<p> <p>Eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes untersucht die Steuer- und Umweltwirkungen der pauschalen Dienstwagenbesteuerung (Ein-Prozent-Regel). Für 2024 ergeben sich Steuermindereinnahmen von mindestens 4,2 Milliarden Euro und zusätzliche CO₂-Emissionen von 1,68 Millionen Tonnen. Die verbesserte Datengrundlage und Methodik sorgen für verlässlichere Ergebnisse als bisherige Studien.</p> </p><p>Eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes untersucht die Steuer- und Umweltwirkungen der pauschalen Dienstwagenbesteuerung (Ein-Prozent-Regel). Für 2024 ergeben sich Steuermindereinnahmen von mindestens 4,2 Milliarden Euro und zusätzliche CO₂-Emissionen von 1,68 Millionen Tonnen. Die verbesserte Datengrundlage und Methodik sorgen für verlässlichere Ergebnisse als bisherige Studien.</p><p> <p>Die pauschale Besteuerung privat genutzter Dienstwagen in Deutschland – die sogenannte Ein-Prozent-Regel – steht seit Jahren in der Kritik. Zahlreiche Studien weisen darauf hin, dass diese Regel mit teils erheblichen Steuervorteilen für Dienstwagennutzende verbunden ist, weswegen sie auch als Dienstwagenprivileg bezeichnet wird.</p> <p>Durch die pauschale Besteuerung sinken die Kosten für die private Nutzung von Dienstwagen, was zu mehr Verkehr führt – besonders, wenn dank Tankkarte frei getankt werden kann. Die damit verbundenen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>- und Schadstoffemissionen schaden zudem dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> und der Umwelt. Das zeigt eine neue <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/quantifizierung-des-dienstwagenprivilegs">Untersuchung im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA)</a>.</p> <p><strong>Weniger Steuereinnahmen bei steigenden Emissionen</strong></p> <p>Die Studie bestimmt auf Grundlage verbesserter Datensätze die Steuervorteile für Dienstwagennutzende durch die Ein-Prozent-Regel. Demnach beliefen sich die Mindereinnahmen für den Staat im Jahr 2024 auf mindestens 4,2 Milliarden Euro . Hinzu kommen zusätzliche, klimapolitisch begründete steuerliche Vergünstigungen bei der privaten Nutzung von Elektro- oder Hybrid-Dienstwagen in Höhe von 720 Millionen Euro. In der Gesamtbetrachtung führten die Steuervorteile aufgrund der überwiegenden Mehrnutzung von Verbrennern 2024 schätzungsweise zu 1,68 Millionen Tonnen CO₂ Mehremissionen. </p> <p>Die Ergebnisse bestätigen, dass die pauschale Dienstwagenbesteuerung eine umweltschädliche Subvention mit erheblichem Finanzvolumen darstellt. Sie zeigen den politischen Handlungsbedarf, da hier öffentliche Mittel nicht optimal eingesetzt werden.</p> <p><strong>Relevanz für Steuer-, Verkehrs- und Klimapolitik</strong></p> <p>Die Studie legt nahe, dass eine Aufhebung der pauschalen Besteuerung privater Dienstwagennutzung eine Veränderung der Fahrzeugnutzung und Senkung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/co2">CO2</a>-Emissionen bewirken und gleichzeitig zu höheren Steuereinnahmen führen könnte. Wichtig ist dabei die Einordnung des Subventionsvolumens: Dieses beschreibt geschätzte Steuerausfälle unter den bestehenden Rahmenbedingungen ohne Verhaltensanpassungen.</p> <p>Die ausgewiesenen Beträge können deshalb nicht mit potenziellen zusätzlichen Staatseinnahmen bei einer Reform gleichgesetzt werden. Um ein realistisches Einnahmepotenzial zu bestimmen, müsste modelliert werden, wie Betroffene auf veränderte steuerliche Regelungen reagieren würden.</p> <p><strong>Verbesserte Datengrundlage und neuer methodischer Ansatz</strong></p> <p>Zudem wirkt sich nach Einschätzung der Autor*innen selbst die Förderung von Hybrid-Dienstwagen nicht emissionsmindernd aus, wie ursprünglich vom Gesetzgeber beabsichtigt, denn die elektrische Nutzung ist deutlich geringer als angenommen. Kritsch bewerten sie darüber hinaus die steuerliche Begünstigung von Elektro-Dienstwagen mit Blick auf die Fördereffizienz und Verteilungswirkung. Hier profitieren überwiegend einkommensstarke Haushalte.