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Kompensationsflächen Kreis Kleve

Kompensationsflächenkataster Die unteren Naturschutzbehörden sind dazu verpflichtet, ein Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster zu führen. Die Aufstellung des Katasters ermöglicht es, unter anderem einen graphischen Überblick über vorhandene Ausgleichs- und Ersatzflächen (Kompensationsflächen) zu erlangen. So können z.B. Doppelbelegungen ausgeschlossen werden, da die Fläche nun nicht mehr für andere Ausgleichs- und Ersatzflächenmaßnahmen herangezogen werden kann. Außerdem spielt die Erfassung solcher Flächen bei Planungen eine wichtige Rolle: Es werden Standortentscheidungen für Eingriffe, aber auch für Ausgleich beeinflusst. Gem. § 34 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) werden jedoch nur Flächen aufgenommen, die größer als 500 m² sind. Im Rahmen des Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster sind auch die nach § 34 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes Natura 2000 (Kohärenzsicherungsmaßnahmen), die nach § 44 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowie die nach § 53 durchgeführten Schadensbegrenzungsmaßnahmen gesondert auszuweisen. CEF-Maßnahme - CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures), auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen genannt, sind Maßnahmen des Artenschutzes, die vor geplanten oder notwendigen Eingriffen stattfinden müssen. Sie sollen eine ökologisch-funktionale Kontinuität betroffener Tierarten oder Populationen sichern. Ersatzaufforstung – Ersatzaufforstungen sind Kompensationsmaßnahmen, bei denen Wald, der an anderer Stelle verloren gegangen ist, wiederhergestellt wird. Ein Waldersatz nach dem Landesforstgesetz stellt auch eine ökologische Aufwertung dar. Kohärenzsicherungsmaßnahme - Als Kohärenzsicherungsmaßnahmen werden Maßnahmen bezeichnet, die der Erhaltung des Zusammenhangs des Europäischen Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 (EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete) dienen. Maßnahmen zur Kohärenzsicherung zielen darauf ab, für die betroffenen Lebensraumtypen und Arten an anderer Stelle eine Verbesserung ihres Erhaltungszustands zu erreichen. Kompensationsfläche - Für Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vorgeschrieben, die geeignet sind, die jeweiligen Eingriffe in den Naturhaushalt wiedergutzumachen. Die gesetzlichen Anforderungen an die Handhabung der Eingriffsregelung sind den §§ 13 – 18 Bundesnaturschutzgesetz sowie den §§ 30-34 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen. Für die Anforderungen der Eingriffsregelung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches. Ausgleichsmaßnahmen werden direkt am Ort des Eingriffs durchgeführt, bei Ersatzmaßnahmen werden die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts an anderer Stelle in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise wiederhergestellt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neugestaltet. Ökokontofläche – In Ökokonten sind Kompensationsflächen zusammengefasst, auf denen bereits im Vorfeld von Eingriffen Maßnahmen zur ökologischen Kompensation durchgeführt und bewertet werden. Bei Bedarf können diese Flächen einem Eingriff zugeordnet und durch die Eingriffsverursachenden gegenfinanziert werden. Diese Flächen stehen nur intern zur Verfügung. Schadenbegrenzungsmaßnahme – Schadenbegrenzungsmaßnahmen nach § 53 LNatSchG sind Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die gewährleisten, dass erhebliche Auswirkungen auf ein Natura 2000-Gebiet ausbleiben. Sie werden im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung festgelegt. Diese Flächen stehen nur intern zur Verfügung.

Ökokonto

Dargestellt werden Ökokontoflächen die bei den Kreisen/kreisfreien Städten als solche geführt werden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) erstellt aus den Datenlieferungen zu den Ökokontoflächen der einzelnen Kreise/kreisfreien Städte einen landesweiten Datenbestand. Die Daten werden hinsichtlich gemeinsamer Dateninhalte/Attribute (entsprechend der Anforderungen aus der Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung ÖkokontoVO) vom 28.März 2017 (GVOBl. S. 223) vereinheitlicht. Dieser landesweite Datenbestand unterliegt einer steten Vervollständigung und Fortentwicklung. Wichtiger Hinweis: Die einzelnen Daten unterscheiden sich je nach Kreis/kreisfreier Stadt hinsichtlich Erfassungstiefe und -intensität. Auf eine inhomogene Datenlage wird hiermit hingewiesen. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Kreisen/ kreisfreien Städten ist deshalb nicht gegeben.

