Für die Erfüllung der Berichtspflichten nach der EG-WRRL als auch für die Gewässerbewirtschaftung bildet die Kenntnis über Querbauwerke in den Fließgewässern eine wesentliche Grundlage. Unter Querbauwerken werden hier sämtliche künstlich in das Gewässer eingebrachten, quer durch das Gewässerbett verlaufenden baulichen Strukturen verstanden, die die natürlichen Strömungsverhältnisse und damit auch die Sohl- und Uferstruktur des Gewässers beeinflussen.Zur Bauwerkskategorie „Künstliche Objekte im Flussbett“ gehören Sohlschwellen, Sohlgleiten, Abstürze sowie Messbauwerke und Auslauf/Entnahmebauwerke.Zur Bauwerkskategorie „Dämme und Wehre“ gehören feste Wehre und Dämme, bewegliche Wehre sowie Mühlen und Wasserkraftanlagen.Zur Bauwerkskategorie „Siele, Schöpfwerke und temporäre Sperren“ gehören Siele, Schöpf- und Pumpwerke sowie Sperrwerke und Verlaate.Zur Bauwerkskategorie „Schleusen“ gehören Schleusen und Schiffshebewerke.Zur Bauwerkskategorie „Durchgängigkeitsbauwerke“ gehören verschiedene Formen von Fischaufstiegsanlagen (FAA), Umgehungsgerinne und Fischabstiegsanlagen zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit.Zur Bauwerkskategorie „Kreuzungsbauwerke“ gehören Brücken, Durchlässe und Verrohrungen sowie Düker und Furten.Der Datenbestand bildet die Grundlage für die Bestandsaufnahme nach Artikel 5 der EG-WRRL, die alle 6 Jahre zu aktualisieren ist, für die Bewertung der Durchgängigkeit als Qualitätskomponente des ökologischen Zustands bzw. Potentials von Fließgewässern sowie für die Ableitung des Maßnahmenbedarfs.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Gewässernetz“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Bäche und Flüsse in Nordrhein-Westfalen sind in Fließgewässertypen eingeteilt, die durch die geologischen Verhältnisse im Untergrund, die Höhenlage, das Gefälle, die Besiedlung und durch physiko-chemische Messwerte definiert sind. Diese Einteilung gehört zu den fachlichen Grundlagen bei der Planung von Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern, bei der Bewertung des ökologischen Zustandes, bei der Abgrenzung von Wasserkörpern und bei der Umsetzung der Ziele nach der EG_Wasserrahmenrichtlinie. Für die Typzuweisung sind im Wesentlichen kartographische Daten zugrunde gelegt worden, die vom Menschen weitgehend unveränderbar sind. Aktuelle Untersuchungsergebnisse wurden zur Unterstützung herangezogen. • Geologie (Digitale Geologische Karte NRW 1:100.000) • Naturraum (Karten der Fließgewässerlandschaften „BRD“ und „NRW“ und naturräumliche Gliederung NRW) • Einzugsgebietsgröße (Digitale Gewässerstationierungskarte NRW 1:25.000) • Gefälle (Digitales Geländemodell NRW) • Boden (Digitale Bodenkarte NRW) • Physiko-chemische Messwerte (für die Abgrenzung von silikatischen und karbonatischen Gewässertypen des Mittelgebirges) • Biologische Daten (z. B. zur Ermittlung der Verbreitung von Gammarus fossarum (Bachflohkrebs) als Indikatortaxon für die Abgrenzung von Mittelgebirge und Tiefland) Die Aufgabe der Fließgewässertypologie ist es, die natürliche Vielfalt der Fließgewässer nach gemeinsamen morphologischen, physiko-chemischen, hydrologischen und auch biozönotischen Merkmalen zu ordnen. In Nordrhein-Westfalen liegen zwei Typenkarten vor: die NRW- und die LAWA-Typenkarte. Die „gröberen“ LAWA-Typen gelten insbesondere für die Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet über 10 km2, zu deren Zustand im Zuge der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie regelmäßig zu berichten ist. Die Zielsetzung bei der NRW-Typenkarte ist die kleinräumige Darstellung der feiner differenzierten NRW-Typen. Sie dienen als Orientierungshilfe bei der ökologischen Verbesserung und naturnahen Entwicklung der Fließgewässer. Der erste Fließgewässertypenatlas erschien 2002 als LUA-Merkblatt Nr. 36. Die mit der Anwendung des Fließgewässertypenatlas gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse sind in den überarbeiteten und 2015 veröffentlichten Fließgewässertypenatlas als LANUV-Arbeitsblatt 25 eingeflossen.
