermieanlagen vor. Die Verortung der Standorte erfolgte adressgenau. Kartenebenen „Summe der solarthermischen Anlagen pro Bezirk“ Die Darstellung zeigt die Anzahl der Solarthermie-Anlagen in Berlin, zusammengefasst nach Bezirken. Es wird davon ausgegangen, dass zum Zeitpunkt der Datenbereitstellung der überwiegende Teil der Solarthermie-Anlagen in Berlin erfasst wurde, jedoch können geringfügige Abweichungen oder nicht berücksichtigte Anlagen nicht ausgeschlossen werden. Die dargestellten Daten umfassen auch Aktualisierungen für die Jahre 2016 bis 2023 durch Ergänzungen auf der Basis von Zulieferungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Diese Daten sind allerdings nur auf Postleitzahlebene als kleinsträumigster Einheit verfügbar, so dass zwar summenmäßig auf Postleitzahl- und Bezirksebene eine Ergänzung der Gesamtzahl erfolgen konnte, jedoch nicht bei der Verortung von Einzelanlagen. Kartenebenen „Summe der solarthermischen Anlagen pro Postleitzahl“ Die Darstellung zeigt die Anzahl der Solarthermie-Anlagen in Berlin, zusammengefasst nach Postleitzahl. Es wird davon ausgegangen, dass zum Zeitpunkt der Datenbereitstellung der überwiegende Teil der Solarthermie-Anlagen in Berlin erfasst wurde, jedoch können geringfügige Abweichungen oder nicht berücksichtigte Anlagen nicht ausgeschlossen werden. Die dargestellten Daten umfassen auch Aktualisierungen für die Jahre 2016 bis 2023 durch Ergänzungen auf der Basis von Zulieferungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Diese Daten sind allerdings nur auf Postleitzahlebene als kleinsträumigster Einheit verfügbar, so dass zwar summenmäßig auf Postleitzahl- und Bezirksebene eine Ergänzung der Gesamtzahl erfolgen konnte, jedoch nicht bei der Verortung von Einzelanlagen. Kartenebene „Summe der solarthermischen Anlagen pro Bezirk – Öffentliche Hand“ In dieser Kartenebene wird der Ausbaustand der Solarthermieanlagen auf öffentlichen Gebäuden in den Bezirken zum 31.05.2025 dargestellt. Dazu gehören bezirkseigene Gebäude, die Gebäude der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und die Gebäude der Berliner Anstalten des öffentlichen Rechts, aber auch Gebäude von Städtischen Wohnungsbaugesellschaften und anderen Beteiligungsunternehmen des Landes. Bislang liegen nicht für sämtliche Gesellschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, an denen das Land Berlin beteiligt ist, Rückmeldungen zum Ausbaustand der Solarthermieanlagen vor. Die Verortung der Standorte erfolgte adressgenau. Es wurden die adressgenauen Daten auf Bezirksebene aufsummiert. Zum Vergleich wird zusätzlich die Gesamtzahl der solarthermischen Anlagen auf öffentlichen Gebäuden in ganz Berlin angegeben. Kartenebene „Solarthermie-Potenzial (theoretisch) – Dachfläche“ Die Kartenebene bildet die Solarthermie-Potenziale auf den Dachflächen der Berliner Gebäude ab. Neben dem lokalen Globalstrahlungswert sind Verschattung, Ausrichtung und Neigung der Dachfläche entscheidende Parameter bei der Planung einer Solarthermieanlage. Die geeigneten Dachflächen wurden im Rahmen einer Potenzialanalyse berechnet. Die Einstrahlungsverhältnisse werden auf der Karte durch eine farbliche Skala dargestellt. Diese geben Ihnen einen ersten Hinweis für die Nutzung von Solarenergie. Zur Ermittlung der Solarpotenziale wurden bestehende Datengrundlagen wie beispielsweise