Das Projekt "Fachveranstaltung 'Oekologische Steuerreform: Effekte auf die Forstwirtschaft - Visionen zur Integration von Oekologie, Oekonomie und Arbeit im laendlichen Raum'" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Verband Weihenstephaner Forstingenieure.
Das Projekt "Wohlfahrts- und Beschaeftigungseffekte oekologischer Steuerreformen" wird/wurde ausgeführt durch: Universität München, Staatswissenschaftliches Institut, Lehrstuhl für Nationalökonomie und Finanzwissenschaft.Ziel des Projektes ist es, Bedingungen herauszuarbeiten, unter denen oekologische Steuerreformen wohlfahrtssteigernde bzw. beschaeftigungssteigernde Wirkungen haben. Dabei steht im Mittelpunkt die Frage, ob es eine doppelte Dividende oekologischer Steuerreformen gibt.
Das Projekt "Ökologische Fiskalreform auf kontonaler Ebene" wird/wurde ausgeführt durch: BSS Volkswirtschaftliche Beratung.Untersuchung zum Potential einer ökologischen Steuerreform auf kantonaler Ebene.
Die wichtigsten Fakten Die wichtigsten umweltbezogenen Steuern sind die Energiesteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel. Im Jahr 2022 betrugen die umweltbezogenen Steuern insgesamt 66,5 Milliarden Euro. Der Anteil an den Gesamtsteuern sinkt im Trend seit 2005 und liegt nun bei 7,4 %. Welche Bedeutung hat der Indikator? Der Einsatz umweltbezogener Steuern trägt wirksam dazu bei, die ökologischen Herausforderungen zu bewältigen, die sich zum Beispiel aus dem Energie- und Ressourcenverbrauch ergeben: Unternehmen und Haushalte werden über einen höheren Preis dazu angehalten, die Umweltkosten der betreffenden Produkte in ihre Produktions- und Kaufentscheidungen einzubeziehen. Darüber hinaus werden die Unternehmen motiviert, neue, umweltfreundlichere Technologien zu entwickeln. Dadurch haben sie die Möglichkeit, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft gelten ermäßigte Steuersätze für Strom, Heizöl und Gas. Der Dienstleistungssektor und die privaten Haushalte werden daher stärker belastet. Die Einnahmen aus der ökologischen Steuerreform fließen zu einem großen Teil in die Rentenversicherung und senken damit die Rentenversicherungsbeiträge. Auch die Erlöse aus der Auktionierung von Emissionsberechtigungen im Emissionshandel werden in dieser Statistik zusammen mit den umweltbezogenen Steuern ausgewiesen. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Im Jahr 2022 beliefen sich die Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern auf 66,5 Milliarden (Mrd.) Euro. Den größten Anteil daran hatte die Energiesteuer mit 33,3 Mrd. Euro, gefolgt von der Kraftfahrzeugsteuer (9,5 Mrd. Euro) und den Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel (8,7 Mrd. Euro). Von 2005 bis 2022 haben sich die umweltbezogenen Steuern um 20,5 % erhöht, die Steuern insgesamt stiegen jedoch um 98,1 %. Der Anteil umweltbezogener Steuern an dem gesamten Steueraufkommen beträgt daher nur noch 7,4 %. Im Jahr 2005 waren es noch 12,2 %. Mit der Einführung der ökologischen Steuerreform im Jahr 1999 sind die Einnahmen umweltbezogener Steuern in Deutschland bis 2005 deutlich angestiegen. Bis 2010 war das Aufkommen der umweltbezogenen Steuern leicht rückläufig, denn die ökologische Steuerreform führte zu einer sparsameren Nutzung von Energie und Strom. Außerdem wirkten sich Preiserhöhungen oder Inflation nicht auf die Steuerhöhe aus, da es sich um Mengensteuern handelt (zum Beispiel 2 Cent pro Kilowattstunde Strom). Wie wird der Indikator berechnet? Das Konzept einer Statistik über umweltbezogene Steuern wurde auf internationaler Ebene von der OECD und dem Statistischen Amt der Europäischen Union erarbeitet (Eurostat 2013) . Über die Entwicklung umweltbezogener Steuern wird im Rahmen der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes berichtet (Destatis 2019) . Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Umweltbezogene Steuern und Gebühren" .
