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Umweltindikatoren NRW

Die Umweltindikatoren des LANUV sind Mess- und Kennzahlen, mit denen sowohl die aktuelle Umweltsituation als auch Entwicklungstrends übersichtlich dargestellt und bewertet werden können. Durch Umweltindikatoren werden komplexe Aspekte, wie z. B. die Luftqualität, die Gewässergüte , der Energie- und Rohstoffverbrauch oder die Inanspruchnahme von Freiflächen messbar. Eine Beschreibung des Umweltzustandes durch Umweltindikatoren erhebt nicht den Anspruch, ein vollständiges Bild zu zeichnen. Vielmehr sollen relevante Teilaspekte hervorgehoben werden, deren Zustand und Entwicklung von besonderem Interesse ist. Entsprechend dem Erhebungsturnus wird auf Basis der jeweils verfügbaren Daten der Indikatorensatz im Internet einmal im Jahr aktualisiert. Im Datensatz sind Zeitreihendaten zu den folgenden NRWUmweltindikatoren enthalten: -Treibhausgasemissionen -Erneuerbare Energien bei Primärenergie- und Bruttostromverbrauch -Kraft-Wärme-Kopplung bei Nettostromerzeugung -Primär- und Endenergieverbrauch -Energieproduktivität -Rohstoffverbrauch und Rohstoffproduktivität -Stickstoffoxidemissionen -Stickstoffdioxidkonzentration im städtischen Hintergrund -Ozonkonzentration im städtischen Hintergrund -Feinstaubkonzentration im städtischen Hintergrund -Lärmbelastung -Haushaltsabfälle und Verwertung -Flächenverbrauch -Schwermetalleintrag an ländlichen Stationen -Ökologischer Zustand der oberirdischen Fließgewässer -Nitratkonzentration im Grundwasser -Gefährdete Arten -Naturschutzflächen -Laub-/Nadelbaumanteil -Waldzustand -Stickstoff- und Säureeintrag -Ökologische Landwirtschaft -Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert -Stickstoff-Flächenbilanz (Stickstoff-Überschuss der landwirtschaftlich genutzten Fläche)

Ausgleichsflächen gemäß Bundesnaturschutzgesetz (Kompensationsverzeichnis) - Internet

Dieser Datensatz enthält aus Datenschutzgründen nur eine Teilmenge der Ausgleichsflächen des Hamburger Kompensationsverzeichnisses. Diese Daten enthalten alle Ausgleichsflächen aus großen Eingriffsvorhaben, aus der Bauleitleitplanung sowie Ökokontoflächen gemäß §16 BNatSchG in Verbindung mit der Hamburger Ökokontoverordnung. Zusätzlich werden Maßnahmenflächen gem. §9 (1) Nr. 20 BauGB dargestellt. Die Maßnahmenflächen gemäß BauGB sind keine naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, sondern werden in Bebauungsplänen ohne Zuordnung als „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ festgesetzt, um andere Nutzungen oder Bebauung auf diesen Flächen planerisch auszuschließen. Das Kompensationsverzeichnis basiert auf der Rechtsgrundlage des Bundesnaturschutzgesetzes. Nach §17 Abs. 6 BNatSchG werden die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die dafür in Anspruch genommenen Flächen in diesem Verzeichnis erfasst. Darüber hinaus werden Angaben zum jeweiligen Eingriff gespeichert. In der Datenbank sind Eingriffsart, Eingriffsbeschreibung sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beschrieben. Diese Daten sind mit einem GIS-Programm verknüpft, in dem die entsprechenden Flächen kartografisch dargestellt sind. Vor der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2009 wurde das Kompensationsverzeichnis "Eingriffskataster" genannt. Die Rechtsgrundlage war das Hamburgische Naturschutzgesetz.

WMS Ausgleichsflächen gemäß Bundesnaturschutzgesetz (Kompensationsverzeichnis) - Internet

Dieser WebMapService (WMS) stellt aus Datenschutzgründen nur eine Teilmenge des Hamburger Kompensationsverzeichnisses (Ausgleichsflächen) dar. Dieser Service stellt alle Ausgleichsflächen aus großen Eingriffsvorhaben, aus der Bauleitleitplanung sowie Ökokontoflächen gemäß der Hamburger Ökokontoverordnung dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WFS Ausgleichsflächen gemäß Bundesnaturschutzgesetz (Kompensationsverzeichnis) - Internet