Luftbilder und ALKIS-Gebäudegrundrisse verwendet, sowie transparente Berechnungsgrundlagen zugrunde gelegt, die in der Abschlussdokumentation im Detail nachgelesen werden können. In der Karte werden nur Dachflächen dargestellt, die als geeignet bewertet wurden. Die ausgewählten Eignungskriterien sind eine zur Verfügung stehende Mindestfläche von 4 m² und das Erreichen einer potenziellen Wärmemenge pro m² von 350 kWh/kWp. Zudem sind Entwicklungen an Gebäuden, die nach dem Datenerhebungsstand (02.04.2021) errichtet, verändert, abgerissen bzw. in das Liegenschaftskataster aufgenommen wurden, nicht berücksichtigt. Kartenebene „Solarthermie-Potenzial (theoretisch) – Gebäude“ Die Kartenebene stellt Informationen über das Photovoltaik-Potenzial auf Dachflächen der Berliner Gebäude zur Verfügung. Neben dem lokalen Globalstrahlungswert sind Verschattung, Ausrichtung und Neigung der Dachfläche entscheidende Parameter bei der Planung einer Solarthermieanlage. Die geeigneten Dachflächen wurden im Rahmen einer Potenzialanalyse berechnet. Über die Sachdatenanzeige pro Gebäude lassen sich genauere Informationen aufrufen. Neben einer Einschätzung der Eignung zur Installation einer Solarthermieanlage, ist zudem der mögliche Wärmeertrag [kWh/a] aufgeführt. Diese Informationen ersetzen jedoch nicht die weiterhin erforderliche fachliche Begutachtung des Einzelobjekts vor einer Detailplanung und Bau einer Solaranlage hinsichtlich von Parametern wie z. B. der Statik des Daches. Eine technische Eignung wird daher nicht zugesichert und bedarf der Prüfung des Einzelfalls. Weiterführende Informationen und eine kostenlose Beratung stellt Ihnen das SolarZentrum Berlin zur Verfügung. Zur Ermittlung der Solarpotenziale wurden bestehende Datengrundlagen wie beispielsweise Luftbilder und ALKIS-Gebäudegrundrisse verwendet, sowie transparente Berechnungsgrundlagen zugrunde gelegt, die in der Abschlussdokumentation im Detail nachgelesen werden können. In der Karte werden nur Dachflächen dargestellt, die als geeignet bewertet wurden. Die ausgewählten Eignungskriterien sind eine zur Verfügung stehende Mindestfläche von 4 m² und das Erreichen einer potenziellen Wärmemenge pro m² von 350 kWh/kWp. Zudem sind Entwicklungen an Gebäuden, die nach dem Datenerhebungsstand (22.04.2021) errichtet, verändert, abgerissen bzw. in das Liegenschaftskataster aufgenommen wurden, nicht berücksichtigt. Die Berechnung der Einstrahlung in Berlin umfasst alle Oberflächenelemente der Stadt, nicht nur die Gebäude- und Bauteile. Sie ist damit auch für andere Auswertungszwecke, als sie im Rahmen der Solarpotenzialanalyse benötigt wurden, geeignet. Die Methode zur Erstellung der hochaufgelösten Rasterdaten wird ausführlich im Endbericht zur Solarpotenzialanalyse beschrieben (IP SYSCON 2022) und soll hier nur zusammengefasst beschrieben werden. Grundlage der Analyse waren Befliegungsdaten des Jahres 2020 (SenStadtWohn 2020). Aus diesen Daten wurde ein 3D-Modell abgeleitet, womit vor allem eine dreidimensionale Analyse möglich wurde, die etwa Verschattungseinflüsse durch Baum- und Gebäudestrukturen sowie unterschiedliche Sonnenstände, die je nach Jahreszeit einen großen Einfluss ausüben, einbeziehen konnte. Grundlage zur Kalibrierung des Berechnungsverfahrens waren die vom Deutschen Wetterdienst (DWD) bereitgestellten Monatsmittelwerte der Globalstrahlung