Gesellschaft

Die Erhaltung biologischer Vielfalt liegt in der Verantwortung der gesamten Gesellschaft. Deshalb baut die Strategie auf dem Engagement vieler Akteurinnen und Akteure auf. Die guten Beispiele machen deutlich, wie sich Bürgerinnen und Bürger, Initiativen, Verbände, einzelne Verwaltungsbereiche und auch Unternehmen einsetzen. Die zahlreichen Umweltbildungsprojekte sensibilisieren für Aspekte der biologischen Vielfalt und regen an, sich zu beteiligen. Ein weiterer gesellschaftlicher Aspekt der Berliner Strategie ist mit dem Ziel verbunden, eine hohe Lebensqualität zu schaffen. Alle Berlinerinnen und Berliner sollen Zugang zur Stadtnatur haben und in den Genuss ihrer positiven Wirkungen gelangen können. Die Umweltwirkungen von Städten reichen weit über die Stadtgrenzen hinaus, denn Städte erzeugen überregionale, teils sogar global wirksame Stoffströme und nutzen Ressourcen aus aller Welt. Daher trägt Berlin als grüne Metropole mit einer hohen Biodiversität Verantwortung weit über die Stadtgrenzen hinaus. Bild: bgmr Berliner Ökokonto Berlin führt ein bauleitplanerisches Ökokonto. So lassen sich Eingriffe in Natur und Landschaft, die Bauprojekte in der wachsenden Stadt verursachen, früh und gezielt ausgleichen. Das fördert die Biodiversität und hilft, die grüne Stadt gezielt vorzudenken. Berliner Ökokonto Weitere Informationen Bild: Sascha Abendroth Unternehmerische Verantwortung Berlins Unternehmen können die Biodiversität auf vielfältige Weise voranbringen – nicht zuletzt, indem sie ihren Firmensitz naturnah gestalten. Der Leitfaden „Berliner Unternehmen fördern Biologische Vielfalt“ liefert dafür gute Argumente, Ideen und Beispiele. Das regt an mitzumachen. Unternehmerische Verantwortung Weitere Informationen Bild: Stiftung für Mensch und Umwelt Biodiverses Wohnumfeld Wer biologische Vielfalt fördern will, darf vor Wohngebieten nicht haltmachen. Weil mehr Artenvielfalt auch mehr Lebensqualität bedeutet, werden Berlins Wohnungsgenossenschaften und die städtischen Wohnungsbaugesellschaften immer häufiger in dieser Frage aktiv. Biodiverses Wohnumfeld Weitere Informationen Bild: Eike Friederici Naturerfahrungsräume In einem Naturerfahrungsraum kreativ und spielerisch die Stadtwildnis erkunden – für Kinder und Jugendliche in Berlin ist das auch ein Weg, biologische Vielfalt zu begreifen. Die Räume haben sie meist selbst mitgestaltet. In ihnen wachsen die Naturschützerinnen und Naturschützer von Morgen heran. Naturerfahrungsräume Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin 26 Stunden Festival: Der Lange Tag der StadtNatur Am Langen Tag der StadtNatur gehen die Berlinerinnen und Berliner auf Tuchfühlung mit der Artenvielfalt. Hunderte Führungen, Touren und Mitmachaktionen laden jedes Jahr dazu ein, die Natur zu erfahren, und zeigen, wie man sich engagieren kann. 26 Stunden Festival: Der Lange Tag der StadtNatur Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Stadtnatur-Rangerinnen und -Ranger In jedem Bezirk Berlins sind Stadtnatur-Rangerinnen und -Ranger unterwegs. Sie kümmern sich um die biologische Vielfalt in der Stadt. Dazu beobachten, kartieren und schützen sie Tiere und Pflanzen und erklären sie den Menschen. Stadtnatur-Rangerinnen und -Ranger Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin Umweltbildung für Kinder und Jugendliche Berlin fördert Umweltbildung in vielen Formen. Naturpädagoginnen und -pädagogen kommen zum Beispiel in die Bildungseinrichtung; andere laden zu offenen Lernwerkstätten ein. Allen Formaten gleich ist nur eins: Sie sprechen jene an, die morgen die biologische Vielfalt schützen sollen. Umweltbildung für Kinder und Jugendliche Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Artenschutz in der Stadtentwicklung Berlin hat eine Artenschutzkonzeption, mit der erste Auswirkungen des weiteren Stadtwachstums auf naturschutzrechtlich geschützte Arten erfasst und Möglichkeiten zur Schaffung von Ersatzlebensräumen aufgezeigt werden. Artenschutz in der Stadtentwicklung Weitere Informationen Bild: bgmr Landschaftsarchitekten Tierfreundliche Beleuchtung Das Licht der Stadt irritiert viele Tiere. Für einige ist es sogar lebensgefährlich. Mit der richtigen Beleuchtung lässt sich das vermeiden. Gefragt ist weniger Licht, das gut ausgerichtet, abgeschirmt und im Ton warm ist, aus Lichtquellen, die nicht zu heiß werden. Tierfreundliche Beleuchtung Weitere Informationen Bild: Maria Reusrath Landschaftspflege für biologische Vielfalt Wie ein Landschaftsraum gepflegt wird, ist mit dafür entscheidend, ob sich die biologische Vielfalt entfalten kann. Wie gut diese Pflege gelingt, hängt vom Engagement vieler ab. Landschaftspflege für biologische Vielfalt Weitere Informationen Bild: Grün macht Schule Grün macht Schule Die Beratungsstelle „Grün macht Schule“ begleitet seit fast 40 Jahren Berliner Schulen und Kindertagesstätten bei der Gestaltung ihrer Freiflächen. Dabei sind viele grüne Oasen entstanden, in denen Kinder täglich Natur erleben und ihr Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt stärken. Grün macht Schule Weitere Informationen Bild: bgmr Landschaftsarchitekten Reichhaltige Umweltbildung In Berlin gibt es viele Angebote zur Umweltbildung, die biologische Vielfalt erlebbar machen. Die Bandbreite reicht von Dauereinrichtungen vor Ort bis zu Exkursionen, Lehrpfaden und digitalen Medien. Reichhaltige Umweltbildung Weitere Informationen

