Am 1. April 1999 ist mit dem "Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform" die erste Stufe dieser Reform in Kraft getreten. Dadurch wurden die Mineralölsteuer auf Kraft- und Heizstoffe erhöht sowie die Stromsteuer eingeführt. Das "Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform" vom 16. Dezember 1999 sah in vier weiteren Stufen Erhöhungen der Mineralölsteuersätze auf Kraftstoffe sowie des Stromsteuersatzes jeweils zum 1. Januar 2000 bis 2003 vor.
Am 8. September 2016 stellte das Umweltbundesministerium (BMUB) in Berlin sein "Integriertes Umweltprogramm 2030" vor. Es enthält Vorschläge für eine umweltgerechte Wirtschafts- und Finanzpolitik, für eine Stärkung der Umweltpolitik des Bundes, für ein neues Wohlfahrtsverständnis und zur Unterstützung nachhaltigen Handelns von Bürgern und Unternehmen. In der Finanzpolitik spricht sich das Umweltprogramm für eine Weiterentwicklung der ökologischen Steuerreform aus. Dies sei ein "wesentlicher Baustein" zur Verwirklichung einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft. Auch im Falle anderer knapper Ressourcen oder bedrohter Umweltgüter wie seltene Erden, Phosphor oder feinstaub-, hormon- oder stickstoffbelasteter Ökosysteme fehle es an Steuerungsmöglichkeiten. Mit der Sicherung und Verbesserung der Einnahmenseite öffneten sich Spielräume für die steuerliche Entlastung etwa bei den unteren und mittleren Einkommen und für den Faktor Arbeit. Zur Stärkung der Umweltpolitik des Bundes schlägt das BMUB vor, dem Bundesumweltministerium ein Initiativrecht in anderen Geschäftsbereichen der Bundesregierung einzuräumen. Ein solches Initiativrecht sei bereits heute für das Familienministerium und das Verbraucherschutzministerium in der Geschäftsordnung der Bundesregierung verankert. Zudem spricht sich das Umweltprogramm für eine deutliche Stärkung der naturnahen und ökologischen Landwirtschaft aus. Konkret schlägt das BMUB eine Beschränkung für Intensivtierhaltungsanlagen, die Erarbeitung einer Stickstoffstrategie und eine Absenkung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln vor. Durch mehrere Maßnahmen soll zudem nachhaltiges Konsumverhalten gestärkt werden. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher mit Hilfe eines "zweiten Preisschilds" über die Umweltkosten von besonders umweltrelevanten Produkten und Dienstleistungen (zum Beispiel Elektrogeräte) informiert werden.
Das Projekt "Erfahrungen mit der oekologischen Steuerreform in Daenemark" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Berlin, Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft, Bereich Innenpolitik und Systemvergleich, Forschungsstelle für Umweltpolitik durchgeführt. Beschreibung der Konzeption der oekologischen Steuerreform, die im Jahr 1993 in Daenemark verabschiedet wurde. Fuenf Jahre lang ( 1994-1998) werden neue gruene Abgaben auf begrenzte Ressourcen eingefuehrt und jaehrlich gesteigert. Die Struktur des Steueraufkommens aendert sich; der Anteil der Einkommenssteuer sinkt und die gruenen Abgaben steigen. Ueber Entwicklung und Ausmass dieser Steuerreform wird detailliert berichtet. Die neuen gruenen Abgaben treffen vor allem die privaten Haushalte. Bei unveraendertem Verhalten werden sich die Kosten fuer gruene Abgaben in verschiedenen Haushaltstypen verfuenffachen. Bei bewusstem Sparverhalten sind jedoch auch Einsparungen und erhebliche Umwelteffekte zu erzielen. Fuer den Bereich der Wirtschaft wurde ein weiteres Abgabenpaket vorgeschlagen. Die Umsetzung verzoegerte sich im Wahljahr 1994. Die Verhandlungen mit der Industrie begannen nach der Wahl im Herbst 1994 und haben bisher zu keiner Einigung gefuehrt. Eine Verhandlungsrunde der politischen Parteien hat im Januar 1995 begonnen. Neue gruene Abgaben fuer die Wirtschaft sollen noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Die Unternehmen sollen im ersten Jahr etwa 1,5 Milliarden DKK zusaetzlich zahlen. Der Betrag soll jedoch in voller Hoehe in die Branche zurueckgefuehrt werden, damit die Wettbewerbsfaehigkeit der daenischen Industrie nicht beeintraechtigt wird.
Das Projekt "Ökosteuer in Europa - Sachstand und Empfehlungen für Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Ecologic wurde mit der Erstellung einer Studie beauftragt, die den aktuellen Stand der Diskussion und der Gesetzgebung im Bereich der Ökologischen Steuerreform darstellt. Auf dieser Grundlage wurden erste Empfehlungen für die Weiterführung der Ökosteuer in Deutschland nach 2003 gegeben. Ergänzend wurde der Zusammenhang zwischen ökologischen Steuern und Emissionshandel betrachtet. Das Projekt wurde in Kooperation mit dem Institute for European Environmental Policy (IEEP) durchgeführt.
