Dargestellt werden Kompensationsflächen, die sich als Rechtsfolge aus öffentlich-rechtlichen Zulassungen der verschiedenen Bundes- Landes- und Kommunalbehörden ergeben und den unteren Naturschutzbehörden der Kreise/kreisfreien Städte zur Führung des Kompensationsverzeichnisses übermittelt wurden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein LLUR erstellt aus den turnusmäßigen Datenlieferungen der unteren Naturschutzbehörden zu den Kompensationsflächen der einzelnen Kreise/kreisfreien Städte einen landesweiten Datenbestand. Dieser landesweite Datenbestand unterliegt einer steten Vervollständigung und Fortentwicklung. Die Daten werden hinsichtlich gemeinsamer Dateninhalte/Attribute (entsprechend der Anforderungen aus der Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung-ÖkokontoVO) vom 28. März 2017 (GVOBl. S. 223) vereinheitlicht. Wichtiger Hinweis: Die einzelnen Daten unterscheiden sich je nach Kreis/kreisfreier Stadt hinsichtlich Erfassungstiefe und -intensität. Auf eine inhomogene Datenlage wird hiermit hingewiesen. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Kreisen/kreisfreien Städten ist deshalb nicht gegeben.
Dargestellt werden Kompensationsflächen, die sich als Rechtsfolge aus öffentlich-rechtlichen Zulassungen der verschiedenen Bundes- Landes- und Kommunalbehörden ergeben und den unteren Naturschutzbehörden der Kreise/kreisfreien Städte zur Führung des Kompensationsverzeichnisses übermittelt wurden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein LLUR erstellt aus den turnusmäßigen Datenlieferungen der unteren Naturschutzbehörden zu den Kompensationsflächen der einzelnen Kreise/kreisfreien Städte einen landesweiten Datenbestand. Dieser landesweite Datenbestand unterliegt einer steten Vervollständigung und Fortentwicklung. Die Daten werden hinsichtlich gemeinsamer Dateninhalte/Attribute (entsprechend der Anforderungen aus der Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung-ÖkokontoVO) vom 28. März 2017 (GVOBl. S. 223) vereinheitlicht. Wichtiger Hinweis: Die einzelnen Daten unterscheiden sich je nach Kreis/kreisfreier Stadt hinsichtlich Erfassungstiefe und -intensität. Auf eine inhomogene Datenlage wird hiermit hingewiesen. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Kreisen/kreisfreien Städten ist deshalb nicht gegeben.
Dargestellt werden Ökokontoflächen die bei den Kreisen/kreisfreien Städten als solche geführt werden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) erstellt aus den Datenlieferungen zu den Ökokontoflächen der einzelnen Kreise/kreisfreien Städte einen landesweiten Datenbestand. Die Daten werden hinsichtlich gemeinsamer Dateninhalte/Attribute (entsprechend der Anforderungen aus der Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung ÖkokontoVO) vom 28.März 2017 (GVOBl. S. 223) vereinheitlicht. Dieser landesweite Datenbestand unterliegt einer steten Vervollständigung und Fortentwicklung. Wichtiger Hinweis: Die einzelnen Daten unterscheiden sich je nach Kreis/kreisfreier Stadt hinsichtlich Erfassungstiefe und -intensität. Auf eine inhomogene Datenlage wird hiermit hingewiesen. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Kreisen/ kreisfreien Städten ist deshalb nicht gegeben.
Dargestellt werden Ökokontoflächen die bei den Kreisen/kreisfreien Städten als solche geführt werden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) erstellt aus den Datenlieferungen zu den Ökokontoflächen der einzelnen Kreise/kreisfreien Städte einen landesweiten Datenbestand. Die Daten werden hinsichtlich gemeinsamer Dateninhalte/Attribute (entsprechend der Anforderungen aus der Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung ÖkokontoVO) vom 28.März 2017 (GVOBl. S. 223) vereinheitlicht. Dieser landesweite Datenbestand unterliegt einer steten Vervollständigung und Fortentwicklung. Wichtiger Hinweis: Die einzelnen Daten unterscheiden sich je nach Kreis/kreisfreier Stadt hinsichtlich Erfassungstiefe und -intensität. Auf eine inhomogene Datenlage wird hiermit hingewiesen. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Kreisen/ kreisfreien Städten ist deshalb nicht gegeben.
Zugestimmte und anerkannte Ökokonten, deren Flächenäquivalente dem freien Handel zur Verfügung stehen (entsprechend § 3 Abs. 1 Pkt. 12 Ökokonto-VO M-V).