Kompensationsflächenkataster im Landkreis Vechta - Originär

Das Kompensationsflächenkataster des Landkreis Vechta lässt sich in folgende Kategorien ausdifferenzieren: 1. Kompensationsmaßnahmen nach dem BauGB („städtebauliche Kompensationsflächen“ für die Bauleitplanung der Gemeinden) 2. Kompensationsmaßnahmen nach dem BNatSchG (vorhabenbezogene „naturschutzrechtliche Kompensationsflächen“ für einzelne Vorhaben wie z.B. Bauvorhaben im Außenbereich oder Bodenabbau) 3. Flächen des Naturschutzfachlichen Ersatz- und Ausgleichsfonds (NEF) des Landkreises Vechta 4. Flächenpools-/Ökokonten privater Betreiber oder gemeindlich betrieben 5. Ersatzgeld (punktuell/flächig): Mit dem Ersatzgeld werden sowohl Entwicklungsmaßnahmen finanziert (Punkte) als auch Flächen angekauft (Flächen). Weiterführende Informationen zu den Entwicklungsmaßnahmen können beim Landkreis abgefragt werden.

Kompensationskataster

Dargestellt werden Kompensationsflächen, die sich als Rechtsfolge aus öffentlich-rechtlichen Zulassungen der verschiedenen Bundes- Landes- und Kommunalbehörden ergeben und den unteren Naturschutzbehörden der Kreise/kreisfreien Städte zur Führung des Kompensationsverzeichnisses übermittelt wurden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein LLUR erstellt aus den turnusmäßigen Datenlieferungen der unteren Naturschutzbehörden zu den Kompensationsflächen der einzelnen Kreise/kreisfreien Städte einen landesweiten Datenbestand. Dieser landesweite Datenbestand unterliegt einer steten Vervollständigung und Fortentwicklung. Die Daten werden hinsichtlich gemeinsamer Dateninhalte/Attribute (entsprechend der Anforderungen aus der Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung-ÖkokontoVO) vom 28. März 2017 (GVOBl. S. 223) vereinheitlicht. Wichtiger Hinweis: Die einzelnen Daten unterscheiden sich je nach Kreis/kreisfreier Stadt hinsichtlich Erfassungstiefe und -intensität. Auf eine inhomogene Datenlage wird hiermit hingewiesen. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Kreisen/kreisfreien Städten ist deshalb nicht gegeben.

