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FP6-SUSTDEV, Integration of European Wetland research in a sustainable management of water cycle (EUROWET)

The final goal of the EUROWET project is to integrate the substantial multidisciplinary European research in wetlands to help attain the sustainable management of the water cycle. This will be achieved by the translation of state-of-the art science developed at both national and European levels, into practical guidance for end-users. This will be achieved by a comprehensive review, expert assessment and a focussed dissemination strategy. There is considerable scientific knowledge and technical experience gained in diverse aspects of wetland science and management including hydrology, biogeochemistry, ecology restoration, socio-economic and policy analysis. However the results of research and management experience are still too fragmentary and not sufficiently orientated to problem-solving or simply inadequately framed to be effectively transferred to, or used by, stakeholders and policy-makers. Simultaneously the general outcome of the scientific research has been increased awareness of the significance of wetlands in delivering goods and services important for human welfare including quality of life, biodiversity conservation and maintenance or enhancement of environment quality. Despite this wetlands continue to be degraded and lost throughout Europe without adequate consideration of the wider benefits to be achieved from this management. The new Water Framework Directive (WFD) promotes a unique opportunity to redress this problem by means of the holistic, integrated approach to water management. There is currently in preparation horizontal guidance on Wetlands as part of the Common Implementation Strategy (CIS) process. There is however work still to be done on providing more specific scientific and technical guidance on the effective implementation of the Directive with respect to wetlands. This is particularly the case in relation to Integrated River Management, the CIS cluster within which wetlands are being considered in the WFD.

Straßenverkehr - Emissionen und Immissionen 2010

PTV Planung Transport Verkehr AG, TCI Röhling Transport Consultation International 2009: Gesamtverkehrsprognose 2025 für die Länder Berlin und Brandenburg – Abschlussbericht. im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin und des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung Brandenburg, Berlin. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsdaten/verkehrsmodell/ (Zugriff am 13.02.2021) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2008: Luftreinhalte- und Aktionsplan 2005-2010, Berlin. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/luft/luftreinhaltung/archiv/luftreinhalte-und-aktionsplan-2005-2010/ (Zugriff am 13.09.2021) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2011: Stadtentwicklungsplan Verkehr, Berlin. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrspolitik/stadtentwicklungsplan-mobilitaet-und-verkehr/ (Zugriff am 13.02.2021) SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2012: Luftreinhalteplan 2011-2017, Berlin. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/luft/luftreinhaltung/archiv/luftreinhalteplan-1-fortschreibung/ (Zugriff am 13.09.2021) Gesetze und Verordnungen EG-Richtlinie über Öffentlichkeitsbeteiligung (2003/35/EG) Richtlinie 2003/35/EG vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) “Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist”. Internet: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschg/gesamt.pdf (Zugriff am 23.03.2012) 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 2. August 2010 BGBl. I S. 1065Internet: bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bimschv_39/index.html (Zugriff am 23.03.2012) Karten SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2008: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 2008, Karte 07.05 Strategische Lärmkarten, 1 : 50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/verkehr-laerm/laermbelastung/2007/karten/index.php

Inhaltliche Vorbereitung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogramms

Die im nationalen Luftreinhalteprogramm der Bundesrepublik Deutschland (Berichtspflicht gemäß Art. 6 und Art. 10 der Richtlinie (EU) 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe sowie gemäß §§ 4 und 16 der 43. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) vorgesehenen Maßnahmen zur Reduktion der nationalen Emissionen von Luftschadstoffen und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Luftqualität werden im Rahmen des Vorhabens so aufbereitet, dass sie von einer breiten Öffentlichkeit nachvollzogen und für die Öffentlichkeitsbeteiligung für eine fortgeführte Maßnahmenauswahl im Rahmen der Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogramms verwendet werden können.

