Kompensationsflächenkataster
Die unteren Naturschutzbehörden sind dazu verpflichtet, ein Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster zu führen. Die Aufstellung des Katasters ermöglicht es, unter anderem einen graphischen Überblick über vorhandene Ausgleichs- und Ersatzflächen (Kompensationsflächen) zu erlangen. So können z.B. Doppelbelegungen ausgeschlossen werden, da die Fläche nun nicht mehr für andere Ausgleichs- und Ersatzflächenmaßnahmen herangezogen werden kann. Außerdem spielt die Erfassung solcher Flächen bei Planungen eine wichtige Rolle: Es werden Standortentscheidungen für Eingriffe, aber auch für Ausgleich beeinflusst.
Gem. § 34 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) werden jedoch nur Flächen aufgenommen, die größer als 500 m² sind.
Im Rahmen des Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster sind auch die nach § 34 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes Natura 2000 (Kohärenzsicherungsmaßnahmen), die nach § 44 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowie die nach § 53 durchgeführten Schadensbegrenzungsmaßnahmen gesondert auszuweisen.
CEF-Maßnahme - CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures), auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen genannt, sind Maßnahmen des Artenschutzes, die vor geplanten oder notwendigen Eingriffen stattfinden müssen. Sie sollen eine ökologisch-funktionale Kontinuität betroffener Tierarten oder Populationen sichern.
Ersatzaufforstung – Ersatzaufforstungen sind Kompensationsmaßnahmen, bei denen Wald, der an anderer Stelle verloren gegangen ist, wiederhergestellt wird. Ein Waldersatz nach dem Landesforstgesetz stellt auch eine ökologische Aufwertung dar.
Kohärenzsicherungsmaßnahme - Als Kohärenzsicherungsmaßnahmen werden Maßnahmen bezeichnet, die der Erhaltung des Zusammenhangs des Europäischen Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 (EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete) dienen. Maßnahmen zur Kohärenzsicherung zielen darauf ab, für die betroffenen Lebensraumtypen und Arten an anderer Stelle eine Verbesserung ihres Erhaltungszustands zu erreichen.
Kompensationsfläche - Für Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vorgeschrieben, die geeignet sind, die jeweiligen Eingriffe in den Naturhaushalt wiedergutzumachen. Die gesetzlichen Anforderungen an die Handhabung der Eingriffsregelung sind den §§ 13 – 18 Bundesnaturschutzgesetz sowie den §§ 30-34 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen. Für die Anforderungen der Eingriffsregelung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches. Ausgleichsmaßnahmen werden direkt am Ort des Eingriffs durchgeführt, bei Ersatzmaßnahmen werden die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts an anderer Stelle in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise wiederhergestellt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neugestaltet.
Ökokontofläche – In Ökokonten sind Kompensationsflächen zusammengefasst, auf denen bereits im Vorfeld von Eingriffen Maßnahmen zur ökologischen Kompensation durchgeführt und bewertet werden. Bei Bedarf können diese Flächen einem Eingriff zugeordnet und durch die Eingriffsverursachenden gegenfinanziert werden.
Schadenbegrenzungsmaßnahme – Schadenbegrenzungsmaßnahmen nach § 53 LNatSchG sind Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die gewährleisten, dass erhebliche Auswirkungen auf ein Natura 2000-Gebiet ausbleiben. Sie werden im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung festgelegt.
Diese Daten beinhalten die Flächen des Kompensationsflächenverzeichnis § 34 LnatSchG mit den Unterteilungen CEF-Maßnahme, Ersatzaufforstung, Kohärenzmaßnahme, Kompensationsfläche, Ökokontofläche, Poolfläche und Schadensbegrenzungsmaßnahme.
Die Daten sind tagesaktuell.