Ökokonto

Dargestellt werden Ökokontoflächen die bei den Kreisen/kreisfreien Städten als solche geführt werden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) erstellt aus den Datenlieferungen zu den Ökokontoflächen der einzelnen Kreise/kreisfreien Städte einen landesweiten Datenbestand. Die Daten werden hinsichtlich gemeinsamer Dateninhalte/Attribute (entsprechend der Anforderungen aus der Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung ÖkokontoVO) vom 28.März 2017 (GVOBl. S. 223) vereinheitlicht. Dieser landesweite Datenbestand unterliegt einer steten Vervollständigung und Fortentwicklung. Wichtiger Hinweis: Die einzelnen Daten unterscheiden sich je nach Kreis/kreisfreier Stadt hinsichtlich Erfassungstiefe und -intensität. Auf eine inhomogene Datenlage wird hiermit hingewiesen. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Kreisen/ kreisfreien Städten ist deshalb nicht gegeben.

Kompensationskataster

Dargestellt werden Kompensationsflächen, die sich als Rechtsfolge aus öffentlich-rechtlichen Zulassungen der verschiedenen Bundes- Landes- und Kommunalbehörden ergeben und den unteren Naturschutzbehörden der Kreise/kreisfreien Städte zur Führung des Kompensationsverzeichnisses übermittelt wurden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein LLUR erstellt aus den turnusmäßigen Datenlieferungen der unteren Naturschutzbehörden zu den Kompensationsflächen der einzelnen Kreise/kreisfreien Städte einen landesweiten Datenbestand. Dieser landesweite Datenbestand unterliegt einer steten Vervollständigung und Fortentwicklung. Die Daten werden hinsichtlich gemeinsamer Dateninhalte/Attribute (entsprechend der Anforderungen aus der Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung-ÖkokontoVO) vom 28. März 2017 (GVOBl. S. 223) vereinheitlicht. Wichtiger Hinweis: Die einzelnen Daten unterscheiden sich je nach Kreis/kreisfreier Stadt hinsichtlich Erfassungstiefe und -intensität. Auf eine inhomogene Datenlage wird hiermit hingewiesen. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Kreisen/kreisfreien Städten ist deshalb nicht gegeben.

Frei verfügbare Ökokonten

Zugestimmte und anerkannte Ökokonten, deren Flächenäquivalente dem freien Handel zur Verfügung stehen (entsprechend § 3 Abs. 1 Pkt. 12 Ökokonto-VO M-V).

Ökokonten OEK

eingerichtete Ökokontoflächen. Vorgezogene Ausgleichsflächen ("Ökokonto") gemäß der rheinland-pfälzischen Eingriffsregelung (https://mkuem.rlp.de/themen/natur-und-artenschutz/eingriff-und-kompensation).

Ökokontoflächen Saarland

Ökokontoflächen Saarlands; Register der Ökokonto-Gesamtflächen, übergeordnete Kopfdaten zu den Ökokonto-Teilflächen - Aktualisierungsturnus: fortlaufend - Rechtsgrundlage: § 17 Abs. 6 BNatSchG i.V.m. § 30 Abs. 6 SNG, im GDZ als Handlung modelliert (Maßnahme Ökokonto); die Multi Featureklasse setzt sich zusammen aus flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_n8oek und der Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.n8oek) und wurde dann exportiert in die Filegeodatabase. Es sind folgende anwenderrelevante Attribute vorhanden: Maßnahme NUMMER Maßnahme BEMERKUNG ZULASSUNGSART VORL_FREI: vorläufig freigegeben INSDATE: Importdatum ins GDZ M_TRAEGER_K : Träger der Maßnahme (Kurzform) M_TRAEGER_L : Träger der Maßnahme (Langform) FLAECHE_HA : Fläche in Ha GESAMTVOLUMEN_OEW : Gesamtvolumen ÖW OEW_REST : aktuell verfügbare ÖW BESCHEIDDATUM KENNUNG BEHOERDE AZ_BESCHEID : Aktenzeichen des Bescheids GENEHMIGUNGSEMPFAENGER M_VERANTWORTLICHER FLAECHENANZAHL BEMERKUNG BEZEICHNUNG M_BEZEICHNUNG AZ_BEHOERDE RECHTSNACHFOLGER FREIPROZ: Anteil der vorläufig freigegebenen Fläche in % EINSPEICHERUNGSDATUM : Datum der Einspeicherung in OSIRIS

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