im langjährigen Mittel, hier im Mittel der Jahre 1991 – 2020 (vgl. Abb. 4). Über die hier dargestellten Jahressummenwerte hinaus wurden für die Berechnung der durch Solarthermie möglichen Heizungsunterstützung auch die Einstrahlungswerte für die Heizperiode vom 01.10. – 30.04. ermittelt. Kartenebene „Verschattung“ Die Ebene stellt dar, wie häufig die Dachflächen der Berliner Gebäude im Jahresverlauf verschattet sind. Sie ermöglicht damit eine Einschätzung der Eignung für die Installation von Solaranlagen hinsichtlich der Sonneneinstrahlung auf Dachflächen. Der Layer ist als reduzierte Einstrahlung auf Basis eine Simulation über das ganze Jahr hinweg angegeben. So ist eine differenzierte Ermittlung des Solarpotenzials möglich. Die Berechnung der Verschattung basiert auf monatlichen Rasterdaten, in denen jede Dachfläche als verschattet oder nicht verschattet erfasst wurde. Aus diesen Daten wurde ein jährlicher Verschattungswert abgeleitet, der mithilfe einer farblichen Klassifizierung dargestellt wird. Kartenebene „Dachstruktur“ Die Ebene stellt die Dachstruktur der Gebäude dar. Kartenebene „Gebäude“ Die Ebene stellt die Gebäudeumrisse dar. Im Informationsfenster jedes Gebäudes wird eine erste Einschätzung des Photovoltaik-Potenzials dargestellt, über den eingebetteten Link kann der Solarrechner Berlin zum Gebäude gestartet werden. Dort lassen sich eine Detailanalyse und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchführen. Kartenebene „Photovoltaik-Potenzial“ Die Ebene bildet die Photovoltaik-Potenziale auf den Dachflächen der Berliner Gebäude ab. Im Informationsfenster jedes Gebäudes wird eine erste Einschätzung des Photovoltaik-Potenzials der Dachflächen dargestellt. Zur Ermittlung des Solarpotenzials wurden Geodaten aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) verwendet und mit digitalen 3D-Gebäudemodellen (LoD2) ausgewertet. Nur Dachflächen, die bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, gelten als geeignet für die Installation einer PV-Anlage. Kleinstflächen wurden dabei ausgeschlossen. Die Einstufung der Eignung erfolgt nach festgelegten Kriterien, die sowohl die Himmelsrichtung, den Dachtyp als auch die geeignete Dachfläche berücksichtigen. Gebäude mit Denkmalschutz wurden gesondert gekennzeichnet. Die dargestellten Informationen ersetzen nicht die weiterhin erforderliche fachliche Begutachtung des Einzelobjekts vor einer Detailplanung und Bau einer Solaranlage, hinsichtlich weiterer Parameter wie z. B. die Statik des Daches oder Elektroinstallation. Eine technische Eignung wird daher nicht zugesichert und bedarf der Prüfung des Einzelfalls. Weiterführende Informationen und eine kostenlose Beratung stellt Ihnen das SolarZentrum Berlin zur Verfügung: https://www.berlin.de/solarcity/solarzentrum/
Im Kreisgebiet wird die Jagd in Jagdbezirken ausgeübt. Die Fläche der jagdlich nutzbaren Fläche beträgt rund 32.000 Hektar. Die Grundeigentümer (Bund, Land, Kommunen, private Eigentümer) verwalten Jagdflächen, die über 75 Hektar groß sind. Die Grundstückseigentümer, die in einer sogenannten Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen sind, verpachten die meisten der kleineren jagdlich nutzbaren Flächen an interessierte Jäger. Diese Jagdgenossenschaft unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Aufsicht durch die Kreisverwaltung.