Dieser WebFeatureService (WFS) stellt aus Datenschutzgründen nur eine Teilmenge des Hamburger Kompensationsverzeichnisses (Ausgleichsflächen) zum Downloaden bereit. Dieser Service stellt alle Ausgleichsflächen aus großen Eingriffsvorhaben, aus der Bauleitleitplanung sowie Ökokontoflächen gemäß der Hamburger Ökokontoverordnung dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Ausgleichsflächen gemäß Bundesnaturschutzgesetz (Kompensationsverzeichnis) - Internet

Dieser Datensatz enthält aus Datenschutzgründen nur eine Teilmenge der Ausgleichsflächen des Hamburger Kompensationsverzeichnisses. Diese Daten enthalten alle Ausgleichsflächen aus großen Eingriffsvorhaben, aus der Bauleitleitplanung sowie Ökokontoflächen gemäß §16 BNatSchG in Verbindung mit der Hamburger Ökokontoverordnung. Zusätzlich werden Maßnahmenflächen gem. §9 (1) Nr. 20 BauGB dargestellt. Die Maßnahmenflächen gemäß BauGB sind keine naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, sondern werden in Bebauungsplänen ohne Zuordnung als „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ festgesetzt, um andere Nutzungen oder Bebauung auf diesen Flächen planerisch auszuschließen. Das Kompensationsverzeichnis basiert auf der Rechtsgrundlage des Bundesnaturschutzgesetzes. Nach §17 Abs. 6 BNatSchG werden die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die dafür in Anspruch genommenen Flächen in diesem Verzeichnis erfasst. Darüber hinaus werden Angaben zum jeweiligen Eingriff gespeichert. In der Datenbank sind Eingriffsart, Eingriffsbeschreibung sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beschrieben. Diese Daten sind mit einem GIS-Programm verknüpft, in dem die entsprechenden Flächen kartografisch dargestellt sind. Vor der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2009 wurde das Kompensationsverzeichnis "Eingriffskataster" genannt. Die Rechtsgrundlage war das Hamburgische Naturschutzgesetz.

Ökokontoflächen

Vorgezogene, realisierte Ausgleichsmaßnahmen nach § 16 BNatSchG, deren Flächenäquivalente für Eingriffe und Bauvorhaben zur Verfügung stehen. Ökokontoflächen werden in Mecklenburg-Vorpommern gemäß Ökokontoverordnung von den Unteren Naturschutzbehörden genehmigt und im landesweiten Ökokontoverzeichnis verwaltet.

Kompensations- und Ökokontoverzeichnis M-V

Das Kompensations- und Ökokontoverzeichnis dient im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffs-Ausgleichs-Regelung der Erfassung und Dokumentation von Kompensationsmaßnahmen und -flächen sowie der Verwaltung von Ökokonten in Mecklenburg-Vorpommern. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes § 17 (6) und der Ökokontoverordnung M-V § 13 (2) melden die für die Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen zuständigen Behörden der für die Führung des Kompensationsverzeichnisses zuständigen Stelle die erforderlichen Angaben. Paragraph § 3 Nr.2 des Naturschutzausführungsgesetzes M-V bestimmt das Landesamt als zuständige Stelle. Das Kompensations- und Ökokontoverzeichnis steht den zuständigen Behörden als Web-GIS-Datenbank zur Verfügung. Die Inhalte der erfassten Datenbestände werden über Kartendienste veröffentlicht und sind u. a. im Kartenportal Umwelt verfügbar.

Grünes Band und Nationales Naturerbe: Umweltminister Aeikens: Land übernimmt Flächen vom Bund