Brilon gehören rund 7.750 Hektar Wald, damit ist die Stadt die Kommune mit dem größten Waldbesitz. Die Flächen liegen am östlichen Rand des Sauerlandes in Höhenlagen zwischen 400 bis 800 Metern, im Süd-Osten bilden sie die Landesgrenze zu Hessen. Fünf Reviere sind Bestandteil des Stadtforstes, in dem vor allem Fichte und Buche dominieren. Im örtlichen Klima, das atlantisch bis subkontinental geprägt ist, finden sich gute Voraussetzungen für die Forstwirtschaft. Doch auch das Thema Mensch und Umwelt nimmt in Brilon einen hohen Stellenwert ein, Waldpädagogik und aktiver Naturschutz im Wald stehen auf dem Programm. Nicht zuletzt ist der Wald ein Touristenmagnet, der zahlreiche Erholungssuchende und Wanderfreunde in die Region lockt. Gerade für die Stadt Brilon mit ihrem außergewöhnlich großen Waldbesitz ist eine aktive Zukunftsplanung entscheidend. Deshalb hatte der Rat der Stadt Ende 2006 entschieden, sich an dem Forschungsvorhaben Nachhaltigkeit Stiften zu beteiligen und das Wald-Zentrum mit der Einrichtung eines Kompensationsflächenpools beauftragt. Bei der Umsetzung galt es, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu würdigen und zu beachten sowie eine naturschutzfachliche, parzellenscharfe Charakterisierung des Ist-Zustandes vorzunehmen (im Wesentlichen eine Erfassung der vorhandenen Biotoptypen). Hierauf aufbauend wurden Maßnahmen entwickelt und eng mit der Unteren Landschaftsbehörde Hochsauerlandkreis abgestimmt. Diese hat den entstandenen Kompensationsflächenpool mit mehr als 9,3 Millionen ökologischen Werteinheiten amtlich anerkannt.
Die Stadt Dorsten ist der zweite kommunale Projektpartner des Forschungsvorhabens Nachhaltigkeit Stiften. Der 256 Hektar große Wald ist im Besitz der Stadt und der örtlichen Wirtschaftsförderungsgesellschaft Windor. Im Zuge des Forschungsvorhabens Nachhaltigkeit Stiften hatte die Windor das Wald-Zentrum damit beauftragt, ein Konzept für den künftigen Erhalt und die multifunktionale, nachhaltige Bewirtschaftung der Wald-Kulturlandschaften in und um Dorsten zu erstellen. Ein Kompensationsflächenpool sollte es ermöglichen, Teile des Waldes ökologisch aufzuwerten und auf diese Weise die wertvolle Natur- und Kulturlandschaft für die Bürger weiterzuentwickeln. Zur Einrichtung des Kompensationsflächenpools waren unter anderem die jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten sowie eine naturschutzfachliche, parzellenscharfe Charakterisierung des Ist-Zustandes vorzunehmen (Erfassung der vorhandenen Biotoptypen).Die Berechnung des bei Umsetzung der geplanten Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen realisierbaren Aufwertungspotenzials erfolgte stets in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Recklinghausen sowie dem ehemaligen Forstamt Recklinghausen (jetzt Regionalforstamt Ruhrgebiet). Grundlagen waren die Daten der Forsteinrichtung, zusätzliche Außenaufnahmen und eine Bewertung der Waldflächen mit Hilfe des Bewertungsschlüssels des Kreises Recklinghausen. Entscheidend im letztgenannten Bewertungsrahmen war die dortige Biotoptypenliste mit den entsprechenden Wertfaktoren für die einzelnen Biotope. Aus der Differenz zwischen den Wertfaktoren des Ist- und des Ziel-Zustandes errechnete sich die Aufwertung für jede Teilfläche des Plangebietes. Die Planung von Kompensationsflächen im Wald orientierte sich an folgenden von der Stadt Dorsten im Flächennutzungsplan festgelegten allgemeinen Zielen für den Aufbau eines Kompensationsflächenpools: * Die Schaffung eines zusammenhängenden Netzes von Kompensationsflächen wird angestrebt. * Der Zusammenhang muss nicht unbedingt durch Kompensationsflächen erreicht werden, sondern kann auch durch bestehende Strukturen mit hoher ökologischer Wertigkeit, durch bestehende Schutzgebiete oder durch landschaftspflegerische Maßnahmen anderer Veranlassung geschaffen werden. * Die Kompensationsräume sollen spezielle Kompensationsanforderungen hinsichtlich der möglichen Entwicklung besonderer Biotope erfüllen. * Sie sollen eine multifunktionale Wirksamkeit der zu erwartenden Maßnahmen ermöglichen. Der Kompensationsflächenpool der Stadt Dorsten weist nun eine Größe von rund 100 Hektar auf. Im Frühjahr 2008 hat die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Recklinghausen auf dieser Poolfläche etwa 1,5 Millionen ökologische Werteinheiten rechtsverbindlich anerkannt. Diese Werteinheiten stehen nun der Kommune für verschiedene Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung.