Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt ausgewählte Wasserdaten des Saarlandes dar.:Wasserschutzgebiete werden auf Antrag eines Wasserversorgungsunternehmens in einem Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung (Trinkwasserversorgung) ausgewiesen. Im Saarland werden die Schutzgebiete in drei Zonen unterteilt: Zone I (Fassungsbereich einer Bohrung, Quellfassung) Zone II (Die Abgrenzung erfolgt nach der aus den hydrogeologischen Bedingungen berechneten Fließdauer des Grundwassers von 50 Tagen bis zur Förderanlage. Diese Zone ist besonders vor Belastungen durch pathogene Keime und Parasiten zu schützen, da diese in die Förderanlage gelangen können) Zone III (Hierbei handelt es sich um den nach hydrogeologischen Gesichtspunkten abgegrenzten Einzugsbereich der Förderanlage. Verunreinigungen durch langlebige chemische Stoffe innerhalb dieses Gebietes können im Laufe der Zeit in die Förderanlage gelangen, so dass besondere Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen dieser Stoffe erforderlich sind). Der Datensatz der Wasserschutzgebiete des Saarlandes enthält bis dahin ausgewiesenen Wasserschutzgebiete sowie die seit der Ersterfassung im Mai 2009 aufgehobenen Gebiete. Die aufgehobenen Gebiete sind gekennzeichnet indem das Attribut AUFHEBUNG das entsprechende Datum der Aufhebung enthält. Folgende Attributinformationen liegen vor: NR = Nummer des WSG, NAME = Name des WSG, BEGUENSTIG = Begünstigte Gemeinde, ERSTELLT = Nennung des Datenerfassers, ERFASSUNG = Erfassungmaßstab INFO = Link zu den dazugehörigen Metadaten, RECHTSGRUNDLAGE = Rechtsgrundlage, SCHUTZZONE = Schutzzone, AUFHEBUNG = Datum der Aufhebung des WSG, VERORD = Datum der Erstverodnung, UND_VERORD = Datum weiterer Verordnungen, sofern vorhanden VERORDNUNG = Zusammenfassung von VERORD und UND_VERORD als Textfeld zur einfachen Darstellung, LAND = enthält ein Kürzel für das Bundesland, indem das WSG liegt, da Teile verschiedener Gebiete in Rheinland-Pfalz liegen, OIDEXT = Zusammenschluß aus NR des WSG, der Schutzzone und dem Bundesland; diese sind zur übersichtlicheren Darstellung erforderlich.
Der Kartendienst stellt die für INSPIRE gemeldete Schutzgebietsdaten des Saarlandes dar.:Wasserschutzgebiete werden auf Antrag eines Wasserversorgungsunternehmens in einem Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung (Trinkwasserversorgung) ausgewiesen. Im Saarland werden die Schutzgebiete in drei Zonen unterteilt: Zone I (Fassungsbereich einer Bohrung, Quellfassung); Zone II (Die Abgrenzung erfolgt nach der aus den hydrogeologischen Bedingungen berechneten Fließdauer des Grundwassers von 50 Tagen bis zur Förderanlage. Diese Zone ist besonders vor Belastungen durch pathogene Keime und Parasiten zu schützen, da diese in die Förderanlage gelangen können); Zone III (Hierbei handelt es sich um den nach hydrogeologischen Gesichtspunkten abgegrenzten Einzugsbereich der Förderanlage. Verunreinigungen durch langlebige chemische Stoffe innerhalb dieses Gebietes können im Laufe der Zeit in die Förderanlage gelangen, so dass besondere Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen dieser Stoffe erforderlich sind). Der Datensatz der Wasserschutzgebiete des Saarlandes enthält bis dahin ausgewiesenen Wasserschutzgebiete sowie die seit der Ersterfassung im Mai 2009 aufgehobenen Gebiete. Die aufgehobenen Gebiete sind gekennzeichnet indem das Attribut AUFHEBUNG das entsprechende Datum der Aufhebung enthält. Folgende Attributinformationen liegen vor: NR = Nummer des WSG, NAME = Name des WSG, BEGUENSTIG = Begünstigte Gemeinde, ERSTELLT = Nennung des Datenerfassers, ERFASSUNG = Erfassungmaßstab INFO = Link zu den dazugehörigen Metadaten, RECHTSGRUNDLAGE = Rechtsgrundlage, SCHUTZZONE = Schutzzone, AUFHEBUNG = Datum der Aufhebung des WSG, VERORD = Datum der Erstverodnung, UND_VERORD = Datum weiterer Verordnungen, sofern vorhanden VERORDNUNG = Zusammenfassung von VERORD und UND_VERORD als Textfeld zur einfachen Darstellung, LAND = enthält ein Kürzel für das Bundesland, indem das WSG liegt, da Teile verschiedener Gebiete in Rheinland-Pfalz liegen, OIDEXT = Zusammenschluß aus NR des WSG, der Schutzzone und dem Bundesland; diese sind zur übersichtlicheren Darstellung erforderlich.