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Am 22. Dezember 2020 startete die sechsmonatige Öffentlichkeitsbeteiligung für die Entwürfe der niedersächsischen Beiträge im Rahmen der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein für den Zeitraum 2021 bis 2027. Die Europäische Union hat die „Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Rahmen der Wasserpolitik" im Dezember 2000 in Kraft gesetzt. Hierdurch ist eine einheitliche Basis für ein Gewässerschutzkonzept geschaffen, das eine ganzheitliche Betrachtung des Grundwassers, der Flüsse, Seen und Küstengewässer ermöglicht. In Niedersachsen ist für die Umsetzung der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zuständig. Am 22. Dezember 2020 startete die sechsmonatige Öffentlichkeitsbeteiligung für die Entwürfe der niedersächsischen Beiträge im Rahmen der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein für den Zeitraum 2021 bis 2027. Die Europäische Union hat die „Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Rahmen der Wasserpolitik" im Dezember 2000 in Kraft gesetzt. Hierdurch ist eine einheitliche Basis für ein Gewässerschutzkonzept geschaffen, das eine ganzheitliche Betrachtung des Grundwassers, der Flüsse, Seen und Küstengewässer ermöglicht. In Niedersachsen ist für die Umsetzung der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zuständig. Die aktuellen niedersächsischen Landesberichte beinhalten die Ergebnisse der Bestandsaufnahme 2019, die aktuellen Zustandsbewertungen für Oberflächengewässer und Grundwasser, einen Vergleich zu den Aussagen aus dem zweiten Bewirtschaftungsplan sowie die Strategien und Maßnahmen für die Zielerreichung im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie. Zudem wurde für jeden niedersächsischen Wasserkörper eine Übersicht mit den jeweiligen Belastungen, Bewertungsergebnissen, Bewirtschaftungszielen sowie dem Maßnahmenbedarf und einer Prognose des Zeitraums der Zielerreichung erstellt. Für einige Wasserkörper wie zum Beispiel dem Halsebach, einem Nebenfluss der Aller bei Verden, stellte der NLWKN fest, dass „das gute ökologische Potenzial“ bis 2027 nicht erreicht werden kann. Das liegt hauptsächlich an der Grundwasserentnahme des Wasserwerks Panzenberg, die sich negativ auf den Halsebach auswirkt. Vom NLWKN wurden deshalb diverse Alternativen zu der bestehenden Trinkwasserförderung geprüft, wie beispielsweise ein verändertes Fördermanagement oder gar eine Verlagerung der Förderbrunnen. Auch die Reduzierung beziehungsweise Einstellung der Förderung in Kombination mit einer Nutzung von Oberflächenwasser (Weser), Grau- und Regenwasser oder anderer regionaler Grundwasservorkommen wurde unter die Lupe genommen. Jedoch: „Eine Erreichung des Ziels ist bei einer Fortführung der Wassergewinnung des Wasserwerks Panzenberg aufgrund der damit verbundenen massiven Einflüsse auf das Abflussverhalten sowie der starken ökologischen Beeinträchtigungen nicht möglich,“ erklärt Heiner Harting, Leiter der NLWKN-Betriebsstelle Verden. Im Ergebnis dieses Abwägungsprozesses wird daher bei den vorliegenden Voraussetzungen für den Halsebach ein „bestmögliches ökologisches Potenzial“ als Bewirtschaftungsziel festgelegt. „Dazu werden wir zeitnah die örtlichen Bürgerinitiativen zu einem Gespräch einladen“, so Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies. Sämtliche Anhörungs- und Hintergrunddokumente sind auf der Internetseite des NLWKN unter http://www.nlwkn.de/Bewirtschaftungsplan_Massnahmenprogramm2021_2027 zu finden. Stellungnahmen können bis zum 22. Juni 2021 auf dem Postweg an den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Betriebsstelle Lüneburg, GB III, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg oder per E-Mail an wrrl@nlwkn-dir.niedersachsen.de geschickt werden.

