Im Rahmen des Projekts soll ein neues Verfahren entwickelt werden, welches als Grundlage für die Klassifizierung von Wanderwegen für den Fischabstieg dient. Basis des Verfahrens ist zunächst die Annahme, dass einzelne Stauanlagenkomponenten wie Kraftwerk, Wehr, Schleuse, Fischauf- oder -abstiegsanlage potenzielle Wanderkorridore darstellen können. Das Verfahren soll die Möglichkeit bieten, hydrologische und hydraulische Aspekte der Stauanlage mit dem Fischverhalten beim Abstieg zu koppeln.
Am 27. Mai ist Weltottertag. Weltweit machen Naturschutzorganisationen, Forschungseinrichtungen und Otterfreundinnen und -freunde auf den Schutz der Otter aufmerksam. Auch Rheinland-Pfalz ist Teil der internationalen Otterwelt. Am 27. Mai 2026 ist Weltottertag. Der internationale Aktionstag wird jedes Jahr am letzten Mittwoch im Mai begangen und wurde vom International Otter Survival Fund (IOSF) ins Leben gerufen, um weltweit Aufmerksamkeit für Otter und ihren Schutz zu schaffen. Otter faszinieren Menschen auf der ganzen Welt. Sie gelten als verspielt, geschickt und anpassungsfähig. Gleichzeitig sind sie anspruchsvolle Bewohner von Gewässerlandschaften – und damit wichtige Botschafter für den Zustand von Flüssen, Bächen, Seen, Feuchtgebieten und Küsten. Die IUCN SSC Otter Specialist Group bündelt internationales Fachwissen zum Schutz aller heute lebenden Otterarten und ist für die weltweite Bewertung der Otterarten im Rahmen der IUCN-Arbeit zuständig. Weltweit gibt es 14 heute lebende Otterarten . Sie gehören zur Familie der Marder und leben je nach Art an Flüssen, Seen, in Feuchtgebieten, Mangroven oder an Meeresküsten. Ihre Nahrung ist vielfältig: Fische, Krebse, Muscheln, Amphibien und andere Wassertiere stehen je nach Lebensraum auf dem Speiseplan. In Rheinland-Pfalz steht vor allem eine Art im Mittelpunkt: der Europäische Fischotter ( Lutra lutra ). Der Fischotter war einst ein typischer Bewohner unserer Gewässer. In vielen Regionen Deutschlands verschwand er jedoch durch Bejagung, Gewässerverschmutzung, Lebensraumverlust und die Zerschneidung von Fluss- und Bachlandschaften. Heute breitet sich die Art langsam wieder aus. Damit sie dauerhaft zurückkehren kann, braucht sie mehr als einzelne naturnahe Gewässerabschnitte: Entscheidend sind zusammenhängende, sichere und strukturreiche Gewässerlandschaften. Genau hier setzt das bundesweite Verbundprojekt „Deutschland wieder Otterland – Die bundesweite Vernetzung von Gewässerlandschaften für den Fischotter“ an. Das Projekt begleitet die Wiederausbreitung des Fischotters in südwestlicher Richtung und möchte durch die Wiedervernetzung von Gewässerlandschaften den Erhaltungszustand der Population verbessern. In neun Modellregionen werden Maßnahmen zur Verbesserung der Habitatqualität, der Vernetzung sowie zur Reduktion von Gefährdungen und Konflikten identifiziert und umgesetzt. Die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz betreut in diesem Rahmen das Projekt „Otterland Rheinland-Pfalz“ . Ziel ist es, die mögliche Rückkehr des Fischotters fachlich zu begleiten, Hinweise zu dokumentieren, Gefährdungen zu erkennen und gemeinsam mit Fachstellen, Behörden, Verbänden und weiteren Akteurinnen und Akteuren Lösungen zu entwickeln. Otter-Facts: Was den Fischotter besonders macht Der Fischotter ist hervorragend an das Leben im und am Wasser angepasst. Sein dichter Pelz schützt ihn vor Kälte, seine Schwimmhäute helfen beim Tauchen und Schwimmen, und sein langer, kräftiger Schwanz dient im Wasser als Steuer. Als