Das Shape beinhaltet die Geometrien der Biotopverbund- planung des LLUR-SH - regionale/kreisweite Ebene. Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen der Landschaftsrahmenplan-Entwürfe für die Planungsräume I - III (Stand der Öffentlichkeitsbeteiligung 2018)
Aktenzeichen: §16 766.0088/25/1.6.2 [HB-41] 766.0089/25/1.6.2 [SG-45] Änderung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen Hier: Änderung der Betriebsweise und Optimierung der Schallemissionen 766.0013/22/1.6.2 [SG-45] 766.0014/22/1.6.2 [HB-41] Immissionsschutz Genehmigungsverfahren nach §§ 4, 6, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von 2 Windenergieanlagen (WEA) Herr Cord Bauerkämper, Bauerkamp 1 in 33189 Schlangen, sowie die Tölle Lackmann GbR, Dr.-Wessel-Weg 10 in 32805 Horn-Bad Meinberg, beantragen gemäß §§ 4, 6, 10 des BImSchG jeweils die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage im Rahmen eines gemeinsamen Repoweringvorhabens. Die Windenergieanlagen sollen auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: - SG-45: Schlangen, Gemarkung Schlangen, Flur 11, Flurstücke 51 und 52 - HB-41: Horn-Bad Meinberg, Germarkung Veldrom, Flur 4, Flurstücke 3 und 4 Für die SG-45 sollen die Bestandsanlagen SG-01, SG-02 und HB-04 zurückgebaut werden. Für die HB-41 sollen die Bestandsanlagen HB-05 und HB-06 zurückgebaut werden. Bei der Anlage SG-45 handelt es sich um eine WEA des Typs Enercon E-115 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 135,0 m, einem Rotorblattdurchmesser von 115,7 m und einer Gesamthöhe von 192,9 m, sowie einer Leistung von 4,2 MW. Die Anlage soll laut Antrag im vierten Quartal des Jahres 2023 in Betrieb genommen werden. Bei der Anlage HB-41 handelt es sich um eine WEA des Typs Enercon E-138 EP3 E2 mit einer Nabenhöhe von 160,0 m, einem Rotorblattdurchmesser von 138,3 m und einer Gesamthöhe von 229,1 m, sowie einer Leistung von 4,2 MW. Die Anlage soll laut Antrag im vierten Quartal des Jahres 2023 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind jeweils im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmi-gungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlage genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für die Vorhaben wurde jedoch von den Antragsstellern gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durch-führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i.V.m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der Vorprüfung wird von der Genehmigugns-behörde als zweckmäßig erachtet. Die Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung werden aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Kreis Lippe als Untere Immissionsschutzbehörde. Einzelheiten ergeben sich aus dem im Internet zu veröffentlichenden und bei den u.g. Verwal-tungs-stellen auszulegenden Anträgen, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des jeweiligen Vorhabens und den ggf. bisher vorliegenden behördlichen Stellungnahmen. Die Antragsunterlagen umfassen jeweils insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen der Vorhaben: Antragsformula-re; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzepte; Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Hydrogeologisches Gutachten; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; UVP-Bericht; Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); Artenschutzprüfung (ASP); weitere artenschutzrechtliche Unterlagen; Bauantrag mit Bauvorlagen; Turbulenzgutachten; Angaben zur optisch bedrängenden Wirkung.
Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Windpark Peckelsheim-Löwen GbR, Nieheimer Straße 14, 33034 Brakel,, beantragte mit Schreiben vom 19.06.2024, hier eingegangen am 21.06.2024, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windener-gieanlage des Typs Vestas V172-7.2 MW mit 199,00 m Nabenhöhe, 285,00 m Gesamthöhe und einer Leistung von 7,2 MW auf dem folgenden Grundstück in 34439 Willebadessen: WEA 7: Gemarkung Löwen, Flur 2, Flurstück 201 (Az.: 43.0097/24/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 11.09.2025 wurde der Windpark Peckelsheim-Löwen GbR die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Mit Schreiben vom 30.10.2025 wurde der Betreiberwechsel zur Firma Windpark Peckelsheim-Löwen GmbH & Co. KG, Lange Stra-ße 34, 34439 Willebadessen rechtmäßig angezeigt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbe-lehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffent-lich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 14.11.2025 bis einschließlich zum 28.11.2025 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Zimmer B 709 und bei der Stadt Willebadessen, Abdinghofweg 1, 34439 Willebadessen-Peckelsheim, Zimmer D 721 und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Willebadessen: Montag - Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Lara Kleinert, l.kleinert@willebadessen.de; 05644/8862 (Stadtverwaltung Willeba-dessen). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung und Umweltverträglich-keitsprüfung können während des Zeitraums vom 14.11.2025 bis einschließlich zum 28.11.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länder-übergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (28.11.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 13.11.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0097/24/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung
Wasserschutzgebiete werden auf Antrag eines Wasserversorgungsunternehmens in einem Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung (Trinkwasserversorgung) ausgewiesen. Im Saarland werden die Schutzgebiete in drei Zonen unterteilt: Zone I (flächenhafte Darstellung WSG Trink- und Brauchwassertalsperre Nonnweiler). Zone II (Die Abgrenzung erfolgt nach der aus den hydrogeologischen Bedingungen berechneten Fließdauer des Grundwassers von 50 Tagen bis zur Förderanlage. Diese Zone ist besonders vor Belastungen durch pathogene Keime und Parasiten zu schützen, da diese in die Förderanlage gelangen können) Zone III (Hierbei handelt es sich um den nach hydrogeologischen Gesichtspunkten abgegrenzten Einzugsbereich der Förderanlage. Verunreinigungen durch langlebige chemische Stoffe innerhalb dieses Gebietes können im Laufe der Zeit in die Förderanlage gelangen, so dass besondere Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen dieser Stoffe erforderlich sind). Zone B (Darstellung der Heilquellenschutzgebiete) Der Datensatz der Wasserschutzgebiete des Saarlandes enthält bis dahin ausgewiesenen Wasserschutzgebiete sowie die seit der Ersterfassung im Mai 2009 aufgehobenen Gebiete. Die aufgehobenen Gebiete sind gekennzeichnet indem das Attribut AUFHEBUNG das entsprechende Datum der Aufhebung enthält. Folgende Attributinformationen liegen vor: NR = Nummer des WSG, NAME = Name des WSG, BEGUENSTIG = Begünstigte Gemeinde, ERFASSUNG = Erfassung Maßstab INFO = Link zu den dazugehörigen Metadaten, RECHTSGRUNDLAGE = Rechtsgrundlage, SCHUTZZONE = Schutzzone, AUFHEBUNG = Datum der Aufhebung des WSG, VERORD = Datum der Erstverordnung, UND_VERORD = Datum weiterer Verordnungen, sofern vorhanden VERORDNUNG = Zusammenfassung von VERORD und UND_VERORD als Textfeld zur einfachen Darstellung, LAND = enthält ein Kürzel für das Bundesland, indem das WSG liegt, da Teile verschiedener Gebiete in Rheinland-Pfalz liegen, OIDEXT = Zusammenschluss aus NR des WSG, der Schutzzone und dem Bundesland; diese sind zur übersichtlicheren Darstellung erforderlich, und weitere. Die Zone I (außer flächenhafte Darstellung WSG Trink- und Brauchwassertalsperre Nonnweiler) ist generiert und besitzt keine flächenhafte und keine vollständige lagenbezogene Genauigkeit. Raster 10 x 10 m.