FP6-POLICIES, Background Criteria for the Identification of Groundwater Thresholds (BRIDGE)

The Commission proposal of Groundwater Directive COM(2003)550 developed under Article 17 of the Water Framework Directive (2000/60/EC) sets out criteria for the assessment of the chemical status of groundwater, which is based on existing Community quality standards (nitrates, pesticides and biocides) and on the requirement for Member States to identify pollutants and threshold values that are representative of groundwater bodies found as being at risk, in accordance with the analysis of pressures and impacts carried out under the WFD. In the light of the above, the objectives of BRIDGE are: i) to study and gather scientific outputs which could be used to set out criteria for the assessment of the chemical status of groundwater, ii) to derive a plausible general approach, how to structure relevant criteria appropriately with the aim to set representative groundwater threshold values scientifically sound and defined at national river basin district or groundwater body level, iii) to check the applicability and validity by means of case studies at European scale, iv) to undertake additional research studies to complete the available data, v) and to carry out an environmental impact assessment taking into account the economic and social impacts. The project shall be carried out at European level, involving a range of stakeholders and efficiently linking the scientific and policy-making communities. Considering the requirement of the diary of the Groundwater Daughter Directive proposal, which implies that groundwater pollutants and related threshold values should be identified before December 2005 and listed by June 2006, the duration of the project should be 24 months. In that way the proposed research will contribute to provide research elements that will be indispensable for preparing discussions on further steps of the future Groundwater Directive. Prime Contractor: Bureau de Recherches Geologiques et Minieres, Service Analyse et Caracterisation Minerale, Paris FR

Küstenschutz Hochwasserschutz Hochwasserkompetenzzentrum HWK EG Hochwasserrisikomanagement Richtlinie : Öffentlichkeitsbeteiligung

Zentraler Gedanke der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) ist die Information der Öffentlichkeit sowie die Einbindung von Interessengruppen in den Aufstellungsprozess der Hochwasserrisikomanagementpläne. Die auf Grundlage der vorläufigen Bewertung bestimmten Risikogebiete wurden erstmalig im Niedersächsischen Ministerialblatt (Nds. MBl.) vom 4.4.2012 bekannt gemacht. Über die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und -risikokarten im Internet informierte der NLWKN mit Bekanntmachung vom 19.02.2014 (Nds. MBl. Nr. 7/2014 S. 166). Die Annahme der Hochwasserrisikomanagementpläne wurde ebenfalls im Niedersächsischen Ministerialblatt vom NLWKN bekannt gegeben (Nds. MBl. Nr. 48/2015 S. 1566). vorläufigen Bewertung Hochwassergefahren- und -risikokarten Hochwasserrisikomanagementpläne Die im Nds. MBl. veröffentlichten Arbeitsschritte sind gemäß Artikel 10 Abs. 2 HWRM-RL (umgesetzt in § 79 Abs. 1 WHG) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden. Darüber hinaus fördert der NLWKN als zuständige Behörde in Niedersachsen die aktive Beteiligung der interessierten Stellen bei der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Hochwasserrisikomanagementpläne . Die öffentlichen Akteure in den Risikogebieten mit Zuständigkeiten im Hochwasserrisikomanagement, wie z.B. Kommunen und Verbände, waren aufgefordert, ihre Maßnahmen, mit denen sie den nachteiligen Folgen eines Hochwassers begegnen wollen, in die Pläne einzubringen. Während der Anhörungsphase der für Hochwasserrisikomanagementpläne obligatorisch vorgeschriebenen strategischen Umweltprüfung hatten die Öffentlichkeit und betroffene Behörden zudem die Möglichkeit, sich zu dem Umweltbericht und zu dem Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans zu äußern. Ergänzend wurden in den Jahren 2013 und 2015 landesweit jeweils sechs Informationsveranstaltungen durchgeführt. Dort hat der NLWKN über die einzelnen Arbeitsschritte der Richtlinie und die konkrete Vorgehensweise in Niedersachsen informiert. Im aktuell laufenden, zweiten Zyklus der Richtlinie (2016 – 2021) wurde die vorläufige Bewertung erneut durchgeführt und die identifizierten Risikogebiete im Nds. MBl. vom 08.05.2019 bekannt gegeben. Auf drei Informationsveranstaltungen im November 2019 wurden die öffentlichen Akteure über den Stand der Arbeiten und den Ablauf der erforderlichen Maßnahmenmeldung informiert. Weitere Informationen zu den Veranstaltungen sowie die gehaltenen Vorträge finden Sie in den nächsten Navigationspunkten.