dämmerungs- und nachtaktives Tier bleibt er meist unbemerkt. Häufig verraten eher Spuren seine Anwesenheit als direkte Sichtungen. Typische Hinweise sind zum Beispiel Trittsiegel , also Fußabdrücke im Schlamm oder Sand, und Losung , die der Fischotter oft an auffälligen Stellen absetzt. Diese Spuren sind für das Monitoring besonders wichtig. Sie helfen dabei, die Ausbreitung der Art nachzuvollziehen, ohne die Tiere zu stören. Fischotter sind außerdem echte Wanderer. Sie nutzen Gewässer nicht nur als Jagdrevier, sondern auch als Wege durch die Landschaft. Dabei bewegen sie sich entlang von Flüssen, Bächen, Gräben, Teichen und Auen. Problematisch wird es dort, wo Gewässer durch Straßen, verbaute Ufer, Wehre, fehlende Uferstreifen oder andere Hindernisse unterbrochen werden. Gerade Straßenquerungen können für Otter gefährlich werden, wenn sichere Durchlässe oder naturnahe Uferpassagen fehlen. Ein Fischotter braucht also nicht nur Wasser. Er braucht verbundene Gewässerräume . Warum Gewässerzusammenhänge so wichtig sind Gewässer sind keine isolierten Linien in der Landschaft. Ein Bach ist mit seinen Ufern verbunden, mit Auen, Feuchtwiesen, Seitenarmen, Gräben, Quellen und angrenzenden Lebensräumen. Für Arten wie den Fischotter zählt dieser Zusammenhang. Naturnahe Gewässerlandschaften bieten Nahrung, Deckung, Ruheplätze und sichere Wanderkorridore. Sie sind zugleich Lebensraum für Fische, Amphibien, Libellen, Muscheln, Wasserpflanzen, Vögel und viele weitere Arten. Wo Gewässer renaturiert, Ufer strukturreicher gestaltet und Auen wieder stärker angebunden werden, profitiert deshalb nicht nur der Fischotter. Auch für uns Menschen sind intakte Gewässerlandschaften wertvoll. Sie können Wasser in der Landschaft zurückhalten, Hochwasserspitzen abmildern, Grundwasserneubildung unterstützen, Hitzeeffekte reduzieren und zur Klimaanpassung beitragen. Gewässerschutz, Artenschutz und Klimaanpassung greifen hier direkt ineinander. Der Fischotter ist deshalb ein guter Botschafter für ein größeres Ziel: lebendige, durchgängige und widerstandsfähige Gewässerlandschaften. Ein Blick in die internationale Otterwelt Der Weltottertag macht deutlich, dass Otterschutz weltweit sehr unterschiedliche, aber oft miteinander verwandte Herausforderungen hat. In manchen Regionen stehen Lebensraumverlust, Wasserverschmutzung oder Konflikte mit Fischerei und Aquakultur im Vordergrund. In anderen Regionen spielen illegaler Handel, Störungen, Infrastruktur oder Klimawandelfolgen eine große Rolle. Die IUCN SSC Otter Specialist Group nennt Forschung, Bildung, Kommunikation und politische Arbeit als wichtige Bausteine, um Otter und ihre Lebensräume weltweit zu schützen. Ob Riesenotter in Südamerika, Seeotter an den Küsten des Pazifiks, Glattotter in Asien oder Fischotter in Europa: Otter zeigen, wie eng Artenvielfalt und Gewässerqualität miteinander verbunden sind. Ihr Schutz beginnt oft ganz konkret vor Ort – an einem Bachlauf, einer Brücke, einem Uferstreifen oder einer Aue. Auch Rheinland-Pfalz ist Teil dieser Otterwelt. Wenn Gewässer wieder durchgängiger, naturnäher und strukturreicher werden, entstehen Chancen für den Fischotter und viele andere Arten. Zum Weltottertag heißt das: Otterschutz ist Gewässerschutz. Und Gewässerschutz ist Zukunftsschutz. Wer Hinweise auf Fischotter oder mögliche Spuren entdeckt, kann helfen. Sichtungen und Spuren sollten möglichst mit Foto dokumentiert und gemeldet werden. So lässt sich die Ausbreitung der Art besser nachvollziehen und der Schutz gezielt weiterentwickeln. Weiterführende Links: Projekt Otterland Rheinland-Pfalz: https://snu.rlp.de/projekte/fischotter Deutschland wieder Otterland: https://www.otterland.info/ International Otter Survival Fund / World Otter Day: https://www.otter.org/world-otter-day IUCN SSC Otter Specialist Group: https://www.otterspecialistgroup.org/