Im Jahr 2022 beliefen sich die Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern auf 66,5 Milliarden Euro. Den größten Anteil daran hatte die Energiesteuer, gefolgt von der Kraftfahrzeugsteuer und den Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel. Entwicklung umweltbezogener Steuern Von 2005 bis 2022 haben sich die umweltbezogenen Steuern um 20,5 % erhöht, die Steuern insgesamt stiegen jedoch um 98,1 %. Der Anteil umweltbezogener Steuern am gesamten Steueraufkommen beträgt daher nur noch 7,4 %. 2005 waren es noch 12,2 % (siehe Abb. „Aufkommen umweltbezogener Steuern“ und deren Anteil an den gesamten kassenmäßigen Steuereinnahmen öffentlicher Haushalte). Mit der Einführung der ökologischen Steuerreform im Jahr 1999 sind die Einnahmen umweltbezogener Steuern in Deutschland deutlich angestiegen. Ein Teil der Steuereinnahmen wurde zur Senkung der Rentenversicherungsbeiträge und zur Förderung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz verwendet (siehe Schaubild „Die ökologische Steuerreform“). Bis zum Jahr 2003 gab es eine mehrstufige Anhebung der Mineralöl- und Stromsteuersätze (siehe Tab. „Energie- und Stromsteuersätze im Rahmen der Ökologischen Steuerreform“). Bis 2010 war das Aufkommen der umweltbezogenen Steuern jedoch leicht rückläufig. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die ökologische Steuerreform in ihrer Lenkungswirkung für den Klimaschutz erfolgreich war und zu einem sparsameren Verbrauch von Energie und Strom geführt hat. * vorläufige Daten *vorläufige Daten Wirkung umweltbezogener Steuern Der Einsatz umweltbezogener Steuern trägt wirksam dazu bei, die ökologischen Herausforderungen zu bewältigen, die sich zum Beispiel aus dem Energie- und Ressourcenverbrauch ergeben: Unternehmen und Haushalte werden über einen höheren Preis dazu angehalten, die Umweltkosten der betreffenden Produkte in ihre Produktions- und Kaufentscheidungen einzubeziehen. Darüber hinaus werden die Unternehmen motiviert, neue umweltfreundlichere Technologien zu entwickeln und haben dadurch die Möglichkeit, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Auch die Erlöse aus der Auktionierung von Emissionsberechtigungen im Emissionshandel werden vom Statistischen Bundesamt zusammen mit den umweltbezogenen Steuern ausgewiesen. Umweltbezogene Steuern im internationalen Vergleich Das Konzept einer Statistik über umweltbezogene Steuern wurde auf internationaler Ebene von der OECD und dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) erarbeitet. Im Vergleich mit anderen Ländern in Europa (Durchschnitt EU-28) haben die umweltbezogenen Steuern in Deutschland einen geringeren Anteil an den gesamten Steuern und Sozialabgaben. Auch bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag der Anteil der umweltbezogenen Steuern in Deutschland 2022 mit 1,6 % unter dem EU-Durchschnitt von 2,0 % ( Eurostat 2024 ). Abfall- und Abwassergebühren Von den Umweltsteuern zu unterscheiden sind die umweltbezogenen Gebühren, die in Deutschland für Abfall und Abwasser erhoben werden. Während den geleisteten Steuerzahlungen keine unmittelbare Leistung des Staates gegenübersteht, erbringt die öffentliche Hand für Gebühren eine Gegenleistung. Die Höhe der Abfall- und Abwassergebühren ist durch die jeweiligen Betriebskosten – und damit letztendlich durch die angewandte Technik bei der Abfallbeseitigung und der Abwasserbehandlung – und durch die zu entsorgenden Mengen und Arten an Abfall und Abwasser bestimmt. Weiterführende Informationen Auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes finden Sie weiterführende Ausführungen zu dem Konzept der Umweltschutzausgaben sowie detaillierte Aufschlüsselungen der Daten. Die Gesetzliche Grundlagen finden Sie im Umweltstatistikgesetz (UStatG): Umweltstatistikgesetz (UStatG) Statistisches Bundesamt: Umweltschutzausgaben Statistisches Bundesamt: Umweltbezogene Steuereinnahmen