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 307/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 307/10 Magdeburg, den 8. Juni 2010 Grünes Band und Nationales Naturerbe: Umweltminister Aeikens: Land übernimmt Flächen vom Bund 20 Jahre nach der Wiedervereinigung will sich Sachsen-Anhalt Flächen des Grünen Bandes vom Bund übertragen lassen. Damit übernimmt das Land ca. 1.690 Hektar Flächen entlang der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze. Das Landeskabinett hat heute in Magdeburg der Übernahme dieser Flächen zugestimmt. Nun soll der Vertragsentwurf mit der Bundesregierung für eine Unterzeichnung vorbereitet werden. Zustimmung fand auch die Übertragung von 16.390 Hektar Flächen des Nationalen Naturerbes. Diese Flächen sollen vom Land an Naturschutzverbände und -stiftungen übertragen werden. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens sagte, dass mit der Übernahme des Grünen Bandes ein einzigartiger Biotopverbund als schützenswerter Erholungs- und Erlebnisraum erhalten werden soll. Das Grüne Band stellt ein lebendiges historisches Denkmal dar und stehe für die Überwindung der deutschen staatlichen Teilung, so der Minister. Der Anteil des Waldes an der Gesamtfläche beträgt 350 Hektar. Wie Aeikens informierte, übergibt der Bund die Flächen kostenlos an das Land. Die für das Land entstehenden Personalkosten zur Pflege der Flächen in Höhe von insgesamt ca. 250.000 Euro in den nächsten drei Jahren über Pachteinnahmen abgedeckt werden. Das Land geht von Pachteinnahmen in Höhe von 73.000 Euro im Jahr aus. Die Pflege der Flächen soll weiterhin über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erfolgen, so dass die Nutzer der Flächen diese Leistungen der BImA in Anspruch nehmen können. Das Land bekommt außerdem Flächen der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), der BImA und der Bodenverwertungs- und ¿verwaltungs GmbH (BVVG) als Nationales Naturerbe übertragen. So erhält es die Liegenschaft Zinne-Eckerkrug im Nationalpark Harz (Landkreis Harz) mit ca. 1.860 Hektar. Diese Waldfläche wird seit 1994 bereits vertraglich vom Land bewirtschaftet und soll nun übertragen werden. Eine Liegenschaft in Franzigmark (Saalekreis) mit ca. 256 Hektar und in Westerhausen/Steinholz mit 14 Hektar sollen der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe übertragen werden. Die Umweltstiftung WWF Deutschland will sich zukünftig um ca. 268 Hektar in Großkühnau (Dessau-Roßlau) kümmern. Mit der Übernahme verpflichten sich die Stiftungen, diese Flächen dauerhaft zu sichern und deren naturschutzfachlichen Wert weiter zu entwickeln, so Aeikens. Die Stiftung Umwelt, Naturschutz und Klimaschutz Sachsen-Anhalt (SUNK) erhält Flächen des Grünen Bandes. Dort sollen dann über die Ökokonto-Verordnung Flächen naturschutzfachlich aufgewertet werden. Zugleich können diese Maßnahmen als Kompensation für unumgängliche Eingriffe in den Naturhaushalt an anderer Stelle angerechnet werden. Die Bundesregierung hatte 2005 die unentgeltliche Übertragung der Bundesflächen des Grünen Bandes beschlossen. Als Grünes Band wird der fast 1.400 Kilometer lange Geländestreifen entlang der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze und dem östlich davon gelegenen Kolonnenweg bezeichnet. Der zwischen 50 und 200 Meter breite Geländestreifen reicht von Travemünde an der Ostsee (Schleswig-Holstein) bis zum Dreiländerecke bei Hof (Bayern). Dort konnte sich aufgrund der erzwungenen Nutzungsruhe und Abgeschiedenheit über Jahrzehnte ein zusammenhängendes Band von zum Teil ökologisch wertvollen Biotopen entwickeln. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