Wenn Wohnungen, Schulen oder Straßen gebaut werden, geht das fast immer zulasten der Natur. Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt vor, diese Schäden auszugleichen. Im dicht bebauten Berlin ist das oft schwer möglich – insbesondere direkt vor Ort. Abhilfe schafft die Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption (GAK): Sie ermöglicht es, solche Kompensationen zu bündeln und die geforderte Wiedergutmachung an der Natur dort zu leisten, wo sie sich sinnvoll umsetzen lässt, am nötigsten ist und möglichst viele positive Auswirkungen hat auf Mensch und Natur. Die GAK identifiziert dafür geeignete Räume im Stadtgebiet. Geeignete Kompensationsflächen identifizieren und sichern Ausgleichsmaßnahmen umsetzen mit größtmöglichen Effekten auf Naturhaushalt und Lebensqualität Kompensationen für mehrere kleine Bauvorhaben bündeln für insgesamt größere Wirksamkeit Die Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption (GAK) dient dazu, naturschutzrechtliche Kompensationen, die nicht am Eingriffsort umsetzbar sind, in passende Räume zu lenken. Um diese zu finden, stützt sich die GAK auf die vier anderen Programmpläne des Landschaftsprogramm (LaPro): In welchem Viertel gibt es zu wenig Grünflächen? Wo sollten Biotope vernetzt werden? Welche Maßnahmen könnten Boden, Wasser, Luft und Klima besser schützen? Wo gibt es Lücken im Netz der Grünen Hauptwege? Daraus ergeben sich exakte Herleitungskriterien. Aufbauend auf solchen Analysen benennt die GAK sogenannte Ausgleichssuchräume, also Orte, die sich für Kompensationen anbieten und an denen möglichst viele Ziele des LaPro auf einmal erreicht werden können: Mensch und Natur sollen gleichermaßen profitieren. Drei Ausgleichssuchräume sind gesamtstädtisch von besonderer Bedeutung. Hier sollen Kompensationen vorrangig stattfinden: in der dicht bebauten Innenstadt im Berliner Freiraumsystem in den vier Naherholungsgebieten Berliner Barnim, Müggelspree, Grunewald und Tegeler/Spandauer Forst Besonders attraktiv für eine Kompensation sind Flächen mit hohem Aufwertungspotenzial wie Brachflächen, ehemalige Rieselfelder oder einst landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen. Sie lassen sich in Orte (zurück-)verwandeln, wo Gewässer wieder frei fließen, Arten Lebensräume und Menschen Erholung finden. Da die Zahl großer Freiflächen beschränkt ist, ermöglicht die GAK auch Maßnahmen, die sich kleinräumig umsetzen lassen. Dazu zählen etwa begrünte Dächer, renaturierte Ufern oder Blühwiesen, die Bestäubern Nahrung geben. Um die GAK noch flexibler zu gestalten, hat Berlin für stadtpolitisch bedeutsame Bauvorhaben ein sogenanntes Ökokonto eingerichtet. Das Instrument erlaubt es, eine naturschutzfachlich gebotene Kompensation im Voraus zu leisten. Konkret: Noch vor dem ersten Spatenstich wird eine geeignete Fläche ökologisch aufgewertet, indem etwa Biotope angelegt werden. Dadurch wird ein Öko-Plus erwirtschaftet. Wenn später an einem anderen Ort die Bagger rollen, entsteht ein Öko-Minus, das mit dem Plus verrechnet wird. Das Ökokonto soll insbesondere den dringend benötigten Wohnungsneubau beschleunigen. Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption (GAK) im Geoportal Berlin Bild: Dagmar Schwelle Herleitungskriterien der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption Welche Flächen eignen sich am besten für eine Kompensation im Sinne der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption? Orientierung bieten die Herleitungskriterien. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Berliner Ökokonto Ausgleich schaffen bevor überhaupt gebaut wurde? Diese Möglichkeit bietet ein bauleitplanerisches Ökokonto. Weitere Informationen
