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INSPIRE Bewirtschaftungsgebiete Integratives Monitoring der Großschutzgebiete

Der INSPIRE Downloaddienst Bewirtschaftungsgebiete Integratives Monitoring der Großschutzgebiete stellt die Monitoring-Datenbank für die Integrative Monitoring der Großschutzgebiete gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III bereit. Die Monitoring-Datenbank erlaubt ein bundesweites Monitoring, welches ökologische, ökonomische, soziale bzw. soziokulturelle Parameter (42 Indikatoren) berücksichtigt und miteinander verbindet. Aktuell wird das Monitoring in 13 Nationalparken und 14 Biosphärenreservaten durchgeführt. Ziel ist die Qualität des deutschen Schutzgebietssystems langfristig zu sichern, internationale und nationale Berichtspflichten zu erfüllen und eine bundeseinheitliche Übersicht über die Entwicklung der einzigartigen Lebensräume der Nationalen Naturlandschaften zu schaffen. Die Großschutzgebiete Röhn und Elbe wurden an den Bundeslandgrenzen unterteilt.

INSPIRE Bewirtschaftungsgebiete Integratives Monitoring der Großschutzgebiete

Der INSPIRE Darstellungsdienst Bewirtschaftungsgebiete Integratives Monitoring der Großschutzgebiete stellt die Monitoring-Datenbank für die Integrative Monitoring der Großschutzgebiete gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III bereit. Die Monitoring-Datenbank erlaubt ein bundesweites Monitoring, welches ökologische, ökonomische, soziale bzw. soziokulturelle Parameter (42 Indikatoren) berücksichtigt und miteinander verbindet. Aktuell wird das Monitoring in 13 Nationalparken und 14 Biosphärenreservaten durchgeführt. Ziel ist die Qualität des deutschen Schutzgebietssystems langfristig zu sichern, internationale und nationale Berichtspflichten zu erfüllen und eine bundeseinheitliche Übersicht über die Entwicklung der einzigartigen Lebensräume der Nationalen Naturlandschaften zu schaffen. Die Großschutzgebiete Röhn und Elbe wurden an den Bundeslandgrenzen unterteilt.

Ausnahme des Umbruchverbots für Zwischenfrüchte im Rheinland in NRW

Ab dem Jahr 2018 besteht in bestimmten Kreisen und kreisfreien Städten des Landesteils Rheinland die Möglichkeit, Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Greening-Verpflichtungen als ökologische Vorrangfläche angebaut werden, ab dem 1. Februar umzubrechen. Der vorgezogene Umbruchtermin gilt auch für Zwischenfrüchte, die nach einem Leguminosenanbau im Rahmen des Greening angebaut wurden sowie Untersaaten im Rahmen der Erbringung von ökologischen Vorrangflächen. Eine Vorverlagerung des Umbruchtermins für Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen gefördert werden, ist nicht möglich. Hier gilt weiter der 16. Februar als frühester Termin, auch falls diese als ökologische Vorrangfläche im Rahmen des Greening ausgewiesen werden. Der aktuelle Datenbestand ist statisch und wird nur bei Bedarf abgerufen.

Ökologische Vorrangflächen in NRW

Darstellung von stabilen (potentiellen) Ökologischen Vorrangflächen. Im Rahmen des Greenings sind Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerfläche dazu verpflichtet, 5% ihrer Ackerfläche als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) vorzuhalten und entsprechend zu bewirtschaften. Für die Umsetzung der ÖVF stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.

Evaluierung der GAP-Reform aus Sicht des Umweltschutzes – Abschlussbericht GAPEval I

Im Mittelpunkt des Projektes stand die Frage nach der Wirkung der EU-Agrarreform von 2013 auf die landwirtschaftliche Nutzung in Deutschland, sowie die daraus resultierenden Umweltwirkungen. Dafür analysierte die Forschungsgruppe ausgewählte ländliche Entwicklungsprogramme und die Daten des Integrierten Verwaltungs-und Kontrollsystems (InVeKos). Die Ergebnisse zeigen, dass die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik kaum zu einer Verbesserung der Umweltwirkungen geführt hat. Die Dominanz von Monokulturen blieb im untersuchten Zeitraum bestehen und das verpflichtende Anlegen ökologischer Vorrangflächen führte nur zu einer geringfügigen Zunahme von Ackerbrachen. Veröffentlicht in Texte | 58/2019.