</p> <p>Ziel der Studie war es, die Wirkungen der pauschalen Dienstwagenbesteuerung auf einer belastbareren empirischen Grundlage als in bisherigen Studien zu bestimmen. Um die Steuervorteile zu berechnen, wird unterschieden zwischen der Bereitstellung eines Dienstwagens und dessen private Nutzung im Vergleich zu einem privat angeschafften Fahrzeug. Im Ergebnis liegen die Steuervorteile durch die reine Bereitstellung bei 2,73 Milliarden Euro (bzw. bei 3,45 Milliarden Euro einschließlich zusätzlicher Vergünstigungen für E-Dienstwagen von 294 Millionen Euro und PHEV-Dienstwagen von 426 Millionen Euro) und bei 1,47 Milliarden Euro für die private Nutzung bei.</p> <p>Darüber hinaus wird der Privatnutzungsanteil erstmals auf Basis von Umfragedaten hergeleitet, statt pauschal angenommen zu werden. Die Analyse greift auf die aktuellen Daten der Befragung Mobilität in Deutschland 2023 sowie des Kraftfahrt-Bundesamts und des Deutschen Mobilitätspanels zurück. Die Autor*innen bewerten die Ergebnisse auch deshalb als robuster als bisherige Schätzungen. </p> <p><strong>Wie geht es weiter?</strong></p> <p>Um weiter bestehende Datenlücken und Unsicherheiten in Bezug auf die private Dienstwagennutzung zu schließen, läuft aktuell ein Forschungsprojekt im Rahmen des Klimaforschungsplans. Geplant ist eine groß angelegte empirische Erhebung. Mit ersten Ergebnissen kann ab 2028 gerechnet werden.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Die Studie untersucht die fiskalischen und ökologischen Wirkungen der pauschalen Besteuerung privater Dienstwagennutzung in Deutschland (1%-Regel) einschließlich der Sonderregelungen für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge. Auf Grundlage aktueller und belastbarerer Daten als in früheren Analysen wird das sogenannte Dienstwagenprivileg quantifiziert. Dabei werden die Wirkungen der Fahrzeugbereitstellung und der privaten Nutzung zur besseren Nachvollziehbarkeit erstmals getrennt betrachtet. Zudem werden die Auswirkungen der aktuellen Steuerregelung auf private Fahrten mit Dienstwagen sowie die daraus resultierenden Umweltwirkungen analysiert. Veröffentlicht in Texte | 89/2026.
Die Studie untersucht die fiskalischen und ökologischen Wirkungen der pauschalen Besteuerung privater Dienstwagennutzung in Deutschland (1%-Regel) einschließlich der Sonderregelungen für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge. Auf Grundlage aktueller und belastbarerer Daten als in früheren Analysen wird das sogenannte Dienstwagenprivileg quantifiziert. Dabei werden die Wirkungen der Fahrzeugbereitstellung und der privaten Nutzung zur besseren Nachvollziehbarkeit erstmals getrennt betrachtet. Zudem werden die Auswirkungen der aktuellen Steuerregelung auf private Fahrten mit Dienstwagen sowie die daraus resultierenden Umweltwirkungen analysiert.
The report provides an overview of environmentally harmful subsidies in Germany and makes proposals for their reform or reduction. It focuses on subsidies that have a negative impact on the environmental goods climate, air, soil, water, biodiversity and landscape, as well as on health and the consumption of raw materials. The report analyzes subsidies and their environmental impacts in the areas of energy supply and use, transport, housing, as well as agriculture, forestry and fisheries. It focuses on the most important federal subsidies and only marginally considers subsidy programs at the state and municipal level. Veröffentlicht in Texte | 117/2022.