Bild: Kzenon / Depositphotos.com Genehmigungen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen Die Bewirtschaftung von Abfällen regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Wenn Sie Abfälle sammeln, befördern, mit ihnen handeln oder makeln ist dies vor Aufnahme dieser Tätigkeiten gemäß § 53 KrWG bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Weitere Informationen Bild: Corepics / Depositphotos.com Grenzüberschreitende Abfallverbringung Die grenzüberschreitende Abfallverbringung wird in der Verordnung (EG) 1013/2006 (VVA) und dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) geregelt. Sie umfasst alle Entsorgungsvorgänge in die, durch die und aus der Europäischen Gemeinschaft. Weitere Informationen Bild: Visions-AD - Fotolia.com Bauabfall Bauabfälle sind Abfälle, die bei Bauarbeiten jeglicher Art anfallen. Diese Arbeiten umfassen Neumaßnahmen sowohl im Wohnungs- und Nichtwohnungsbau als auch im Straßen- und Wasserbau sowie Wohnraumsanierung und Gebäuderückbau. Weitere Informationen Bild: SenUVK Klärschlammentsorgung des Landes Berlin Klärschlämme entstehen in Kläranlagen bei der Reinigung von häuslichem, gewerblichem und industriellem Abwasser sowie von Niederschlagswasser. Im Land Berlin sind für die Abwasserentsorgung und -aufbereitung die Berliner Wasserbetriebe (BWB) als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zuständig. Weitere Informationen Bild: gph-foto.de / Depositphotos.com Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen verwertbarer Abfälle aus Haushalten müssen bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt angezeigt werden. Die Behörde kann Bedingungen und Auflagen vorsehen oder die Sammlung zeitlich befristen. Weitere Informationen Bild: u.e.c. Berlin Verwertung von gewerblichen Siedlungs- und Bauabfällen gemäß Gewerbeabfallverordnung Durch die Umsetzung der Vorgaben der novellierten Gewerbeabfallverordnung sollen eine hochwertige Verwertung der Abfälle erreicht sowie relevante Umweltentlastungen für das Land Berlin bewirkt werden. Weitere Informationen Bild: RalucaIoanaCohn / Depositphotos.com Abfallentsorgung in Folge von Havarien und Brandereignissen Bei Havarien oder Brandereignissen entstehen gefährliche Abfälle, die umgehend entsorgt werden müssen. Für eine rechtssichere und effiziente Entsorgung zum Schutz von Umwelt und Gesundheit sind klare Richtlinien zu beachten. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Mehrweg zum Mitnehmen Mehrwegverpackungen sind umwelt- und klimafreundliche Lösungen für den täglichen Konsum unterwegs. Sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher als auch Verkaufsstellen haben viele Möglichkeiten, umweltfreundlich Mehrwegangebote zu nutzen. Weitere Informationen Bild: BSR / ZWA / Steffen Siegmund Zero-Waste-Agentur Die Agentur ist eine unabhängige Einheit bei der Berliner Stadtreinigung und soll dabei helfen, die Kreislaufwirtschaft in Berlin partizipativ weiterzuentwickeln und die Berlinerinnen und Berliner bei der Vermeidung von Abfällen zu unterstützen. Weitere Informationen
Darstellung der Verwaltungsgrenzen 2. Ordnung (Städte bzw. Gemeinden), die Gebiete präsentieren, die der öffentlichen Verwaltung unterliegen. Bei den Verwaltungsgrenzen und Verwaltungseinheiten der 2. Ordnung handelt es sich nicht um abgestimmte Grenzen. Das Gebiet der Gemeinde bilden die Flurstücke (sogenannte Grundstücke), die nach geltendem Recht zu ihr gehören (SächsGemO § 7 Abs. 1). Sie ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (SächsGemO § Abs. 3). Gemeinden im Sinne der SächsGemO sind sowohl die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Kreisfreien Städte. Die Bezeichnung "Stadt" führen nach § 5 Abs. 2 SächsGemO die Gemeinden, denen diese Bezeichnung beim Inkrafttreten der SächsGemO zusteht. Die Staatsregierung kann auf Antrag die Bezeichnung "Stadt" an Gemeinden verleihen, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen städtisches Gepräge tragen. Gemäß § 3 Abs. 2 SächsGemO können Gemeinden mit mehr als 17.500 Einwohnern auf Antrag von der Staatsregierung zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Gemeinden, die durch das Kreisgebietsreformgesetz ihre Eigenschaft als Kreissitz verloren haben, konnten auf ihren Antrag nach SächsKrGebRefG § 15 Abs. 4 zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Der Antrag war bis zum 31.12.1996 zu stellen. Die Städte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau und die Städte, die als Folge der Neugliederung des Gebietes des Freistaates Sachsen den Sitz des Landratsamtes verlieren und nicht bereits Große Kreisstädte sind, sind mit Wirkung vom 1. August 2008 Große Kreisstädte.