Limited environmental impact and high costs

The paper summarizes the most important results of the scientific project "Evaluation of the Common Agricultural Policy II". Land use data sets were used to in order to analyse how the 2013 reform of the Common Agricultural Policy (CAP) has affected the environment. The results show that none of the greening measures included in the CAP (maintenance of permanent grassland, ecological priority areas, crop diversity) managed to contribute significantly to an improvement of the environment. However, the paper shows also how future measures integrated in the Common Agricultural Policy can be constructed in order to be more effective. Funding for green measures that is not generally based on area size, but is based on the foregone profits of the farmers, can lead to more positive environmental effects in general and especially in highly productive arable farming locations. Veröffentlicht in Texte | 76/2021.

Ecological Focus Areas – Crucial for biodiversity in the agricultural landscape!

With its reform of the Common Agricultural Policy (CAP), the EU Commission strives for not only a fairer distribution of agricultural funds but, in particular, for a more environmentally friendly, a “greener” CAP. The dramatic decline in farmland biodiversity, persistently high nutrient deposition in soils and watercourses, and European as well as global biodiversity targets demonstrate the need for a stronger “greening” of the CAP. The core measure designed to meet this objective is the introduction of a “greening” component. Thirty percent of Pillar 1 supports are to be made conditional on compliance with these “agricultural practises beneficial for the climate and the environment”. Veröffentlicht in Position.

Ökologische Vorrangflächen - unverzichtbar für die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft!

Das von der EU-Kommission bei der Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) verfolgte Ziel war neben einer gerechteren Verteilung der Agrargelder insbesondere eine umweltfreundlichere, „grünere“ GAP. Die Notwendigkeit für eine stärkere Ökologisierung der GAP wird u.a. aus dem Rückgang und bedenklichen Zustand vieler Artengruppen in der Agrarlandschaft, anhaltend hohen Nährstoffeinträgen in Böden und Gewässer sowie aus europäischen und globalen Vorgaben zum Schutz der ⁠ Biodiversität ⁠ ersichtlich. Die zentrale Maßnahme zur Erreichung dieses Ziels ist die Einführung einer Ökologisierungskomponente (sogenanntes „Greening“). An diese Unterstützung der „für den ⁠ Klima ⁠- und Umweltschutz förderlichen Landbewirtschaftungsmethoden“ sind 30 Prozent der Mittel aus der 1. Säule gebunden. Veröffentlicht in Position.

Geringe Umweltwirkung, hohe Kosten

Das Papier fasst die wichtigsten Ergebnisse des Vorhabens „Evaluierung der Gemeinsamen Agrarpolitik aus Sicht des Umweltschutzes II“ zusammen. Mithilfe von Landnutzungsdaten wurde analysiert wie sich die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik aus dem Jahr 2013 auf die Umwelt ausgewirkt hat. Die Ergebnisse zeigen, dass in keinem der Bereiche des Greenings (Dauergrünland, Ökologische Vorrangflächen, Feldfruchtdiversität) wesentliche Umweltwirkungen erreicht werden konnten. Das Papier zeigt aber auf wie Verbesserungen möglich sind. So kann eine Förderung von grünen Maßnahmen die nicht pauschal nach Fläche orientiert ist, sondern sich an den entgangenen Gewinnen der Landwirt*innen orientieren, zu positiveren Umweltwirkungen im Allgemeinen und insbesondere in hochproduktiven Ackerbaustandorten führen. Veröffentlicht in Texte | 71/2021.

EU-Abgeordnete stimmen für Pestizid-Verbot auf ökologischen Vorrangflächen

Am 14. Juni 2017 stimmtem die Abgeordneten des Europäischen Parlaments mit knapper Mehrheit für das von der EU-Kommission vorgeschlagene Verbot von Pestiziden auf Ökologischen Vorrangflächen ab Januar 2018. EU-Agrarkommissar Phil Hogan hatte einen entsprechenden Vorschlag gemacht, um dem Artenverlust in der Landwirtschaft entgegenzuwirken. Das wesentliche Ziel von Ökologischen Vorrangflächen ist, die Artenvielfalt und damit Biodiversität in den Agrarlandschaften zu erhalten und zu fördern. Der bislang erlaubte Einsatz von Pestiziden auf den Flächen widerspricht diesem Ziel.

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