Die Energieplan Ost West GmbH & Co. KG, Graf-Zeppelin-Str. 69, 33181 Bad Wün-nenberg beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 BImSchG die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage im Außenbereich der Stadt Barntrup. Die Windenergieanlage soll auf nachfolgend aufgeführtem Betriebsgrundstück errich-tet werden: • BT-64: Barntrup, Gemarkung Sonneborn, Flur 8, Flurstück 10. Bei der Anlage handelt es sich um eine WEA des Typs Vestas V172–7.2 mit einer Na-benhöhe von 175 m, einem Rotorblattdurchmesser von 172 m, einer Gesamthöhe von 261 m und einer Leistung von jeweils 7.200 kWel. Die Anlagen sollen laut Antrag am 01.05.2026 in Betrieb genommen werden. Die beantragte Anlage ist im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmi-gungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbetei-ligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 des Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (9. BImSchV) i. V. m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Verfahren mit Um-weltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. Seite 2 von 4 BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem ausgelegten Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsun-terlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; all-gemeine Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Gutachten zur Standorteignung; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; hydrogeologisches Gutachten inkl. Baugrunduntersuchung; UVP-Bericht; landschafts-pflegerischer Begleitplan (LBP); artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; avifaunistische Untersuchung; Bauantrag mit Bauvorlagen.
Der Kartendienst stellt die für INSPIRE gemeldete Schutzgebietsdaten des Saarlandes dar.:Wasserschutzgebiete werden auf Antrag eines Wasserversorgungsunternehmens in einem Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung (Trinkwasserversorgung) ausgewiesen. Im Saarland werden die Schutzgebiete in drei Zonen unterteilt: Zone I (Fassungsbereich einer Bohrung, Quellfassung); Zone II (Die Abgrenzung erfolgt nach der aus den hydrogeologischen Bedingungen berechneten Fließdauer des Grundwassers von 50 Tagen bis zur Förderanlage. Diese Zone ist besonders vor Belastungen durch pathogene Keime und Parasiten zu schützen, da diese in die Förderanlage gelangen können); Zone III (Hierbei handelt es sich um den nach hydrogeologischen Gesichtspunkten abgegrenzten Einzugsbereich der Förderanlage. Verunreinigungen durch langlebige chemische Stoffe innerhalb dieses Gebietes können im Laufe der Zeit in die Förderanlage gelangen, so dass besondere Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen dieser Stoffe erforderlich sind). Der Datensatz der Wasserschutzgebiete des Saarlandes enthält bis dahin ausgewiesenen Wasserschutzgebiete sowie die seit der Ersterfassung im Mai 2009 aufgehobenen Gebiete. Die aufgehobenen Gebiete sind gekennzeichnet indem das Attribut AUFHEBUNG das entsprechende Datum der Aufhebung enthält. Folgende Attributinformationen liegen vor: NR = Nummer des WSG, NAME = Name des WSG, BEGUENSTIG = Begünstigte Gemeinde, ERSTELLT = Nennung des Datenerfassers, ERFASSUNG = Erfassungmaßstab INFO = Link zu den dazugehörigen Metadaten, RECHTSGRUNDLAGE = Rechtsgrundlage, SCHUTZZONE = Schutzzone, AUFHEBUNG = Datum der Aufhebung des WSG, VERORD = Datum der Erstverodnung, UND_VERORD = Datum weiterer Verordnungen, sofern vorhanden VERORDNUNG = Zusammenfassung von VERORD und UND_VERORD als Textfeld zur einfachen Darstellung, LAND = enthält ein Kürzel für das Bundesland, indem das WSG liegt, da Teile verschiedener Gebiete in Rheinland-Pfalz liegen, OIDEXT = Zusammenschluß aus NR des WSG, der Schutzzone und dem Bundesland; diese sind zur übersichtlicheren Darstellung erforderlich.