Ökokontoflächen Saarlands; Register der Ökokonto-Gesamtflächen, übergeordnete Kopfdaten zu den Ökokonto-Teilflächen - Aktualisierungsturnus: fortlaufend - Rechtsgrundlage: § 17 Abs. 6 BNatSchG i.V.m. § 30 Abs. 6 SNG, im GDZ als Handlung modelliert (Maßnahme Ökokonto); die Multi Featureklasse setzt sich zusammen aus flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_n8oek und der Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.n8oek) und wurde dann exportiert in die Filegeodatabase. Es sind folgende anwenderrelevante Attribute vorhanden: Maßnahme NUMMER Maßnahme BEMERKUNG ZULASSUNGSART VORL_FREI: vorläufig freigegeben INSDATE: Importdatum ins GDZ M_TRAEGER_K : Träger der Maßnahme (Kurzform) M_TRAEGER_L : Träger der Maßnahme (Langform) FLAECHE_HA : Fläche in Ha GESAMTVOLUMEN_OEW : Gesamtvolumen ÖW OEW_REST : aktuell verfügbare ÖW BESCHEIDDATUM KENNUNG BEHOERDE AZ_BESCHEID : Aktenzeichen des Bescheids GENEHMIGUNGSEMPFAENGER M_VERANTWORTLICHER FLAECHENANZAHL BEMERKUNG BEZEICHNUNG M_BEZEICHNUNG AZ_BEHOERDE RECHTSNACHFOLGER FREIPROZ: Anteil der vorläufig freigegebenen Fläche in % EINSPEICHERUNGSDATUM : Datum der Einspeicherung in OSIRIS
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Ökokontoflächen Saarlands; Register der Ökokonto-Gesamtflächen, übergeordnete Kopfdaten zu den Ökokonto-Teilflächen - Aktualisierungsturnus: fortlaufend - Rechtsgrundlage: § 17 Abs. 6 BNatSchG i.V.m. § 30 Abs. 6 SNG, im GDZ als Handlung modelliert (Maßnahme Ökokonto); die Multi Featureklasse setzt sich zusammen aus flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_n8oek und der Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.n8oek) und wurde dann exportiert in die Filegeodatabase. Es sind folgende anwenderrelevante Attribute vorhanden: Maßnahme NUMMER Maßnahme BEMERKUNG ZULASSUNGSART VORL_FREI: vorläufig freigegeben INSDATE: Importdatum ins GDZ M_TRAEGER_K : Träger der Maßnahme (Kurzform) M_TRAEGER_L : Träger der Maßnahme (Langform) FLAECHE_HA : Fläche in Ha GESAMTVOLUMEN_OEW : Gesamtvolumen ÖW OEW_REST : aktuell verfügbare ÖW BESCHEIDDATUM KENNUNG BEHOERDE AZ_BESCHEID : Aktenzeichen des Bescheids GENEHMIGUNGSEMPFAENGER M_VERANTWORTLICHER FLAECHENANZAHL BEMERKUNG BEZEICHNUNG M_BEZEICHNUNG AZ_BEHOERDE RECHTSNACHFOLGER FREIPROZ: Anteil der vorläufig freigegebenen Fläche in % EINSPEICHERUNGSDATUM : Datum der Einspeicherung in OSIRIS - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Ein Ökokonto ist eine dokumentierte Bevorratung von gebündelten Naturschutz-Maßnahmen und/oder -Flächen, die bei zukünftigen Eingriffen in Natur und Landschaft als Kompensationsmöglichkeit zur Verfügung stehen (auch Kompensationsflächen- oder Kompensationsmaßnahmen-Pool).
Dargestellt werden Kompensationsflächen, die sich als Rechtsfolge aus öffentlich-rechtlichen Zulassungen der verschiedenen Bundes- Landes- und Kommunalbehörden ergeben und den unteren Naturschutzbehörden der Kreise/kreisfreien Städte zur Führung des Kompensationsverzeichnisses übermittelt wurden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein LLUR erstellt aus den turnusmäßigen Datenlieferungen der unteren Naturschutzbehörden zu den Kompensationsflächen der einzelnen Kreise/kreisfreien Städte einen landesweiten Datenbestand. Dieser landesweite Datenbestand unterliegt einer steten Vervollständigung und Fortentwicklung. Die Daten werden hinsichtlich gemeinsamer Dateninhalte/Attribute (entsprechend der Anforderungen aus der Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung-ÖkokontoVO) vom 28. März 2017 (GVOBl. S. 223) vereinheitlicht. Wichtiger Hinweis: Die einzelnen Daten unterscheiden sich je nach Kreis/kreisfreier Stadt hinsichtlich Erfassungstiefe und -intensität. Auf eine inhomogene Datenlage wird hiermit hingewiesen. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Kreisen/kreisfreien Städten ist deshalb nicht gegeben.
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| Lebewesen und Lebensräume | 93 |
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