Die Unterstützung für eine CO2-Bepreisung wächst, zumal negative Folgen des Klimawandels zunehmend auch in Deutschland spürbar sind. Das neue Factsheet des Umweltbundesamtes beschreibt und bewertet die möglichen Ansätze zur CO2-Bepreisung. Der Verkehrs- und Gebäudebereich steht dabei im Mittelpunkt, weil dort der Handlungsbedarf besonders groß ist. Der kurzfristig erforderliche Schub für den Klimaschutz kann aus Sicht des Umweltbundesamtes am besten durch Einführung einer CO 2 -Komponente in der Energiesteuer erreicht werden. Dabei sollte für die Bereiche Straßenverkehr und Gebäude ein moderater, aber deutlich spürbarer Eingangssteuersatz (mittlerer zweistelliger Euro-Betrag) je Tonne CO 2 gewählt werden. Weitaus wichtiger als die Höhe des Eingangssteuersatzes ist, dass in den Folgejahren eine Dynamisierung erfolgt und die CO 2 -Komponente schrittweise angehoben wird, so dass im Jahr 2030 sowohl eine hinreichende Lenkungswirkung zur Erreichung der deutschen Klimaziele als auch eine Internalisierung der Klimakosten erreicht wird. Im Mittelpunkt steht dabei das Ziel, dass die CO 2 -Besteuerung im Verbund mit anderen Instrumenten die sektoralen Klimaschutzziele im Verkehr und Gebäudebereich effizient erreicht. Die zusätzlichen Steuereinnahmen sollten an die Bürgerinnen und Bürger zurückfließen, damit sie unter dem Strich nicht netto belastet werden. Beispiele aus anderen Ländern zeigen, wie dies gelingt und die regressive Wirkung einer CO 2 -Besteuerung abgemildert wird. Bei gutem Design der Instrumente können Haushalte mit niedrigen Einkommen sogar im Durchschnitt entlastet werden, weil sie in der Regel einen deutlich niedrigeren Energieverbrauch haben. Aus Sicht des Umweltbundesamtes sollte eine Rückverteilung der Einnahmen über eine Klimaprämie kombiniert werden mit einer Entlastung bei den Strompreisen, etwa durch die Senkung (und Umfinanzierung) der EEG-Umlage. Dies bringt Vorteile für den Klimaschutz. Eine CO 2 -Besteuerung sollte mit flankierenden Maßnahmen verbunden werden, die gezielt Haushalten mit niedrigeren Einkommen ermöglicht, innerhalb zumutbarer Mehrbelastungen CO 2 -arm mobil zu sein und zu wohnen. Soziale Härten bei besonders belasteten Gruppen, d.h. Pendler / -innen bzw. Mieter/-innen mit niedrigen Einkommen, können so vermieden werden. Dazu sollten Förderprogramme geschaffen oder weiterentwickelt werden, die ihnen die Anpassung an gestiegene Energiekosten ermöglichen. Wichtig ist auch die Bereitstellung der notwendigen Infrastrukturen (z. B. öffentlicher Nahverkehr in der Stadt und verstärkt auch in ländlichen Räumen). Auf diese Weise ließe sich Klimaschutz positiv mit sozialen Zielen verknüpfen. In der Energiewirtschaft und der Industrie sollte die bestehende CO 2 -Bepreisung über eine weitere Stärkung des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) ausgebaut werden. Oberste Priorität haben hier die Absenkung des Caps und die Ambitionssteigerung beim gesamtwirtschaftlichen europäischen Klimaschutzziel. Für die Bereiche Verkehr und Gebäude ist der Emissionshandel, in seinen verschiedenen Ausgestaltungsoptionen, hingegen keine sinnvolle Variante einer CO 2 -Bepreisung. Die notwendigen Fortschritte im Klimaschutz lassen sich besser mit Hilfe der oben geforderten CO 2 -Komponente in der Energiesteuer erreichen. Hiervon abgesehen gibt es außerdem rechtliche Hürden, die eine kurzfristige Umsetzung verhindern würden. Hier finden Sie das Factsheet zum Download .
Die Unterstützung für eine CO2-Bepreisung wächst, zumal negative Folgen des Klimawandels zunehmend auch in Deutschland spürbar sind. Dieses Factsheet des Umweltbundesamtes beschreibt und bewertet die möglichen Ansätze zur CO2-Bepreisung. Der Verkehrs- und Gebäudebereich steht dabei im Mittelpunkt, weil dort der Handlungsbedarf besonders groß ist.