Das Projekt "Auswirkungen der oekologischen Steuerreform auf das Handwerk" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Göttingen, Seminar für Handwerkswesen durchgeführt. Der Grundgedanke der von der Bundesregierung geplanten oekologischen Steuerreform - hoehere Belastung des Faktors Umwelt bei gleichzeitiger Entlastung des Faktors Arbeit in aufkommensneutraler Weise - kann fuer das arbeitsintensive Handwerk durchaus reizvoll sein, da es besonders stark von den hohen Kosten des Faktors Arbeit betroffen ist, die wiederum zu einem erheblichen Teil durch Steuern und Sozialabgaben verursacht sind. So betrafen im Jahr 1997 knapp zwei Drittel aller Steuern und Abgaben den Faktor Arbeit, waehrend es 1970 erst 45 Prozent waren. Die Besteuerung des Faktors Umwelt ging demgegenueber in diesem Zeitraum von 12 Prozent auf 8 Prozent zurueck. Entsprechend ist es erklaertes Ziel der Regierungskoalition, durch eine oekologische Steuerreform vor allem die besonders arbeitsintensiven kleinen und mittleren Unternehmen von Kosten des Faktors Arbeit zu entlasten. Die Untersuchung zeigt jedoch, dass das Handwerk eindeutig zu den Verlierern der 1. Stufe der oekologischen Steuerreform in der jetzt vorliegenden Form gehoert. Insgesamt wird der Wirtschaftsbereich Handwerk nach den Berechnungen des SfH netto um rund 170 Millionen DM zusaetzlich belastet, waehrend ein Grossteil der besonders viel energieverbrauchenden Industrie entweder ganz von den Oekosteuern befreit ist oder in den Genuss von Steuerermaessigungen kommt. Auf diese Weise 'subventioniert' faktisch der kleinbetriebliche Handwerkssektor einen Teil der Grossindustrie, da diese Vorteile aus der gleichzeitigen Senkung der Personalzusatzkosten zieht. Das bedeutet, dass die oekologische Steuerreform in ihrer derzeitigen Ausgestaltung zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des Handwerks fuehrt und ueber dies die kleinen Betriebe diskriminiert, die aufgrund ihres relativ geringen Energieverbrauchs nicht in den Genuss der ermaessigten Oekosteuersaetze kommen. Dadurch konterkariert das vorliegende Oekosteuerkonzept geradezu die angestrebten umwelt- und beschaeftigungspolitischen Ziele, da es nicht nur die falschen Signale setzt, sondern auch noch die falschen belohnt.
Das Projekt "Das allgemeine Gleichgewichtsmodell fuer Energie-Oekonomie-Umwelt (SOLVEGE/GEM-E3)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Kultur- und Wissenschaftsförderung Baden-Württemberg, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Forschungsbereich Umwelt- und Ressourcenökonomik, Logistik durchgeführt. Dieses Projekt hatte die Entwicklung eines empirischen gesamtwirtschaftlichen Modells fuer die Europaeische Union zum Ziel. Die zweijaehrige Entwicklungsphase wurde Ende 1994 abgeschlossen. Fuer die Laufzeit von 1.1.1995 bis 31.7.1995 wurden fuer die Europaeische Kommission verschiedene Modellanwendungen durchgefuehrt. Von besonderem Interesse war dabei die Analyse der gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen einer oekologischen Steuerreform und ihrer moeglichen Ausgestaltungsvarianten. Bei diesen Untersuchungen wurde deutlich, dass in der derzeitigen Version des Modells (Marktraeumung auf dem Arbeitsmarkt und temporaer unausgeglichene Leistungsbilanz der Laender sowie der EU ingesamt gegenueber dem Rest der Welt) eine gemeinsame EU-weite Einfuehrung einer C02-/Energiesteuer zu einer 'doppelten Dividende' (double dividend Hypothese) fuehren kann. Dies bedeutet, dass unter den getroffenen Annahmen eine Reduktion der Emissionen von Klimagasen bei gleichzeitigem Beschaeftigungszuwachs moeglich erscheint. Hierfuer ist die Verwendung des Steueraufkommens massgeblich. In der Untersuchung wurde unterstellt, dass die Steuereinnahmen fuer eine Senkung der Sozialversicherungsbeitraege verwendet werden. Neben der 'double dividend' Analyse wurde eine Reihe von umweltpolitischen Strategien zur Klimagasreduktion hinsichtlich ihrer sektoralen, nationalen und gesamteuropaeischen Auswirkungen untersucht. In einem Vergleich nationaler und EU-weiter Politikvarianten zeigt sich sowohl fuer Emissionzertifikate als auch fuer Emissionssteuern ein (EU-weiter) Effizienzvorteil bei der koordinierten Ausgestaltung. Da sich nicht alle Laender in der koordinierten Strategie besser stellen, sollen Kompensationszahlungen von den weniger belasteten Staaten zu den hoeher belasteten fliessen, um so die Akzeptanz der Harmonisierung zu erleichtern. Die Ergebnisse der verschiedenen Studien wurden auf eine Reihe von Konferenzen vorgetragen. Die Weiterentwicklung des Modells sowie verschiedene Simulationsstudien wurden von der DG XII/EUKommission im Rahmen des im Joule II-Programm angesiedelten Projektes 'Climate Technology Strategy within Competitive Energy Markets: Towards New and Sustainable Growth' in Auftrag gegeben.