Die Windpark Biere GmbH & Co. KG, Stau 91, 26122 Oldenburg hat beim Salzlandkreis mit Datum vom 10.10.2022 (PE 28.10.2022) die Erteilung einer Genehmigung nach §§ 4, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von 7 Windkraftanlagen (WKA) im Windpark Biere vom Typ Vestas V162-6,2 MW (Nabenhöhe 169 m, Rotordurchmesser 162 m, Gesamthöhe 250 m) in der Gemarkung Biere, Flur 19, Flurstücke 45, 49, 113 sowie Flur 18, Flurstücke 7, 2, 10 sowie den Rückbau von 3 WKA im gleichen Windpark beantragt. Der Vorhabenträger hat auf Grundlage des § 7 Abs. 3 UVPG freiwillig eine Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Salzlandkreis hat dies als zweckmäßig erachtet. Somit ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1c) der 4. BImSchV das Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Das Umweltprüfungsportal des Bundes (kurz: UVP-Portal Bund) wird vom Umweltbundesamt betrieben. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu Vorhaben erhält die Öffentlichkeit Zugang zu Unterlagen aus den einzelnen Zulassungsverfahren (z.B. UVP-Berichte, Fachgutachten, Zulassungsbescheide). Die einzelnen Vorhaben sind im Portal kurz beschrieben, verortet und mit Kontaktdaten der Behörden versehen. Die Daten zu den einzelnen Vorhaben werden von den Zulassungsbehörden des Bundes bereitgestellt. Darüber hinaus finden sich im Portal Informationen zu allen „negativen Vorprüfungen“ der Bundesbehörden (Entscheidungen keine UVP durchzuführen mangels Umweltauswirkungen) und zunehmend zu Strategischen Umweltprüfungen für Pläne/Programme des Bundes. Das UVP-Portal Bund bietet auch einen Zugang zum UVP-Portal der deutschen Bundesländer (Länder-Verbund-Portal) und zu den UVP-Portalen anderer Staaten und internationaler Organisationen.
Gemäß den Vorgaben in der AbfRRL und im KrWG ist alle 6 Jahren eine Evaluierung und bei Bedarf eine Fortschreibung des Abfallvermeidungsprogramms (AVP) vorgesehen. Das deutsche AVP aus dem Jahr 2013 wurde 2019 erstmals evaluiert und in Zusammenarbeit mit den Ländern 2021 fortgeschrieben. Um eine konsistente Weiterentwicklung des Programmes im Einklang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den getroffenen Zielsetzungen zu gewährleisten, ist eine erneute Evaluierung und ggf. Fortschreibung des Programmes erforderlich. Anhand einer Sachstandsanalyse und durch Befragungen sind der Stand der Umsetzung des AVP auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene sowie der Umsetzungsstand der enthaltenen Prüfaufträge zu erheben und zu bewerten. Der bestehende gesetzliche Rahmen (AbfRRL, KrWG etc.) und absehbare Novellierungen sind auf Kongruenz mit dem AVP zu prüfen und ggf. Vorschläge zur Erweiterung zu unterbreiten. Ebenso sind neue strategische Zielsetzungen, ökologisch problematische Produktentwicklungen und sich verändernde gesellschaftliche Trends und Ihre ökologischen Auswertungen in die Analyse einzubeziehen und auf eine Integration in das Programm zu prüfen. In diesem Zusammenhang ist zu untersuchen, welche weiteren bislang ungenutzten Potenziale und noch nicht adressierten Aspekte der AV bei der Weiterentwicklung des AVP berücksichtigt werden sollten und bei welchen Maßnahmenkomplexen eine besondere Schwerpunktsetzung erfolgen sollte. Bereits abgeschlossene Vorhaben sind zu analysieren, ob Handlungsempfehlungen und Vorschläge bisher nicht umgesetzt wurden. Identifizierte Lücken sind in Hinblick auf eine Aufnahme zu werten. Eine ggf. erforderliche Fortschreibung des AVP ist zu unterstützen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1002 |
| Europa | 24 |
| Kommune | 19 |
| Land | 887 |
| Weitere | 406 |
| Wissenschaft | 72 |
| Zivilgesellschaft | 10 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 13 |
| Förderprogramm | 318 |
| Gesetzestext | 12 |
| Text | 493 |
| Umweltprüfung | 920 |
| unbekannt | 508 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1842 |
| Offen | 384 |
| Unbekannt | 38 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2157 |
| Englisch | 149 |
| andere | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 28 |
| Bild | 46 |
| Datei | 16 |
| Dokument | 564 |
| Keine | 824 |
| Multimedia | 14 |
| Unbekannt | 12 |
| Webdienst | 8 |
| Webseite | 980 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 926 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1928 |
| Luft | 657 |
| Mensch und Umwelt | 2264 |
| Wasser | 755 |
| Weitere | 2184 |