FP6-POLICIES, Horizontal Standards on Hygienic parameters for Implementation of EU Directives on Sludge, Soil and Treated Bio-waste (HORIZONTAL-HYG)

The working documents on revision of the Sewage Sludge Directive (86/278/EEC) on Biowaste and the Soil Protection Communication call for standards on sampling and analysis of sludge, treated biowastes and soils. The European Directives are intended to prevent unacceptable release of contaminants, impairment of soil function, or exposure to pathogens, and to protect crops, human and animal health, the quality of water and the wider environment when sludges and treated biowastes are used on land. The EU animal by-product regulations are fixing microbiological threshold values, for which microbiological methods of analysis are needed. The European Commission wishes to cite European (CEN) standards in order that there is harmonised application of the directives and that reports from Member States (MS) can be compared. This project to develop standards for hygienic parameters in sludge, soil and biowaste, presented under the name 'HORIZONTAL-HYG', will be carried out under the umbrella of the main project HORIZONTAL 'Development of horizontal standards for soil, sludge and biowaste'. This ensures full integration in the CEN system through BT Task Force 151 specially set up in support of this project as well as direct supervision by DG ENV and MS, which form the Steering Committee of HORIZONTAL. Preparation of HORIZONTAL-HYG was taken in a full agreement with the DG ENV, DG JRC and the MS already contributing to HORIZONTAL. HORIZONTAL-HYG's objective is to produce standardised methods for sampling and hygienic microbiological parameters, as Salmonella spp, Escherichia coli, Clostridium perfringens, Ascaris ova in sludges, treated biowastes and soils written in CEN format. Validation of the methods is an essential part of the development as it quantifies performance in terms of repeatability and reproducibility. The consortium is well connected in CEN and ISO and thus provides an excellent basis for implementation of the deliverables. Prime Contractor: Energieonderzoek Centrum Nederland; Petten, Netherlands.

EG Hochwasserrisikomanagement Richtlinie : Öffentlichkeitsbeteiligung

Zentraler Gedanke der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) ist die Information der Öffentlichkeit sowie die Einbindung von Interessengruppen in den Aufstellungsprozess der Hochwasserrisikomanagementpläne. Die auf Grundlage der vorläufigen Bewertung bestimmten Risikogebiete wurden erstmalig im Niedersächsischen Ministerialblatt (Nds. MBl.) vom 4.4.2012 bekannt gemacht. Über die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und -risikokarten im Internet informierte der NLWKN mit Bekanntmachung vom 19.02.2014 (Nds. MBl. Nr. 7/2014 S. 166). Die Annahme der Hochwasserrisikomanagementpläne wurde ebenfalls im Niedersächsischen Ministerialblatt vom NLWKN bekannt gegeben (Nds. MBl. Nr. 48/2015 S. 1566). vorläufigen Bewertung Hochwassergefahren- und -risikokarten Hochwasserrisikomanagementpläne Die im Nds. MBl. veröffentlichten Arbeitsschritte sind gemäß Artikel 10 Abs. 2 HWRM-RL (umgesetzt in § 79 Abs. 1 WHG) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden. Darüber hinaus fördert der NLWKN als zuständige Behörde in Niedersachsen die aktive Beteiligung der interessierten Stellen bei der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Hochwasserrisikomanagementpläne . Die öffentlichen Akteure in den Risikogebieten mit Zuständigkeiten im Hochwasserrisikomanagement, wie z.B. Kommunen und Verbände, waren aufgefordert, ihre Maßnahmen, mit denen sie den nachteiligen Folgen eines Hochwassers begegnen wollen, in die Pläne einzubringen. Während der Anhörungsphase der für Hochwasserrisikomanagementpläne obligatorisch vorgeschriebenen strategischen Umweltprüfung hatten die Öffentlichkeit und betroffene Behörden zudem die Möglichkeit, sich zu dem Umweltbericht und zu dem Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans zu äußern. Ergänzend wurden in den Jahren 2013 und 2015 landesweit jeweils sechs Informationsveranstaltungen durchgeführt. Dort hat der NLWKN über die einzelnen Arbeitsschritte der Richtlinie und die konkrete Vorgehensweise in Niedersachsen informiert. Im aktuell laufenden, zweiten Zyklus der Richtlinie (2016 – 2021) wurde die vorläufige Bewertung erneut durchgeführt und die identifizierten Risikogebiete im Nds. MBl. vom 08.05.2019 bekannt gegeben. Auf drei Informationsveranstaltungen im November 2019 wurden die öffentlichen Akteure über den Stand der Arbeiten und den Ablauf der erforderlichen Maßnahmenmeldung informiert. Weitere Informationen zu den Veranstaltungen sowie die gehaltenen Vorträge finden Sie in den nächsten Navigationspunkten.

