Mobility must be redirected to make a fundamental contribution to achieving climate targets. For more justice, social compatibility must be established and existing injustices and climate-damaging privileges must be eliminated. The change in transport and mobility must be taxed in such a way that Germany retains its financial capacity to act. How this can be achieved is shown in the study ‘Reshaping mobility: fair, individual and sustainable’, commissioned by the German Environment Agency. In this study, the Institute for Applied Ecology, the Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft and Prof. Dr. Stefan Klinski jointly investigated and evaluated measures and fiscal instruments. This brochure describes the results and presents the key recommendations of the study. Veröffentlicht in Broschüren.
Green Budget Europe (GBe) wurde am 4. November 2014 unter der Leitung von James Nix gegründet. GBe will eine umweltverträgliche Steuerpolitik und die Abschaffung umweltschädlicher Subventionen in Europa fördern. GBE setzt sich für die Verschiebung der Steuerlast von Arbeit auf umweltbezogene Steuern wie Steuern für Energie- und Ressourcenverbrauch, die Angleichung öffentlicher Ausgaben mit Nachhaltigkeitszielen und die Verringerung umweltschädlicher Subventionen ein. Gründungsmitglieder des GBE sind das Europäische Umweltbüro, Transport & Environment, die Finnish Association for Nature Conservation, die Clean Air Action Group und das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, welches das GBE ursprünglich seit 2008 als Projekt geleitet hat.
Seit 2021 etabliert der nationale Emissionshandel (nEHS) nach den Vorgaben des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) in Deutschland für fossile Brennstoffemissionen außerhalb des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) eine CO2-Bepreisung. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist für den Vollzug des BEHG zuständig. Die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) setzt den regulatorischen Rahmen für Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nEHS. In § 26 Abs. 2 BECV ist festgelegt, dass die DEHSt seit 2022 jährlich ein Konsultationsverfahren zur BECV durchführt. Das Ziel der Konsultation besteht darin, die Auswirkungen der CO2-Bepreisung durch den nEHS und der zugehörigen Carbon-Leakage-Kompensation gemäß BECV auf die Wettbewerbssituation der in Deutschland ansässigen Unternehmen zu ermitteln. Für die Durchführung des BECV-Konsultationsverfahrens 2023 hat die DEHSt das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) als Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung beauftragt. Im Rahmen der diesjährigen Konsultation wurde im April und Mai 2023 eine Online Befragung durchgeführt. Die Ergebnisse der Befragung wurden im Juni 2023 auf einem Experten-Forum diskutiert. Die Ergebnisse beider Prozesse werden in diesem Abschlussbericht zusammenfassend dargestellt. Für die Befragung wurde ein Forschungsansatz mit qualitativen und quantitativen Elementen gewählt. Folgende Themenblöcke wurden dabei thematisiert: 1. Allgemeine Informationen zu Befragten, 2. Allgemeines zu BEHG und BECV, 3. Ausgestaltung der Beihilferegelung, 4. Gegenleistungen / Investitionen, 5. Erleichterungen für Unternehmen mit einem geringen Gesamtenergieverbrauch und 6. Erfahrungen mit dem Verfahren zur Beantragung der CarbonLeakage-Kompensation. Die Ergebnisse der Befragung wurden im Rahmen des BECV-ExpertenForums mit Vertretern*Vertreterinnen der Verbände, Carbon-Leakage-Experten*Expertinnen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) diskutiert. Quelle: Forschungsbericht
Seit 2021 etabliert der nationale Emissionshandel (nEHS) nach den Vorgaben des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Deutschland für sämtliche fossilen Brennstoffemissionen außerhalb des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) eine CO2-Bepreisung. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist für den Vollzug des BEHG zuständig. Die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) setzt den regulatorischen Rahmen für Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nEHS. In § 26 Abs. 2 BECV ist vorgesehen, dass die DEHSt ab 2022 jährlich ein Konsultationsverfahren zur BECV durchführt. Das Ziel der Konsultation besteht darin, die Auswirkungen der CO2-Bepreisung durch den nEHS und der zugehörigen Carbon-Leakage-Kompensation gemäß BECVauf die Wettbewerbssituation der in Deutschland ansässigen Unternehmen zu ermitteln. Für die Durchführung der Konsultation hat die DEHSt das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) beauftragt. Im