Genehmigungsbescheide der im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Anlagen (Anlagen der Verfahrensart G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). Genehmigungsbedürftige Anlagen, die im Anhang 1 der 4. BImSchV in der Spalte d mit einem G gekennzeichnet sind. D.h. Anlagen, die im förmlichen Verfahren (Anlagen der Verfahrensart E und G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV) zu genehmigen sind. Dargestellt werden momentan nur Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht (keine Darstellung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich des LBEG und der unteren Immissionsschutzbehörden). im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Anlagen (Anlagen der Verfahrensart E und G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). In Artikel 24 der IE-Richtlinie wurden Regelungen über den Zugang zu Informationen und Beteiligung der Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren getroffen. Diese Regelungen wurden bei der Umsetzung der IE-Richtlinie in nationales Recht in einem Artikelgesetz berücksichtigt, durch das auch das BImSchG entsprechend geändert wurde. Seither sind der Genehmigungsbescheid sowie die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatts für Anlagen nach der Industrie-Emissionsrichtlinie im Internet öffentlich bekannt zu machen. Niedersachsen geht in dieser Kartendarstellung etwas weiter und veröffentlicht hier die Genehmigungsbescheide aller im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Vorhaben (Anlagen der Verfahrensart G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). Eingestellt ist immer der aktuelle Genehmigungsbescheid, der durch einen Nachfolgenden entsprechend abgelöst würde. Eine Genehmigungshistorie ist hier nicht vorgesehen. Sichtbar in der interaktiven Kartendarstellung sind bereits alle genehmigungsbedürftigen Anlagen der Verfahrensart G. Eingestellt werden die aktuellen Genehmigungsbescheide seit Dezember 2014. Die Daten werden täglich aktualisiert.
Das Projekt "Begutachtung der FFH - und Umweltverträglichkeit im Genehmigungsverfahren nach Paragraph 7 Abs. 3 AtG zu Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen der Kernkraftwerks GKN1" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Das Öko-Institut ist in diesem Projekt als Gutachter im Rahmen der für den Abbau des Kernkraftwerkes Philippsburg 1 durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung tätig. Die Begutachtung erfolgt im Auftrag des TÜV Süd, der im Verfahren als sicherheitstechnischer Gutachter fungiert. Die Begutachtung beinhaltet die Prüfung der von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen, die Beratung des Ministeriums im Verfahren und bei der Öffentlichkeitsbeteiligung, die Bewertung der Umweltauswirkungen und die Erstellung der Zusammenfassenden Darstellung der Umweltauswirkungen einschließlich Vorschlägen für ggf. erforderliche Auflagen der Vermeidung und Minimierung von Umweltauswirkungen. Es werden sowohl konventionelle Wirkungen des Vorhabens wie z. B. Lärm und Luftschadstoffe als auch radiologische Wirkungen wie z. B. Direktstrahlung und radioaktive Ableitungen berücksichtigt.
Das Projekt "Begutachtung der FFH - und Umweltverträglichkeit im Genehmigungsverfahren nach Paragraph 7 Abs. 3 AtG zu Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen der Kernkraftwerks KKP1" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Das Öko-Institut ist in diesem Projekt als Gutachter im Rahmen der für den Abbau des Kernkraftwerkes Philippsburg 1 durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung tätig. Die Begutachtung erfolgt im Auftrag des TÜV Süd, der im Verfahren als sicherheitstechnischer Gutachter fungiert. Die Begutachtung beinhaltet die Prüfung der von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen, die Beratung des Ministeriums im Verfahren und bei der Öffentlichkeitsbeteiligung, die Bewertung der Umweltauswirkungen und die Erstellung der Zusammenfassenden Darstellung der Umweltauswirkungen einschließlich Vorschlägen für ggf. erforderliche Auflagen der Vermeidung und Minimierung von Umweltauswirkungen. Es werden sowohl konventionelle Wirkungen des Vorhabens wie z. B. Lärm und Luftschadstoffe als auch radiologische Wirkungen wie z. B. Direktstrahlung und radioaktive Ableitungen berücksichtigt.