Die Unterstützung für eine CO2-Bepreisung wächst, zumal negative Folgen des Klimawandels zunehmend auch in Deutschland spürbar sind. Dieses Factsheet des Umweltbundesamtes beschreibt und bewertet die möglichen Ansätze zur CO2-Bepreisung. Der Verkehrs- und Gebäudebereich steht dabei im Mittelpunkt, weil dort der Handlungsbedarf besonders groß ist.
Das Projekt "Die ökologische Steuerreform in Schweden und Deutschland - Eine rechtsvergleichende Studie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Greifswald, Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht durchgeführt. Die Ökologischen Steuerreformen in Schweden und Deutschland verfolgen grundsätzlich dasselbe Ziel, und zwar Verbesserung der Umweltsituation durch Besteuerung knapper Ressourcen sowie Entlastung des Faktors Arbeit durch das Umweltsteueraufkommen. Dabei werden die Regeln des Steuerrechts als Instrument des Umweltschutzes eingesetzt. Die Arbeit will durch eine Gegenüberstellung der Ökologischen Steuerreformen in Schweden und Deutschland Denkanstöße vermitteln. Insbesondere aus dem Grund, dass sie sich in solchen Punkten sehr stark unterscheiden, die auch und gerade in Deutschland besonders intensiv diskutiert werden. Dabei soll der in Schweden seit 1991 eingeführten und mit Erfolg umgesetzten ÖSR einschließlich der entsprechenden Rechtsquellen ein besonderes Augenmerk gelten. Die Einführung und Durchsetzung der ÖSR soll aus finanzrechtlicher Sicht untersucht und verglichen, erfolgreiche Modelle herausgearbeitet und zugleich Anstöße für das Gemeinschaftsrecht gegeben werden.
Das Projekt "Klimaschutz und Emissionshandel - Probleme und Perspektiven" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. RWI, Kompetenzbereich Umwelt und Ressourcen durchgeführt. Der Handel mit Emissionsrechten gilt grundsätzlich als effizientes Instrument, um ein vorgegebenes Reduktionsziel kostenminimal zu erreichen. Die konkrete Form des Handels ist jedoch in weiten Grenzen gestaltbar. Insbesondere lassen sich in dieses Konzept die bereits gesetzlich verankerten Maßnahmen zur Minderung der CO 2-Emissionen integrieren. In Deutschland gehören dazu insbesondere die ökologische Steuerreform und die Klimavereinbarung zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft. Unter diesen Voraussetzungen nimmt ein Handelssystem in Deutschland eine spezielle Gestalt an: anstelle von Emissionsrechten wird mit Emissionsminderungen gehandelt. Diese teilen sich auf in Minderungsrechte mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2010 und Minderungserfolgen, die für nur jeweils ein Jahr gültig sind, sich allerdings über die einzelnen Jahre kumulieren lassen und am Ende der Minderungsperiode insgesamt 45 Mill. t erreichen.
Das Projekt "Beitrag zum Umsetzungsbericht 2005 zum Klimaschutzkonzept Nordrhein-Westfalen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Im September 2001 hat die Landesregierung das Klimaschutzkonzept NRW vorgelegt, das auf der Grundlage des Nationalen Klimaschutzprogramms der Bundesregierung erarbeitet wurde und einen Teil des Agenda 21 NRW-Prozesses bildet. Dieses Konzept macht deutlich, 'dass Nordrhein-Westfalen das Ziel der Bundesregierung, insbesondere die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2005 gegenüber 1990 um 25% zu reduzieren, nachdrücklich unterstützt'. Es enthält 'konkrete Qualitäts- und Handlungsziele und quantitative Vorgaben inkl. Maßnahmebündel für alle Handlungsebenen'. An der Erstellung dieses Konzepts war das Wuppertal Institut als Gutachter beteiligt. Bereits bei der Vorlage des Klimaschutzkonzepts kündigte die Landesregierung an, die Umsetzung noch innerhalb der laufenden Legislaturperiode zu evaluieren. Basierend auf der Evaluierung des nationalen Klimaschutzprogramms sollte dies mit dem Umsetzungsbericht zum Klimaschutzkonzept im Frühjahr 2004 erfolgen. Das Wuppertal Institut wurde beauftragt die entsprechenden Evaluationen für die Teilbereiche: Ökologische Steuerreform, Selbstverpflichtung der Landesregierung für den eigenen Geschäftsbereich, Private Haushalte, Erneuerbare Energien, Abfallwirtschaft, Landwirtschaft, Emissionen weiterer Treibhausgase, sowie Emissionsmonitoring NRW durchzuführen. Für alle Bereiche wurden die bis 2005 zu erwartenden Emissionsminderungen ermittelt und weiterführende Empfehlungen entwickelt. Die Arbeiten erfolgten in enger Abstimmung mit dem Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI), das die übrigen Maßnahmenbereiche evaluierte.