Derzeit werden die allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter (ACP) in 72 Wasserkörpern und die flussgebietsspezifischen Schadstoffe in 73 Wasserkörpern untersucht. Die flussgebietsspezifischen Schadstoffe und die ACP werden zur unterstützenden Bewertung des ökologischen Zustandes der Seen herangezogen. Im Rahmen des chemischen Monitorings für die WRRL wird je See eine repräsentative Messstelle, welche zumeist an der tiefsten Stelle liegt, beprobt. Die ACP Gesamtphosphorkonzentration und Sichttiefe werden bei den Seen anhand von sogenannten Orientierungswerten beurteilt. Sie dienen in der Regel der Plausibilisierung der Bewertung anhand der biologischen Qualitätskomponenten. Die flussgebietsspezifischen Schadstoffe beziehen sich sowohl auf die Wasserphase als auch auf das Sediment. Sie gehen nach dem one out all out Prinzip in die Bewertung des ökologischen Zustandes ein. Ist eine Umweltqualitätsnorm überschritten, kann demnach der ökologische Zustand höchstens mäßig sein.
Die Umweltindikatoren des LANUV sind Mess- und Kennzahlen, mit denen sowohl die aktuelle Umweltsituation als auch Entwicklungstrends übersichtlich dargestellt und bewertet werden können. Durch Umweltindikatoren werden komplexe Aspekte, wie z. B. die Luftqualität, die Gewässergüte , der Energie- und Rohstoffverbrauch oder die Inanspruchnahme von Freiflächen messbar. Eine Beschreibung des Umweltzustandes durch Umweltindikatoren erhebt nicht den Anspruch, ein vollständiges Bild zu zeichnen. Vielmehr sollen relevante Teilaspekte hervorgehoben werden, deren Zustand und Entwicklung von besonderem Interesse ist. Entsprechend dem Erhebungsturnus wird auf Basis der jeweils verfügbaren Daten der Indikatorensatz im Internet einmal im Jahr aktualisiert. Im Datensatz sind Zeitreihendaten zu den folgenden NRWUmweltindikatoren enthalten: -Treibhausgasemissionen -Erneuerbare Energien bei Primärenergie- und Bruttostromverbrauch -Kraft-Wärme-Kopplung bei Nettostromerzeugung -Primär- und Endenergieverbrauch -Energieproduktivität -Rohstoffverbrauch und Rohstoffproduktivität -Stickstoffoxidemissionen -Stickstoffdioxidkonzentration im städtischen Hintergrund -Ozonkonzentration im städtischen Hintergrund -Feinstaubkonzentration im städtischen Hintergrund -Lärmbelastung -Haushaltsabfälle und Verwertung -Flächenverbrauch -Schwermetalleintrag an ländlichen Stationen -Ökologischer Zustand der oberirdischen Fließgewässer -Nitratkonzentration im Grundwasser -Gefährdete Arten -Naturschutzflächen -Laub-/Nadelbaumanteil -Waldzustand -Stickstoff- und Säureeintrag -Ökologische Landwirtschaft -Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert -Stickstoff-Flächenbilanz (Stickstoff-Überschuss der landwirtschaftlich genutzten Fläche)
Die „Fischzönotischen Grundausprägung“ - FZG verifiziert die Referenz-Fischzönosen in Sachsen und fasst sie zu einer überschaubaren Anzahl von Einheiten zusammen. Jede dieser Einheiten ist durch charakteristische fischfaunistische Eckmerkmale definiert, die jeweils für größere zusammenhängende Gewässerbereiche gelten. Die fischzönotische Grundausprägungen stellt eine wichtige Arbeitsgrundlage zur Erstellung von Bewirtschaftungsplänen gemäß WRRL dar. In Kombination mit den Ergebnissen des Fischmonitorings und weiteren, Datengrundlagen ermöglicht sie eine zielgerichtete Erstellung und Priorisierung von Maßnahmeprogrammen zur Verbesserung des ökologischen Zustands der OWK in Sachsen.
Nach Anlage 4 OGewV sind für die Bewertung des ökologischen Zustands vier biologische Komponenten heranzuziehen: hier Bewertung Fische
Gesamtdarstellung des ökologischen Zustands nach Anlage 4 OGewV für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027
Gesamtdarstellung des ökologischen Zustands nach Anlage 4 OGewV für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027
Nach Anlage 4 OGewV sind für die Bewertung des ökologischen Zustands vier biologische Komponenten heranzuziehen: hier Bewertung Phytoplankton
Nach Anlage 4 OGewV sind für die Bewertung des ökologischen Zustands vier biologische Komponenten heranzuziehen: hier Bewertung benthische wirbellose Fauna
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