LUBW informiert über Aktivitäten im Naturschutz

null LUBW informiert über Aktivitäten im Naturschutz Zwei Mal jährlich informiert die LUBW im „Naturschutz-Info“ ausführlich über Entwicklungen und Hintergründe im baden-württembergischen Naturschutz. Das aktuelle Heft ist jetzt erschienen und steht zum kostenlosen Herunterladen im Internetauftritt der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg bereit. Gesamte Themenübersicht: ARTEN UND LEBENSRÄUME • Juristisches Tauziehen um die Sauschwänzlebahn • Biotopverbund an der Stillen Musel durch Stillgewässerentwicklung und Wasserbüffelbeweidung • Viele ziehen an einem Strang – Rebhuhn-Schutzprojekt im Landkreis Böblingen trifft auf breite Zustimmung LANDSCHAFTSPFLEGE UND LANDSCHAFTSENTWICKLUNG • Ein zentraler Punkt des Nationalparks Schwarzwald – das Wegekonzept • Biosphärengebiet Schwarzwald – Die erste Runde läuft • Vielfalt statt Reblaus – Modellprojekt zur Wiederherstellung heimischer Vegetation auf Rebböschungen • LEV Landkreis Freudenstadt – Landschaftspflege vom Gäu bis in den Hochschwarzwald • LEV Landkreis Tuttlingen – von der Baar über das Obere Donautal bis zur Hohen Schwabenalb • Gärreste-Düngung auf FFH-Mähwiesen: Geht das? LANDSCHAFTSPLANUNG UND EINGRIFFSREGELUNG • Ökokonto-Verordnung: Evaluationsprozess gestartet! NATUR IM NETZ • Fachanwendung Mähwiesen – neues Werkzeug der LUBW • Gottesanbeterin: Bitte melden! – Auf der Suche nach dem Insekt des Jahres 2017 • Mit LEADER Heckengäu und Willy Häberle auf Tour – digitale Schnitzeljagd zum Bauernhof • Sortengärten in Baden-Württemberg AKTIV UND UNTERWEGS • Landesnaturschutzpreis 2016: Naturoase Siedlung – aber natürlich! • Workshop zum Management von FFH-Mähwiesen • Offenland-Biotopkartierung: Schatzkarte der Natur • Moorschutz in Süddeutschland: Situation, Schlüsselfaktoren, Zukunft • EnBW-Förderprogramm „Impulse für die Vielfalt“ geht 2017 in die 7. Förderrunde • Aktiv für die Biologische Vielfalt – Öffentlichkeitsarbeit rund um den 111-Artenkorb • Finanzministerium leistet wichtigen Beitrag zur Naturschutzstrategie des Landes MENSCHEN IM NATURSCHUTZ • Margareta Barth – die langjährige Präsidentin der LUBW geht in den Ruhestand • Karl-Heinz Lieber – neuer Abteilungsleiter Naturschutz • Gedenken an Wolfgang Baur • Gerhard-Thielcke-Naturschutzpreis 2017 für Ralf Worm NEUERSCHEINUNGEN BEILAGEN • Verzeichnis der Behörden für Naturschutz, Umweltschutz und der Naturschutzbeauftragten in Baden-Württemberg Naturschutz-Info der LUBW Das Naturschutz-Info wird von der LUBW herausgegeben und ist die gemeinsame Fachzeitschrift der baden-württembergischen Naturschutzverwaltung. Die Publikation informiert über rechtliche Aspekte, Entwicklungen, Projekte und Vorgehensweisen im baden-württembergischen Naturschutz. Die Zielgruppen sind haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter aller Fachstellen im Land sowie alle am Naturschutz Interessierten. Aktuelle und ältere Ausgaben stehen im Bestellshop der LUBW kostenlos als PDF-Dateien zur Verfügung oder können kostenpflichtig als Druckausgabe für 3 Euro bestellt werden, zuzüglich Versandkostenpausschale von 3 Euro, ins Ausland von 5 Euro. Für einen regelmäßigen Bezug des Heftes als Abonnement wenden Sie sich bitte per E-Mail an: bibliothek@lubw.bwl.de . Beobachten, bewerten, beraten: LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Die LUBW ist das Kompetenzzentrum des Landes Baden-Württemberg in Fragen des Umwelt- und Naturschutzes, des technischen Arbeitsschutzes, des Strahlenschutzes und der Produktsicherheit. Rund 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Naturwissenschaft, Ingenieurwesen und Technik sowie in Laboren und Verwaltung setzen in der LUBW ihr Fachwissen dafür ein, Lösungen für immer komplexer werdende Umweltprobleme zu finden. Zahlreiche Messnetze im Land liefern Daten über den Zustand von Luft, Wasser und Boden. Auch Radioaktivität wird regelmäßig überprüft. In Umweltproben wird die chemische, radiologische oder biologische Zusammensetzung analysiert. Kartierungen von Fauna und Flora liefern Aussagen über den Zustand von Natur und Landschaft. Die medien-übergreifende Umweltbeobachtung gibt Auskunft über den Zustand der Ökosysteme. Die LUBW untersucht auch Lärm und elektromagnetische Felder. Bei Bedarf initiieren sie auch die Entwicklung neuer analytischer Verfahren. Die Daten und deren Bewertung gibt die LUBW an Politik und Verwaltung, an Unternehmen sowie an interessierte Bürgerinnen und Bürger weiter. Die LUBW ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihr Hauptsitz ist in Karlsruhe. Außenstellen befinden sich in Stuttgart und Langenargen am Bodensee. Weitere Information unter http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de