Am 8. September 2016 stellte das Umweltbundesministerium (BMUB) in Berlin sein "Integriertes Umweltprogramm 2030" vor. Es enthält Vorschläge für eine umweltgerechte Wirtschafts- und Finanzpolitik, für eine Stärkung der Umweltpolitik des Bundes, für ein neues Wohlfahrtsverständnis und zur Unterstützung nachhaltigen Handelns von Bürgern und Unternehmen. In der Finanzpolitik spricht sich das Umweltprogramm für eine Weiterentwicklung der ökologischen Steuerreform aus. Dies sei ein "wesentlicher Baustein" zur Verwirklichung einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft. Auch im Falle anderer knapper Ressourcen oder bedrohter Umweltgüter wie seltene Erden, Phosphor oder feinstaub-, hormon- oder stickstoffbelasteter Ökosysteme fehle es an Steuerungsmöglichkeiten. Mit der Sicherung und Verbesserung der Einnahmenseite öffneten sich Spielräume für die steuerliche Entlastung etwa bei den unteren und mittleren Einkommen und für den Faktor Arbeit. Zur Stärkung der Umweltpolitik des Bundes schlägt das BMUB vor, dem Bundesumweltministerium ein Initiativrecht in anderen Geschäftsbereichen der Bundesregierung einzuräumen. Ein solches Initiativrecht sei bereits heute für das Familienministerium und das Verbraucherschutzministerium in der Geschäftsordnung der Bundesregierung verankert. Zudem spricht sich das Umweltprogramm für eine deutliche Stärkung der naturnahen und ökologischen Landwirtschaft aus. Konkret schlägt das BMUB eine Beschränkung für Intensivtierhaltungsanlagen, die Erarbeitung einer Stickstoffstrategie und eine Absenkung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln vor. Durch mehrere Maßnahmen soll zudem nachhaltiges Konsumverhalten gestärkt werden. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher mit Hilfe eines "zweiten Preisschilds" über die Umweltkosten von besonders umweltrelevanten Produkten und Dienstleistungen (zum Beispiel Elektrogeräte) informiert werden.
Am 1. April 1999 ist mit dem "Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform" die erste Stufe dieser Reform in Kraft getreten. Dadurch wurden die Mineralölsteuer auf Kraft- und Heizstoffe erhöht sowie die Stromsteuer eingeführt. Das "Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform" vom 16. Dezember 1999 sah in vier weiteren Stufen Erhöhungen der Mineralölsteuersätze auf Kraftstoffe sowie des Stromsteuersatzes jeweils zum 1. Januar 2000 bis 2003 vor.
Das Projekt "Ökologisierung Steuersystem" wird/wurde ausgeführt durch: Bundesamt für Umwelt, Abteilung Ökonomie und Umweltbeobachtung.Das Projekt 'Ökologisierung Steuersystem' will aufzeigen, wie die Anreize des Steuersystems verbessert werden können, damit die Knappheit der natürlichen Ressourcen in deren Preis berücksichtigt wird. Ausserdem sollen bestehende Fehlanreize des heutigen Steuersystems behoben werden. Dazu werden alle relevanten Möglichkeiten geprüft (neue Abgaben, Reform vorhandener Steuern und Subventionen), deren Auswirkungen auf knappe Umweltressourcen und auf die Einnahmen von Bund und Kantonen abgeschätzt und Vorschläge zur Mittelverwendung ausgearbeitet. Die prioritären Reformansätze werden konkretisiert und deren Auswirkungen auf Umwelt und Wirtschaft beurteilt. Die zentralen Reformvorschläge zur Ökologisierung des Steuersystems sollen dem Bundesrat zur Umsetzung unterbreitet werden.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 57 |
Land | 1 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 51 |
Text | 4 |
unbekannt | 1 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 5 |
offen | 53 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 56 |
Englisch | 13 |
Resource type | Count |
---|---|
Datei | 4 |
Dokument | 4 |
Keine | 46 |
Webseite | 11 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 38 |
Lebewesen & Lebensräume | 38 |
Luft | 27 |
Mensch & Umwelt | 58 |
Wasser | 27 |
Weitere | 55 |