Die Firma Pieper Ökostrom Verwaltung GmbH, Alt-Hesepertwist 36 in 49767 Twist beantragt gemäß § 16 b Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG – vom 17.05.2013 (BGBI. I S. 1274) i.V.m. § 1 Abs. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) vom 31.05.2017 (BGBI. I S. 1440) in den jeweils gültigen Fassungen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 3 Windkraftanlagen des Typs ENERCON E 160 EP5 E3R1 mit einer Nabenhöhe von 166,60 m, einer Leistung von 5.560 kW, einem Rotordurchmesser von 160 m und einer Gesamthöhe von 246,60 m je Anlage auf folgenden Grundstücken: Windenergieanlage (WEA) Gemarkung Flur Flurstück WEA 1 Cappeln 26 37 WEA 2 Cappeln 26 42 WEA 3 Cappeln 26 48/1 Das Vorhaben mit 3 Windkraftanlagen mit einer jeweiligen Höhe von mehr als 50 m fällt unter die lfd. Nr. 1.6.2 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Für das Vorhaben ist gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 i.V.m. der lfd. Nr. 1.6.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung – UVPG – vom 18.03.2021 (BGBI. I S. 540) in der zurzeit geltenden Fassung grundsätzlich eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung für die WEA 1 entfällt nach § 7 Abs. 3 S. 1 UVPG, da die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt wurde. Das Genehmigungsverfahren wird deshalb unter Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt (§ 2 Abs. 1 der 4. BImSchV). Der Landkreis Cloppenburg, Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Die Anlagen sollen lt. Antrag nach Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung errichtet und voraussichtlich im ersten Quartal 2027 in Betrieb genommen werden.
Die Windpark Bahrendorf II GmbH & Co. KG beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 10 Windenergieanlagen (WEA) im Windpark Bahrendorf. Das Vorhaben soll an folgenden Standorten errichtet werden: Windpark Bahrendorf, Gemarkung Bahrendorf, Flur 9, und 4, Flurstücke 3/9, und 12 sowie 7/3, 7/4, 31/1, 14/2, 24/19, 24/18, 27, 24/64, 97/25. Die beantragten WEA des Typs Vestas V172 weisen eine Nabenhöhe von 175 m, einen Rotordurchmesser von 172 m und somit eine Gesamthöhe von 261 m, mit einer jeweiligen Nennleistung von 7,2 MW auf. Gemäß § 4 des BImSchG in der Neufassung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1, Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau vom 24.2.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58) i. V. m. § 1 und der lfd. Nr. 1.6.1 G des Anhangs Nr. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Dritten Änderungsverordnung vom 12.11.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355) bedarf das Vorhaben einer Genehmigung nach diesen gesetzlichen Vorschriften. Gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Anlage 1, Nr. 1.6.2 ist für die Errichtung und den Betrieb einer Windfarm mit Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 m mit 6 bis weniger als 19 Windkraftanlagen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG durchzuführen. Der Vorhabenträger hat freiwillig die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 3 S. 1 UVPG beantragt. Der Entfall der Vorprüfung wird von dem Landkreis Börde für zweckmäßig erachtet. Daher wird auf die Durchführung einer Vorprüfung verzichtet. Stattdessen wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Somit ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1c der 4. BImSchV das Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG als förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Mit den Antragsunterlagen wurde ein UVP-Bericht vorgelegt, in dem die voraussichtlichen Auswirkungen des UVP-pflichtigen Vorhabens auf die in § 1a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.05.1992 (BGBI. I S. 1001), zuletzt geändert am 03.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) genannten Schutzgüter dargestellt sind.
Die Fa. Wurzer Umwelt GmbH plant die Errichtung eines BioEnergieZentrums (kurz: BEZ). Dieses soll im nördlichen Teil des Betriebsgeländes der Fa. Wurzer in Eitting errichtet werden und nach Inbetriebnahme die bisher bestehende Bioabfallvergärungsanlage (aktuell im südlichen Teil des Betriebsgeländes) ersetzen. Im Wesentlichen wird hier eine neue Vergärungsanlage für Bioabfälle, sowie für deren Wärme- und Stromversorgung ein Heizkraftwerk errichtet. In der Vergärungsanlage werden durch den Einsatz von biogenen Abfällen (Bioabfälle sowie Lebensmittel- und Speisereste) zum einen hochwertige Düngeprodukte (Kompost, getrocknetes Gärprodukt) sowie zum anderen Biomethan, das bei der nachfolgenden externen Verwertung fossiles Erdgas ersetzen kann, erzeugt. Das Heizkraftwerk dient in erster Linie der Wärme- und Stromversorgung der Vergärungsanlage. Als Brennstoff für das Heizkraftwerk kommen die anfallenden Siebreste aus der Kompostaufbereitung sowie Altholz aus der ebenfalls am Standort bestehenden Altholzaufbereitungsanlage zum Einsatz. Aufgrund der Zuordnung des Vorhabens nach Anhang 1 der 4. BImSchV ist ein förmliches Genehmigungsverfahren nach den Vorgaben des § 10 BImSchG, d.h. mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Anlage ist zudem eine sog. E-Anlage gem. Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU. Ferner ist gemäß Anlage 1 des UVPG für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Das Projekt "Evaluierung der Fortschreibung des Abfallvermeidungsprogramms und Erarbeitung von Vorschlägen zur strategischen Weiterentwicklung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) / Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH.Gemäß den Vorgaben in der AbfRRL und im KrWG ist alle 6 Jahren eine Evaluierung und bei Bedarf eine Fortschreibung des Abfallvermeidungsprogramms (AVP) vorgesehen. Das deutsche AVP aus dem Jahr 2013 wurde 2019 erstmals evaluiert und in Zusammenarbeit mit den Ländern 2021 fortgeschrieben. Um eine konsistente Weiterentwicklung des Programmes im Einklang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den getroffenen Zielsetzungen zu gewährleisten, ist eine erneute Evaluierung und ggf. Fortschreibung des Programmes erforderlich. Anhand einer Sachstandsanalyse und durch Befragungen sind der Stand der Umsetzung des AVP auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene sowie der Umsetzungsstand der enthaltenen Prüfaufträge zu erheben und zu bewerten. Der bestehende gesetzliche Rahmen (AbfRRL, KrWG etc.) und absehbare Novellierungen sind auf Kongruenz mit dem AVP zu prüfen und ggf. Vorschläge zur Erweiterung zu unterbreiten. Ebenso sind neue strategische Zielsetzungen, ökologisch problematische Produktentwicklungen und sich verändernde gesellschaftliche Trends und Ihre ökologischen Auswertungen in die Analyse einzubeziehen und auf eine Integration in das Programm zu prüfen. In diesem Zusammenhang ist zu untersuchen, welche weiteren bislang ungenutzten Potenziale und noch nicht adressierten Aspekte der AV bei der Weiterentwicklung des AVP berücksichtigt werden sollten und bei welchen Maßnahmenkomplexen eine besondere Schwerpunktsetzung erfolgen sollte. Bereits abgeschlossene Vorhaben sind zu analysieren, ob Handlungsempfehlungen und Vorschläge bisher nicht umgesetzt wurden. Identifizierte Lücken sind in Hinblick auf eine Aufnahme zu werten. Eine ggf. erforderliche Fortschreibung des AVP ist zu unterstützen.
Die Energiekontor AG, Mary-Somerville-Straße 5, 28359 Bremen, hat beim Landkreis Verden beantragt, eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von elf Windkraftanlagen des Typs Vestas V162-7.2 mit 7,2 MW Leistung,169 m Nabenhöhe, 162 m Rotordurchmesser und 250 m Gesamthöhe (Windpark Haberloh), sowie die Herstellung von Zuwegungs-, Kranaufstell- und Abstellflächen zu erteilen. Die Standorte der Anlagen liegen im Außenbereich von Langwedel-Haberloh an der Haberloher Straße, Gemarkung Haberloh, Flur 1, Flurstücke 83/4, 83/3, 131/1, 76/2, 82/2, Flur 2, Flurstücke 23/4, 23/5, 26, 20/6, 20/4, 32/18, 20/5, 20/3, Gemarkung Völkersen, Flur 2, Flurstücke 244/4, 244/5, 242/4, 242/3, 452/239, 5/2, 8/1, 246/1, 507/7, 5/1, 510/7, 521/11, 6/2, Flur 3, Flurstücke 10, 11, Flur 5, Flurstücke 55/2, 54/2, 53/2, 58/2, 2/1, 57/2. Die Anlagen sollen im Dezember 2026 in Betrieb genommen werden. Das Vorhaben ist eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG und Nr. 1.6.2 „V“ des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV). Die Vorhabenträgerin hat beantragt, das Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.
Origin | Count |
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Bund | 1488 |
Kommune | 4 |
Land | 1018 |
Wissenschaft | 5 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Ereignis | 13 |
Förderprogramm | 309 |
Gesetzestext | 12 |
Text | 734 |
Umweltprüfung | 851 |
unbekannt | 536 |
License | Count |
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geschlossen | 2061 |
offen | 357 |
unbekannt | 37 |
Language | Count |
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Deutsch | 2350 |
Englisch | 148 |
andere | 1 |
Resource type | Count |
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Archiv | 26 |
Bild | 45 |
Datei | 16 |
Dokument | 441 |
Keine | 1164 |
Multimedia | 9 |
Unbekannt | 6 |
Webdienst | 7 |
Webseite | 950 |
Topic | Count |
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Boden | 1035 |
Lebewesen & Lebensräume | 1535 |
Luft | 710 |
Mensch & Umwelt | 2455 |
Wasser | 807 |
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