Der Kleine Wasserfrosch wird im Gegensatz zur letzten Roten Liste von Kühnel et al. (2009) in der vorliegenden Fassung der Gattung Pelophylax zugeordnet. Zuvor wurde der Name Rana lessonae Camerano, 1882 genutzt. Das deutsche Teilareal repräsentiert mehr als 10 % des Gesamtareals und liegt im Arealzentrum (Plötner 2005). Somit ist Deutschland in hohem Maße für die weltweite Erhaltung der Art verantwortlich. Der Kleine Wasserfrosch wurde in allen Bundesländern nachgewiesen. Seine Verbreitungsschwerpunkte liegen in Mittel- und Süddeutschland. In weiten Teilen Nordwestdeutschlands kommt P. lessonae nicht vor (Günther 1996 b). Die aktuelle Bestandssituation (TK25-Q Rasterfrequenz 2000 – 2018: 10,18 %, Kriterienklasse „selten“) ist aufgrund defizitärer und teilweise fehlerbehafteter Daten nur schwer einschätzbar. Bei vielen der gemeldeten P. lessonae-Beobachtungen dürfte es sich nämlich um P. esculentus gehandelt haben, da triploide Teichfrösche (sogenannte LLR-Genotypen) oft lessonae-ähnliche Merkmale (Gelbfärbung der Flanken und Oberschenkel, helle Schallblasen, großer und hoch gewölbter Fersenhöcker) aufweisen (Plötner 2010). Andererseits wird P. lessonae, der in Deutschland immer syntop mit dem Teichfrosch vorkommt, auch häufig übersehen, vor allem in Vorkommen, die nur geringe lessonae-Anteile aufweisen. Aufgrund der Bestimmungsproblematik (z. B. Tecker et al. 2017) wurde bei vielen Amphibien-Erfassungen erst gar nicht zwischen Teich- und Kleinem Wasserfrosch differenziert, so dass sich hinter „Wasserfrosch“-Nachweisen mitunter auch P. lessonae verbergen kann. Trotz dieser Einschränkungen erscheint das Ergebnis der Rasterfrequenzanalyse plausibel. Beim langfristigen Bestandstrend wird von einem Rückgang unbekannten Ausmaßes ausgegangen. Ein Rückgang kann aus dem zum Teil massiven Verlust von lessonae-typischen Laichgewässern (kleinere, pflanzenreiche, schwach saure bis saure, oligotrophe bis mesotrophe Gewässer mit moorigem Einzugsbereich) seit den 1960er Jahren abgeleitet werden. Dies ist beispielsweise für die Toteiskessel des Alpenvorlandes gut dokumentiert (Zahn et al. 2019). Lokale Populationsabnahmen sprechen dafür, dass auch der kurzfristige Bestandstrend bundesweit negativ ist, das genaue Ausmaß der Abnahme ist jedoch nicht bekannt. Insgesamt ergibt sich die Rote-Liste-Kategorie „Gefährdung unbekannten Ausmaßes“. Im Vergleich zur vorherigen Roten Liste wird die aktuelle Bestandssituation mit „selten“ und der kurzfristige Bestandstrend mit „Abnahme unbekannten Ausmaßes“ beurteilt (2009: „mäßig häufig“ und „gleich bleibend“). Die Einstufung in die Rote-Liste-Kategorie ,,Gefährdung unbekannten Ausmaßes“ ändert sich dadurch nicht. Der Kleine Wasserfrosch ist vor allem durch den Verlust und die Verschmutzung seiner Laich- und Wohngewässer sowie durch deren Nutzungsänderung (Fischbesatz, Umwandlung in Fischteiche) gefährdet (Plötner 2010, Zahn 2019). Gewässerverluste sind auf Meliorations- und Baumaßnahmen, sowie beschleunigte Sukzession bis zur Verlandung infolge hoher Nährstoffeinträge und in jüngerer Zeit auch infolge des Klimawandels zurückzuführen. In intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten dürfte