Rahmen der Konsultation wurde zum einen im April 2022 eine OnlineBefragung durchgeführt, zum anderen wurden im Juni 2022 die Ergebnisse der Befragung auf einem Experten-Forum diskutiert. Die Ergebnisse beider Prozesse werden in diesem Abschlussbericht zusammenfassend dargestellt. Für die Befragung wurde ein Forschungsansatz mit qualitativen und quantitativen Elementen gewählt. Folgende Themenblöcke wurden dabei thematisiert: 1. Allgemeine Informationen zu Befragten, 2. Allgemeines zu BEHG und BECV, 3. Ausgestaltung der Beihilferegelung, 4. Gegenleistungen / Investitionen und 5. Erleichterungen für Unternehmen mit einem geringen Gesamtenergieverbrauch. Die Ergebnisse der Befragung wurden im Rahmen des BECVExperten-Forums mit Vertretern*Vertreterinnen der Verbände, Carbon LeakageExperten*Expertinnen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) diskutiert. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Gutachten und ad-hoc Stellungnahmen zum rechtssicheren Übergang vom nEHS zum EU-ETS2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) durchgeführt. Der nationale Emissionshandel (nEHS) in Deutschland wird durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt und erfasst seit 2021 die Emissionen aus in Verkehr gebrachten fossilen Brennstoffen. Im Rahmen des Fit For 55 Pakets der EU-Kommission soll durch die Novellierung der Emissionshandels-Richtlinie bis 2027 ein zweiter europäischer Emissionshandel (EU-ETS 2) für die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr sowie Industrie- und Energieanlagen außerhalb des EU-ETS 1 eingeführt werden. Trotz Überschneidungen zwischen dem bestehenden nEHS und dem bevorstehenden EU-ETS2 ist davon auszugehen, dass der eingeschränkte Anwendungsbereich im EU-ETS 2 Herausforderungen für die Überwachung und Berichterstattung von Emissionen und einen entsprechenden Mehraufwand für die verantwortlichen Unternehmen und die vollziehende Behörde mit sich bringen kann. Ziel des Forschungsprojektes ist es daher, das UBA beim Übergang des nEHS in den EU-ETS 2 sowie bei verschiedenen Umsetzungsfragen des EU-ETS 2 mit wissenschaftlicher Expertise flexibel zu unterstützen. Kernanliegen ist dabei die Sicherstellung einer rechtsicheren und vollzugstechnisch sinnvollen Umsetzung des EU-ETS 2, die Angleichung beider Vollzüge sowie die Klärung von rechtlichen und vollzugsvereinfachenden Möglichkeiten in der Zeit des parallelen Vollzugs der beiden Systeme. Gegenstand des Projekts sind Arbeitsaufträge zu unterschiedlichen vollzugsrelevanten Fragestellungen, die je nach Themenschwerpunkt aus ökonomischer oder juristischer Perspektive betrachtet werden müssen. Diese Arbeitsaufträge können z.B. mehrere ad-hoc Stellungnahmen, rechtsgutachterliche Kurzauswertungen oder ökonomische oder vollzugstechnische Analysen zu verschiedenen Bereichen der EU-ETS 2 Einführung in Deutschland enthalten.
Das Projekt "Rückstellungen für Stilllegung - Rückbau und Entsorgung im Atombereich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) durchgeführt. In der Studie geht es um die Frage, welche konkreten Änderungen der finanzpolitischen Rahmensetzungen bezüglich der Nuklearrückstellungen für Stilllegung/Rückbau und Entsorgung vorgenommen werden sollten. Die Studie kommt im wesentlichen zu folgenden Ergebnissen: - Die Kosten für Stilllegung/Rückbau und Entsorgung betragen in der mittleren Schätzung ca. 34 Mrd. €. Bei Hinzurechnung von Risikorücklagen von 10 Mrd. € sind insgesamt 44 Mrd. € durch die KKW-Betreiber zu finanzieren. Bei Berücksichtigung einer Realverzinsung von 2Prozent können die bisher gebildeten Rückstellungen von 33-34 Mrd. € ausreichen. - Die Transparenz der Nuklearrückstellungen sollte erheblich verbessert werden und es sollte eine unabhängige Überprüfung der angemessenen Höhe erfolgen. - In Abwägung der Argumente für und gegen einen öffentlich-rechtlichen Fonds wird der Kompromissvorschlag gemacht, dass ein im Rahmen der staatlichen Überprüfung zu bestimmender Betrag für die langfristig anfallenden Kosten von Stilllegung/Rückbau und Entsorgung schrittweise in einen Fonds eingezahlt wird. Bereits gebildete Rückstellungen für kurz- und mittelfristige Verpflichtungen sollten zum überwiegenden Teil bei den KKW Betreibern verbleiben. - Für die bei den KKW-Betreibern verbleibenden Rückstellungen sollten Reformelemente zur Stärkung der Insolvenzsicherheit umgesetzt werden. - Angesichts der sehr unterschiedlichen Positionen zu den Rahmensetzungen zu Rückstellungen im politischen Raum gibt es weiterhin Diskussions- und Einigungsbedarf, damit für Reformen die nötigen Mehrheiten gefunden werden können.