Rechtsquellen EG-Recht Bundesrecht Landesrecht

EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 61 vom 3.3.1997, S. 1) Zuletzt geänderte Artenanhänge durch Verordnung (EU) 2023/966 vom 15. Mai 2023 (ABl. L 133 vom 17.5.2023, S. 1) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R0966 Letzte Berichtigung ABl. L 188 vom 27.7.2023, S. 62: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/966/corrigendum/2023-07-27/oj Letzte konsolidierte Fassung (Text Grund-VO und Artenanhänge) vom 20.05.2023: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01997R0338-20230520 EG-Durchführungsverordnung Nr. 865/2006 der Kommission vom 4. Mai 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 166 vom 19.6.2006, S. 1) Zuletzt geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2021/2280 vom 16. Dezember 2021 (ABl. L 473 vom 30.12.2021, S. 1): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R2280 Letzte konsolidierte Fassung vom 19.01.2022: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02006R0865-20220119 Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung vom Umweltschäden EG-Richtlinie 2004/35/EG Des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung vom Umweltschäden (ABl. L143 vom 30.4.2004, S. 56); http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:143:0056:0075:de:PDF EG-FFH-Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7); zuletzt geändert durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 368); Konsolidierte Fassung vom 1.1.2007 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1992L0043:20070101:DE:PDF EG-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EWG des europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung) (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7); Zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2019/1010 vom 5. Juni 2019 (ABl. L 170 vom 25.6.2019, S. 115) Letzte konsolidierte Fassung vom 26.06.2019: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02009L0147-20190626 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) Vollzitat: "Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1362) geändert worden ist" BNatSchG - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (gesetze-im-internet.de) Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) - Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896); Zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bartschv_2005/gesamt.pdf - ohne Anlage 6 Anlage 5 - BArtSchV (36 KB, nicht barrierefrei) - Meldepflichtbefreiung; Von der Anzeigepflicht des § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung ausgenommene Arten Anlage 6 - BArtSchV (173 KB, nicht barrierefrei) - Kennzeichnungspflichtige Arten und Kennzeichnungsmethoden Anlage 6 - BArtSchV (Auszug) (37 KB, nicht barrierefrei) - Artenschutzrechtlich zu kennzeichnende Papageien des Anhangs B der EG-Artenschutzverordnung Umsetzungsgesetz Gesetz zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 6. Oktober 2011 (BGBl. I S. 1986) http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/recht/BGBl._I_S._1986.pdf Umweltschadensgesetz (USchadG) Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden Vom 10. Mai 2007 (BGBl. 2007 I Nr. 19, 14. Mai 2007); Ausfertigungsdatum: 10.05.2007, Vollzitat: "Umweltschadensgesetz vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2565) geändert worden ist", Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 23.7.2013 I 2565 http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/uschadg/gesamt.pdf Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) vom 10. Dezember 2010 (GVBl. LSA, S. 569) Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt (Wiederinkraftsetzen und Zweite Änderung) Richtlinie über die Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Sachsen-Anhalt (Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt) RdErl. des MLU vom 12.3.2009 – 22.2-22302/2; Fundstelle: MBl. LSA 2009, S. 250; Bezug: Gem. RdErl. des MLU, MBV, MI und MW vom 16.11.2004 (MBl. LSA S. 685), geändert durch RdErl. des MLU vom 24.11.2006 (MBl. LSA S. 743) Ökokonto-Verordnung Verordnung über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen (Ökokonto-Verordnung - ÖkoKV ST) vom 21. Januar 2005, veröffentlicht im GVBl. LSA 2005, S. 24, mehrfach geändert durch Verordnung vom 15. Juni 2011, veröffentlicht im GVBl. LSA 2011, S. 609 Ersatzzahlungsverordnung Verordnung über die naturschutzrechtliche Ersatzzahlung (Ersatzzahlungsverordnung) vom 28. Februar 2006, veröffentlicht GVBl. LSA 2006, S. 72 ; Letzte berücksichtigte Änderung: §§ 1 und 2 geändert durch Verordnung vom 18. März 2011 (GVBl. LSA S. 542) Festlegung des Kompensationsraumes für Ersatzmaßnahmen Gem. RdErl. des MLU vom 6.9.2010 – 22.2-22300, veröffentlicht MBl. LSA Nr. 28/2010, S. 561 vom 25.10.2010 Umsetzung der §§ 18 bis 28 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) und Sicherung des nachhaltigen Erfolgs der durchgeführten Maßnahmen gem. RdErl. des MLU, MI, MW und MBV vom 27.07.2005 - 42.2-22301/3, veröffentlicht MBl. LSA 2005, S. 498 Grünes Band Sachsen-Anhalt Gesetz über die Festsetzung des Nationalen Naturmonuments "Grünes Band Sachsen-Anhalt - Vom Todesstreifen zur Lebenslinie" (Grünes-Band-Gesetz Sachsen-Anhalt - GBG LSA) Vom 28. Oktober 2019 (GVBl. LSA S. 346) Quellen: https://eur-lex.europa.eu EUR-Lex - Der Zugang zum EU-Recht http://www.gesetze-im-internet.de Bundesministerium der Justiz Bundesamt für Justiz https://www.bfn.de Bundesamt für Naturschutz (BfN) http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de Landesrecht Sachsen-Anhalt Letzte Aktualisierung dieser Seite: 05.10.2023

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