Die Studie zeigt Reformansätze für eine Mehrwertsteuer, die umweltfreundliches Verhalten fördert. Die Autoren schlagen unter anderem Reformen bei der Besteuerung von Nahrungsmitteln vor: So sollte der ermäßigte Steuersatz für pflanzliche Produkte gesenkt und im Gegenzug die Mehrwertsteuervergünstigung für Fleisch und andere tierische Produkte gestrichen werden. Weitere Vorschläge werden analysiert, wie beispielsweise eine Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für kleinere Reparaturen und von Arbeitsleistungen für energetische Sanierung. Ein Teil der untersuchten Vorschläge betrifft auch Reformen, die sich erst nach europarechtlichen Änderungen umsetzen lassen. Quelle: www.umweltbundesamt.de
In diesem Vorhaben wurden Optionen für die Besteuerung von Produkten ausgearbeitet. Gegenstände der Betrachtungen sind eine umweltorientierte Mehrwertsteuer sowohl innerhalb des gegebenen europäischen Rechtsrahmens als auch möglichen Änderungen des EU-Rechts; sowie Verbrauchsteuern und weitere produktbezogene ökonomische Instrumente. Im Fokus dieses Berichts stehen Verbrauchsteuern, die das Potential haben, den Überkonsum knapper Ressourcen zu verringern, Emissionen und Abfälle zu reduzieren und ökonomische Anreize zu geben für das Recycling von Produkten zur Rückgewinnung von Rohstoffen. Neben Steuern werden im Rahmen der Analysen auch andere produktbezogene ökonomische Instrumente wie Pfandsysteme oder die Ausweitung der Herstellerverantwortung thematisiert. In der deutschen Finanzverfassung sind Verbrauchsteuern eng gefasst. Sie müssen sich regelmäßig auf "Güter des ständigen privaten Bedarfs" beziehen. Hier vorgestellte Optionen für Verbrauchsteuern mit ökologischer Lenkungswirkung sind z. B. eine Verbrauchsteuer auf Zement gekoppelt mit Klimaschutzverträgen für weitgehend klimaneutralen Zement, die Befreiung nachhaltigen Kaffees von der Kaffeesteuer und eine Steuer auf Tragetaschen. Weitere ökonomische Instrumente, die untersucht wurden, sind eine Bepreisung von Flugfracht im Rahmen einer Flugfrachtsteuer, die Kostenübertragung auf Hersteller von Einwegkunststoffprodukten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung oder ein Pfand auf Lithium-Ionen-Akkus. Zusätzliche Handlungsspielräume, um durch ökonomische Instrumente eine ökologische Steuerungswirkung zu erreichen, könnten durch eine Änderung der finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes erschlossen werden - z.B. indem "Umweltabgaben" oder "Abgaben auf Emissionen" ausdrücklich zugelassen werden. Die Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern können vor allem ökologische Wirkungen beim privaten Konsum erzielen. Umweltwirkungen der Produktion können nur indirekt und unpräzise adressiert werden. Hersteller sind durch die Konsumveränderung nur mittelbar betroffen, nicht jedoch in ihrer Wettbewerbsposition gegenüber ausländischen Anbietern. Eine nationale Einführung ist eher möglich und kann Impulse für weiterreichende internationale Initiativen geben. Quelle: Forschungsbericht
Im Rahmen des Forschungsvorhabens, das diesem Bericht zugrunde liegt, wurden Optionen für eine ökologische Finanzreform ausgearbeitet, die am Endverbrauch ansetzt. Gegenstände der Betrachtungen sind erstens eine umweltorientierte Mehrwertsteuer und zweitens Verbrauchsteuern sowie weitere produktbezogene ökonomische Instrumente. Im Fokus des vorliegenden Berichts stehen die im Projekt identifizierten Ansätze einer ökologisch orientierten Mehrwertsteuerreform sowohl innerhalb des derzeit gültigen europäischen Rechtsrahmens wie auch Überlegungen zu Reformen nach der Überarbeitung der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie (EU-MwStSystRL). Die verbrauchsteuerlichen Ansätze sind in