der regelmäßige Einsatz von Pestiziden und synthetischen Düngemitteln nicht unerheblich zum Rückgang der Art beitragen. Negative Effekte hat zudem die Umwandlung von artenreichen Wiesen in strukturarmes Grün- oder Ackerland. Eine Verdrängung durch den Teichfrosch im Zusammenhang mit dessen hybridogenetischen Reproduktionsmodi (Übersicht bei Plötner 2005) und der großen ökologischen Plastizität der Hybridform wird ebenfalls als potenzieller Gefährdungsfaktor diskutiert (Günther 1990, Plötner 2018). Der konsequente Schutz der Laich- und Wohngewässer ist zweifellos die wichtigste Maßnahme zum Schutz der Art. Oft sind wenige Gewässer mit optimalen Bedingungen für die Reproduktion (besonnt, reich an submerser Vegetation, ohne Fischbesatz) für die Existenz einer Metapopulation entscheidend. Bei Amphibien-Erfassungen sollten solche Gewässer identifiziert (Quantifizierung des Reproduktionserfolgs) und in den Fokus von Schutzmaßnahmen gestellt werden. Auf den strengen Schutz individuenreicher Wasserfroschpopulationen mit hohen Anteilen des Kleinen Wasserfroschs sollte deshalb besonders geachtet werden (Günther 1996 b). Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten sind alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Wasserbilanz zu nutzen. Keinesfalls dürfen die Gewässer über mehrere Jahre vollständig austrocknen. Verlandungstendenzen sind durch gezielte Maßnahmen, wie Anstauen der Gewässer, Entschlammung und Entlandung, entgegenzuwirken. Die Besonnung der Laichplätze sollte insbesondere bei kleineren Gewässern in Wäldern verbessert werden. Bei Anlage neuer Kleingewässer sind die artspezifischen Habitatansprüche zu berücksichtigen (Zahn 1996, Zahn 1997, Zuppke & Seyring 2015 a). Die Einrichtung von Pufferzonen um die Gewässer, in denen keinerlei Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln erfolgen darf, und die Umwandlung von Äckern in artenreiches, extensiv bewirtschaftetes Grünland tragen zur Verbesserung der Qualität der terrestrischen Lebensräume bei. Generell sollten Landlebensräume, die unmittelbar an Laichgewässer grenzen, nur extensiv bewirtschaftet werden. In Agrarlandschaften sollten Wanderkorridore (Weg- und Ackerrandstreifen, Gräben, Hecken) zwischen Gewässern und Wäldern (Überwinterungsgebieten) gefördert werden (Zahn 2019).
Ziel des Biotopverbundes Brandenburg - Teil Wildtierkorridore ist es, die wichtigsten großräumigen Vernetzungsachsen im Land zu identifizieren und aufzuzeigen, wie die Durchgängigkeit dieser Achsen langfristig gesichert werden kann. Zu diesem Zweck müssen die Kernlebensräume beschrieben und die wichtigsten Funktionsbeziehungen anhand von Lebensraumtypen und Zielarten herausgearbeitet werden. Es ist zu prüfen, welche Barrieren den Populationsaustausch zwischen den Zielarten der Lebensraumtypen beeinträchtigen und welche Maßnahmen erforderlich sind, um bereits gestörte Beziehungen wieder herzustellen. Ziel des Biotopverbundes Brandenburg - Teil Wildtierkorridore ist es, die wichtigsten großräumigen Vernetzungsachsen im Land zu identifizieren und aufzuzeigen, wie die Durchgängigkeit dieser Achsen langfristig gesichert werden kann. Zu diesem Zweck müssen die Kernlebensräume beschrieben und die wichtigsten Funktionsbeziehungen anhand von Lebensraumtypen und Zielarten herausgearbeitet werden. Es ist zu prüfen, welche Barrieren den Populationsaustausch zwischen den Zielarten der Lebensraumtypen beeinträchtigen und welche Maßnahmen erforderlich sind, um bereits gestörte Beziehungen wieder herzustellen.
Der Datensatz aus Karte 5a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Korridore des länderübergreifenden Biotopverbundes, die sich aus den Achsen des länderübergreifenden Biotopverbundes in Deutschland (BfN) und ausgewählten Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans (BUND) zusammensetzen. Die Verbundachsen gehören zu den landesweit bedeutsamen Biotopverbundkorridoren (gemäß § 21 Abs. 4 und 5 BNatSchG). Karte 5a stellt die Schutzgebiete nach nationalem Recht (Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) sowie die naturschutzfachlich bedeutsamen Truppenübungsplätze kartografisch dar (wobei der Datensatz zu den Truppenübungsplätzen nicht veröffentlich wird). Außerdem werden Gebiete dargestellt, die bislang keinen rechtlichen Schutz haben, aus landesweiter Sicht aber schutzwürdige Bereiche für die Schutzgüter Biologische Vielfalt, Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschafsbild und Erholung sind. Dazu zählen auch die Schutzgebiete des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete), soweit sie bisher noch nicht hoheitlich gesichert wurden. Quellennachweis: © Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2021, © BUND Niedersachsen e. V., © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 5c des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Korridore des länderübergreifenden Biotopverbundes, die sich aus den Achsen des länderübergreifenden Biotopverbundes in Deutschland (BfN) und ausgewählten Haupt- und Nebenachsen des Nds. Wildkatzenwegeplans (BUND) zusammensetzen. In diesen Gebieten bestehen besondere Anforderungen an Nutzungen. Karte 5c stellt im Wesentlichen die Bereiche dar, in denen einerseits die Nutzungen naturschutzrechtlich geregelt sind (Schutzgebiete mit geregelten Nutzungen gemäß § 22BNatSchG) und andererseits zwar eine Schutzwürdigkeit vorliegt, eine solche rechtliche Regelung jedoch nicht vorliegt, so dass an die verschiedenen Nutzergruppen appelliert wird, die Naturschutzziele in eigener Verantwortung zu beachten und zu unterstützen (besondere Anforderungen an Nutzungen gemäß § 2, §5, §13 und §44 BNatSchG). Wichtige Verbundkorridore, die z.B. bei infrastrukturellen Vorhaben zu beachten sind, werden in Ergänzung der Schutzgebietskulisse und der schutzwürdigen Bereiche mit dargestellt. Quellennachweis: © Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2021, © BUND Niedersachsen e. V., © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 4b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Sonstigen Wälder aus dem Verbund der Waldlebensräume für Arten mit großem Raumanspruch, die eine Funktion für den Artenschutz, speziell für hochmobile Großsäuger (Wildkatze, Luchs, Rothirsch), besitzen, während die Kernflächen Wald Naturnah aus dem Verbund der naturnahen Waldlebensräume eine hohe Bedeutung für den Biotopschutz sowie damit einhergehend für den Artenschutz haben (s. Datensatz „Wald Kernflächen“). Karte 4b „Landesweiter Biotopverbund“ stellt die landesweite Biotopverbundplanung dar, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Ausgewählte qualifizierte Biotopflächen des Offenlandes, der Wälder, der Fließgewässer mit ihren Auen gemäß Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften bilden als Kernflächen der jeweiligen Biotopobergruppen die Basis der einzelnen Verbundsysteme, ergänzt um die länderübergreifenden Biotopverbundachsen des BfN sowie ausgewählte Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans BUND. Quellennachweis: © GeoBasis-DE/LGLN 2021, © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 4b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die ergänzenden Achsen für Großsäuger aus dem Fachkonzept des BfN „Länderübergreifender Biotopverbund in Deutschland“ sowie die Achsen aus dem Wildkatzenwegeplan BUND (ausgewählte Haupt- und Nebenachsen, integrierte Darstellung), die dem Verbund der Waldlebensräume für Arten mit großem Raumanspruch zugeordnet sind. Karte 4b „Landesweiter Biotopverbund“ stellt die landesweite Biotopverbundplanung dar, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Ausgewählte qualifizierte Biotopflächen des Offenlandes, der Wälder, der Fließgewässer mit ihren Auen gemäß Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften bilden als Kernflächen der jeweiligen Biotopobergruppen die Basis der einzelnen Verbundsysteme, ergänzt um die länderübergreifenden Biotopverbundachsen des BfN sowie ausgewählte Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans BUND. Quellennachweis: © Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2021, © BUND Niedersachsen e. V., © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 101 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 2 |
| Land | 50 |
| Weitere | 12 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 27 |
| Zivilgesellschaft | 12 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 5 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 77 |
| Taxon | 2 |
| Text | 28 |
| Umweltprüfung | 9 |
| unbekannt | 18 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 49 |
| Offen | 90 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 137 |
| Englisch | 12 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 14 |
| Bild | 5 |
| Datei | 10 |
| Dokument | 28 |
| Keine | 79 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 31 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 55 |
| Lebewesen und Lebensräume | 141 |
| Luft | 30 |
| Mensch und Umwelt | 136 |
| Wasser | 65 |
| Weitere | 133 |