Darstellung der Verwaltungsgrenzen 2. Ordnung (Städte bzw. Gemeinden), die Gebiete präsentieren, die der öffentlichen Verwaltung unterliegen. Bei den Verwaltungsgrenzen und Verwaltungseinheiten der 2. Ordnung handelt es sich nicht um abgestimmte Grenzen. Das Gebiet der Gemeinde bilden die Flurstücke (sogenannte Grundstücke), die nach geltendem Recht zu ihr gehören (SächsGemO § 7 Abs. 1). Sie ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (SächsGemO § Abs. 3). Gemeinden im Sinne der SächsGemO sind sowohl die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Kreisfreien Städte. Die Bezeichnung "Stadt" führen nach § 5 Abs. 2 SächsGemO die Gemeinden, denen diese Bezeichnung beim Inkrafttreten der SächsGemO zusteht. Die Staatsregierung kann auf Antrag die Bezeichnung "Stadt" an Gemeinden verleihen, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen städtisches Gepräge tragen. Gemäß § 3 Abs. 2 SächsGemO können Gemeinden mit mehr als 17.500 Einwohnern auf Antrag von der Staatsregierung zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Gemeinden, die durch das Kreisgebietsreformgesetz ihre Eigenschaft als Kreissitz verloren haben, konnten auf ihren Antrag nach SächsKrGebRefG § 15 Abs. 4 zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Der Antrag war bis zum 31.12.1996 zu stellen. Die Städte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau und die Städte, die als Folge der Neugliederung des Gebietes des Freistaates Sachsen den Sitz des Landratsamtes verlieren und nicht bereits Große Kreisstädte sind, sind mit Wirkung vom 1. August 2008 Große Kreisstädte.
Darstellung der Verwaltungsgrenzen 2. Ordnung (Städte bzw. Gemeinden), die Gebiete präsentieren, die der öffentlichen Verwaltung unterliegen. Bei den Verwaltungsgrenzen und Verwaltungseinheiten der 2. Ordnung handelt es sich nicht um abgestimmte Grenzen. Das Gebiet der Gemeinde bilden die Flurstücke (sogenannte Grundstücke), die nach geltendem Recht zu ihr gehören (SächsGemO § 7 Abs. 1). Sie ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (SächsGemO § Abs. 3). Gemeinden im Sinne der SächsGemO sind sowohl die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Kreisfreien Städte. Die Bezeichnung "Stadt" führen nach § 5 Abs. 2 SächsGemO die Gemeinden, denen diese Bezeichnung beim Inkrafttreten der SächsGemO zusteht. Die Staatsregierung kann auf Antrag die Bezeichnung "Stadt" an Gemeinden verleihen, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen städtisches Gepräge tragen. Gemäß § 3 Abs. 2 SächsGemO können Gemeinden mit mehr als 17.500 Einwohnern auf Antrag von der Staatsregierung zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Gemeinden, die durch das Kreisgebietsreformgesetz ihre Eigenschaft als Kreissitz verloren haben, konnten auf ihren Antrag nach SächsKrGebRefG § 15 Abs. 4 zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Der Antrag war bis zum 31.12.1996 zu stellen. Die Städte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau und die Städte, die als Folge der Neugliederung des Gebietes des Freistaates Sachsen den Sitz des Landratsamtes verlieren und nicht bereits Große Kreisstädte sind, sind mit Wirkung vom 1. August 2008 Große Kreisstädte.