einem separaten Bericht veröffentlicht. Die Mehrwertsteuer bietet bereits im gegenwärtigen Rahmen eine Reihe umsetzbarer Ansatzpunkte, um ökologischen Aspekten Rechnung zu tragen. Die größte ökologische und auch gesundheitliche Wirkung könnte durch eine Anhebung der Mehrwertsteuer für Fleisch und andere Lebensmittel tierischen Ursprungs auf den Regelsteuersatz von 19 % erreicht werden. Daneben wären erhebliche CO2-Einsparungen zu erreichen, wenn der reduzierte Satz von 7 % für energetische Sanierungen gewährt würde, um Klimaschutz im Gebäudebereich zu forcieren. Weitere ökologisch besonders sinnvolle Ansätze böte ein reduzierter Satz auf kleine Reparaturen sowie eine Änderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für Sachspenden. Durch eine Senkung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf 5 % könnte ein Ausgleich für negative soziale Effekte geschaffen werden. Auch weitere mehrwertsteuerliche Ansätze wurden geprüft, jedoch nicht vertieft (wie bspw. die mehrwertsteuerliche Behandlung von Dienstwagen oder des Luftverkehrs). Der laufende Reformprozess der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie, die den Rahmen für die Zulässigkeit reduzierter Sätze vorgibt, sollte genutzt werden, um weitere Handlungsspielräume für eine Ökologisierung der Mehrwertsteuer zu schaffen. Denkbar wäre es, die umweltfreundlichsten Produkte und Dienstleistungen in verschiedenen Marktsegmenten mit einem reduzierten Satz temporär zu fördern. Dazu sollte auf eine Öffnungsklausel für europäische Umweltsiegel in der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie hingewirkt werden. Darüber könnten ökologisch deutlich vorteilhaftere Güter und Dienstleistungen durch reduzierte Sätze gefördert werden. Außerdem sollte der reduzierte Satz für Reparaturen weiter gefasst werden als bisher möglich. Besonders für energieverbrauchsrelevante Produkte wie Elektro- und Elektronikgeräte sowie für Möbel (und zugehörige Textilien) wäre dieser ökologisch sinnvoll. Quelle: Forschungsbericht
The report provides an overview of environmentally harmful subsidies in Germany and makes proposals for their reform or reduction. It focuses on subsidies that have a negative impact on the environmental goods climate, air, soil, water, biodiversity and landscape, as well as on health and the consumption of raw materials. The report analyzes subsidies and their environmental impacts in the areas of energy supply and use, transport, housing, as well as agriculture, forestry and fisheries. It focuses on the most important federal subsidies and only marginally considers subsidy programs at the state and municipal level. Quelle: www.umweltbundesamt.de
In diesem Bericht werden Vorschläge für Verbrauchsteuern entwickelt, die das Ziel haben, den Konsum knapper Ressourcen zu verringern, Emissionen und Abfälle zu reduzieren und ökonomische Anreize zu geben für das Recycling von Produkten zur Rückgewinnung von Rohstoffen. Die folgenden Instrumente werden vorgeschlagen und auf ihre Wirkungen hin analysiert: eine Verbrauchsteuer auf Zement, gekoppelt mit Klimaschutzverträgen für weitgehend klimaneutralen Zement, die Befreiung nachhaltigen Kaffees von der Kaffeesteuer, eine Steuer auf Einkaufstragetaschen, die Bepreisung von Flugfracht, die Kostenübertragung auf Hersteller von Einwegkunststoffprodukten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung und ein Pfand auf Lithium-Ionen-Akkus. Veröffentlicht in Texte | 100/2022.
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| Bund | 27 |
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| Zivilgesellschaft | 1 |
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| unbekannt | 6 |
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