Das Projekt "Evaluierung und Weiterentwicklung des nationalen Emissionshandels (nEHS) mit ökonomischem Schwerpunkt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) durchgeführt. Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) erfasst ab 2021 die Emissionen aus den in Verkehr gebrachten fossilen Brenn- und Kraftstoffen (insbesondere Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin, Diesel). Neben den Emissionen der Wärmeerzeugung des Gebäudesektors und der Emissionen von Energie- und Industrieanlagen außerhalb des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) sind die Emissionen aus fossilen Kraftstoffen im Verkehrsbereich umfasst. Dies gilt jedoch nicht für den Luftverkehr. Teilnehmer am nEHS sind die Inverkehrbringer bzw. Lieferanten der einbezogenen Brenn- und Kraftstoffe und damit nicht die direkten Emittenten. Die gesetzliche Grundlage ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Gemäß § 23 BEHG legt die Bundesregierung dem Bundestag bis zum 30. November 2022 sowie bis zum 30. November 2024 einen Bericht zur Evaluierung des BEHG vor (danach alle vier Jahre), der insbesondere folgende Sachverhalte abdeckt: - Stand der Implementierung des BEHG, -Wirksamkeit des nEHS, - Auswirkungen der CO2-Preise (Festpreise und Preiskorridore) sowie, -Vorschläge zur Fortentwicklung des nEHS Das Umweltbundesamt unterstützt das BMU bei der Evaluierung und Weiterentwicklung des nEHS und insbesondere bei der Erstellung des o.g. Berichts. Das Vorhaben soll UBA/DEHSt als zuständige Stelle sowie BMU als federführendes Ressort in diesem Prozess mit wissenschaftlichen Analysen unterstützen und Fragestellungen mit ökonomischem Schwerpunkt bearbeiten. Die Projektlaufzeit ermöglicht eine Heranziehung für die beiden ersten Berichte.
Das Projekt "Schaffung von Kaufanreizen für besonders emissionsarme Pkw - Ausgestaltung und Wirkung eines aus der Kfz-Steuer gegenfinanzierten Bonussystems" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) durchgeführt. Die vorliegende Arbeit betrachtet die Möglichkeit einer Förderung von besonders emissionsarmen Pkw über ein in der Kfz-Steuer integriertes Umlagesystem in Deutschland. Dieses soll dazu beitragen, den Markthochlauf von Elektroautos zu beschleunigen. Um den Bundeshaushalt nicht zu belasten, soll das System zudem aufkommensneutral ausgestaltet sein. Dazu werden auf die Erfahrungen mit Fördersystemen in anderen Ländern eingegangen und beispielhafte Förderszenarien für Deutschland modelliert. Es ist zu erwarten, dass die Senkung der Total Costs of Ownership durch einen Bonus für besonders emissionsarme Pkw zu einer Substitution von herkömmlichen durch (teil)elektrische Antriebe bei Neuwagenkäufen führen wird. Auch kann von Vorzieheffekten beim Kauf von Elektrofahrzeugen ausgegangen werden. Beide Reaktionen können förderlich für den Markthochlauf von Elektroautos sein. Das Kurzgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass ein Umlagesystem über die Kfz-Steuer mit Unsicherheiten in Bezug auf das Kaufverhalten und die daraus resultierende Haushaltswirkung behaftet ist, weil die Nachfrageelastizität von Elektroautos sehr schwer zu prognostizieren ist. Eine Alternative ist eine gedeckelte Fondslösung, die die Planungssicherheit erhöht.