Downloaddienst Web Feature Service (WFS) Jagdrecht Stadt Bremen. Jagdbezirke: Jagdbezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind entweder Eigenjagdbezirke (§ 7 BJagdG) oder gemeinschaftliche Jagdbezirke (§ 8 BJagdG) vgl. § 4 BJagdG. Die beiden Gesetze regeln auch, wie die Flächen zu berechnen sind, was einbezogen wird und wie die Reviergrenzen, z.B. an einer Straße, festgelegt werden. Das Jagdrecht (unabdingbar mit dem Eigentum am Grund und Boden verbunden) darf nur in Jagdbezirken ausgeübt werden. 1.) Eigenjagd(bezirk): Ein solcher besteht, wenn die zusammenhängende Grundfläche (land- forst-, fischereiwirtschaftl. nutzbar) mind. 75 Hektar beträgt und im Eigentum einer Person o. Personengemeinschaft steht (§ 7 BJagdG). 2.) Gemeinschaftsjagd(bezirk): Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk entsteht immer dann, wenn die Größe eines Eigenjagdbezirkes (75 Hektar, innerhalb einer Gemeinde) nicht erreicht wird, da sich diese Bezirke zusammenschließen müssen. Es können auch Eigenjagdbezirke auf Wunsch aufgenommen werden. Der gemeinschaftliche Jagdbezirk muss mind. 250 Hektar (inkl. befriedeter Bereiche) umfassen. Alle Eigentümer sind Mitglied in der entsprechenden Jagdgenossenschaft (Körperschaft des Öffentlichen Rechts), der auch die Ausübung des Jagdrechts zusteht, vgl. Art. 9 LJagdG zu § 8 BJagdG. Befriedete Bezirke: Befriedete Flächen sind dort gegeben, wo kraft Gesetzes die Jagd nicht ausgeübt wird, der Bereich also befriedet ist. Dies ist z.B. bzgl. Gebäuden, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, auf Friedhöfen oder in Schaugehegen, etc. in Bremen der Fall. Lehnt ein Grundstückseigentümer aus ethischen Gründen die Jagd ab, kann er ebenfalls einen Antrag auf Befriedung stellen. Die untere Jagdbehörde kann entspr. Flächen „befrieden“. (vgl. §§ 6, 6a BJagdG i.V.m. Art. 7 ff LandJG). 1.) Befriedete Flächen mit Erlaubnis zur beschränkten Jagd: Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, in befriedeten Bezirken (z.B. Friedhöfe) oder auf Flächen, die zu einem Jagdbezirk gehören, die aber -auf Antrag o. von Amts wegen- befriedet wurden, ruht die Jagd. Eine beschränkte Ausübung der Jagd kann durch die untere Jagdbehörde gestattet werden (vgl. §§ 6, 6a BJagdG i.V.m. Art. 7 ff LandJG). 2.) Befriedete Flächen ohne Erlaubnis zur Jagdausübung: Dass die Jagd auf befriedeten Flächen nicht ausgeübt wird, ist der Regelfall. 3.) Sonderflächen der Jagdbezirke: Dies ist keine jagdrechliche Begrifflichkeit. Hier sind lediglich befriedete Bezirke (siehe dort) besonders hervorgehoben.
Darstellungsdienst Web Map Service (WMS) Jagdbezirke und befriedete Bezirke der Stadtgemeinde Bremen. Jagdbezirke: Jagdbezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind entweder Eigenjagdbezirke (§ 7 BJagdG) oder gemeinschaftliche Jagdbezirke (§ 8 BJagdG) vgl. § 4 BJagdG. Die beiden Gesetze regeln auch, wie die Flächen zu berechnen sind, was einbezogen wird und wie die Reviergrenzen, z.B. an einer Straße, festgelegt werden. Das Jagdrecht (unabdingbar mit dem Eigentum am Grund und Boden verbunden) darf nur in Jagdbezirken ausgeübt werden. 1.) Eigenjagd(bezirk): Ein solcher besteht, wenn die zusammenhängende Grundfläche (land- forst-, fischereiwirtschaftl. nutzbar) mind. 75 Hektar beträgt und im Eigentum einer Person o. Personengemeinschaft steht (§ 7 BJagdG). 2.) Gemeinschaftsjagd(bezirk): Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk entsteht immer dann, wenn die Größe eines Eigenjagdbezirkes (75 Hektar, innerhalb einer Gemeinde) nicht erreicht wird, da sich diese Bezirke zusammenschließen müssen. Es können auch Eigenjagdbezirke auf Wunsch aufgenommen werden. Der gemeinschaftliche Jagdbezirk muss mind. 250 Hektar (inkl. befriedeter Bereiche) umfassen. Alle Eigentümer sind Mitglied in der entsprechenden Jagdgenossenschaft (Körperschaft des Öffentlichen Rechts), der auch die Ausübung des Jagdrechts zusteht, vgl. Art. 9 LJagdG zu § 8 BJagdG. Befriedete Bezirke: Befriedete Flächen sind dort gegeben, wo kraft Gesetzes die Jagd nicht ausgeübt wird, der Bereich also befriedet ist. Dies ist z.B. bzgl. Gebäuden, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, auf Friedhöfen oder in Schaugehegen, etc. in Bremen der Fall. Lehnt ein Grundstückseigentümer aus ethischen Gründen die Jagd ab, kann er ebenfalls einen Antrag auf Befriedung stellen. Die untere Jagdbehörde kann entspr. Flächen „befrieden“. (vgl. §§ 6, 6a BJagdG i.V.m. Art. 7 ff LandJG). 1.) Befriedete Flächen mit Erlaubnis zur beschränkten Jagd: Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, in befriedeten Bezirken (z.B. Friedhöfe) oder auf Flächen, die zu einem Jagdbezirk gehören, die aber -auf Antrag o. von Amts wegen- befriedet wurden, ruht die Jagd. Eine beschränkte Ausübung der Jagd kann durch die untere Jagdbehörde gestattet werden (vgl. §§ 6, 6a BJagdG i.V.m. Art. 7 ff LandJG). 2.) Befriedete Flächen ohne Erlaubnis zur Jagdausübung: Dass die Jagd auf befriedeten Flächen nicht ausgeübt wird, ist der Regelfall. 3.) Sonderflächen der Jagdbezirke: Dies ist keine jagdrechliche Begrifflichkeit. Hier sind lediglich befriedete Bezirke (siehe dort) besonders hervorgehoben.
In diesem Förderschwerpunkt werden Vorhaben rund um intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme am einzelnen Netzbestandteil oder in einem kleinräumigen Gebiet (Quartier) gefördert. Hier geht es zu den Aufrufen Investitionen in die Verknüpfung und Ergänzung der vorhandenen Energieinfrastrukturen für Strom, Wärme (Abwärme), Gas und Mobilität (Sektorenkopplung unter Beachtung des Artikel 7 Abs. 1 h) der Verordnung 2021/1058); Investitionen in die Flexibilisierung und intelligente Steuerung von Energieerzeugung und Energieverbrauch (Digitalisierung, bspw. durch virtuelle Kraftwerke, u. a.); Investitionen in die Speicherung (Strom und Wärme) und Nutzung von sogenanntem Überschussstrom aus Erneuerbaren Energien. Beratung und Vernetzung zur Vorbereitung und Begleitung der Umsetzung von Konzepten für klimafreundliche und nachhaltige Energiesysteme, Netze und Speichersysteme; Demonstrationsprojekte zu innovativen Technologien ab dem Technologiereifegrad 6 (Prototyp in Einsatzumgebung) in den Bereichen Energiespeicherung und flexible Erzeugungskapazitäten, Power-to-X sowie von intelligenten Verteilernetzen; Angewandte, projektbezogene Forschung und Studien (inkl. Machbarkeitsanalysen) zum Einsatz intelligenter, effizienter Energiesysteme und zur Umsetzung von innovativen Wirtschaft- und Geschäftsmodellen. Hauptverwaltungen, sowie deren nachgeordnete Behörden und Bezirksverwaltungen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen öffentliche Unternehmen Unternehmen Öffentliche und private Forschungseinrichtungen Die Antragsberechtigung setzt den Sitz, die Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Berlin voraus. Hinweis: Bei Investitionsmaßnahmen (Aufruf 3.1) sind die Anträge von den (späteren) Eigentümer:innen oder Betreiber:innen der geförderten Technik zu stellen. Der Verkauf, die Weitergabe oder eine sonstige Veräußerung der geförderten Anlagen ist für die Dauer der Zweckbindung nicht zulässig. Ausgeschlossen von der Antragsberechtigung sind Projektentwickler, Unternehmenskooperationen sowie natürliche Personen (mit Ausnahme solcher Personen, die selbständig ein Gewerbe oder ein Handwerk ausüben). Die Förderaufrufe werden ab 18.12.2025 mit sofortiger Wirkung vorläufig ausgesetzt. Informationen zu den Auswirkungen des Haushaltsgesetzes 2026/27 auf BENE 2 finden Sie unter Aktuelles. Informationen zu den Förderbedingungen Informationen zur Antragstellung Fragen und Antworten Weitere Informationen Zum BENE 2-Förderportal
Bodenabbau im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Der großflächige Abbau von Bodenschätzen wie Torf, Sand und Kies bildet aufgrund seiner volkswirtschaftlichen Bedeutung einerseits und der mit ihm verbundenen Flächeninanspruchnahme, den vielen Nutzungskonflikten und Belastungen andererseits ein konfliktreiches Handlungsfeld. Torf-, Sand- und Kiesindustrie sind an einer möglichst umfangreichen Sicherung und sofortigen Verfügbarkeit potenzieller Rohstofflagerstätten interessiert. Dem können u.a. Entwicklungsabsichten der Gemeinden, raumbezogene Maßnahmen Dritter oder die Belange von Natur und Landschaft und des Grundwasserschutzes entgegenstehen. Diese Belange sind im öffentlichen Recht verankert. Es ist daher in einem Genehmigungsverfahren zu prüfen, ob das jeweilige Bodenabbauvorhaben mit ihnen vereinbar ist. Dabei sind auch raumplanerische Zielvorgaben zu berücksichtigen. Zum Abbau von Bodenschätzen im Trockenabbauverfahren ist eine Genehmigung der Naturschutzbehörde erforderlich, wenn die abzubauende Fläche größer als 30 m² ist. Gesetzliche Grundlage für die Genehmigung von Trockenabbauten sind die besonderen Vorschriften über den Bodenabbau des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG).
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 91 |
| Kommune | 9 |
| Land | 126 |
| Weitere | 38 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 18 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 6 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 53 |
| Gesetzestext | 3 |
| Infrastruktur | 15 |
| Kartendienst | 1 |
| Text | 105 |
| Umweltprüfung | 14 |
| unbekannt | 51 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 160 |
| Offen | 79 |
| Unbekannt | 10 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 242 |
| Englisch | 29 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 8 |
| Bild | 10 |
| Datei | 14 |
| Dokument | 94 |
| Keine | 79 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 9 |
| Webdienst | 3 |
| Webseite | 92 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 110 |
| Lebewesen und Lebensräume | 205 |
| Luft | 83 |
| Mensch und Umwelt | 236 |
| Wasser | 90 |
| Weitere | 249 |