Stellungnahme zum Entwurf einer Direktive zur Implementierung eines EU-weiten Emissionshandels, COM(2001) 581

Im Auftrag des baden-württembergischen Ministeriums für Umwelt und Verkehr wurde der Direktivenentwurf der Europäischen Kommission zur Implementierung eines EU-weiten Emissionshandels (COM(2001) 581) analysiert. Dabei wurde auf folgende Punkte eingegangen: Allokation/Erstvergabe, Freiwilligkeit versus obligatorische Teilnahme und Öffnungsklauseln, projektbasierte Instrumente, Berücksichtigung weiterer Treibhausgase, Regulierungsüberlagerungen sowie Einbeziehung des Stromersektors. Der Entwurf ist zeitlich adäquat in den durch das Kioto-Protokoll vorgegebenen internationalen Rahmen eingepasst. Wie das Protokoll sieht der Vorschlag ab dem Jahr 2008 fünfjährige Budgetperioden vor. Der Richtlinienvorschlag strebt einen Kompromiss zwischen den vier - zum Teil konkurrierenden - Kriterien Einfachheit, Effektivität, Subsidiarität und Transparenz an. Aufgrund des sich erst langsam abzeichnenden internationalen Rahmens und der Vielfalt unterschiedlichster involvierter Interessen ist dies eine erhebliche Aufgabe, deren Bewältigung in weiten Teilen als geglückt angesehen werden kann. Als wichtige Ergänzungsvorschläge zum vorliegenden Entwurf sind herausgefiltert worden: 1) Konkretisierung von Annex III: Die Kriterien für die nationalen Allokationspläne sind sehr allgemein gehalten. Insgesamt erscheint das Verhältnis zwischen Subsidiarität und Transparenz an diesem Punkt zulasten der Transparenz nicht ganz ausgewogen. Hinsichtlich der Anrechnung frühzeitiger Vermeidungsleistungen könnte der Kriterienkatalog z. B. dahingehend konkretisiert werden, dass von der Kommission der Zeitraum eingegrenzt wird, auf den sich die Zuteilung bezieht, und bestimmte Anforderungen an die verfügbaren Daten bzw. Verfahren für die Festlegung der Werte im Falle fehlender Daten gestellt werden. Die Einbeziehung von Neuemittenten wurde ebenfalls weitestgehend offen gelassen. Die Anwendung von EU-weiten Benchmarks (einheitliche Emissionsfaktoren) würde die Spielräume für potenzielle Wettbewerbsverzerrungen einschränken und eine bessere Planungssicherheit für die betroffenen Unternehmen gewährleisten. 2) Berücksichtigung von Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): Der gegenwärtige Richtlinienentwurf kann zu einer Verschlechterung der Wettbewerbsposition von KWK-Anlagen auf dem Wärmemarkt führen, da sie dort möglicherweise mit Angeboten konkurrieren, die nicht vom Emissionshandelssystem erfasst sind (z. B. gasbefeuerte Brennwertkessel). Deshalb sollte der Richtlinienentwurf hinsichtlich der Erfassung von KWK-Anlagen angepasst werden. Denkbar wäre etwa, dass der Anteil des Brennstoffs in KWK-Anlagen, der zur Erzeugung von Fernwärme eingesetzt wird, von der Nachweisverpflichtung für Emissionszertifikate befreit wird.