Das Projekt "Marktkräfte für den Klimaschutz - Strategien und Akzeptanz für eine neue Ökologische Finanzreform" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) durchgeführt. Die Ökologischen Finanzreform nutzt die Einnahmen- und Ausgabenpolitik, um Konsum- und Produktionsmuster auf mehr Nachhaltigkeit auszurichten: Indem die (steuerliche) Förderung umweltschädlicher Technologien abgebaut, Ressourcenverbrauch und Klimakosten den Verursacher*innen angelastet und die öffentlichen Ausgaben in Zukunftsinvestitionen sowie die soziale Flankierung investiert werden. Ziel ist es, die Marktkräfte für den Klimaschutz einzuspannen: durch die Nutzung von Umweltsteuern und den Abbau umweltschädlicher Subventionen entstehen Anreize für weniger Umweltverbrauch und für mehr Beschäftigung. Dafür sind eine möglichst breite gesellschaftliche Akzeptanz und Unterstützung der Maßnahmen notwendig. Die Aktivitäten im Projekt umfassen drei Bereiche: 1. Maßnahmenvorschlägen und Analysen im Bereich Ökologische Finanzreform sollen ausgearbeitet und aktualisiert werden, mit besonderem Fokus auf die soziale Dimension und gesellschaftliche Akzeptanz. Dabei kann das FÖS auf eine breite Grundlage von wissenschaftlichen Vorarbeiten zurückgreifen, die weiterentwickelt und ergänzt werden sollen. 2. Zur Kommunikation der Ergebnisse werden 'politisch konsumierbare' Kurzdarstellungen (z.B. in Form von Policy Papieren, Faktenblättern) ergänzt, um Kenntnis und das Verständnis für Reformvorschläge zu verbessern. 3. Dialogoffensive, um Maßnahmen zu diskutieren/weiterzuentwickeln und für Verständnis und Akzeptanz sowie Unterstützung zu werben: Durch Information und Diskussion sowie Beteiligung von politischen Vertreter*innen und zivilgesellschaftlichen Akteuren an der Entwicklung von Vorschlägen wird die Akzeptanz wichtiger Akteure verbessert. Eine breitere gesellschaftliche Unterstützung wird erreicht, indem sich weitere Akteure (Multiplikatoren) die erarbeiteten Vorschläge zu Eigen machen und wiederum in der politischen Diskussion vertreten. Bestehende Austauschformate sollen genutzt und neue Räume für die Diskussion und Unterstützung geschaffen werden.
Das Projekt "Ansätze für eine ökologische Fortentwicklung der öffentlichen Finanzen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) durchgeführt. A Ausgangslage: Um eine ökologisch verträgliche Wirtschaftsweise zu fördern und damit auch die Ziele einer Green Economy zu erreichen, sollte der Staat durch seine Einnahmen- und Ausgabenpolitik Anreize für umweltgerechte Produktions- und Konsumweisen setzen und langfristigen Trends, etwa dem demografischen Wandel oder technologischen Trends (z.B. dem Umstieg auf erneuerbare Energien, Elektromobilität) Rechnung tragen. Derzeit wird das Finanzsystem diesen Herausforderungen noch nicht umfassend gerecht. Es ist z.B. noch nicht ausreichend an ökologischen Zielen ausgerichtet. Daher ist es erforderlich, Ansätze für ein System öffentlicher Finanzen fortzuentwickeln, das eine konsistente ökologische Lenkungswirkung und eine sozialverträgliche Gestaltung umfasst. Ein Anknüpfungspunkt sind dabei umweltschädliche Subventionen. Diese belasten den Staatshaushalt mehrfach: Auf der einen Seite durch die Gewährung von umweltschädlichen Subventionen und auf der anderen Seite bei der Beseitigung der Folgeschäden an Umwelt und Gesundheit. B Zielstellung und Methodik: 1. Entwicklung eines Gesamtkonzeptes, das zentrale ökologische Ziele und langfristige gesellschaftliche und technische Trends (z.B. Klimaschutzziele, demografischer Wandel und dadurch entstehende langfristige Finanzierungsprobleme der Sozialversicherungssysteme, Elektromobilität, Umstieg auf erneuerbare Energien) und ihre Rückwirkungen auf das öffentliche Finanzsystem adressiert. 2. Entwicklung von Vorschlägen für rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen, die eine ökologische Fortentwicklung der öffentlichen Finanzen erleichtern. 3. Vertiefte Analyse und Gestaltung einzelner Instrumente, die für das Gesamtkonzept essenziell sind und/oder innovativen Charakter haben.