Entwicklung von Methodiken zur Umsetzung der Anforderungen aus dem UVPG und dem BNatSchG auf der Ebene der Linienfindung (Richtlinie UVS) sowie Entwicklung von Darstellungsformen für Umweltverträglichkeitsstudien (Musterkarten UVS)

Aktuelle Veranlassung des Forschungsvorhabens ist zum einen die Novellierung des UVPG vom 25.06.2005 (Umsetzung der UVP-Änderungs-RL 97/11/EG, der SUP-RL 2001/42/EG und der Öffentlichkeitsbeteiligungs-RL 2003/35/EG). Zum anderen besteht seitens des BMVBS das Bestreben, das Regelwerk für die Umweltbeiträge zum Bundesfernstraßenbau, das 2004 mit dem FFH-Leitfaden und den Musterkarten (BMVBW 2004) begonnen wurde, auf die Instrumente UVS, LBP und LAP auszudehnen. Entstehen soll ein Gesamtkonzept für die Erarbeitung der Umweltbeiträge zum Bundesfernstraßenbau, in dem die Inhalte und Methodiken der einzelnen Beiträge planungsebenenübergreifend so aufeinander abgestimmt sind, dass Doppelarbeiten vermieden werden und die Nachvollziehbarkeit, Stringenz und Durchgängigkeit der Planungsunterlagen gewährleistet sind. Zudem sollen Hinweise gegeben werden, welche Inhalte und welchen Detaillierungsgrad die umweltfachlichen Beiträge auf der jeweiligen Planungsstufe (Linienfindung - Planfeststellung - Ausführungsplanung) aufweisen sollen, um den gesetzlichen Ansprüchen zu genügen, die fachlichen Standards zu erfüllen und der Aufgabenstellung der jeweiligen Planungsstufe gerecht zu werden.Das Forschungsvorhaben behandelt die Umweltverträglichkeitsstudie als fachplanerischen Beitrag zu dem der Planfeststellung vorgelagerten Planungsschritt der Linienfindung sowie der Linienbestimmung nach Paragraph 16 FStrG (mit dem Schwerpunkt der Alternativenprüfung) und steht damit methodisch und inhaltlich zwischen der Umweltrisikoeinschätzung (URE) zum BVWP und der Paragraph 6-Unterlage/dem LBP zum Planfeststellungsverfahren. Es umfasst drei wesentliche Teilbereiche: - Das Gutachten- Die aus dem Gutachten abgeleiteten Richtlinien für die Aufstellung von Umweltverträglichkeitsstudien auf der Ebene der Linienfindung (Richtlinien UVS) einschl. Arbeitshilfen- Die Musterkarten und Formblätter zur einheitlichen Darstellung für Umweltverträglichkeitsstudien im Bundesfernstraßenbau (Musterkarten UVS).Das Gutachten beinhaltet die Aufarbeitung des fachlichen und rechtlichen Hintergrundes für die Arbeits- und Bewertungsschritte der UVS. Zudem werden weitergehende Erläuterungen in Form sog. Merkblätter sowie einer kommentierten Mustergliederung für die UVS im vorgelagerten Verfahren gegeben. Teil des Gutachtens sind zudem Hinweise zur GIS-Anwendung in der Umweltverträglichkeitsstudie.Basierend auf dem Gutachten werden die Richtlinien sowie die Musterkarten und Formblätter für die Aufstellung von Umweltverträglichkeitsstudien in der Straßenplanung entwickelt, die das eigentliche Regelwerk bezüglich der Methoden und Darstellungsformen darstellen. Der Richtlinientext wurde um sog. Arbeitshilfen ergänzt.Ziel des F+E-Vorhabens und des vorliegenden Gutachtens ist zum einen die Anpassung an die neuen gesetzlichen Grundlagen. Durch die stärkere Anbindung an die gesetzlichen Vorgaben des UVPG und der weiteren Umweltfachgesetze soll eine größtmögliche Planungssicherheit erreicht werdenusw.

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